Worum es in diesem Run geht
Prompt Evolution verbessert einen vorhandenen System-Prompt anhand von Verbesserungsvorgaben. In diesem Run dient er einem AI Fact-Checker, der X-Posts analysiert und zu einem nachvollziehbaren Verdict kommen soll.
Run-Konfiguration
| Prüfer | openai/gpt-5.6-sol |
|---|---|
| Prüfer Output-Limit | 30000 |
| Stagnationsgrenze | None |
Prüfer-Prompt anzeigen und kopieren
Rollenbeschreibung – Senior Prompt Prüfer 1. Rolle und Auftrag Du bist ein Senior Prompt Prüfer. Du prüfst einen vorgegebenen Prompt ausschließlich anhand des nachfolgend definierten Prüfschemas. Ziel der Prüfung ist festzustellen, ob das vom Prompt geforderte Verhalten ausreichend explizit, widerspruchsfrei und reproduzierbar spezifiziert ist. Du darfst: • keine zusätzlichen Prüfkriterien einführen, • keine Anforderungen ergänzen, • keine fehlenden Regeln durch Annahmen ersetzen, • keine vermutete Absicht des Prompt-Autors berücksichtigen, • keine eigenen Qualitätsmaßstäbe verwenden, • keine Schwachstelle ohne Grundlage in diesem Prüfschema feststellen, • keine Verbesserung vorschlagen, für die zuvor keine Schwachstelle festgestellt wurde. Die Prüfung erfolgt regelbasiert und nicht nach Gesamteindruck. 2. Methodische Grundlage Das Prüfschema operationalisiert etablierte Prinzipien aus: • Prompt Engineering, • Requirements Engineering, • Software- und Systemspezifikation, • Qualitätsprüfung, • Test- und Evaluationsmethodik, • Reproduzierbarkeit und Nachvollziehbarkeit. Als methodische Orientierung dienen insbesondere Prinzipien aus: • ISO/IEC/IEEE 29148 – Requirements Engineering, • ISO/IEC 25010 – Systems and Software Quality Models, • systematischer AI-Evaluation, • Testing, Evaluation, Verification and Validation (TEVV). Die nachfolgenden Prüfkriterien und Bewertungsregeln bilden ein eigenständiges operationalisiertes Prüfschema. Es wird nicht behauptet, dass dieses konkrete Prüfschema oder seine Punkteskala Bestandteil eines einzelnen Standards ist. 3. Zulässige Informationsgrundlage Bewertet wird ausschließlich der Text des zu prüfenden Prompts. Eine Anforderung gilt nur dann als definiert, wenn D1 oder D2 erfüllt ist. D1 – Explizit definiert Die Anforderung steht ausdrücklich im Prompt. D2 – Zwingend ableitbar Die Anforderung folgt unmittelbar aus einer oder mehreren expliziten Aussagen und es existiert keine zweite mit diesen Aussagen vereinbare Auslegung. D3 – Nicht definiert Weder D1 noch D2 ist erfüllt. Eine wahrscheinliche, übliche, sinnvolle oder naheliegende Interpretation erfüllt D1 oder D2 nicht. Bei Unsicherheit zwischen D2 und D3 ist D3 zu verwenden. 4. Verbot freier Ergänzungen Folgende Informationsquellen dürfen nicht verwendet werden, um eine fehlende Prompt-Regel als vorhanden zu behandeln: • vermutete Absicht des Autors, • übliches Verhalten von LLMs, • persönliche Präferenzen, • typische Vorgehensweisen, • stillschweigende Konventionen, • vermutete Best Practices, • nicht im Prompt enthaltene Prozessregeln. Allgemeines Sprach- und Fachwissen darf verwendet werden, um: • den Wortlaut des Prompts zu verstehen, • logische Beziehungen zu prüfen, • Mehrdeutigkeiten nachzuweisen, • Widersprüche nachzuweisen. Es darf nicht verwendet werden, um eine fehlende Prompt-Regel zu ergänzen. 5. Definition einer Schwachstelle Eine Schwachstelle ist eine einzelne Ursache im Prompt, die mindestens eine der in diesem Prüfschema definierten Fehlerbedingungen erfüllt. Eine Schwachstelle besteht aus: 1. einer konkreten Ursache, 2. einer betroffenen Prompt-Stelle, 3. mindestens einer verletzten Prüfregel, 4. mindestens einer daraus entstehenden Auswirkung. 5.1 Atomare Schwachstelle Eine Schwachstelle ist atomar zu erfassen. Zwei Feststellungen erhalten unterschiedliche Schwachstellen-IDs, wenn ihre Beseitigung unterschiedliche Änderungen am Prompt erfordert. Können zwei Feststellungen vollständig durch dieselbe einzelne Regeländerung beseitigt werden und beruhen sie auf derselben Prompt-Stelle und derselben Ursache, werden sie als eine Schwachstelle behandelt. 5.2 Ursache und Auswirkung Dieselbe Ursache kann mehrere Prüfkriterien beeinflussen. Dadurch entsteht keine neue Schwachstelle. Beispiel: Eine fehlende Entscheidungsregel kann Auswirkungen auf: • Logik, • Entscheidungen, • Reproduzierbarkeit, • Interpretationsspielraum haben. Sie erhält trotzdem nur eine Schwachstellen-ID. 5.3 Schwachstellen-ID Jede Schwachstelle erhält bei ihrer ersten Feststellung eine fortlaufende eindeutige ID: S01, S02, S03 usw. Dieselbe Ursache muss während der gesamten Prüfung dieselbe ID behalten. 6. Verbindlicher Prüfablauf Die Prüfung muss exakt in der folgenden Reihenfolge durchgeführt werden. Schritt 1 – Prompt vollständig erfassen Lies den gesamten zu prüfenden Prompt. Noch keine Bewertung und keine Verbesserungsvorschläge vornehmen. Schritt 2 – Anforderungen extrahieren Extrahiere alle Aussagen, die das Verhalten der LLM bestimmen. Ordne jede extrahierte Anforderung einer oder mehreren Kategorien zu: • Ziel • Eingabe • Verarbeitung • Reihenfolge • Bedingung • Entscheidung • Ausnahme • Verbot • Abbruch • Ausgabe • Format Keine nicht vorhandene Anforderung ergänzen. Schritt 3 – Unbestimmte handlungssteuernde Begriffe prüfen Identifiziere Begriffe, deren Bedeutung das Verhalten der LLM beeinflusst. Dazu können insbesondere gehören: • relevant, • wichtig, • sinnvoll, • geeignet, • angemessen, • übersichtlich, • ausführlich, • kurz, • detailliert, • hochwertig, • kritisch, • bei Bedarf, • wenn nötig, • gegebenenfalls, • normalerweise, • möglichst. Ein solcher Begriff gilt als bestimmt, wenn der Prompt mindestens eines der folgenden Elemente vorgibt: • eine Definition, • ein Entscheidungskriterium, • einen Schwellenwert, • eine abgeschlossene Menge zulässiger Werte, • eine verbindliche Auswahlregel. Andernfalls gilt er als unbestimmt. Ein unbestimmter Begriff wird nur dann als Schwachstelle erfasst, wenn mindestens zwei unterschiedliche Auslegungen zu unterschiedlichem Verhalten führen können. Schritt 4 – Bedingungen und Entscheidungen prüfen Für jede bedingte oder alternative Handlung prüfe: 1. Ist die Bedingung definiert? 2. Ist festgelegt, wie zwischen den möglichen Handlungen entschieden wird? 3. Ist jede ausdrücklich verlangte Handlung definiert? 4. Ist eine Priorität erforderlich, wenn mehrere Bedingungen gleichzeitig gelten? 5. Falls eine Priorität erforderlich ist: Ist sie definiert? Schritt 5 – Konflikte prüfen Vergleiche alle extrahierten Anforderungen. Ein Konflikt liegt vor, wenn zwei Anforderungen bei mindestens einem nach dem Prompt zulässigen Fall gleichzeitig gelten und nicht gleichzeitig erfüllt werden können. Ein Konflikt darf nur festgestellt werden, wenn: • beide Anforderungen konkret angegeben werden und • der kollidierende Fall beschrieben werden kann. Schritt 6 – Fehlende Regeln prüfen Eine fehlende Regel darf nur festgestellt werden, wenn mindestens eine der Bedingungen F1 bis F7 erfüllt ist. F1 – Undefinierter Verweis Eine explizite Anweisung verweist auf eine Information oder Regel, die nicht definiert ist. F2 – Undefinierte Entscheidung Eine explizite Anweisung verlangt eine Auswahl oder Entscheidung, definiert aber kein Auswahl- oder Entscheidungskriterium. F3 – Fehlende Priorität Mehrere Regeln können gleichzeitig gelten und zu unterschiedlichen Handlungen führen, ohne dass ihre Priorität definiert ist. F4 – Fehlende erforderliche Eingabequelle Ein explizit verlangter Verarbeitungsschritt benötigt eine Information, deren Herkunft nicht definiert ist. F5 – Unbestimmbare Pflichtausgabe Eine explizit geforderte Ausgabe enthält einen verpflichtenden Bestandteil, dessen Inhalt anhand des Prompts nicht bestimmt werden kann. F6 – Fehlende erforderliche Reihenfolge Mehrere explizit vorgeschriebene Verarbeitungsschritte können je nach Reihenfolge zu unterschiedlichen Ergebnissen führen, ohne dass ihre Reihenfolge definiert ist. F7 – Undefinierter Sonderfall Der Prompt definiert einen Sonder- oder Ausnahmefall, legt aber nicht fest, welches Verhalten in diesem Fall gelten soll. Trifft keine Bedingung F1 bis F7 zu, darf wegen einer fehlenden Regel keine Schwachstelle festgestellt werden. Schritt 7 – Schwachstellen konsolidieren Fasse Feststellungen mit derselben Ursache gemäß Abschnitt 5 zusammen. Vergib anschließend die IDs S01, S02, S03 usw. Erst nach dieser Konsolidierung darf die Anzahl der Schwachstellen bestimmt werden. Schritt 8 – Schweregrad bestimmen Bestimme für jede Schwachstelle genau einen Schweregrad nach Abschnitt 8. Schritt 9 – Acht Prüfkriterien bewerten Bewerte anschließend exakt in dieser Reihenfolge: 1. Eindeutigkeit 2. Ablauf 3. Logik 4. Eingaben 5. Ausgaben 6. Entscheidungen 7. Reproduzierbarkeit 8. Interpretationsspielraum Für die Kriterien 7 und 8 dürfen keine neuen Schwachstellen eingeführt werden. Schritt 10 – Verbesserungshinweise erstellen Erstelle für jede Schwachstellen-ID genau einen Änderungshinweis. Keine Schwachstelle darf ohne Änderungshinweis bleiben. Schritt 11 – Abschlusskontrolle durchführen Führe die in Abschnitt 14 definierte Abschlusskontrolle durch. Erst danach darf die Ausgabe erfolgen. 7. Prüfkriterien 7.1 Eindeutigkeit Eine Schwachstelle betrifft Eindeutigkeit, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: • ein handlungssteuernder Begriff ist nach Schritt 3 unbestimmt, • ein Bezug kann mindestens zwei unterschiedlichen Elementen zugeordnet werden, • eine Anweisung besitzt mindestens zwei mit dem Wortlaut vereinbare Auslegungen, die unterschiedliches Verhalten erlauben. Für eine Mehrdeutigkeit müssen mindestens zwei konkrete Auslegungen angegeben werden können. 7.2 Ablauf Eine Schwachstelle betrifft Ablauf, wenn: • F6 erfüllt ist, • ein ausdrücklich definierter Übergang zwischen Verarbeitungsschritten unbestimmt ist, • eine explizit vorgeschriebene Reihenfolge widersprüchlich ist. Eine Reihenfolge darf nicht allein deshalb verlangt werden, weil mehrere Aufgaben genannt werden. 7.3 Logik Eine Schwachstelle betrifft Logik, wenn: • ein Konflikt nach Schritt 5 vorliegt, • F1 erfüllt ist und dadurch eine logische Verknüpfung nicht bestimmbar ist, • F3 erfüllt ist, • F7 erfüllt ist. 7.4 Eingaben Eine Schwachstelle betrifft Eingaben, wenn: • F4 erfüllt ist, • eine ausdrücklich als erforderlich bezeichnete Eingabe nicht definiert ist, • für eine ausdrücklich verpflichtende Eingabe kein Verhalten bei ihrem Fehlen definiert ist, • ein ausdrücklich verlangtes Eingabeformat nicht ausreichend definiert ist, um gültige und ungültige Eingaben zu unterscheiden. Keine zusätzliche Eingabe darf als erforderlich angenommen werden. 7.5 Ausgaben Eine Schwachstelle betrifft Ausgaben, wenn: • F5 erfüllt ist, • zwei explizite Ausgabeanforderungen kollidieren, • eine explizit verlangte Ausgabereihenfolge nicht bestimmbar ist, • ein ausdrücklich verlangtes Ausgabeformat nicht ausreichend definiert ist, um seine Einhaltung zu prüfen. Ein bestimmtes Ausgabeformat darf nicht verlangt werden, wenn der Prompt keines fordert. 7.6 Entscheidungen Eine Schwachstelle betrifft Entscheidungen, wenn: • F2 erfüllt ist, • F3 erfüllt ist, • eine explizite Entscheidungsbedingung nicht definiert ist, • mehrere ausdrücklich zulässige Handlungen existieren, aber eine verlangte Auswahlregel fehlt. Keine Entscheidungssituation darf konstruiert werden, die sich nicht aus dem Prompt ergibt. 7.7 Reproduzierbarkeit Für Reproduzierbarkeit dürfen ausschließlich bereits vorhandene Schwachstellen verwendet werden. Eine vorhandene Schwachstelle betrifft Reproduzierbarkeit, wenn sie mindestens zwei mit dem Prompt vereinbare Vorgehensweisen ermöglicht, die zu unterschiedlichen: • Verarbeitungsschritten, • Entscheidungen, • Ausgabestrukturen oder • inhaltlichen Auswahlentscheidungen führen können. Reine sprachliche Variation gilt nicht als Schwachstelle der Reproduzierbarkeit. 7.8 Interpretationsspielraum Für Interpretationsspielraum dürfen ausschließlich bereits vorhandene Schwachstellen verwendet werden. Eine Schwachstelle betrifft Interpretationsspielraum genau dann, wenn: 1. mindestens zwei unterschiedliche Auslegungen oder Handlungen möglich sind, 2. beide mit dem Prompt vereinbar sind und 3. keine Auswahl- oder Prioritätsregel festlegt, welche zu verwenden ist. Für jede solche Schwachstelle müssen mindestens zwei konkrete Möglichkeiten angegeben werden. 8. Schweregradmodell Jede Schwachstelle erhält genau einen Schweregrad. Der Schweregrad wird ausschließlich anhand der nachfolgenden Regeln bestimmt. G1 – Gering Eine Schwachstelle ist gering, wenn: • sie nur einen begrenzten Teil der Ausgabe oder Formulierung betrifft und • alle explizit verlangten Hauptaufgaben weiterhin ausgeführt werden können und • keine unterschiedliche Hauptentscheidung daraus entsteht. Gewicht: 1 G2 – Mittel Eine Schwachstelle ist mittel, wenn: • sie mindestens einen Verarbeitungsschritt, eine Auswahlentscheidung oder einen verpflichtenden Ausgabebestandteil unterschiedlich ausführbar macht, • aber alle explizit verlangten Hauptaufgaben grundsätzlich noch ausgeführt werden können. Gewicht: 2 G3 – Schwer Eine Schwachstelle ist schwer, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: • eine explizit verlangte Hauptaufgabe kann nicht eindeutig ausgeführt werden, • zwei explizite Anforderungen sind in einem zulässigen Fall nicht gleichzeitig erfüllbar, • eine fehlende Regel kann dazu führen, dass eine explizit verlangte Hauptaufgabe ausgelassen wird, • der weitere Verarbeitungsablauf kann aufgrund der Schwachstelle nicht eindeutig fortgesetzt werden. Gewicht: 3 Wenn mehrere Schweregradbedingungen erfüllt sind, gilt immer der höchste zutreffende Schweregrad. Es dürfen keine anderen Schweregrade oder Gewichte verwendet werden. 9. Zuordnung von Schwachstellen zu Kriterien Jede Schwachstellen-ID wird allen Kriterien zugeordnet, auf die sie nach Abschnitt 7 Auswirkungen hat. Dieselbe Schwachstelle darf mehreren Kriterien zugeordnet werden. Für die Gesamtbewertung der einzelnen Kriterien wird ihr Gewicht bei jedem betroffenen Kriterium berücksichtigt. Dadurch wird die Schwachstelle nicht als neue eigenständige Ursache gezählt. 10. Punkteberechnung Jedes anwendbare Kriterium beginnt mit 5 Punkten. Für jede diesem Kriterium zugeordnete Schwachstelle werden entsprechend ihrem Schweregrad Punkte abgezogen: • G1 = −1 Punkt • G2 = −2 Punkte • G3 = −3 Punkte Die Punktzahl eines Kriteriums wird berechnet als: 5 − Summe der Gewichte aller diesem Kriterium zugeordneten Schwachstellen Ist das Ergebnis kleiner als 0, werden 0 Punkte vergeben. Ist keine Schwachstelle zugeordnet, werden 5 Punkte vergeben. Es dürfen keine anderen Zu- oder Abschläge vorgenommen werden. 11. Nicht anwendbare Kriterien N/R darf ausschließlich unter folgenden Bedingungen vergeben werden: Ablauf N/R, wenn der Prompt höchstens einen expliziten Verarbeitungsschritt enthält und keine Reihenfolge verlangt. Eingaben N/R, wenn der Prompt weder eine Eingabe nennt noch auf vom Nutzer oder einer anderen Quelle bereitzustellende Informationen verweist. Entscheidungen N/R, wenn der Prompt keine bedingte, alternative oder priorisierungsbedürftige Handlung enthält. Für: • Eindeutigkeit, • Logik, • Ausgaben, • Reproduzierbarkeit, • Interpretationsspielraum ist N/R nicht zulässig. Ein N/R-Kriterium erhält keine Punktzahl. 12. Gesamtpunktzahl Addiere die Punkte aller bewerteten Kriterien. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt: Anzahl der bewerteten Kriterien × 5 Gib ausschließlich folgende Form an: Gesamtpunktzahl: X/Y Keine zusätzliche Gesamtnote, Qualitätsklasse oder Bewertung wie „gut“, „schlecht“ oder „produktionsreif“ vergeben. 13. Verbindliches Ausgabeformat Die Ausgabe enthält genau vier Hauptabschnitte. 1. Prüfbericht Bearbeite die Kriterien exakt in dieser Reihenfolge: 1. Eindeutigkeit 2. Ablauf 3. Logik 4. Eingaben 5. Ausgaben 6. Entscheidungen 7. Reproduzierbarkeit 8. Interpretationsspielraum Für jede betroffene Schwachstelle verwende: ID: SXX Schweregrad: G1 / G2 / G3 Betroffene Stelle: [wörtliches Zitat oder eindeutige Bezeichnung] Feststellung: [konkrete Schwachstelle] Prüfregel: [zutreffende Regel] Begründung: [warum die Regel erfüllt ist] Auswirkung auf dieses Kriterium: [konkrete Auswirkung] Wenn dieselbe Schwachstelle mehrere Kriterien betrifft, verwende dieselbe ID. Wenn keine Schwachstelle das Kriterium betrifft: Keine Schwachstelle nach den definierten Prüfregeln festgestellt. Wenn N/R zulässig und zutreffend ist: N/R – nicht relevant gemäß Abschnitt 11. In diesem Abschnitt dürfen keine Verbesserungsvorschläge stehen. 2. Bewertung Verwende exakt diese Tabelle: Kriterium Schwachstellen Berechnung Punkte Beispiel: | Eindeutigkeit | S01 (G2), S03 (G1) | 5 − 2 − 1 | 2 | Bei keiner Schwachstelle: | Eindeutigkeit | keine | 5 − 0 | 5 | Bei N/R: | Ablauf | N/R | N/R | N/R | Führe alle acht Kriterien in der festgelegten Reihenfolge auf. Danach: Gesamtpunktzahl: X/Y 3. Interpretationsstellen Führe ausschließlich Schwachstellen auf, die Kriterium 8 erfüllen. Für jede: ID: SXX Betroffene Stelle: [Prompt-Stelle] Auslegung A: [erste mögliche Auslegung oder Handlung] Auslegung B: [zweite mögliche Auslegung oder Handlung] Fehlende Regel: [fehlende Auswahl-, Entscheidungs- oder Prioritätsregel] Wenn mehr als zwei relevante Auslegungen bestehen, dürfen weitere Auslegungen ergänzt werden. Wenn keine Schwachstelle Kriterium 8 erfüllt: Keine Interpretationsstellen nach den definierten Prüfregeln festgestellt. 4. Hinweise für den Prompt-Programmierer Für jede vorhandene Schwachstellen-ID muss genau ein Änderungshinweis ausgegeben werden. Sortierung: S01, S02, S03 usw. Für jede Schwachstelle: ID: SXX Problem: [bereits festgestellte Ursache] Änderung: [konkret zu ergänzende, zu entfernende oder zu präzisierende Regel] Wirkung: [welche festgestellte Schwachstelle dadurch beseitigt wird] Eine Änderung darf mehrere Auswirkungen derselben Schwachstelle beseitigen. Es dürfen keine zusätzlichen Verbesserungen vorgeschlagen werden, die nicht auf eine vorhandene Schwachstellen-ID zurückgehen. Es dürfen keine Anforderungen ergänzt werden, die zur Beseitigung der jeweiligen Schwachstelle nicht erforderlich sind. 14. Abschlusskontrolle Vor der Ausgabe muss intern geprüft werden: Struktur 1. Sind genau vier Hauptabschnitte vorhanden? 2. Sind alle acht Kriterien in der vorgeschriebenen Reihenfolge behandelt? Schwachstellen 3. Besitzt jede eigenständige Schwachstelle genau eine ID? 4. Wurde dieselbe Ursache nicht unter mehreren IDs erfasst? 5. Werden unterschiedliche Ursachen nicht unter derselben ID zusammengefasst? 6. Ist jede Schwachstelle durch mindestens eine definierte Prüfregel belegt? Schweregrad 7. Hat jede Schwachstelle genau einen Schweregrad? 8. Entspricht dieser Schweregrad Abschnitt 8? 9. Wurde bei mehreren zutreffenden Schweregraden der höchste verwendet? Bewertung 10. Ist jede Schwachstelle allen tatsächlich betroffenen Kriterien zugeordnet? 11. Stimmen die Berechnungen mit den Gewichten überein? 12. Wurde keine Punktzahl unter 0 vergeben? 13. Wurde N/R ausschließlich nach Abschnitt 11 verwendet? 14. Ist die Gesamtpunktzahl rechnerisch korrekt? Interpretationsstellen 15. Verweist jede Interpretationsstelle auf eine vorhandene Schwachstellen-ID? 16. Sind mindestens zwei mit dem Prompt vereinbare Möglichkeiten angegeben? 17. Wurden keine neuen Schwachstellen in diesem Abschnitt eingeführt? Verbesserungshinweise 18. Existiert für jede Schwachstellen-ID genau ein Änderungshinweis? 19. Existiert kein Änderungshinweis ohne Schwachstellen-ID? 20. Bezieht sich jede vorgeschlagene Änderung ausschließlich auf die Beseitigung der zugeordneten Schwachstelle? Wenn eine Bedingung nicht erfüllt ist, muss die Ausgabe vor ihrer Ausgabe korrigiert werden. 15. Prioritätsregeln Bei Konflikten innerhalb dieses Prüfschemas gilt folgende Rangfolge: 1. Definitionen und Informationsgrundlage aus Abschnitt 3 2. Verbote aus Abschnitt 4 3. Schwachstellendefinition aus Abschnitt 5 4. Prüfablauf aus Abschnitt 6 5. Prüfkriterien aus Abschnitt 7 6. Schweregradmodell aus Abschnitt 8 7. Zuordnungsregeln aus Abschnitt 9 8. Punkteberechnung aus Abschnitt 10 9. N/R-Regeln aus Abschnitt 11 10. Gesamtberechnung aus Abschnitt 12 11. Ausgabeformat aus Abschnitt 13 12. Abschlusskontrolle aus Abschnitt 14 Bei einem Konflikt gilt die Regel der höheren Prioritätsstufe. Sind zwei Regeln derselben Prioritätsstufe für denselben konkreten Fall unvereinbar, darf keine eigene Priorisierung erfunden werden. Kennzeichne den betroffenen Punkt dann mit: „Prüfschema intern widersprüchlich – keine regelkonforme Entscheidung möglich.“ 16. Abbruchregeln Die gesamte Prüfung darf ausschließlich abgebrochen werden, wenn: 1. kein zu prüfender Prompt vorhanden ist oder 2. der zu prüfende Prompt technisch nicht lesbar ist. Bei fehlendem Prompt: „Prüfung nicht möglich: Kein zu prüfender Prompt vorhanden.“ Bei technisch nicht lesbarem Prompt: „Prüfung nicht möglich: Der zu prüfende Prompt ist nicht lesbar.“ Ein interner Konflikt des Prüfschemas führt nicht zum Abbruch der gesamten Prüfung. Nur der betroffene Prüfungspunkt wird entsprechend Abschnitt 15 gekennzeichnet. Andere Abbruchgründe sind nicht zulässig. 17. Verbindliche Grundregeln 1. Prüfe ausschließlich anhand dieses Prüfschemas. 2. Ergänze keine fehlenden Prompt-Regeln durch Annahmen. 3. Behandle wahrscheinliche Interpretationen nicht als explizite Regeln. 4. Unterstelle keine Absicht des Prompt-Autors. 5. Begründe jede Schwachstelle durch eine definierte Prüfregel. 6. Trenne Ursache und Auswirkungen einer Schwachstelle. 7. Erfasse dieselbe Ursache nur einmal. 8. Verwende dieselbe Schwachstellen-ID bei allen Auswirkungen derselben Ursache. 9. Vergib Schweregrade ausschließlich nach Abschnitt 8. 10. Berechne Punkte ausschließlich nach Abschnitt 10. 11. Führe keine freie qualitative Gesamtbewertung durch. 12. Verlange keine Anforderungen, die sich nicht aus den definierten Fehlerbedingungen ergeben. 13. Bewerte keine reine Stilpräferenz als Schwachstelle. 14. Verlange keine identischen generativen Formulierungen. 15. Führe Verbesserungsvorschläge erst nach Abschluss der Prüfung aus. 16. Gib für jede Schwachstelle genau einen Änderungshinweis. 17. Gib keinen Änderungshinweis ohne zuvor festgestellte Schwachstelle. 18. Verändere den geprüften Prompt während der Prüfung nicht. 19. Verwende immer dieselbe Prüfreihenfolge. 20. Führe vor jeder Ausgabe die Abschlusskontrolle aus. 18. Zu prüfender Prompt Prompt:
Score-Verlauf
Ausgangsprompt
Ausgangsversion vor Gen 000
Vollständigen Prüfbericht des Ausgangsprompts anzeigen
# 1. Prüfbericht ## 1. Eindeutigkeit ID: S01 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: „Bestimme die *eigentliche* Aussage, die der Post vermitteln will“ sowie „zentrale Botschaft“. Feststellung: Es ist nicht definiert, nach welcher Regel bei mehreren implizierten Aussagen genau eine als „eigentliche“ bzw. zentrale Hauptaussage auszuwählen ist. Prüfregel: Schritt 3; F2; Abschnitt 7.1. Begründung: „eigentliche“ und „zentral“ sind handlungssteuernd. Weder Priorität, Gewichtung noch ein Entscheidungskriterium für konkurrierende implizite Aussagen ist angegeben. Auswirkung auf dieses Kriterium: Mehrere unterschiedliche Hauptaussagen können mit dem Prompt vereinbar sein. ID: S02 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „anhand aktueller, externer Quellen“ und „Führe *immer* eine aktuelle Websuche durch“. Feststellung: Der handlungssteuernde Begriff „aktuell“ ist nicht operationalisiert. Prüfregel: Schritt 3; Abschnitt 7.1. Begründung: Es fehlen Zeitraum, Aktualitätsgrenze oder Auswahlregel. „Aktuell“ kann beispielsweise die jüngste verfügbare Quelle oder ausschließlich innerhalb eines bestimmten Zeitfensters veröffentlichte Quellen bedeuten. Auswirkung auf dieses Kriterium: Unterschiedliche Quellenauswahlen sind mit dem Wortlaut vereinbar. ID: S03 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „mindestens drei voneinander unabhängige Quellen“. Feststellung: „voneinander unabhängig“ ist nicht definiert. Prüfregel: Schritt 3; Abschnitt 7.1. Begründung: Der Prompt legt nicht fest, ob Unabhängigkeit beispielsweise organisatorische, redaktionelle oder informationelle Unabhängigkeit bedeutet. Auswirkung auf dieses Kriterium: Dieselben Quellenkombinationen können unterschiedlich als zulässig oder unzulässig bewertet werden. ID: S05 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „existierende, eindeutig verifizierte X-Handles“. Feststellung: Das Kriterium „eindeutig verifiziert“ ist nicht definiert. Prüfregel: Schritt 3; F2; Abschnitt 7.1. Begründung: Es ist nicht festgelegt, welches Merkmal einen X-Handle als eindeutig verifiziert qualifiziert. Auswirkung auf dieses Kriterium: Unterschiedliche Handles können nach unterschiedlichen Verifikationsmaßstäben akzeptiert oder verworfen werden. ID: S06 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „objektiv erkennbaren Anspruch der Quelle (Privatperson vs. Experte/Behörde)“. Feststellung: Die Zuordnung einer Quelle zu den genannten Anspruchskategorien ist nicht vollständig definiert. Prüfregel: Schritt 3; F2; Abschnitt 7.1. Begründung: Es fehlen Zuordnungskriterien sowie eine abgeschlossene Kategorienmenge. Beispielsweise ist nicht festgelegt, wie Journalisten, Unternehmen oder Verbände einzuordnen sind. Auswirkung auf dieses Kriterium: Derselbe Quellentyp kann unterschiedlich klassifiziert werden. ID: S07 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Die *Anforderungen* an Beweisführung (Sorgfalt, Vollständigkeit) richten sich nach dem objektiv erkennbaren Anspruch der Quelle“. Feststellung: Der Prompt definiert nicht, wie sich die Anforderungen an die Beweisführung zwischen den Quellkategorien konkret verändern. Prüfregel: F1; F2; Abschnitt 7.1. Begründung: Eine Abhängigkeit wird ausdrücklich vorgeschrieben, der anzuwendende Beweisstandard je Kategorie jedoch nicht festgelegt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Mehrere unterschiedliche Beweisstandards sind mit der Regel vereinbar. ID: S08 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: „Overall Verdict [Wähle exakt eine Option: True | False | Mixed | Misleading | Unverified]“. Feststellung: Für die Auswahl zwischen den fünf Verdict-Optionen fehlen vollständige Entscheidungskriterien. Prüfregel: F2; F5; Abschnitt 7.1. Begründung: Für „False“ ist nur ein einzelner Sonderfall geregelt; insbesondere die Abgrenzung von „Mixed“, „Misleading“ und „Unverified“ ist nicht definiert. Auswirkung auf dieses Kriterium: Derselbe Befund kann zu unterschiedlichen Overall Verdicts führen. ID: S09 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Logical conclusion [Wähle exakt eine Option: Supported | Partially supported | Unsupported | False]“. Feststellung: Die vier Auswahloptionen besitzen keine Abgrenzungs- oder Auswahlregeln. Prüfregel: F2; F5; Abschnitt 7.1. Begründung: Insbesondere ist nicht definiert, wann „Unsupported“ statt „False“ oder „Partially supported“ zu verwenden ist. Auswirkung auf dieses Kriterium: Unterschiedliche Kategorien können für denselben logischen Befund gewählt werden. ID: S10 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Confidence [Wähle exakt eine Option: High | Medium | Low | Not determinable]“. Feststellung: Für die Confidence-Stufen sind keine Schwellenwerte oder Auswahlkriterien definiert. Prüfregel: F2; F5; Abschnitt 7.1. Begründung: Derselbe Evidenzstand kann ohne weitere Regel beispielsweise als „High“ oder „Medium“ eingeordnet werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Confidence-Einstufung ist nicht eindeutig reproduzierbar. ID: S11 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „**Headline**“. Feststellung: Der verpflichtende Ausgabebestandteil „Headline“ besitzt keine inhaltliche Bestimmungsregel. Prüfregel: F5; Abschnitt 7.1. Begründung: Es ist nicht festgelegt, ob die Headline beispielsweise die Behauptung, den Befund, das Verdict oder einen anderen Inhalt wiedergeben soll. Auswirkung auf dieses Kriterium: Mehrere inhaltlich unterschiedliche Arten von Headlines erfüllen den Wortlaut. ID: S12 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „AI Fact-Check [Aktuelles Datum und Uhrzeit]“. Feststellung: Für „aktuelles Datum und Uhrzeit“ ist keine Zeitzone definiert. Prüfregel: F5; Abschnitt 7.1. Begründung: Derselbe Ausführungszeitpunkt kann je nach verwendeter Zeitzone eine andere Uhrzeit und an Tagesgrenzen sogar ein anderes Datum ergeben. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der verpflichtende Zeitwert ist nicht eindeutig bestimmt. ID: S13 Schweregrad: G1 Betroffene Stelle: „Kurze, präzise Begründung“. Feststellung: Der handlungssteuernde Umfangsbegriff „kurze“ ist nicht bestimmt. Prüfregel: Schritt 3; Abschnitt 7.1. Begründung: Es gibt weder einen Längenwert noch eine andere Begrenzungsregel. Auswirkung auf dieses Kriterium: Unterschiedliche Ausgabelängen erfüllen dieselbe Anweisung. ID: S14 Schweregrad: G1 Betroffene Stelle: „Detaillierte Bewertung jeder einzelnen Behauptung A und B.“ Feststellung: Der handlungssteuernde Begriff „detaillierte“ ist nicht bestimmt. Prüfregel: Schritt 3; Abschnitt 7.1. Begründung: Es fehlt ein Kriterium dafür, welcher Detailgrad erforderlich ist. Auswirkung auf dieses Kriterium: Unterschiedliche Prüftiefen erfüllen die Anweisung. ## 2. Ablauf Keine Schwachstelle nach den definierten Prüfregeln festgestellt. ## 3. Logik ID: S07 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Die *Anforderungen* an Beweisführung … richten sich nach dem objektiv erkennbaren Anspruch der Quelle“. Feststellung: Die verlangte logische Abhängigkeit zwischen Quellenanspruch und Beweisstandard ist nicht definiert. Prüfregel: F1; Abschnitt 7.3. Begründung: Die Regel verweist auf einen anzuwendenden, vom Quellentyp abhängigen Beweisstandard, ohne diesen Standard oder die Relation festzulegen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die vorgeschriebene logische Verknüpfung zwischen Quellentyp und Prüfmaßstab ist nicht bestimmbar. ## 4. Eingaben ID: S04 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Vergleiche ihn mit dem bereitgestellten Screenshot“. Feststellung: Für den ausdrücklich verlangten Screenshot-Vergleich ist nicht definiert, dass ein Screenshot als erforderliche Eingabe vorliegen muss bzw. aus welcher Quelle er andernfalls bezogen wird. Prüfregel: F4; Abschnitt 7.4. Begründung: Der Vergleichsschritt benötigt zwingend den Screenshot. Der Prompt definiert als Kerninput lediglich einen „gegebenen Post“ und legt keine allgemeine Screenshot-Eingabequelle fest. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der vorgeschriebene Vergleichsschritt ist bei einem Social-Media-Post ohne bereitgestellten Screenshot nicht anhand der definierten Eingaben ausführbar. ## 5. Ausgaben ID: S01 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: „Implicit Main Claim“. Feststellung: Die verpflichtend auszugebende zentrale Hauptaussage besitzt keine Auswahlregel für den Fall mehrerer impliziter Aussagen. Prüfregel: F5; Abschnitt 7.5. Begründung: Der Inhalt dieses Pflichtfelds kann deshalb nicht eindeutig bestimmt werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Unterschiedliche Hauptaussagen können im Pflichtfeld erscheinen. ID: S05 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Bei Personen/Organisationen: Eindeutig verifizierter X-Handle, falls vorhanden, ansonsten Klarnamen.“ Feststellung: Wegen des undefinierten Verifikationskriteriums ist die vorgeschriebene Ausgabe von Handle oder Klarname nicht eindeutig bestimmbar. Prüfregel: Abschnitt 7.5 in Verbindung mit F2. Begründung: Je nach Verifikationsverständnis kann für dieselbe Entität entweder ein Handle oder der Klarname ausgegeben werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der Inhalt des Quellenabschnitts variiert aufgrund einer undefinierten Auswahlregel. ID: S08 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: „Overall Verdict“. Feststellung: Die Auswahl des verpflichtenden Verdict-Werts ist nicht vollständig definiert. Prüfregel: F5; Abschnitt 7.5. Begründung: Das Pflichtfeld verlangt exakt einen Wert, ohne für alle fünf möglichen Werte trennscharfe Bedingungen vorzugeben. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der verpflichtende Ausgabewert kann bei identischem Sachbefund unterschiedlich sein. ID: S09 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Logical conclusion“. Feststellung: Die Auswahl des Pflichtwerts ist mangels Abgrenzung der vier Optionen nicht bestimmbar. Prüfregel: F5; Abschnitt 7.5. Begründung: Die Bedingungen für die einzelnen Werte werden nicht definiert. Auswirkung auf dieses Kriterium: Unterschiedliche zulässige Kategorien können ausgegeben werden. ID: S10 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Confidence“. Feststellung: Der verpflichtende Confidence-Wert besitzt keine definierten Auswahlkriterien. Prüfregel: F5; Abschnitt 7.5. Begründung: Die Einhaltung des Feldes ist syntaktisch prüfbar, die Wahl des korrekten Werts jedoch nicht. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der Pflichtwert ist inhaltlich nicht deterministisch. ID: S11 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Headline“. Feststellung: Der Inhalt des verpflichtenden Headline-Felds ist nicht definiert. Prüfregel: F5; Abschnitt 7.5. Begründung: Es fehlt eine Regel, welchen Sachverhalt die Headline ausdrücken muss. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Einhaltung des Pflichtfelds ist hinsichtlich seines Inhalts nicht überprüfbar. ID: S12 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „[Aktuelles Datum und Uhrzeit]“. Feststellung: Die Zeitzone des Pflichtwerts ist nicht bestimmt. Prüfregel: F5; Abschnitt 7.5. Begründung: Ohne Zeitzonenregel ist nicht eindeutig prüfbar, welcher Zeitwert korrekt ist. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der verpflichtende Ausgabewert kann variieren. ID: S13 Schweregrad: G1 Betroffene Stelle: „Kurze … Begründung“. Feststellung: Der verlangte Ausgabeumfang ist nicht messbar definiert. Prüfregel: Abschnitt 7.5. Begründung: Es ist nicht feststellbar, ab welcher Länge die Vorgabe „kurz“ nicht mehr eingehalten ist. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die formale Einhaltung der Umfangsvorgabe ist nicht objektiv prüfbar. ID: S14 Schweregrad: G1 Betroffene Stelle: „Detaillierte Bewertung“. Feststellung: Der verlangte Detailgrad ist nicht messbar definiert. Prüfregel: Abschnitt 7.5. Begründung: Es ist nicht festgelegt, welches Mindestmaß an Detail erforderlich ist. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Einhaltung der Detailanforderung ist nicht eindeutig prüfbar. ## 6. Entscheidungen ID: S01 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Auswahl der „eigentlichen“ bzw. zentralen Hauptaussage. Feststellung: Die Auswahl zwischen mehreren möglichen implizierten Hauptaussagen besitzt kein Entscheidungskriterium. Prüfregel: F2; Abschnitt 7.6. Begründung: Der Prompt verlangt eine bestimmte zentrale Aussage, definiert aber keine Auswahlregel. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Hauptentscheidung kann unterschiedlich ausfallen. ID: S02 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Auswahl „aktueller“ Quellen. Feststellung: Die Entscheidung, welche Quellen als aktuell gelten, besitzt kein Kriterium. Prüfregel: F2; Abschnitt 7.6. Begründung: Es fehlt ein Aktualitätsschwellenwert oder eine verbindliche Auswahlregel. Auswirkung auf dieses Kriterium: Unterschiedliche Quellen können als zulässig ausgewählt werden. ID: S03 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Auswahl „voneinander unabhängiger“ Quellen. Feststellung: Die Entscheidung über die Unabhängigkeit einer Quelle ist nicht operationalisiert. Prüfregel: F2; Abschnitt 7.6. Begründung: Es fehlt ein Kriterium zur Feststellung von Quellenabhängigkeit. Auswirkung auf dieses Kriterium: Identische Quellensätze können unterschiedlich akzeptiert werden. ID: S05 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Auswahl zwischen X-Handle und Klarname. Feststellung: Die erforderliche Verifikationsentscheidung besitzt kein definiertes Kriterium. Prüfregel: F2; Abschnitt 7.6. Begründung: Die Handle-Auswahl hängt ausdrücklich davon ab, ob ein Handle „eindeutig verifiziert“ ist. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Entscheidung kann nach unterschiedlichen Maßstäben ausfallen. ID: S06 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Privatperson vs. Experte/Behörde“. Feststellung: Die erforderliche Einordnung des Quellenanspruchs besitzt keine vollständige Entscheidungsregel. Prüfregel: F2; Abschnitt 7.6. Begründung: Weder Zuordnungskriterien noch Regeln für andere Quellentypen sind festgelegt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Quellen können unterschiedlichen Anspruchskategorien zugeordnet werden. ID: S07 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: quellenabhängige „Anforderungen an Beweisführung“. Feststellung: Nach erfolgter Quelleneinordnung ist nicht definiert, welcher konkrete Beweisstandard auszuwählen ist. Prüfregel: F2; Abschnitt 7.6. Begründung: Die Anweisung verlangt eine Anpassung des Prüfmaßstabs, ohne die möglichen Maßstäbe oder deren Zuordnung festzulegen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Unterschiedliche Prüfmaßstäbe können ausgewählt werden. ID: S08 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Auswahl des Overall Verdicts. Feststellung: Für die fünf Alternativen fehlt eine vollständige Auswahlregel. Prüfregel: F2; Abschnitt 7.6. Begründung: Nur ein Teilfall für „False“ ist ausdrücklich geregelt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die zentrale Abschlussentscheidung kann unterschiedlich ausfallen. ID: S09 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Auswahl von „Supported | Partially supported | Unsupported | False“. Feststellung: Für die ausdrücklich vorgegebenen Alternativen fehlt eine Auswahlregel. Prüfregel: F2; Abschnitt 7.6. Begründung: Die Kategorien werden nicht gegeneinander abgegrenzt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die logische Schlussbewertung kann unterschiedlich gewählt werden. ID: S10 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Auswahl von „High | Medium | Low | Not determinable“. Feststellung: Für die Confidence-Alternativen fehlt eine Auswahlregel. Prüfregel: F2; Abschnitt 7.6. Begründung: Es existieren weder Schwellenwerte noch qualitative Kriterien. Auswirkung auf dieses Kriterium: Identische Evidenz kann zu unterschiedlichen Confidence-Werten führen. ## 7. Reproduzierbarkeit ID: S01 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Bestimmung der zentralen implizierten Hauptaussage. Feststellung: Mehrere Hauptaussagen können ohne Auswahlregel gewählt werden. Prüfregel: Abschnitt 7.7. Begründung: Zwei Prüfer können unterschiedliche implizierte Aussagen priorisieren. Auswirkung auf dieses Kriterium: Inhaltliche Auswahlentscheidungen und nachfolgende Bewertungen können voneinander abweichen. ID: S02 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „aktuelle“ Quellen. Feststellung: Unterschiedliche Aktualitätsverständnisse ermöglichen unterschiedliche Quellensätze. Prüfregel: Abschnitt 7.7. Begründung: Beide Vorgehensweisen können mit dem Wortlaut vereinbar sein. Auswirkung auf dieses Kriterium: Verifikation und daraus folgende Ergebnisse können variieren. ID: S03 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „voneinander unabhängige Quellen“. Feststellung: Unterschiedliche Unabhängigkeitsbegriffe erlauben unterschiedliche Quellensätze. Prüfregel: Abschnitt 7.7. Begründung: Der Prompt enthält keine bindende Definition. Auswirkung auf dieses Kriterium: Quellenbasis und Bewertung können variieren. ID: S05 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „eindeutig verifizierte X-Handles“. Feststellung: Unterschiedliche Verifikationsmethoden sind zulässig. Prüfregel: Abschnitt 7.7. Begründung: Es ist kein verbindlicher Verifikationsmechanismus festgelegt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Ausgegebene Handles bzw. Klarnamen können variieren. ID: S06 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Klassifikation des Quellenanspruchs. Feststellung: Unterschiedliche Zuordnungen derselben Quelle sind möglich. Prüfregel: Abschnitt 7.7. Begründung: Die Kategorien und ihre Grenzen sind nicht definiert. Auswirkung auf dieses Kriterium: Nachfolgende Verarbeitungsschritte können mit unterschiedlichen Quelleneinstufungen beginnen. ID: S07 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: quellenabhängige Beweisführung. Feststellung: Unterschiedliche Beweisstandards können angewandt werden. Prüfregel: Abschnitt 7.7. Begründung: Die konkrete Anpassung von Sorgfalt und Vollständigkeit ist nicht festgelegt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Prüfungstiefe und inhaltliche Bewertung können voneinander abweichen. ID: S08 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Overall Verdict. Feststellung: Derselbe Faktenbefund kann mehreren Verdict-Kategorien zugeordnet werden. Prüfregel: Abschnitt 7.7. Begründung: Die Auswahlbedingungen sind nicht vollständig definiert. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die zentrale Ausgabeentscheidung ist nicht reproduzierbar. ID: S09 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Logical conclusion. Feststellung: Derselbe logische Befund kann unterschiedlich kategorisiert werden. Prüfregel: Abschnitt 7.7. Begründung: Es fehlen trennscharfe Kategorienregeln. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Schlussfolgerungskategorie kann variieren. ID: S10 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Confidence. Feststellung: Derselbe Evidenzstand kann unterschiedlichen Confidence-Stufen zugeordnet werden. Prüfregel: Abschnitt 7.7. Begründung: Keine Schwellen oder Auswahlregeln sind vorgegeben. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Confidence-Ausgabe ist nicht reproduzierbar. ID: S11 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Headline. Feststellung: Unterschiedliche inhaltliche Funktionen der Headline sind zulässig. Prüfregel: Abschnitt 7.7. Begründung: Der Prompt bestimmt lediglich das Vorhandensein des Felds. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die inhaltliche Auswahl für die Headline kann stark variieren. ID: S12 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: aktuelles Datum und Uhrzeit. Feststellung: Unterschiedliche Zeitzonen ergeben unterschiedliche Pflichtwerte. Prüfregel: Abschnitt 7.7. Begründung: Keine Zeitzone ist festgelegt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Derselbe Ausführungszeitpunkt erzeugt unterschiedliche Ausgaben. ID: S13 Schweregrad: G1 Betroffene Stelle: „Kurze … Begründung“. Feststellung: Unterschiedliche Umfangsauslegungen sind zulässig. Prüfregel: Abschnitt 7.7. Begründung: Beispielsweise können ein einzelner Satz oder mehrere Absätze als „kurz“ behandelt werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Ausgabestruktur bzw. der Umfang kann variieren. ID: S14 Schweregrad: G1 Betroffene Stelle: „Detaillierte Bewertung“. Feststellung: Unterschiedliche Detailstufen sind zulässig. Prüfregel: Abschnitt 7.7. Begründung: Es existiert kein definierter Mindestdetailgrad. Auswirkung auf dieses Kriterium: Umfang und inhaltliche Tiefe der Einzelprüfungen können variieren. ## 8. Interpretationsspielraum ID: S01 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: zentrale implizierte Hauptaussage. Feststellung: Mehrere implizierte Aussagen können als Hauptaussage behandelt werden. Prüfregel: Abschnitt 7.8. Begründung: Mindestens zwei Auswahlmöglichkeiten sind mit dem Prompt vereinbar; eine Prioritätsregel fehlt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die zentrale inhaltliche Interpretation bleibt offen. ID: S02 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „aktuelle“ Quellen. Feststellung: Mehrere Aktualitätsverständnisse sind möglich. Prüfregel: Abschnitt 7.8. Begründung: Eine feste Aktualitätsregel fehlt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Unterschiedliche Quellen können regelkonform ausgewählt werden. ID: S03 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „voneinander unabhängige Quellen“. Feststellung: Mehrere Unabhängigkeitsdefinitionen sind möglich. Prüfregel: Abschnitt 7.8. Begründung: Keine Auswahlregel legt fest, welche Definition gilt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Zulässigkeit konkreter Quellenkombinationen bleibt interpretierbar. ID: S05 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „eindeutig verifizierte X-Handles“. Feststellung: Mehrere Verifikationsmaßstäbe sind möglich. Prüfregel: Abschnitt 7.8. Begründung: Keine Regel legt den maßgeblichen Verifikationsnachweis fest. Auswirkung auf dieses Kriterium: Handle oder Klarname können beide aus unterschiedlichen Auslegungen folgen. ID: S06 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Quellenanspruch „Privatperson vs. Experte/Behörde“. Feststellung: Mehrere Kategorisierungen derselben Quelle sind möglich. Prüfregel: Abschnitt 7.8. Begründung: Grenzen und weitere Kategorien fehlen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die anzuwendende Quelleneinstufung bleibt offen. ID: S07 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: quellenabhängiger Beweisstandard. Feststellung: Mehrere Arten der geforderten Anpassung von Sorgfalt und Vollständigkeit sind möglich. Prüfregel: Abschnitt 7.8. Begründung: Keine Regel wählt einen konkreten Standard. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der Prüfmaßstab bleibt interpretierbar. ID: S08 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Overall Verdict. Feststellung: Mehrere Verdict-Kategorien können für denselben Mischbefund mit dem Prompt vereinbar sein. Prüfregel: Abschnitt 7.8. Begründung: Die Kategorien sind nicht vollständig gegeneinander abgegrenzt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die zentrale Schlussklassifikation bleibt offen. ID: S09 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Logical conclusion. Feststellung: Mehrere Schlusskategorien können denselben Befund abdecken. Prüfregel: Abschnitt 7.8. Begründung: Keine Abgrenzungsregel entscheidet zwischen ihnen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Kategorieauswahl bleibt offen. ID: S10 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Confidence. Feststellung: Mehrere Confidence-Stufen können denselben Evidenzstand beschreiben. Prüfregel: Abschnitt 7.8. Begründung: Eine Schwellen- oder Prioritätsregel fehlt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Confidence-Einstufung bleibt interpretierbar. ID: S11 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Headline. Feststellung: Mehrere unterschiedliche inhaltliche Funktionen der Headline sind zulässig. Prüfregel: Abschnitt 7.8. Begründung: Keine Regel legt fest, was die Headline abbilden soll. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der Inhalt des Feldes bleibt offen. ID: S12 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: aktuelles Datum und Uhrzeit. Feststellung: Mehrere Zeitzonen können verwendet werden. Prüfregel: Abschnitt 7.8. Begründung: Keine Zeitzone ist priorisiert. Auswirkung auf dieses Kriterium: Mehrere unterschiedliche Zeitangaben sind mit dem Prompt vereinbar. ID: S13 Schweregrad: G1 Betroffene Stelle: „Kurze … Begründung“. Feststellung: Mindestens zwei unterschiedliche Umfangsauslegungen sind möglich. Prüfregel: Abschnitt 7.8. Begründung: Eine Umfangsregel fehlt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der zulässige Umfang bleibt interpretierbar. ID: S14 Schweregrad: G1 Betroffene Stelle: „Detaillierte Bewertung“. Feststellung: Mindestens zwei unterschiedliche Detailstufen sind möglich. Prüfregel: Abschnitt 7.8. Begründung: Eine Auswahlregel für die Prüftiefe fehlt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der geforderte Detailgrad bleibt interpretierbar. # 2. Bewertung | Kriterium | Schwachstellen | Berechnung | Punkte | |---|---|---:|---:| | Eindeutigkeit | S01 (G3), S02 (G2), S03 (G2), S05 (G2), S06 (G2), S07 (G2), S08 (G3), S09 (G2), S10 (G2), S11 (G2), S12 (G2), S13 (G1), S14 (G1) | 5 − 3 − 2 − 2 − 2 − 2 − 2 − 3 − 2 − 2 − 2 − 2 − 1 − 1 | 0 | | Ablauf | keine | 5 − 0 | 5 | | Logik | S07 (G2) | 5 − 2 | 3 | | Eingaben | S04 (G2) | 5 − 2 | 3 | | Ausgaben | S01 (G3), S05 (G2), S08 (G3), S09 (G2), S10 (G2), S11 (G2), S12 (G2), S13 (G1), S14 (G1) | 5 − 3 − 2 − 3 − 2 − 2 − 2 − 2 − 1 − 1 | 0 | | Entscheidungen | S01 (G3), S02 (G2), S03 (G2), S05 (G2), S06 (G2), S07 (G2), S08 (G3), S09 (G2), S10 (G2) | 5 − 3 − 2 − 2 − 2 − 2 − 2 − 3 − 2 − 2 | 0 | | Reproduzierbarkeit | S01 (G3), S02 (G2), S03 (G2), S05 (G2), S06 (G2), S07 (G2), S08 (G3), S09 (G2), S10 (G2), S11 (G2), S12 (G2), S13 (G1), S14 (G1) | 5 − 3 − 2 − 2 − 2 − 2 − 2 − 3 − 2 − 2 − 2 − 2 − 1 − 1 | 0 | | Interpretationsspielraum | S01 (G3), S02 (G2), S03 (G2), S05 (G2), S06 (G2), S07 (G2), S08 (G3), S09 (G2), S10 (G2), S11 (G2), S12 (G2), S13 (G1), S14 (G1) | 5 − 3 − 2 − 2 − 2 − 2 − 2 − 3 − 2 − 2 − 2 − 2 − 1 − 1 | 0 | Gesamtpunktzahl: 11/40 # 3. Interpretationsstellen ID: S01 Betroffene Stelle: Bestimmung der „eigentlichen“ bzw. zentralen Hauptaussage. Auslegung A: Als Hauptaussage wird die am deutlichsten implizierte Schlussfolgerung gewählt. Auslegung B: Als Hauptaussage wird die für die Gesamtargumentation folgenreichste Schlussfolgerung gewählt. Fehlende Regel: Auswahl- bzw. Prioritätsregel für mehrere implizierte Aussagen. ID: S02 Betroffene Stelle: „aktuelle“ Quellen. Auslegung A: Es ist jeweils die jüngste verfügbare belastbare Quelle zu verwenden. Auslegung B: Nur Quellen innerhalb eines begrenzten jüngeren Veröffentlichungszeitraums gelten als aktuell. Fehlende Regel: Definition oder Schwellenwert für Aktualität. ID: S03 Betroffene Stelle: „voneinander unabhängige Quellen“. Auslegung A: Verschiedene Herausgeber gelten bereits als unabhängig. Auslegung B: Quellen gelten nur als unabhängig, wenn sie nicht auf dieselbe Ursprungsquelle oder Agenturberichterstattung zurückgehen. Fehlende Regel: Definition der Quellenunabhängigkeit. ID: S05 Betroffene Stelle: „eindeutig verifizierte X-Handles“. Auslegung A: Ein sichtbarer Verifikationsstatus auf X genügt. Auslegung B: Der Account muss zusätzlich über eine externe offizielle Quelle eindeutig der Entität zugeordnet sein. Fehlende Regel: Verbindliches Verifikationskriterium. ID: S06 Betroffene Stelle: „Privatperson vs. Experte/Behörde“. Auslegung A: Die genannten Kategorien bilden die maßgeblichen Klassen und andere Quellen müssen einer davon zugeordnet werden. Auslegung B: Die Begriffe sind lediglich Beispiele; weitere Anspruchskategorien dürfen eigenständig gebildet werden. Fehlende Regel: Abgeschlossene Kategorienmenge und Zuordnungsregel. ID: S07 Betroffene Stelle: quellenabhängige Anforderungen an Beweisführung. Auslegung A: Bei Experten und Behörden ist ein höherer Vollständigkeits- und Nachweisstandard anzulegen. Auslegung B: Der Quellenanspruch verändert nur die geforderte Sorgfalt der Darstellung, nicht den erforderlichen Evidenzstandard für die Sachbehauptung. Fehlende Regel: Konkrete Zuordnung des Beweisstandards zu den Quellenkategorien. ID: S08 Betroffene Stelle: Overall Verdict. Auslegung A: Eine teilweise richtige, aber kontextverzerrte Hauptaussage wird als „Mixed“ klassifiziert. Auslegung B: Dieselbe Konstellation wird wegen der Kontextverzerrung als „Misleading“ klassifiziert. Fehlende Regel: Trennscharfe Entscheidungsregeln für sämtliche Verdict-Kategorien. ID: S09 Betroffene Stelle: Logical conclusion. Auslegung A: Eine aus den präsentierten Daten nicht ableitbare Schlussfolgerung wird als „Unsupported“ eingestuft. Auslegung B: Ist diese nicht ableitbare Schlussfolgerung zusätzlich sachlich falsch, wird sie als „False“ eingestuft. Fehlende Regel: Prioritäts- und Abgrenzungsregel zwischen „Unsupported“ und „False“ sowie den übrigen Kategorien. ID: S10 Betroffene Stelle: Confidence. Auslegung A: Mehrere übereinstimmende hochwertige Quellen rechtfertigen „High“. Auslegung B: Derselbe Quellenstand rechtfertigt ohne Primärquelle lediglich „Medium“. Fehlende Regel: Schwellenwerte bzw. Auswahlkriterien für die Confidence-Stufen. ID: S11 Betroffene Stelle: „Headline“. Auslegung A: Die Headline fasst die geprüfte Hauptbehauptung zusammen. Auslegung B: Die Headline fasst das Ergebnis bzw. Verdict zusammen. Fehlende Regel: Inhaltsregel für die Headline. ID: S12 Betroffene Stelle: „Aktuelles Datum und Uhrzeit“. Auslegung A: Zeitangabe in UTC. Auslegung B: Zeitangabe in der lokalen Zeitzone des Nutzers oder des Prüfers. Fehlende Regel: Verbindliche Zeitzone. ID: S13 Betroffene Stelle: „Kurze … Begründung“. Auslegung A: Ein bis zwei Sätze. Auslegung B: Mehrere kurze Absätze. Fehlende Regel: Verbindliche Umfangsgrenze. ID: S14 Betroffene Stelle: „Detaillierte Bewertung“. Auslegung A: Pro Behauptung genügt eine kurze Bewertung aller vorgeschriebenen Prüfaspekte. Auslegung B: Jeder Prüfaspekt wird mit eigener Begründung und Evidenz ausgeführt. Fehlende Regel: Verbindlicher Mindestdetailgrad. # 4. Hinweise für den Prompt-Programmierer ID: S01 Problem: Für die Auswahl genau einer zentralen implizierten Hauptaussage fehlt eine Prioritäts- bzw. Entscheidungsregel. Änderung: Eine verbindliche Regel ergänzen, anhand welcher Eigenschaft bei mehreren implizierten Aussagen die zentrale Hauptaussage auszuwählen ist. Wirkung: Die Auswahl der Hauptaussage wird eindeutig und reproduzierbar. ID: S02 Problem: „Aktuell“ ist für die Quellenauswahl nicht definiert. Änderung: Einen verbindlichen Aktualitätsmaßstab oder eine Auswahlregel für als aktuell geltende Quellen festlegen. Wirkung: Unterschiedliche Aktualitätsauslegungen werden beseitigt. ID: S03 Problem: „Voneinander unabhängig“ ist für Quellen nicht definiert. Änderung: Festlegen, anhand welcher Merkmale zwei Quellen als unabhängig oder abhängig gelten. Wirkung: Die Zulässigkeit der verlangten Quellenkombination wird bestimmbar. ID: S04 Problem: Der vorgeschriebene Screenshot-Vergleich setzt einen Screenshot voraus, dessen erforderliche Bereitstellung bzw. Herkunft nicht definiert ist. Änderung: Festlegen, ob ein Screenshot für Social-Media-Posts verpflichtender Input ist oder wie der Verarbeitungsschritt bei nicht vorhandenem Screenshot zu behandeln ist. Wirkung: Der für den Vergleich benötigte Input bzw. das Verhalten bei dessen Fehlen wird bestimmt. ID: S05 Problem: Für „eindeutig verifizierte X-Handles“ fehlt ein Verifikationskriterium. Änderung: Ein verbindliches Merkmal oder Prüfverfahren definieren, nach dem ein X-Handle als eindeutig verifiziert gilt. Wirkung: Die Auswahl zwischen Handle und Klarname wird eindeutig. ID: S06 Problem: Die Einordnung des Quellenanspruchs ist weder durch vollständige Kategorien noch durch Zuordnungsregeln definiert. Änderung: Die verwendeten Anspruchskategorien und die Kriterien für ihre Zuordnung festlegen. Wirkung: Quellen können reproduzierbar einer Anspruchskategorie zugeordnet werden. ID: S07 Problem: Es ist nicht definiert, wie sich die Anforderungen an die Beweisführung abhängig vom Quellenanspruch verändern. Änderung: Für jede verwendete Anspruchskategorie konkret festlegen, welcher Beweis-, Sorgfalts- oder Vollständigkeitsstandard anzuwenden ist. Wirkung: Die ausdrücklich verlangte Abhängigkeit zwischen Quellenanspruch und Prüfstandard wird ausführbar. ID: S08 Problem: Die fünf Overall-Verdict-Kategorien besitzen keine vollständigen trennscharfen Auswahlregeln. Änderung: Für True, False, Mixed, Misleading und Unverified jeweils Bedingungen sowie erforderliche Abgrenzungs- bzw. Prioritätsregeln definieren. Wirkung: Das verpflichtende Overall Verdict wird eindeutig bestimmbar. ID: S09 Problem: Die Kategorien für „Logical conclusion“ sind nicht gegeneinander abgegrenzt. Änderung: Für Supported, Partially supported, Unsupported und False jeweils Auswahlbedingungen sowie erforderliche Prioritäten definieren. Wirkung: Die logische Schlusskategorie wird eindeutig bestimmbar. ID: S10 Problem: Für High, Medium, Low und Not determinable fehlen Confidence-Kriterien. Änderung: Verbindliche qualitative Kriterien oder Schwellenwerte für jede Confidence-Stufe festlegen. Wirkung: Die Confidence-Einstufung wird reproduzierbar. ID: S11 Problem: Für das Pflichtfeld „Headline“ ist kein erforderlicher Inhalt definiert. Änderung: Festlegen, welchen Gegenstand die Headline zusammenfassen muss, beispielsweise die geprüfte Hauptbehauptung oder den Prüfbefund. Wirkung: Der verpflichtende Inhalt des Headline-Felds wird bestimmbar. ID: S12 Problem: Für „Aktuelles Datum und Uhrzeit“ fehlt die Zeitzone. Änderung: Eine verbindliche Zeitzone oder eine eindeutige Regel zur Bestimmung der zu verwendenden Zeitzone festlegen. Wirkung: Der geforderte Zeitwert wird eindeutig. ID: S13 Problem: Der geforderte Umfang „kurz“ ist nicht definiert. Änderung: Einen überprüfbaren maximalen Umfang oder ein anderes eindeutiges Umfangskriterium festlegen. Wirkung: Die Längenvorgabe der Evidence-Begründung wird überprüfbar. ID: S14 Problem: Der geforderte Detailgrad „detailliert“ ist nicht definiert. Änderung: Festlegen, welche Mindestbestandteile oder welche Prüftiefe pro Behauptung erforderlich sind. Wirkung: Die verlangte Detailtiefe der Claim-by-claim-Bewertung wird überprüfbar.
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AI Fact Check —> Logik Prüfung Ob in dem X Post eine Logik/Wahrheit hergeleitet wird —> abgeleitet durch Behauptungen, Grafiken usw. Unbegrenzte Ausgabe Zusatz Regeln für: Es sollte ein Urteil gefällt werden nach dem Status der Quelle. Es ist etwas völlig unterschiedliches ob ein Experte diverse Behauptungen aufstellt oder versucht Beweise oder Wahrheiten aufzustellen, oder ob ein Mensch ohne Einfluss versucht sich die Welt oder Zusammenhänge zu erklären. =============================== # AI Fact-Check Prompt v2.0 Du bist ein präziser, evidenzbasierter Fact-Checker. Deine Aufgabe besteht nicht nur darin, einzelne Aussagen zu prüfen, sondern die tatsächliche Behauptung eines Posts vollständig zu analysieren. Ein Post kann Behauptungen ausdrücklich formulieren oder sie durch Argumentation, Grafiken, Korrelationen oder Schlussfolgerungen implizieren. Jede Aussage muss anhand aktueller Quellen überprüft werden. Es darf niemals spekuliert werden. ======================================== 1. Aktuelle Verifizierung ======================================== Vor jeder Analyse ist immer eine aktuelle Websuche durchzuführen. Alle Tatsachenbehauptungen müssen anhand aktueller Quellen verifiziert werden. Verwende niemals ausschließlich dein internes Wissen. ======================================== 2. Vollständigen Ursprung laden ======================================== Bei Social-Media-Posts: • lade immer den vollständigen Originalpost • prüfe, ob der Originalpost vollständig mit dem Screenshot übereinstimmt • stelle fest, ob zusätzlicher Text vorhanden ist • prüfe Zeitstempel und zeitlichen Kontext Nur der vollständige Originalpost ist Grundlage des Fact-Checks. ======================================== 3. Implizierte Hauptaussage bestimmen ======================================== Dies ist der wichtigste Schritt. Bevor einzelne Aussagen geprüft werden, bestimme zunächst: Welche eigentliche Aussage möchte der Post dem Leser vermitteln? Dabei sind gemeinsam zu berücksichtigen: • Text • Bilder • Diagramme • Grafiken • Statistiken • Vergleiche • Quellenangaben • Argumentationsstruktur Viele Posts formulieren ihre eigentliche Behauptung nicht ausdrücklich. Sie vermitteln sie indirekt. Diese implizierte Hauptaussage muss ausdrücklich formuliert werden. ======================================== 4. Behauptungen identifizieren ======================================== Trenne anschließend zwischen A) expliziten Behauptungen und B) implizierten Behauptungen bzw. Schlussfolgerungen. Beide werden unabhängig geprüft. ======================================== 5. Quellenzuschreibung prüfen ======================================== Wenn der Post Aussagen einer Quelle zuschreibt (according to, reports, per, via, says usw.): immer getrennt prüfen: Attribution • Correct • Incorrect • Unverified Underlying claim • True • False • Mixed • Unverified Adoption by poster • Explicit • Implied • Not established Eine korrekte Zuschreibung beweist niemals automatisch den Wahrheitsgehalt. ======================================== 6. Prüfung jeder Behauptung ======================================== Für jede Behauptung prüfen: • stimmt sie? • ist sie vollständig? • fehlt wichtiger Kontext? • widersprechen Primärquellen? • widersprechen offizielle Stellen? • existieren belastbare Gegenbelege? ======================================== 7. Prüfung der Logik ======================================== Anschließend wird geprüft, ob die Schlussfolgerung des Posts logisch durch die Evidenz gedeckt wird. Insbesondere prüfen: • wird Korrelation als Kausalität dargestellt? • wird aus einem Einzelfall eine allgemeine Regel gemacht? • werden alternative Erklärungen ignoriert? • wird ein Modell als Realität dargestellt? • wird aus einer Theorie eine Tatsache gemacht? • wird suggeriert, dass ein einzelner Faktor ein komplexes Phänomen erklärt? • folgt die Schlussfolgerung tatsächlich aus den gezeigten Daten? Dieser Schritt ist unabhängig von den einzelnen Tatsachenbehauptungen. ======================================== 8. Gegenbeispiele ======================================== Wenn der Post eine allgemeine Regel oder einen allgemeinen Zusammenhang behauptet oder impliziert: muss aktiv nach belegten Gegenbeispielen gesucht werden. Ein einziges eindeutig belegtes Gegenbeispiel genügt bereits, um eine allgemein formulierte Regel zu widerlegen. Gegenbeispiele müssen denselben Sachverhalt betreffen. ======================================== 9. Zeitliche Prüfung ======================================== Für jede zeitabhängige Behauptung bestimmen: • Datum • möglichst Uhrzeit • aktueller oder historischer Bezug Wenn ältere Ereignisse als aktuell dargestellt werden, ist dies ausdrücklich als irreführend zu bewerten. ======================================== 10. Quellenstandard ======================================== Mindestens drei voneinander unabhängige Quellen verwenden. Nach Möglichkeit: • Primärquelle • internationale Nachrichtenquelle • regionale oder fachliche Quelle Wenn sich Quellen widersprechen: den Widerspruch ausdrücklich nennen. ======================================== 11. Offizielle X-Handles ======================================== Für alle erwähnten • Personen • Unternehmen • Organisationen • Behörden • Produkte • Projekte ist per aktueller Websuche zu prüfen, ob ein offizieller eindeutig verifizierter X-Handle existiert. Nur eindeutig verifizierte Handles verwenden. Ansonsten ausschließlich den Klarnamen. ======================================== 12. Ausgabeformat ======================================== AI Fact-Check 2.0 [aktuelles Datum und Uhrzeit] Headline Overall Verdict True False Mixed Misleading Unverified ---------------------------------------- Implicit Main Claim (Formuliere die eigentliche Aussage des Posts.) ---------------------------------------- Claim-by-claim assessment Jede Behauptung einzeln bewerten. ---------------------------------------- Logical conclusion Supported Partially supported Unsupported False ---------------------------------------- Evidence Kurze Begründung ausschließlich auf Basis verifizierter Fakten. Keine Spekulation. ---------------------------------------- Sources Quellen unmittelbar an den entsprechenden Aussagen angeben. Bei Personen, Unternehmen oder Behörden nach Möglichkeit mit eindeutig verifiziertem offiziellem X-Handle. ======================================== 13. Grundregel ======================================== Der eigentliche Kern eines Posts ist häufig nicht die ausdrücklich formulierte Aussage, sondern die Schlussfolgerung, die dem Leser vermittelt werden soll. Deshalb ist nicht nur zu prüfen, ob einzelne Aussagen richtig sind. Entscheidend ist, ob die Gesamtargumentation und ihre Schlussfolgerung durch belastbare Evidenz gedeckt werden. Ein Fact-Check gilt erst dann als vollständig, wenn sowohl die Tatsachen als auch die implizierte Logik unabhängig voneinander bewertet wurden. =============================== Bewertung Regeln 1. Prinzip der naheliegenden Interpretation Die implizierte Hauptaussage darf nur das wiedergeben, was ein durchschnittlicher Leser vernünftigerweise aus dem Gesamtpost ableiten würde. 2. Regel der naheliegenden Schlussfolgerung Es werden nur Schlussfolgerungen geprüft, die der Post tatsächlich nahelegt. 3. Interpretationsregel Implizierte Aussagen dürfen nicht über den objektiv vermittelten Inhalt hinausgehen. 4. Regel der objektiven Leserperspektive Maßstab ist die vernünftige Interpretation eines durchschnittlichen Lesers, nicht die subjektive Deutung des Fact-Checkers. 5. Interpretationsgrenze Dem Autor dürfen keine weitergehenden Aussagen zugeschrieben werden als der Post objektiv vermittelt. 6. Regel der engsten plausiblen Interpretation Bei mehreren möglichen Deutungen ist die engste, durch den Post eindeutig gestützte Interpretation zu wählen =============================== 3a. Regel der hergeleiteten Vermittlungsabsicht =============================== Am Ende des Fact-Checks ist zusätzlich darzustellen, welche Botschaft der Autor dem Leser erkennbar vermitteln wollte. Dabei wird ausdrücklich nicht die innere Absicht oder Motivation des Autors beurteilt. Die Vermittlungsabsicht ist ausschließlich aus den objektiv beobachtbaren Bestandteilen des vollständigen Posts herzuleiten. Hierbei sind gemeinsam zu berücksichtigen: • explizite Behauptungen • implizite Behauptungen • Wortwahl und Formulierungen • Bilder • Grafiken • Statistiken • Quellenangaben • Vergleiche • Reihenfolge der Informationen • Hervorhebungen • Argumentationsstruktur • ausdrücklich gezogene oder erkennbar nahegelegte Schlussfolgerungen Die Herleitung muss logisch nachvollziehbar und transparent sein. Es dürfen keine Spekulationen über persönliche Motive, Gedanken, Überzeugungen oder nicht erkennbare Absichten des Autors erfolgen. Bestehen mehrere vernünftige Interpretationen der vermittelten Botschaft, sind diese getrennt aufzuführen und mit ihrem jeweiligen Sicherheitsgrad zu bewerten. =============================== Erweiterung des Ausgabeformats =============================== ---------------------------------------- Intended Message (Formuliere die aus dem Gesamtpost logisch hergeleitete Botschaft, die dem Leser vermittelt werden soll.) ---------------------------------------- Derivation (Begründe kurz und nachvollziehbar, welche konkreten Aussagen, Bilder, Grafiken, Formulierungen oder Argumentationsschritte zu dieser Einordnung führen.) ---------------------------------------- Confidence High Medium Low Not determinable =============================== =============================== Source Status and Standard of Proof =============================== Vor der Urteilsbildung ist der objektiv erkennbare Status der Quelle zu bestimmen. Dabei ist insbesondere zu unterscheiden zwischen: • Privatperson ohne fachlichen oder institutionellen Anspruch • Aktivist oder Meinungsäußerung • Journalist oder Medium • Fachautor oder Experte des betroffenen Fachgebiets • Unternehmen • Behörde • Wissenschaftliche Institution • Internationale Organisation =============================== Bewertungsmaßstab =============================== Der Wahrheitswert einer Behauptung ist unabhängig vom Autor. Der Bewertungsmaßstab für die Veröffentlichung ist jedoch vom objektiv erkennbaren Anspruch der Quelle abhängig. Je höher die fachliche Autorität oder institutionelle Stellung der Quelle, desto höher sind die Anforderungen an: • Beweisführung, • wissenschaftliche Sorgfalt, • Vollständigkeit, • korrekte Darstellung von Daten, • Berücksichtigung bekannter Einschränkungen, • Trennung zwischen Tatsachen, Hypothesen und Meinungen. =============================== Bewertung des Veröffentlichungsstandards =============================== Wird eine Aussage von einer Privatperson als persönliche Interpretation oder Vermutung geäußert, ist ausschließlich zu prüfen, ob sie objektiv zutrifft oder nicht. Wird dieselbe Aussage jedoch von einem anerkannten Experten, einer Behörde, einer wissenschaftlichen Einrichtung oder einer anderen autoritativen Quelle als fachlich begründete Tatsachenbehauptung oder als Beleg für eine weitergehende Schlussfolgerung präsentiert, ist sie nach dem im jeweiligen Fachgebiet üblichen Evidenzstandard zu bewerten. ============================== Folgerung =============================== Je höher der objektive Anspruch der Quelle, desto strenger ist die Bewertung der Qualität ihrer Argumentation. Von einer fachlich autoritativen Quelle wird erwartet, dass sie: • belastbare Evidenz korrekt verwendet, • methodische Grenzen offenlegt, • bekannte Alternativerklärungen berücksichtigt, • keine Schlussfolgerungen zieht, die durch die vorgelegten Daten nicht gedeckt sind. Werden diese Mindestanforderungen nicht erfüllt, ist dies im Overall Verdict ausdrücklich zu berücksichtigen. Der strengere Bewertungsmaßstab ergibt sich dabei nicht aus der Person des Autors, sondern aus dem objektiv erhobenen Anspruch, fachlich begründete oder wissenschaftlich gestützte Aussagen zu verbreiten. =============================== =============================== Rule Against Verdict Leniency =============================== Bei der Urteilsbildung darf keine Zurückhaltung bestehen, das Overall Verdict „False“ zu vergeben. „Mixed“, „Misleading“ oder „Unverified“ dürfen nicht als vorsichtige Ersatzurteile verwendet werden, wenn die zentrale vermittelte Aussage objektiv falsch ist. Entscheidend ist nicht, ob einzelne Teilangaben korrekt sind, sondern ob die tragende Gesamtaussage des Posts zutrifft. Ein Overall Verdict „False“ ist insbesondere zu vergeben, wenn: • die zentrale Behauptung durch belastbare Evidenz widerlegt wird, • die Schlussfolgerung den präsentierten Daten widerspricht, • aus korrekten Daten eine objektiv falsche Gesamtaussage konstruiert wird, • eine Kausalität behauptet wird, obwohl belegte Gegenursachen oder Gegenbeispiele die behauptete Erklärung ausschließen, • eine politische, wissenschaftliche oder tatsächliche Notwendigkeit als erwiesen dargestellt wird, obwohl die Evidenz das Gegenteil zeigt, • oder die verwendete Quelle ausdrücklich etwas anderes feststellt als der Post behauptet. Korrekte Nebenangaben schützen einen Post nicht vor dem Overall Verdict „False“. Wenn wahre Zahlen, echte Zitate oder authentische Dokumente als Bausteine einer falschen Hauptaussage verwendet werden, ist die Hauptaussage nach ihrem tatsächlichen Wahrheitswert zu beurteilen. =============================== Source Status =============================== Der Status der Quelle ist bei der Strenge der Urteilsbildung zu berücksichtigen. Bei einer Privatperson ohne fachlichen Anspruch kann eine unbelegte Welterklärung als „Unverified“ bewertet werden, sofern sie nicht widerlegt ist. Bei einem Experten, einer Behörde, einer Institution oder einer anderen autoritativen Quelle ist strenger zu prüfen, ob eine Aussage als fachlich belegte Wahrheit präsentiert wird. Verwendet eine solche Quelle Daten, Statistiken oder offizielle Dokumente, um eine zentrale Behauptung zu beweisen, obwohl diese Evidenz die Behauptung nicht trägt oder ihr widerspricht, darf das Urteil nicht aus Vorsicht auf „Misleading“ abgeschwächt werden. Vermischt eine solche Quelle Daten, Statistiken oder offizielle Dokumente, um eine zentrale Behauptung zu beweisen, obwohl diese Evidenz die Behauptung nicht trägt oder ihr widerspricht, darf das Urteil nicht aus Vorsicht auf „Misleading“ abgeschwächt werden. Werden eigene Quellen als belastbare Daten, Statistiken oder Dokumente präsentiert oder verwendet, um eine zentrale Behauptung zu beweisen, obwohl diese Evidenz die Behauptung nicht trägt oder ihr widerspricht, darf das Urteil nicht aus Vorsicht auf „Misleading“ abgeschwächt werden. Die zentrale vermittelte Aussage ist objektiv falsch oder durch belastbare Evidenz widerlegt. Die zentrale Aussage enthält einen wahren Kern, erzeugt aber durch Auslassung, Auswahl oder Kontextverschiebung einen wesentlich falschen Eindruck. Die zentrale Aussage ist weder ausreichend belegt noch belastbar belegt. In allen diesen Fällen ist „False“ zu vergeben, sofern die vermittelte Hauptaussage objektiv falsch ist. =============================== Regel zur Nachvollziehbarkeit des Endergebnis Der Fact Check muss herleiten und kausale nachvollziehbare Ketten bilden warum das Endergebnis so bestimmt wurde.
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# 1. Prüfbericht ## 1. Eindeutigkeit ID: S02 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: „aktuelle, unabhängige Quellen“, „eindeutig verifizierte X-Handles“, „belastbare Evidenz“, „verifizierte Fakten“ Feststellung: Die Anforderungen an Aktualität, Unabhängigkeit, Verifizierung und Belastbarkeit von Quellen und Evidenz sind nicht operationalisiert. Prüfregel: Abschnitt 7.1; Schritt 3 Begründung: Die Begriffe steuern Quellenwahl und Beweisbewertung, ohne Definition, Schwellenwert oder Auswahlregel. Beispielsweise kann „aktuell“ die neuesten verfügbaren Quellen oder nur Quellen aus einem bestimmten Zeitraum bezeichnen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Mehrere unterschiedliche Quellen- und Evidenzstandards sind mit dem Prompt vereinbar. ID: S03 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „vollständig zu überprüfen“, „Führe vor jeder Analyse eine aktuelle Websuche durch“, „Suche aktiv nach belegten Gegenbeispielen“ Feststellung: Umfang und Beendigung der Recherche sind nicht bestimmt. Prüfregel: Abschnitt 7.1; Schritt 3; F2 Begründung: „vollständig“ und „aktiv“ enthalten keine Regel dafür, wie viele Suchvorgänge, Quellen oder Gegenbeispiele erforderlich sind und wann die Recherche abgeschlossen ist. Auswirkung auf dieses Kriterium: Sowohl eine begrenzte als auch eine umfangreiche Recherche ist mit dem Wortlaut vereinbar. ID: S04 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „prüfe deren existierende, eindeutig verifizierte X-Handles. Verwende bei Unklarheit nur den Klarnamen.“ Feststellung: Es ist nicht definiert, wann ein X-Handle eindeutig verifiziert beziehungsweise wann „Unklarheit“ gegeben ist. Prüfregel: Abschnitt 7.1; Schritt 3; F2 Begründung: Der Prompt nennt weder zulässige Verifikationsnachweise noch ein Entscheidungskriterium für den Wechsel zum Klarnamen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Dasselbe Handle kann je nach Auslegung verwendet oder verworfen werden. ID: S05 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: „Bestimme die eigentliche, vom Post vermittelte Hauptaussage.“ Feststellung: Für Posts mit mehreren möglichen Hauptaussagen fehlt eine Auswahlregel. Prüfregel: Abschnitt 7.1; F2 Begründung: Der Prompt verlangt genau die „eigentliche“ Hauptaussage, definiert aber nicht, ob beispielsweise argumentative Zentralität, Häufigkeit, Überschrift, Bilddominanz oder Schlussfolgerung maßgeblich ist. Auswirkung auf dieses Kriterium: Unterschiedliche zentrale Aussagen können als Hauptaussage ausgewählt werden. ID: S06 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Trenne die Inhalte in: A) Explizite Behauptungen. B) Implizierte Behauptungen oder Schlussfolgerungen.“ und „Prüfe jede einzelne Behauptung“ Feststellung: Die Granularität der Aufteilung in einzelne Behauptungen ist nicht definiert. Prüfregel: Abschnitt 7.1; F2 Begründung: Ein zusammengesetzter Satz kann als eine Gesamtbehauptung oder als mehrere atomare Behauptungen behandelt werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Anzahl und Umfang der zu prüfenden Behauptungen sind nicht eindeutig. ID: S07 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Attribution (Correct/Incorrect/Unverified)“, „Underlying Claim (True/False/Mixed/Unverified)“, „Adoption by Poster (Explicit/Implied/Not established)“ Feststellung: Für die Auswahl der vorgegebenen Statuswerte fehlen Entscheidungskriterien. Prüfregel: Abschnitt 7.1; F2 Begründung: Der Prompt definiert nicht, wann eine Attribution als „Correct“ statt „Unverified“ oder eine Übernahme als „Implied“ statt „Not established“ gilt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Identische Befunde können unterschiedlichen Statuswerten zugeordnet werden. ID: S08 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Bestimme den objektiven Anspruch der Quelle“ und „Je höher der institutionelle oder fachliche Anspruch … desto strenger sind die Anforderungen“ Feststellung: Weder die Einstufung des Quellenanspruchs noch die daraus folgende Verschärfung der Anforderungen ist bestimmt. Prüfregel: Abschnitt 7.1; F2 Begründung: Es fehlen Kategorien, Zuordnungskriterien und konkrete unterschiedliche Beweisanforderungen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Dieselbe Quelle kann unterschiedlich eingestuft und nach unterschiedlichen Maßstäben geprüft werden. ID: S09 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Definitionen und Regeln unter „Endgültige Urteilsbildung (Overall Verdict)“ Feststellung: Die Verdict-Kategorien überschneiden sich und enthalten keine vollständige Prioritätsregel. Prüfregel: Abschnitt 7.1; Schritt 5; F3 Begründung: Ist die zentrale Aussage falsch, während Nebenangaben korrekt sind, greift sowohl „False“ als auch „Mixed“. Die Regel gegen Zurückhaltung priorisiert „False“ nur bei „objektiv falsch“, während „fehlerhaft“, „wesentlich falsch dargestellt“ und die Abgrenzung zu „Misleading“ nicht bestimmt sind. Auswirkung auf dieses Kriterium: Mehrere unterschiedliche Overall Verdicts können für denselben Befund mit dem Prompt vereinbar sein. ID: S10 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „AI Fact-Check [aktuelles Datum und Uhrzeit]“ Feststellung: Zeitzone und Darstellungsformat des verpflichtenden Zeitstempels sind nicht definiert. Prüfregel: Abschnitt 7.1; Schritt 3 Begründung: Unterschiedliche Zeitzonen sowie numerische und ausgeschriebene Datumsformate erfüllen den Wortlaut. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der geforderte Zeitstempel ist nicht eindeutig spezifiziert. ID: S11 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Headline“ Feststellung: Inhalt und Herleitung der verpflichtenden Headline sind nicht definiert. Prüfregel: Abschnitt 7.1; F5 Begründung: Die Headline kann etwa den Originaltitel übernehmen, die Hauptaussage zusammenfassen oder das Urteil enthalten. Auswirkung auf dieses Kriterium: Mehrere inhaltlich unterschiedliche Überschriften sind möglich. ID: S12 Schweregrad: G1 Betroffene Stelle: „Kurze, faktenbasierte Begründung“ Feststellung: Der handlungssteuernde Umfangsbegriff „kurze“ ist nicht bestimmt. Prüfregel: Abschnitt 7.1; Schritt 3 Begründung: Es gibt weder eine Längenbegrenzung noch eine Regel zur Anzahl der aufzunehmenden Fakten. Auswirkung auf dieses Kriterium: Umfang und Detailgrad des Evidence-Abschnitts können unterschiedlich ausfallen. ID: S13 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Confidence [High / Medium / Low / Not determinable]“ Feststellung: Für die Auswahl der Confidence-Stufe fehlen Entscheidungskriterien. Prüfregel: Abschnitt 7.1; F2 Begründung: Der Prompt enthält keine Schwellenwerte oder Zuordnungsregeln für die vier Stufen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Derselbe Evidenzstand kann unterschiedlichen Confidence-Stufen zugeordnet werden. ## 2. Ablauf Keine Schwachstelle nach den definierten Prüfregeln festgestellt. ## 3. Logik ID: S09 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: „False: Die zentrale Behauptung ist … widerlegt“ und „Mixed: Einzelne Teile sind korrekt, aber die zentrale Aussage ist fehlerhaft.“ Feststellung: Die Verdict-Regeln kollidieren in Fällen mit falscher zentraler Aussage und korrekten Nebenangaben. Prüfregel: Abschnitt 7.3; Schritt 5; F3 Begründung: In diesem zulässigen Fall gelten die Definitionen von „False“ und „Mixed“ gleichzeitig. Eine vollständig anwendbare Prioritätsregel zwischen diesen Kategorien fehlt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Das Overall Verdict ist logisch nicht eindeutig ableitbar. ## 4. Eingaben ID: S01 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „vergleiche ihn mit dem bereitgestellten Screenshot“ Feststellung: Der Screenshot wird als erforderliche Eingabe vorausgesetzt, ohne Verhalten für den Fall festzulegen, dass kein Screenshot bereitgestellt wurde. Prüfregel: Abschnitt 7.4 Begründung: Der Vergleich ist ausdrücklich verpflichtend, kann ohne Screenshot aber nicht ausgeführt werden. Der Prompt legt weder Rückfrage, Abbruch noch Fortsetzung ohne Vergleich fest. Auswirkung auf dieses Kriterium: Bei fehlendem Screenshot ist der Umgang mit einer ausdrücklich benötigten Eingabe nicht definiert. ## 5. Ausgaben ID: S09 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: „Overall Verdict [True / False / Mixed / Misleading / Unverified]“ Feststellung: Wegen überschneidender Verdict-Definitionen ist der verpflichtende Ausgabewert nicht eindeutig bestimmbar. Prüfregel: Abschnitt 7.5; F5; Schritt 5 Begründung: Ein zulässiger Befund kann gleichzeitig die Definitionen von „False“ und „Mixed“ erfüllen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Das verpflichtende Verdict-Feld kann unterschiedliche Werte enthalten. ID: S10 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „AI Fact-Check [aktuelles Datum und Uhrzeit]“ Feststellung: Das verlangte Ausgabeformat des Zeitstempels ist hinsichtlich Format und Zeitzone nicht ausreichend definiert. Prüfregel: Abschnitt 7.5 Begründung: Die Einhaltung eines konkreten Datums-, Zeit- und Zeitzonenformats kann nicht geprüft werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der Kopf der Ausgabe kann strukturell unterschiedlich umgesetzt werden. ID: S11 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Headline“ Feststellung: Der Inhalt eines verpflichtenden Ausgabebestandteils ist nicht bestimmbar. Prüfregel: Abschnitt 7.5; F5 Begründung: Es ist nicht festgelegt, worauf sich die Headline beziehen oder welche Information sie enthalten muss. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Headline kann unterschiedliche Funktionen und Inhalte haben. ID: S12 Schweregrad: G1 Betroffene Stelle: „Evidence (Kurze, faktenbasierte Begründung …)“ Feststellung: Der geforderte Umfang des Evidence-Abschnitts ist nicht prüfbar definiert. Prüfregel: Abschnitt 7.5; Schritt 3 Begründung: Es existiert keine messbare Begrenzung für „kurze“. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der Umfang des verpflichtenden Abschnitts kann erheblich variieren. ID: S13 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Confidence [High / Medium / Low / Not determinable]“ Feststellung: Der verpflichtende Confidence-Wert kann anhand des Prompts nicht eindeutig ausgewählt werden. Prüfregel: Abschnitt 7.5; F5 Begründung: Für keinen der vier Werte sind Zuordnungsbedingungen definiert. Auswirkung auf dieses Kriterium: Das Confidence-Feld kann bei identischem Befund unterschiedliche Werte enthalten. ## 6. Entscheidungen ID: S02 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: „aktuelle, unabhängige Quellen“ und „belastbare Evidenz“ Feststellung: Für Quellenzulassung und Evidenzgenügsamkeit fehlen Auswahlkriterien. Prüfregel: Abschnitt 7.6; F2 Begründung: Es muss entschieden werden, welche Quellen verwendet werden und wann Evidenz als belastbar gilt, ohne dass diese Auswahl geregelt ist. Auswirkung auf dieses Kriterium: Quellen können unterschiedlich ein- oder ausgeschlossen werden, wodurch sich Tatsachenbewertungen und Verdicts ändern können. ID: S03 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „vollständig zu überprüfen“ und „Suche aktiv nach belegten Gegenbeispielen“ Feststellung: Es fehlt eine Regel für die Entscheidung, wann die Recherche ausreichend und beendet ist. Prüfregel: Abschnitt 7.6; F2 Begründung: Die LLM muss zwischen Fortsetzung und Abschluss der Recherche wählen, ohne ein Abbruch- oder Vollständigkeitskriterium zu erhalten. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der Abschlusszeitpunkt der Recherche ist nicht bestimmt. ID: S04 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Verwende bei Unklarheit nur den Klarnamen.“ Feststellung: Die Bedingung für die Wahl zwischen X-Handle und Klarnamen ist nicht definiert. Prüfregel: Abschnitt 7.6; Schritt 4; F2 Begründung: „Unklarheit“ besitzt kein Verifikations- oder Entscheidungskriterium. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Auswahl zwischen Handle und Klarname ist nicht reproduzierbar geregelt. ID: S05 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: „Bestimme die eigentliche … Hauptaussage.“ Feststellung: Die Auswahl einer Hauptaussage aus mehreren möglichen Botschaften ist nicht geregelt. Prüfregel: Abschnitt 7.6; F2 Begründung: Eine Auswahl ist ausdrücklich verlangt, aber kein Auswahlkriterium angegeben. Auswirkung auf dieses Kriterium: Eine zentrale Hauptentscheidung der Analyse kann unterschiedlich ausfallen. ID: S06 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Prüfe jede einzelne Behauptung“ Feststellung: Für die Entscheidung, was als einzelne Behauptung gilt, fehlt eine Segmentierungsregel. Prüfregel: Abschnitt 7.6; F2 Begründung: Zusammengesetzte Aussagen können gemeinsam oder getrennt bewertet werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Anzahl und Zuschnitt der Bewertungsobjekte können variieren. ID: S07 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Statuswerte unter „Quellenzuschreibung prüfen“ Feststellung: Die Auswahl zwischen den jeweils vorgegebenen Statuswerten ist nicht geregelt. Prüfregel: Abschnitt 7.6; F2 Begründung: Mehrere ausdrücklich mögliche Statuswerte bestehen, ohne definierte Zuordnungsregel. Auswirkung auf dieses Kriterium: Attribution, Wahrheitsstatus und Übernahme durch den Poster können unterschiedlich klassifiziert werden. ID: S08 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Bestimme den objektiven Anspruch der Quelle“ Feststellung: Die Einstufung des Quellenanspruchs und die Wahl des anzuwendenden Beweismaßstabs sind nicht geregelt. Prüfregel: Abschnitt 7.6; F2 Begründung: Der Prompt verlangt eine Klassifikation und eine davon abhängige Verschärfung, nennt aber keine Zuordnungs- oder Skalierungsregel. Auswirkung auf dieses Kriterium: Unterschiedliche Maßstäbe können auf dieselbe Quelle angewandt werden. ID: S09 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Overall-Verdict-Regeln Feststellung: Bei gleichzeitig erfüllten Verdict-Definitionen fehlt eine ausreichende Prioritätsregel. Prüfregel: Abschnitt 7.6; F3 Begründung: Insbesondere „False“ und „Mixed“ können für denselben Fall gelten. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die abschließende Verdict-Entscheidung ist nicht eindeutig. ID: S13 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Confidence [High / Medium / Low / Not determinable]“ Feststellung: Die Auswahl der Confidence-Stufe ist nicht geregelt. Prüfregel: Abschnitt 7.6; F2 Begründung: Vier zulässige Handlungen bestehen, aber keine Auswahlregel. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Confidence-Entscheidung kann bei identischer Evidenz unterschiedlich ausfallen. ## 7. Reproduzierbarkeit ID: S02 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Quellen- und Evidenzbegriffe Feststellung: Unterschiedliche Quellen- und Evidenzstandards führen zu unterschiedlichen inhaltlichen Bewertungen. Prüfregel: Abschnitt 7.7 Begründung: Beispielsweise kann eine einzelne Primärquelle als ausreichend gelten oder eine zusätzliche unabhängige Bestätigung verlangt werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Quellenbasis, Claim-Bewertungen und Overall Verdict können variieren. ID: S03 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Rechercheumfang und Gegenbeispielsuche Feststellung: Unterschiedliche Rechercheumfänge sind mit dem Prompt vereinbar. Prüfregel: Abschnitt 7.7 Begründung: Eine Bearbeitung kann nach wenigen Treffern enden, eine andere weitere Suchläufe und Gegenbeispiele einbeziehen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Verarbeitungsumfang und berücksichtigte Evidenz unterscheiden sich. ID: S04 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: X-Handle-Verifikation Feststellung: Unterschiedliche Verifikationsmaßstäbe erzeugen unterschiedliche Entitätsangaben. Prüfregel: Abschnitt 7.7 Begründung: Ein verlinktes Profil kann als eindeutig verifiziert gelten oder eine offizielle externe Bestätigung erfordern. Auswirkung auf dieses Kriterium: Dieselbe Entität kann mit Handle oder nur mit Klarnamen ausgegeben werden. ID: S05 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Auswahl der implizierten Hauptaussage Feststellung: Mehrere zulässige Auswahlmethoden können zu unterschiedlichen Hauptaussagen führen. Prüfregel: Abschnitt 7.7 Begründung: Textschwerpunkt und visuell dominierende Botschaft können voneinander abweichen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die gesamte weitere Prüfung kann sich auf unterschiedliche zentrale Aussagen beziehen. ID: S06 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Aufteilung in einzelne Behauptungen Feststellung: Unterschiedliche Segmentierungen führen zu verschiedenen Verarbeitungsschritten und Ausgabestrukturen. Prüfregel: Abschnitt 7.7 Begründung: Eine zusammengesetzte Aussage kann als ein oder als mehrere Prüfobjekte behandelt werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Anzahl und Struktur der Claim-by-claim-Bewertungen variieren. ID: S07 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Attribution-, Underlying-Claim- und Adoption-Status Feststellung: Die Statuszuordnung kann bei identischem Material unterschiedlich erfolgen. Prüfregel: Abschnitt 7.7 Begründung: Es fehlen Schwellenwerte für die jeweiligen Kategorien. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Ergebnisse der Quellenzuschreibungsprüfung sind nicht reproduzierbar. ID: S08 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Anspruch der Quelle und Strenge der Prüfung Feststellung: Unterschiedliche Einstufungen führen zu unterschiedlichen Beweisanforderungen. Prüfregel: Abschnitt 7.7 Begründung: Eine Fachperson kann etwa als Experte oder als Privatperson mit Fachbezug behandelt werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Derselbe Befund kann je nach angewandtem Maßstab unterschiedlich bewertet werden. ID: S09 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Overall Verdict Feststellung: Überschneidende Kategorien ermöglichen unterschiedliche Endentscheidungen. Prüfregel: Abschnitt 7.7 Begründung: Ein Fall mit falscher zentraler Aussage und korrekten Nebenangaben kann als „False“ oder „Mixed“ eingeordnet werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Das zentrale Endergebnis ist nicht reproduzierbar. ID: S10 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Datum und Uhrzeit Feststellung: Unterschiedliche Zeitzonen und Darstellungsformate erzeugen unterschiedliche Ausgabestrukturen. Prüfregel: Abschnitt 7.7 Begründung: Der Prompt legt weder Zeitzone noch Format fest. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der Zeitstempel ist nicht einheitlich reproduzierbar. ID: S11 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Headline“ Feststellung: Unterschiedliche Headline-Funktionen führen zu unterschiedlichen inhaltlichen Ausgaben. Prüfregel: Abschnitt 7.7 Begründung: Originaltitel, Hauptclaim oder Verdict können als Überschrift verwendet werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Inhalt und Aussage der Headline variieren. ID: S12 Schweregrad: G1 Betroffene Stelle: „Kurze … Begründung“ Feststellung: Unterschiedliche Umfangsauslegungen können zu unterschiedlicher inhaltlicher Auswahl führen. Prüfregel: Abschnitt 7.7 Begründung: Eine sehr kurze Fassung kann nur den Hauptbeleg enthalten, eine längere mehrere Kontextfakten. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die im Evidence-Abschnitt enthaltene Faktenauswahl kann variieren. ID: S13 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Confidence Feststellung: Derselbe Evidenzstand kann unterschiedlichen Confidence-Stufen zugeordnet werden. Prüfregel: Abschnitt 7.7 Begründung: Schwellenwerte und Auswahlregeln fehlen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die ausgegebene Confidence-Stufe ist nicht reproduzierbar. ## 8. Interpretationsspielraum ID: S02 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Quellen- und Evidenzanforderungen Feststellung: Mehrere Quellen- und Evidenzstandards sind mit dem Prompt vereinbar. Prüfregel: Abschnitt 7.8 Begründung: „Aktuell“, „unabhängig“ und „belastbar“ besitzen keine verbindliche Definition. Auswirkung auf dieses Kriterium: Es kann zwischen unterschiedlichen Quellenzulassungs- und Beweisschwellen gewählt werden. ID: S03 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Rechercheumfang Feststellung: Eine minimale und eine umfangreiche Recherche sind gleichermaßen möglich. Prüfregel: Abschnitt 7.8 Begründung: Eine Regel für Rechercheumfang oder Abschluss fehlt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Recherche kann nach unterschiedlichen Suchumfängen beendet werden. ID: S04 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: X-Handle oder Klarname Feststellung: Unterschiedliche Nachweisstandards für die Handle-Verifikation sind möglich. Prüfregel: Abschnitt 7.8 Begründung: Keine Regel legt fest, welcher Nachweis „eindeutig“ ist. Auswirkung auf dieses Kriterium: Handle und Klarname sind alternative, nicht priorisierte Handlungen. ID: S05 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Implizierte Hauptaussage Feststellung: Textlich, visuell oder argumentativ zentrale Botschaften können jeweils als Hauptaussage verstanden werden. Prüfregel: Abschnitt 7.8 Begründung: Eine Auswahlregel zwischen diesen Möglichkeiten fehlt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Unterschiedliche Hauptaussagen können den Ausgangspunkt der Prüfung bilden. ID: S06 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „jede einzelne Behauptung“ Feststellung: Atomare und zusammengefasste Segmentierungen sind möglich. Prüfregel: Abschnitt 7.8 Begründung: Der Prompt legt keine Segmentierungseinheit fest. Auswirkung auf dieses Kriterium: Zahl und Zuschnitt der Claims können variieren. ID: S07 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Statuskategorien der Quellenzuschreibung Feststellung: Grenzfälle können unterschiedlichen Statuswerten zugeordnet werden. Prüfregel: Abschnitt 7.8 Begründung: Es fehlen Auswahlkriterien zwischen den jeweils zulässigen Kategorien. Auswirkung auf dieses Kriterium: Verschiedene Klassifikationen bleiben promptkonform. ID: S08 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Quellenanspruch und Prüfstrenge Feststellung: Unterschiedliche Einstufungs- und Strengemodelle sind möglich. Prüfregel: Abschnitt 7.8 Begründung: Weder Kategorien noch Folgen der Einstufung sind operationalisiert. Auswirkung auf dieses Kriterium: Dieselbe Quelle kann nach verschiedenen Maßstäben geprüft werden. ID: S09 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Overall-Verdict-Definitionen Feststellung: Mindestens „False“ und „Mixed“ können denselben Fall erfassen. Prüfregel: Abschnitt 7.8 Begründung: Eine vollständige Auswahl- oder Prioritätsregel fehlt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Unterschiedliche Endurteile sind promptkonform. ID: S10 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Zeitstempel Feststellung: Mehrere Zeitzonen und Formatdarstellungen sind möglich. Prüfregel: Abschnitt 7.8 Begründung: Keine Format- oder Zeitzonenregel legt eine Variante fest. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der Zeitstempel besitzt vermeidbaren Interpretationsspielraum. ID: S11 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Headline Feststellung: Die Headline kann als Originaltitel, Zusammenfassung oder Verdict-Überschrift ausgelegt werden. Prüfregel: Abschnitt 7.8 Begründung: Eine Regel zu Inhalt oder Funktion fehlt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Unterschiedliche Headline-Typen sind zulässig. ID: S12 Schweregrad: G1 Betroffene Stelle: „Kurze … Begründung“ Feststellung: Unterschiedliche Längen- und Detailauslegungen sind möglich. Prüfregel: Abschnitt 7.8 Begründung: Es existiert keine Umfangsgrenze oder Auswahlregel. Auswirkung auf dieses Kriterium: Ein Ein-Satz-Beleg und eine mehrteilige Kurzbegründung sind gleichermaßen vereinbar. ID: S13 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Confidence Feststellung: Mehrere Confidence-Stufen sind bei demselben Evidenzstand möglich. Prüfregel: Abschnitt 7.8 Begründung: Keine Schwellen- oder Auswahlregel legt die zu verwendende Stufe fest. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Confidence-Angabe besitzt ungeregelten Interpretationsspielraum. # 2. Bewertung | Kriterium | Schwachstellen | Berechnung | Punkte | |---|---|---:|---:| | Eindeutigkeit | S02 (G3), S03 (G2), S04 (G2), S05 (G3), S06 (G2), S07 (G2), S08 (G2), S09 (G3), S10 (G2), S11 (G2), S12 (G1), S13 (G2) | 5 − 3 − 2 − 2 − 3 − 2 − 2 − 2 − 3 − 2 − 2 − 1 − 2 | 0 | | Ablauf | keine | 5 − 0 | 5 | | Logik | S09 (G3) | 5 − 3 | 2 | | Eingaben | S01 (G2) | 5 − 2 | 3 | | Ausgaben | S09 (G3), S10 (G2), S11 (G2), S12 (G1), S13 (G2) | 5 − 3 − 2 − 2 − 1 − 2 | 0 | | Entscheidungen | S02 (G3), S03 (G2), S04 (G2), S05 (G3), S06 (G2), S07 (G2), S08 (G2), S09 (G3), S13 (G2) | 5 − 3 − 2 − 2 − 3 − 2 − 2 − 2 − 3 − 2 | 0 | | Reproduzierbarkeit | S02 (G3), S03 (G2), S04 (G2), S05 (G3), S06 (G2), S07 (G2), S08 (G2), S09 (G3), S10 (G2), S11 (G2), S12 (G1), S13 (G2) | 5 − 3 − 2 − 2 − 3 − 2 − 2 − 2 − 3 − 2 − 2 − 1 − 2 | 0 | | Interpretationsspielraum | S02 (G3), S03 (G2), S04 (G2), S05 (G3), S06 (G2), S07 (G2), S08 (G2), S09 (G3), S10 (G2), S11 (G2), S12 (G1), S13 (G2) | 5 − 3 − 2 − 2 − 3 − 2 − 2 − 2 − 3 − 2 − 2 − 1 − 2 | 0 | Gesamtpunktzahl: 10/40 # 3. Interpretationsstellen ID: S02 Betroffene Stelle: „aktuelle, unabhängige Quellen“, „belastbare Evidenz“ Auslegung A: Die neueste verfügbare Primärquelle genügt als aktuelle, unabhängige und belastbare Evidenz. Auslegung B: Es werden mehrere voneinander organisatorisch unabhängige Quellen aus einem begrenzten aktuellen Zeitraum benötigt. Fehlende Regel: Verbindliche Kriterien für Aktualität, Unabhängigkeit, Verifizierung und Evidenzgenügsamkeit. ID: S03 Betroffene Stelle: „vollständig zu überprüfen“ und „Suche aktiv nach belegten Gegenbeispielen“ Auslegung A: Die Recherche endet nach Auffinden eines belastbaren Belegs pro Behauptung. Auslegung B: Die Recherche wird über mehrere Suchläufe fortgesetzt, bis zusätzliche Suchanfragen keine neuen relevanten Belege liefern. Fehlende Regel: Abschluss- und Vollständigkeitskriterium für die Recherche. ID: S04 Betroffene Stelle: „eindeutig verifizierte X-Handles“ und „bei Unklarheit nur den Klarnamen“ Auslegung A: Ein verifiziertes Profil mit passendem Namen gilt als eindeutig. Auslegung B: Das Handle gilt nur bei Verlinkung durch eine offizielle Website oder eine andere festgelegte Primärquelle als eindeutig. Fehlende Regel: Zulässiger Verifikationsnachweis und Schwelle für „Unklarheit“. ID: S05 Betroffene Stelle: „eigentliche, vom Post vermittelte Hauptaussage“ Auslegung A: Maßgeblich ist die im Text ausdrücklich oder argumentativ am stärksten betonte Schlussfolgerung. Auslegung B: Maßgeblich ist die durch Bild, Grafik oder Überschrift visuell dominierende Botschaft. Fehlende Regel: Auswahl- und Prioritätsregel für mehrere mögliche Hauptaussagen. ID: S06 Betroffene Stelle: „jede einzelne Behauptung“ Auslegung A: Jeder vollständige Satz wird als eine Behauptung behandelt. Auslegung B: Jeder separat wahrheitsfähige Teilsatz wird als eigene Behauptung behandelt. Fehlende Regel: Segmentierungsregel für atomare Behauptungen. ID: S07 Betroffene Stelle: Attribution-, Underlying-Claim- und Adoption-Kategorien Auslegung A: Eine sinngemäße Übereinstimmung genügt für „Correct“ beziehungsweise „Implied“. Auslegung B: Nur eine direkte, eindeutig belegte Übereinstimmung genügt; andernfalls wird „Unverified“ beziehungsweise „Not established“ verwendet. Fehlende Regel: Zuordnungskriterien für die jeweiligen Statuswerte. ID: S08 Betroffene Stelle: „objektiven Anspruch der Quelle“ und „desto strenger“ Auslegung A: Eine Person mit fachlichem Hintergrund wird als Experte behandelt und benötigt mehrere Primärbelege. Auslegung B: Ohne institutionelle Sprecherrolle wird dieselbe Person als Privatperson behandelt und nach einem niedrigeren Maßstab geprüft. Fehlende Regel: Kategorien, Zuordnungskriterien und konkrete Beweisanforderungen je Kategorie. ID: S09 Betroffene Stelle: Overall-Verdict-Definitionen Auslegung A: Eine falsche zentrale Aussage führt wegen der Regel gegen Zurückhaltung immer zu „False“. Auslegung B: Sind zugleich korrekte Teile vorhanden, führt die Definition von „Mixed“ zu „Mixed“. Fehlende Regel: Kollisionsfreie Definitionen oder vollständige Prioritätsreihenfolge aller Verdict-Kategorien. ID: S10 Betroffene Stelle: „[aktuelles Datum und Uhrzeit]“ Auslegung A: Lokale Systemzeit im Format TT.MM.JJJJ HH:MM. Auslegung B: UTC im ISO-8601-Format. Fehlende Regel: Verbindliches Format und verbindliche Zeitzone. ID: S11 Betroffene Stelle: „Headline“ Auslegung A: Die Headline fasst die geprüfte Hauptaussage neutral zusammen. Auslegung B: Die Headline nennt das Overall Verdict oder übernimmt die Überschrift des Originalposts. Fehlende Regel: Inhalts- und Herleitungsregel für die Headline. ID: S12 Betroffene Stelle: „Kurze, faktenbasierte Begründung“ Auslegung A: Ein Satz mit dem wichtigsten Beleg genügt. Auslegung B: Mehrere Absätze mit allen entscheidungserheblichen Fakten gelten noch als kurz. Fehlende Regel: Umfangsgrenze oder Auswahlregel für den Evidence-Abschnitt. ID: S13 Betroffene Stelle: „Confidence [High / Medium / Low / Not determinable]“ Auslegung A: Eine belastbare Primärquelle rechtfertigt „High“. Auslegung B: „High“ setzt mehrere unabhängige, übereinstimmende Quellen voraus; bei nur einer Primärquelle gilt „Medium“. Fehlende Regel: Schwellenwerte und Zuordnungsbedingungen für die Confidence-Stufen. # 4. Hinweise für den Prompt-Programmierer ID: S01 Problem: Der Screenshot wird zwingend vorausgesetzt, ohne das Verhalten bei seinem Fehlen zu regeln. Änderung: Ergänze eine Regel, ob bei fehlendem Screenshot nachgefragt, die Verarbeitung beendet oder ausdrücklich ohne Screenshot-Vergleich fortgesetzt werden soll. Wirkung: Der Umgang mit der fehlenden erforderlichen Eingabe wird eindeutig. ID: S02 Problem: Aktualität, Unabhängigkeit, Verifizierung und Belastbarkeit von Quellen und Evidenz sind nicht operationalisiert. Änderung: Definiere eine verbindliche Quellen- und Evidenzregel mit Kriterien für Aktualität, organisatorische oder inhaltliche Unabhängigkeit, zulässige Verifikationsnachweise und ausreichende Evidenz. Wirkung: Quellenwahl, Tatsachenbewertung und Evidenzschwelle werden bestimmbar. ID: S03 Problem: Umfang und Abschluss der Web- und Gegenbeispielrecherche sind nicht geregelt. Änderung: Ergänze ein verbindliches Recherche-Abschlusskriterium, das festlegt, wann die Suche als ausreichend gilt. Wirkung: Rechercheumfang und Beendigungsentscheidung werden reproduzierbar. ID: S04 Problem: Die Schwelle für ein eindeutig verifiziertes X-Handle und für „Unklarheit“ fehlt. Änderung: Lege fest, welche Nachweise ein X-Handle verifizieren und unter welcher Bedingung stattdessen der Klarname zu verwenden ist. Wirkung: Die Wahl zwischen Handle und Klarname wird eindeutig. ID: S05 Problem: Für mehrere mögliche implizierte Hauptaussagen fehlt eine Auswahlregel. Änderung: Definiere ein verbindliches Auswahl- und Prioritätskriterium für die Hauptaussage, etwa anhand der argumentativen Schlussfolgerung und festgelegter nachrangiger Merkmale. Wirkung: Die zentrale Aussage kann eindeutig bestimmt werden. ID: S06 Problem: Die Granularität einzelner Behauptungen ist nicht festgelegt. Änderung: Definiere, nach welcher Regel zusammengesetzte Inhalte in separat wahrheitsfähige Behauptungen aufgeteilt werden. Wirkung: Anzahl und Zuschnitt der Claim-by-claim-Prüfungen werden einheitlich. ID: S07 Problem: Für die Statuswerte der Quellenzuschreibung fehlen Zuordnungsregeln. Änderung: Definiere für jeden Attribution-, Underlying-Claim- und Adoption-Status die erforderlichen und abgrenzenden Bedingungen. Wirkung: Die drei Klassifikationen werden eindeutig und reproduzierbar. ID: S08 Problem: Quellenanspruch und daraus folgende Prüfstrenge sind nicht operationalisiert. Änderung: Lege abgeschlossene Anspruchskategorien, deren Zuordnungskriterien und die jeweils geltenden Beweisanforderungen fest. Wirkung: Quellen werden nach einem bestimmbaren und konsistenten Maßstab bewertet. ID: S09 Problem: Die Overall-Verdict-Kategorien überschneiden sich, insbesondere „False“ und „Mixed“. Änderung: Formuliere die Kategorien gegenseitig ausschließend oder ergänze eine vollständige Prioritätsreihenfolge für alle Fälle, in denen mehrere Definitionen erfüllt sind. Wirkung: Für jeden Befund kann genau ein Overall Verdict bestimmt werden. ID: S10 Problem: Format und Zeitzone des Zeitstempels sind nicht definiert. Änderung: Gib ein verbindliches Datums- und Uhrzeitformat einschließlich Zeitzone vor. Wirkung: Der Zeitstempel wird prüfbar und einheitlich ausgegeben. ID: S11 Problem: Inhalt und Funktion der Headline sind nicht bestimmt. Änderung: Lege fest, ob die Headline die Hauptaussage, das Verdict, den Originaltitel oder eine andere definierte Information enthalten soll. Wirkung: Der verpflichtende Headline-Bestandteil wird inhaltlich bestimmbar. ID: S12 Problem: Der Umfangsbegriff „kurze“ ist nicht definiert. Änderung: Ergänze eine messbare Umfangsgrenze oder eine verbindliche Auswahlregel für die im Evidence-Abschnitt aufzunehmenden Fakten. Wirkung: Umfang und Detailgrad des Evidence-Abschnitts werden prüfbar. ID: S13 Problem: Für die Confidence-Stufen fehlen Auswahlkriterien. Änderung: Definiere für „High“, „Medium“, „Low“ und „Not determinable“ jeweils eindeutige Bedingungen oder Schwellenwerte. Wirkung: Die Confidence-Angabe kann konsistent aus dem Evidenzstand abgeleitet werden.
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Du bist ein hochpräziser, evidenzbasierter Fact-Checker, spezialisiert auf die Analyse von Inhalten (Posts, Texte, Grafiken etc.), um die zugrundeliegende Logik und Wahrheit einer Behauptung vollständig zu überprüfen.
Deine Aufgabe ist es, die tatsächliche, implizierte Hauptaussage eines Posts zu identifizieren und diese anhand aktueller, unabhängiger Quellen zu verifizieren. Du darfst niemals spekulieren.
**Kernprozessschritte:**
1. **Quellenbeschaffung und Kontext:**
* Führe vor jeder Analyse eine aktuelle Websuche durch. Verwende niemals ausschließlich internes Wissen.
* Lade immer den vollständigen Originalpost und vergleiche ihn mit dem bereitgestellten Screenshot. Identifiziere zusätzlichen Text und überprüfe Zeitstempel und den zeitlichen Kontext.
* Identifiziere alle erwähnten Entitäten (Personen, Unternehmen, Organisationen, Behörden, Produkte, Projekte) und prüfe deren existierende, eindeutig verifizierte X-Handles. Verwende bei Unklarheit nur den Klarnamen.
2. **Implizierte Hauptaussage bestimmen (Priorität 1):**
* Bestimme die eigentliche, vom Post vermittelte Hauptaussage. Diese muss aus Text, Bildern, Diagrammen, Statistiken, Vergleichen und der gesamten Argumentationsstruktur abgeleitet werden, da sie oft nicht explizit formuliert ist.
* Formuliere diese implizierte Hauptaussage präzise.
3. **Behauptungen trennen:**
* Trenne die Inhalte in:
* A) Explizite Behauptungen.
* B) Implizierte Behauptungen oder Schlussfolgerungen.
* Beide Kategorien werden unabhängig geprüft.
4. **Verifizierung der Behauptungen (Tatsachenprüfung):**
* Prüfe jede einzelne Behauptung anhand aktueller Quellen auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Kontext und Widersprüche zu Primärquellen oder offiziellen Stellen.
* Prüfe zeitabhängige Behauptungen auf korrekte Datierung und Aktualität.
5. **Logikprüfung (Kausale und Schlussfolgerungsprüfung):**
* Prüfe die logische Stringenz der Schlussfolgerung des Posts.
* Identifiziere und überprüfe spezifisch:
* Die Darstellung von Korrelation als Kausalität.
* Die Extrapolation von Einzelfällen auf allgemeine Regeln.
* Die Ignorierung alternativer Erklärungen.
* Die Darstellung von Modellen als Realität oder die Ableitung von Fakten aus Theorien.
* Ob die Schlussfolgerung tatsächlich aus den präsentierten Daten folgt.
* Suche aktiv nach belegten Gegenbeispielen, falls allgemeine Regeln oder Zusammenhänge behauptet werden.
6. **Quellenzuschreibung prüfen:**
* Wenn Aussagen einer Quelle zugeschrieben werden, prüfe strikt:
* Attribution (Correct/Incorrect/Unverified).
* Underlying Claim (True/False/Mixed/Unverified).
* Adoption by Poster (Explicit/Implied/Not established).
* Erkenne, dass eine korrekte Zuschreibung nicht automatisch den Wahrheitsgehalt beweist.
7. **Bewertungsmaßstab (Anspruch der Quelle):**
* Bestimme den objektiven Anspruch der Quelle (z.B. Privatperson vs. Experte, Behörde, Wissenschaftliche Institution).
* Je höher der institutionelle oder fachliche Anspruch der Quelle, desto strenger sind die Anforderungen an Beweisführung, Sorgfalt und die Trennung von Fakten/Hypothesen/Meinungen.
8. **Endgültige Urteilsbildung (Overall Verdict):**
* **Regel gegen Zurückhaltung:** Vergib das Overall Verdict „False“, wenn die zentrale vermittelte Aussage objektiv falsch ist, unabhängig von korrekten Nebenangaben.
* **Definitionen:**
* **True:** Alle Behauptungen und die Logik sind durch belastbare Evidenz gedeckt.
* **False:** Die zentrale Behauptung ist durch belastbare Evidenz widerlegt, oder die Schlussfolgerung widerspricht den Daten.
* **Mixed:** Einzelne Teile sind korrekt, aber die zentrale Aussage ist fehlerhaft.
* **Misleading:** Die Aussage ist nicht direkt falsch, aber durch Auswahl, Kontextverschiebung oder Auslassung wesentlich falsch dargestellt.
* **Unverified:** Die Behauptung ist unbelegt.
9. **Nachvollziehbarkeit des Endergebnisses:**
* Stelle eine kausal nachvollziehbare Kette dar, die erklärt, warum das Endurteil (Overall Verdict) so bestimmt wurde, basierend auf den Ergebnissen der Schritte 1 bis 8.
**Ausgabeformat (Strikte Einhaltung):**
AI Fact-Check [aktuelles Datum und Uhrzeit]
Headline
Overall Verdict
[True / False / Mixed / Misleading / Unverified]
----------------------------------------
Implicit Main Claim
(Formuliere die aus dem Gesamtpost logisch hergeleitete Botschaft, die dem Leser vermittelt werden soll.)
----------------------------------------
Claim-by-claim assessment
(Bewertung jeder einzelnen Behauptung.)
----------------------------------------
Logical conclusion
(Bewertung der logischen Schlussfolgerung.)
----------------------------------------
Evidence
(Kurze, faktenbasierte Begründung ausschließlich auf Basis verifizierter Fakten. Keine Spekulation.)
----------------------------------------
Sources
(Quellen, die unmittelbar den jeweiligen Aussagen zugeordnet sind. Bei Entitäten: X-Handle oder Klarnamen.)
===============================
Intended Message
(Formuliere die aus dem Gesamtpost logisch hergeleitete Botschaft, die dem Leser vermittelt werden soll.)
----------------------------------------
Derivation
(Begründe kurz und nachvollziehbar, welche konkreten Aussagen, Bilder, Grafiken, Formulierungen oder Argumentationsschritte zu dieser Einordnung führen.)
----------------------------------------
Confidence
[High / Medium / Low / Not determinable]
Gen 1
Bewertet · Parent: Gen 0
Vollständigen Prüfbericht anzeigen
# 1. Prüfbericht ## 1. Eindeutigkeit ID: S03 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Existenz eines eindeutig verifizierten offiziellen X-Handles“ Feststellung: Die Kriterien, anhand derer ein X-Handle als „eindeutig verifiziert“ und „offiziell“ gilt, sind nicht definiert. Prüfregel: Abschnitt 7.1; Abschnitt 6 Schritt 3; F2. Begründung: Unterschiedliche Nachweise wie Plattform-Verifizierung, Verlinkung auf einer offiziellen Website oder bloße Namensübereinstimmung können zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Auswahl zwischen X-Handle und Klarname ist mehrdeutig. ID: S04 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: „Bestimme die eigentliche Aussage“ und „Wenn mehrere vernünftige Interpretationen existieren“ Feststellung: Bei mehreren möglichen Botschaften ist nicht definiert, welche davon als singuläre implizierte Hauptaussage auszuwählen ist. Prüfregel: Abschnitt 7.1; F2. Begründung: Möglich sind etwa die am stärksten hervorgehobene, die logisch umfassendste oder die für das Urteil folgenreichste Aussage. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die zentrale Hauptaussage und damit der primäre Prüfgegenstand sind nicht eindeutig. ID: S05 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „A) Explizite Behauptungen“ und „B) Implizierte Behauptungen bzw. Schlussfolgerungen“ Feststellung: Es ist nicht definiert, nach welchem Kriterium Grenzfälle als explizit oder impliziert einzuordnen sind. Prüfregel: Abschnitt 7.1; F2. Begründung: Eine Aussage kann beispielsweise als ausdrücklich vorausgesetzte Behauptung oder als bloß abgeleitete Schlussfolgerung behandelt werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Segmentierung kann unterschiedlich ausfallen. ID: S06 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Fehlt wichtiger Kontext?“ Feststellung: Der handlungssteuernde Begriff „wichtiger Kontext“ besitzt kein Auswahlkriterium. Prüfregel: Abschnitt 7.1; Abschnitt 6 Schritt 3; F2. Begründung: Kontext kann als wichtig gelten, wenn er den Wahrheitswert, die Verständlichkeit oder lediglich die Einordnung verändert. Auswirkung auf dieses Kriterium: Unterschiedliche Kontextinformationen können einbezogen oder ausgelassen werden. ID: S07 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: „aktuelle, belastbare Quellen“, „belastbare Gegenbelege“, „belastbare Evidenz“ und „verifizierte Fakten“ Feststellung: Die Zulässigkeits-, Belastbarkeits- und Aktualitätskriterien für Quellen und Evidenz sind nicht definiert. Prüfregel: Abschnitt 7.1; Abschnitt 6 Schritt 3; F2. Begründung: Der Prompt legt weder zulässige Quellentypen noch Mindestnachweise, Aktualitätsgrenzen oder Regeln bei widersprechenden Quellen fest. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Evidenzgrundlage der Hauptprüfung ist mehrdeutig. ID: S08 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Bestimme den objektiven Anspruch der Quelle“ Feststellung: Es fehlt ein Kriterium zur Einordnung des Quellenanspruchs und der Autoritätsstufe. Prüfregel: Abschnitt 7.1; F2. Begründung: Die Beispiele „Privatperson, Experte, Behörde, Wissenschaftliche Institution“ bilden weder eine abgeschlossene Menge noch eine Zuordnungsregel. Auswirkung auf dieses Kriterium: Dieselbe Quelle kann unterschiedlichen Anspruchskategorien zugeordnet werden. ID: S09 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Höhere Autorität erfordert strengere Anforderungen“ Feststellung: Es ist nicht definiert, wie sich der strengere Bewertungsmaßstab konkret auf Prüfung oder Urteil auswirkt. Prüfregel: Abschnitt 7.1; Abschnitt 6 Schritt 3; F2. Begründung: „strenger“ kann höhere Quellenqualität, mehr Quellen, höhere Beweislast oder eine andere Urteilsgrenze bedeuten. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der anzuwendende Bewertungsstandard ist mehrdeutig. ID: S10 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Attribution: Correct / Incorrect / Unverified“, „Underlying Claim: True / False / Mixed / Unverified“ und „Adoption by Poster: Explicit / Implied / Not established“ Feststellung: Für die drei Klassifikationen der Quellenzuschreibung fehlen Abgrenzungs- und Auswahlregeln. Prüfregel: Abschnitt 7.1; F2. Begründung: Insbesondere die Grenzen zwischen „Incorrect“ und „Unverified“, „Mixed“ und „Unverified“ sowie „Implied“ und „Not established“ sind nicht festgelegt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Quellenzuschreibungen können unterschiedlich klassifiziert werden. ID: S11 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: „Wähle exakt: True | False | Mixed | Misleading | Unverified“ Feststellung: Der Prompt definiert zwingende Fälle für „False“, aber keine vollständigen Auswahlregeln für sämtliche Overall-Verdict-Werte. Prüfregel: Abschnitt 7.1; F2. Begründung: Die Abgrenzungen zwischen „True“, „Mixed“, „Misleading“ und „Unverified“ bleiben offen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die verlangte Hauptentscheidung ist nicht eindeutig ausführbar. ID: S12 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Supported | Partially supported | Unsupported | False“ Feststellung: Die Auswahlkriterien für das Feld „Logical conclusion“ sind nicht definiert. Prüfregel: Abschnitt 7.1; F2. Begründung: Es ist insbesondere nicht bestimmt, wann eine Schlussfolgerung „Unsupported“ statt „False“ oder „Partially supported“ ist. Auswirkung auf dieses Kriterium: Das verpflichtende Logikurteil ist mehrdeutig. ID: S13 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „führe diese getrennt mit ihrem jeweiligen Sicherheitsgrad auf“ Feststellung: Skala und Zuordnungsregeln für den Sicherheitsgrad einzelner Interpretationen fehlen. Prüfregel: Abschnitt 7.1; Abschnitt 6 Schritt 3; F2 und F5. Begründung: Der Prompt legt nicht fest, ob die spätere Confidence-Skala gilt oder ob andere Angaben verwendet werden sollen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Sicherheitsgrade mehrerer Interpretationen sind nicht eindeutig bestimmbar. ID: S14 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Confidence [Wähle exakt: High | Medium | Low | Not determinable]“ Feststellung: Für die vier Confidence-Werte fehlen Auswahlkriterien. Prüfregel: Abschnitt 7.1; F2. Begründung: Es bestehen keine Schwellenwerte oder Regeln für die Abgrenzung der Werte. Auswirkung auf dieses Kriterium: Derselbe Evidenzstand kann zu unterschiedlichen Confidence-Werten führen. ID: S15 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Headline“ Feststellung: Der verpflichtende Inhalt der Headline ist nicht bestimmt. Prüfregel: Abschnitt 7.1; F5. Begründung: Die Headline kann den Post zusammenfassen, das Urteil nennen oder die Hauptbehauptung wiedergeben. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der Inhalt dieses verpflichtenden Ausgabebestandteils ist mehrdeutig. ID: S16 Schweregrad: G1 Betroffene Stelle: „Evidence [Kurze Begründung …]“ Feststellung: Der handlungssteuernde Begriff „kurze“ ist nicht bestimmt. Prüfregel: Abschnitt 7.1; Abschnitt 6 Schritt 3. Begründung: Weder Umfang noch Auswahlgrenze für die Begründung sind festgelegt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Umfang und Detailtiefe des Evidence-Abschnitts können variieren. ID: S17 Schweregrad: G1 Betroffene Stelle: „Detaillierte Bewertung jeder einzelnen Behauptung“ Feststellung: Der handlungssteuernde Begriff „detaillierte“ ist nicht bestimmt. Prüfregel: Abschnitt 7.1; Abschnitt 6 Schritt 3. Begründung: Es ist nicht festgelegt, welche Einzelangaben oder welcher Mindestumfang erforderlich sind. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der Umfang der Claim-by-claim-Bewertung kann unterschiedlich ausfallen. ID: S18 Schweregrad: G1 Betroffene Stelle: „AI Fact-Check [aktuelles Datum und Uhrzeit]“ Feststellung: Darstellung und Zeitzone des aktuellen Datums und der Uhrzeit sind nicht definiert. Prüfregel: Abschnitt 7.1; F5. Begründung: Beispielsweise sind UTC, lokale Zeit und verschiedene Datumsformate mit dem Wortlaut vereinbar. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der verpflichtende Zeitstempel ist nicht eindeutig formatiert. ## 2. Ablauf Keine Schwachstelle nach den definierten Prüfregeln festgestellt. ## 3. Logik Keine Schwachstelle nach den definierten Prüfregeln festgestellt. ## 4. Eingaben ID: S01 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: „Vergleiche den Originalpost mit dem bereitgestellten Screenshot“ Feststellung: Der Screenshot ist verpflichtend vorausgesetzt, aber das Verhalten bei fehlendem oder unlesbarem Screenshot ist nicht definiert. Prüfregel: Abschnitt 7.4. Begründung: Ohne Screenshot kann der ausdrücklich verlangte Vergleich nicht durchgeführt werden; der Prompt legt weder Abbruch, Rückfrage noch Fortsetzung ohne Vergleich fest. Auswirkung auf dieses Kriterium: Eine erforderliche Eingabe besitzt keine Fehlensregel. ID: S02 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: „Lade immer den vollständigen Originalpost.“ Feststellung: Das Verhalten ist nicht definiert, wenn der Originalpost nicht auffindbar, gelöscht, gesperrt oder technisch nicht abrufbar ist. Prüfregel: Abschnitt 7.4. Begründung: Der vollständige Originalpost ist für mehrere nachfolgende Pflichtschritte erforderlich, kann aber aus der vorgegebenen Websuche nicht in jedem Fall gewonnen werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Bei fehlender externer Eingabe kann der weitere Prüfablauf nicht eindeutig fortgesetzt werden. ## 5. Ausgaben ID: S03 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Bei Personen/Organisationen: Eindeutig verifizierter offizieller X-Handle, falls vorhanden, ansonsten Klarnamen.“ Feststellung: Die verpflichtende Auswahl zwischen X-Handle und Klarname beruht auf nicht definierten Verifikationskriterien. Prüfregel: Abschnitt 7.5; F5. Begründung: Anhand des Prompts lässt sich nicht eindeutig bestimmen, welcher Name in der Ausgabe erscheinen muss. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der Inhalt des Sources-Abschnitts ist nicht zuverlässig prüfbar. ID: S04 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: „Implicit Main Claim“ und „Intended Message“ Feststellung: Bei mehreren möglichen Botschaften fehlt die Auswahlregel für die primäre Hauptaussage. Prüfregel: Abschnitt 7.5; F5. Begründung: Beide verpflichtenden Felder verlangen eine hergeleitete Botschaft, ohne die Auswahl einer zentralen Interpretation festzulegen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Zentrale Pflichtbestandteile der Ausgabe können inhaltlich verschieden ausfallen. ID: S05 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Claim-by-claim assessment“ Feststellung: Die Einteilung der auszugebenden Behauptungen in explizite und implizierte Behauptungen ist nicht abgegrenzt. Prüfregel: Abschnitt 7.5; F5. Begründung: Unterschiedliche Segmentierungen verändern, welche Behauptungen getrennt ausgegeben und bewertet werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Umfang und Struktur der Einzelbewertung sind nicht eindeutig bestimmbar. ID: S06 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „inklusive der Prüfung der … Vollständigkeit“ Feststellung: Ohne Definition von „wichtigem Kontext“ ist der verpflichtende Vollständigkeitsinhalt nicht bestimmbar. Prüfregel: Abschnitt 7.5; F5. Begründung: Unterschiedliche Kontextmaßstäbe führen zu unterschiedlichen Feststellungen im Claim-by-claim-Abschnitt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der vorgeschriebene Vollständigkeitsteil kann verschieden ausfallen. ID: S07 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: „Evidence“ und „Sources“ Feststellung: Die Kriterien für zulässige, belastbare, aktuelle und verifizierte Evidenz sind nicht definiert. Prüfregel: Abschnitt 7.5; F5. Begründung: Dadurch ist nicht bestimmbar, welche Belege in diese Pflichtabschnitte aufgenommen oder ausgeschlossen werden müssen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die zentralen Evidenz- und Quellenbestandteile sind nicht reproduzierbar bestimmbar. ID: S11 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: „Overall Verdict [Wähle exakt: True | False | Mixed | Misleading | Unverified]“ Feststellung: Für vier der fünf möglichen Werte fehlen vollständige Abgrenzungsregeln. Prüfregel: Abschnitt 7.5; F5. Begründung: Der verpflichtende Haupturteilswert kann anhand des Prompts nicht für alle Fälle eindeutig bestimmt werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die zentrale Pflichtausgabe ist unbestimmbar. ID: S12 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Logical conclusion“ Feststellung: Die vier zulässigen Werte besitzen keine Auswahlregeln. Prüfregel: Abschnitt 7.5; F5. Begründung: Für denselben Befund können mehrere Werte mit dem Prompt vereinbar sein. Auswirkung auf dieses Kriterium: Das verpflichtende Logikurteil ist nicht eindeutig. ID: S13 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „mit ihrem jeweiligen Sicherheitsgrad“ Feststellung: Der auszugebende Sicherheitsgrad je Interpretation ist weder hinsichtlich Skala noch Platzierung eindeutig bestimmt. Prüfregel: Abschnitt 7.5; F5. Begründung: Das feste Ausgabeformat enthält nur ein abschließendes, singuläres Confidence-Feld. Auswirkung auf dieses Kriterium: Ein verlangter Ausgabebestandteil ist nicht eindeutig ausführbar. ID: S14 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Confidence [Wähle exakt: High | Medium | Low | Not determinable]“ Feststellung: Die Auswahl des verpflichtenden Confidence-Werts ist nicht bestimmt. Prüfregel: Abschnitt 7.5; F5. Begründung: Es fehlen Schwellenwerte und Zuordnungsregeln. Auswirkung auf dieses Kriterium: Das Confidence-Feld kann bei gleichem Befund unterschiedlich ausgefüllt werden. ID: S15 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Headline“ Feststellung: Für die Headline ist kein verpflichtender Inhalt definiert. Prüfregel: Abschnitt 7.5; F5. Begründung: Anhand des Prompts lässt sich nicht prüfen, welche Information sie enthalten muss. Auswirkung auf dieses Kriterium: Ein verpflichtender Ausgabebestandteil ist inhaltlich unbestimmt. ID: S16 Schweregrad: G1 Betroffene Stelle: „Kurze Begründung“ Feststellung: Der geforderte Umfang des Evidence-Abschnitts ist nicht messbar definiert. Prüfregel: Abschnitt 7.5. Begründung: Unterschiedliche Mengen an Fakten erfüllen jeweils eine mögliche Bedeutung von „kurz“. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der Ausgabeumfang ist nur begrenzt reproduzierbar. ID: S17 Schweregrad: G1 Betroffene Stelle: „Detaillierte Bewertung“ Feststellung: Der geforderte Detaillierungsgrad ist nicht prüfbar definiert. Prüfregel: Abschnitt 7.5. Begründung: Es fehlt ein Mindestinhalt oder Umfang je Behauptung. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Tiefe der Einzelbewertungen kann erheblich variieren. ID: S18 Schweregrad: G1 Betroffene Stelle: „[aktuelles Datum und Uhrzeit]“ Feststellung: Das Ausgabeformat und die Zeitzone des Zeitstempels fehlen. Prüfregel: Abschnitt 7.5; F5. Begründung: Gültige und ungültige Darstellungen lassen sich nicht vollständig unterscheiden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Einhaltung des verlangten Zeitstempels ist nur teilweise prüfbar. ## 6. Entscheidungen ID: S03 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Auswahl zwischen „offiziellem X-Handle“ und „Klarname“ Feststellung: Die Auswahlentscheidung besitzt keine Verifikationsregel. Prüfregel: Abschnitt 7.6; F2. Begründung: Der Prompt verlangt eine Entscheidung über Existenz und Verifikation, definiert aber den erforderlichen Nachweis nicht. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Namensauswahl kann unterschiedlich erfolgen. ID: S04 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Auswahl der „eigentlichen“ Hauptaussage Feststellung: Für mehrere mögliche Interpretationen fehlt die Regel zur Auswahl der zentralen Interpretation. Prüfregel: Abschnitt 7.6; F2. Begründung: Mehrere ausdrücklich zugelassene Interpretationen können vorliegen, während das Hauptaussagefeld singulär ist. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die tragende Hauptentscheidung kann nicht eindeutig getroffen werden. ID: S05 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Einteilung in explizite und implizierte Behauptungen Feststellung: Die verlangte Kategorisierungsentscheidung besitzt keine Grenzfallregel. Prüfregel: Abschnitt 7.6; F2. Begründung: Der Prompt benennt Kategorien, definiert jedoch keine Zuordnungskriterien. Auswirkung auf dieses Kriterium: Dieselbe Aussage kann unterschiedlich klassifiziert werden. ID: S06 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Fehlt wichtiger Kontext?“ Feststellung: Die Entscheidung über aufzunehmenden Kontext besitzt kein Relevanzkriterium. Prüfregel: Abschnitt 7.6; F2. Begründung: Es ist nicht bestimmt, welche Änderung des Befunds Kontext „wichtig“ macht. Auswirkung auf dieses Kriterium: Kontextauswahl und Vollständigkeitsurteil können variieren. ID: S07 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Auswahl „aktueller, belastbarer“ Quellen und Evidenz Feststellung: Für die Evidenzauswahl fehlen verbindliche Zulässigkeits- und Gewichtungsregeln. Prüfregel: Abschnitt 7.6; F2. Begründung: Mehrere Quellenmengen und Bewertungen sind möglich, ohne dass eine Auswahlregel besteht. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Hauptprüfung kann auf unterschiedlichen Beleggrundlagen beruhen. ID: S08 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Bestimmung des „objektiven Anspruchs der Quelle“ Feststellung: Die Auswahl einer Anspruchs- oder Autoritätskategorie ist nicht geregelt. Prüfregel: Abschnitt 7.6; F2. Begründung: Die Beispiele enthalten keine Zuordnungs- oder Prioritätsregel für Mehrfachrollen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der Quellenstatus kann unterschiedlich bewertet werden. ID: S09 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Höhere Autorität erfordert strengere Anforderungen“ Feststellung: Die Entscheidung, welcher strengere Maßstab anzuwenden ist, ist nicht definiert. Prüfregel: Abschnitt 7.6; F2. Begründung: Es fehlen konkrete Änderungen an Beweislast, Quellenanzahl oder Urteilsgrenzen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Derselbe Quellenstatus kann zu unterschiedlichen Prüfmaßstäben führen. ID: S10 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Drei Klassifikationen der Quellenzuschreibung Feststellung: Die Auswahl zwischen den jeweils vorgegebenen Werten ist nicht geregelt. Prüfregel: Abschnitt 7.6; F2. Begründung: Die bloße Aufzählung zulässiger Werte ersetzt keine Entscheidungsregel. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Attributionsprüfung kann unterschiedlich klassifiziert werden. ID: S11 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Overall Verdict Feststellung: Die Entscheidungslogik deckt nicht alle fünf zulässigen Urteilsklassen ab. Prüfregel: Abschnitt 7.6; F2. Begründung: Nur bestimmte False-Fälle sind verbindlich geregelt; die übrigen Klassen sind nicht abgegrenzt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die zentrale Urteilsentscheidung ist nicht reproduzierbar. ID: S12 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Logical conclusion Feststellung: Für die vier zulässigen Werte fehlt eine Auswahlregel. Prüfregel: Abschnitt 7.6; F2. Begründung: Der Prompt definiert keine Kriterien für den Grad logischer Unterstützung. Auswirkung auf dieses Kriterium: Das Logikurteil kann unterschiedlich gewählt werden. ID: S13 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „jeweiligen Sicherheitsgrad“ Feststellung: Die Entscheidung über den Sicherheitsgrad jeder Interpretation ist nicht geregelt. Prüfregel: Abschnitt 7.6; F2. Begründung: Weder Skala noch Schwellenwerte werden angegeben. Auswirkung auf dieses Kriterium: Unterschiedliche Sicherheitsgrade können demselben Befund zugeordnet werden. ID: S14 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Confidence-Auswahl Feststellung: Die Auswahl zwischen High, Medium, Low und Not determinable besitzt keine Kriterien. Prüfregel: Abschnitt 7.6; F2. Begründung: Es fehlen Schwellenwerte oder qualitative Zuordnungsregeln. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Confidence-Entscheidung ist nicht reproduzierbar. ## 7. Reproduzierbarkeit ID: S03 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Verifikation offizieller X-Handles Feststellung: Unterschiedliche Verifikationsnachweise können verwendet werden. Prüfregel: Abschnitt 7.7. Begründung: Plattformstatus und externe offizielle Verlinkung sind beide mit dem Prompt vereinbar. Auswirkung auf dieses Kriterium: Unterschiedliche Namensangaben in den Quellen sind möglich. ID: S04 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Bestimmung der Hauptaussage Feststellung: Mehrere Hauptaussagen können ausgewählt werden. Prüfregel: Abschnitt 7.7. Begründung: Der Prompt enthält keine Rangfolge für mehrere vernünftige Interpretationen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Hauptaussage, Einzelprüfung und Overall Verdict können divergieren. ID: S05 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Behauptungssegmentierung Feststellung: Grenzfälle können als explizit oder impliziert behandelt werden. Prüfregel: Abschnitt 7.7. Begründung: Beide Vorgehensweisen sind mit den undefinierten Kategorien vereinbar. Auswirkung auf dieses Kriterium: Anzahl und Struktur der geprüften Behauptungen können variieren. ID: S06 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Auswahl wichtigen Kontexts Feststellung: Unterschiedliche Kontextmengen können berücksichtigt werden. Prüfregel: Abschnitt 7.7. Begründung: Es fehlt eine verbindliche Relevanzschwelle. Auswirkung auf dieses Kriterium: Vollständigkeitsbewertung und inhaltliche Auswahl können abweichen. ID: S07 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Quellen- und Evidenzauswahl Feststellung: Mehrere unterschiedliche Quellenstandards sind mit dem Prompt vereinbar. Prüfregel: Abschnitt 7.7. Begründung: Eine Prüfung kann nur Primärquellen oder zusätzlich Medien- und Sekundärquellen zulassen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Evidenz, Verarbeitung und Urteil können unterschiedlich ausfallen. ID: S08 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Quellenanspruch Feststellung: Dieselbe Quelle kann verschiedenen Autoritätskategorien zugeordnet werden. Prüfregel: Abschnitt 7.7. Begründung: Mehrfachrollen und Kategoriengrenzen sind nicht geregelt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der nachfolgende Veröffentlichungsmaßstab kann variieren. ID: S09 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Strengerer Veröffentlichungsstandard Feststellung: Unterschiedliche Verschärfungen des Prüfmaßstabs sind möglich. Prüfregel: Abschnitt 7.7. Begründung: Mehr Evidenz, bessere Evidenz oder höhere Urteilsgrenzen sind jeweils vereinbar. Auswirkung auf dieses Kriterium: Verarbeitung und Urteil können bei identischer Quelle variieren. ID: S10 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Attributionsklassifikationen Feststellung: Die drei Klassifikationen können nach unterschiedlichen Grenzregeln vorgenommen werden. Prüfregel: Abschnitt 7.7. Begründung: Keine verbindliche Zuordnungssystematik ist definiert. Auswirkung auf dieses Kriterium: Identische Zuschreibungen können unterschiedlich bewertet werden. ID: S11 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Overall Verdict Feststellung: Mehrere Verdict-Werte können denselben Befund abbilden. Prüfregel: Abschnitt 7.7. Begründung: Die Grenzen zwischen Mixed, Misleading und Unverified fehlen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die zentrale Hauptentscheidung ist nicht reproduzierbar. ID: S12 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Logical conclusion Feststellung: Mehrere Logikwerte sind bei identischer Evidenz möglich. Prüfregel: Abschnitt 7.7. Begründung: Die Unterstützungsgrade sind nicht definiert. Auswirkung auf dieses Kriterium: Das Logikurteil kann variieren. ID: S13 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Sicherheitsgrad je Interpretation Feststellung: Unterschiedliche Skalen und Einstufungen sind möglich. Prüfregel: Abschnitt 7.7. Begründung: Der Prompt bindet diesen Sicherheitsgrad nicht an eine definierte Skala. Auswirkung auf dieses Kriterium: Ausgabestruktur und Einstufungen können abweichen. ID: S14 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Confidence Feststellung: Identische Evidenzlagen können verschiedenen Confidence-Werten zugeordnet werden. Prüfregel: Abschnitt 7.7. Begründung: Es fehlen Schwellenwerte. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Confidence-Ausgabe ist nicht reproduzierbar. ID: S15 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Headline Feststellung: Unterschiedliche inhaltliche Funktionen der Headline sind möglich. Prüfregel: Abschnitt 7.7. Begründung: Urteil, Hauptbehauptung oder neutrale Themenbeschreibung können gewählt werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der Inhalt der Headline variiert strukturell. ID: S16 Schweregrad: G1 Betroffene Stelle: Evidence Feststellung: Unterschiedliche Mengen verifizierter Fakten können als „kurz“ gelten. Prüfregel: Abschnitt 7.7. Begründung: Es fehlt eine Umfangsgrenze. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die inhaltliche Auswahl im Evidence-Abschnitt kann variieren. ID: S17 Schweregrad: G1 Betroffene Stelle: Claim-by-claim assessment Feststellung: Unterschiedliche Prüfungstiefen können als „detailliert“ gelten. Prüfregel: Abschnitt 7.7. Begründung: Es fehlt ein verbindlicher Mindestinhalt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Umfang und inhaltliche Auswahl der Einzelbewertungen variieren. ID: S18 Schweregrad: G1 Betroffene Stelle: Datum und Uhrzeit Feststellung: Unterschiedliche Zeitzonen und Darstellungsformate sind möglich. Prüfregel: Abschnitt 7.7. Begründung: UTC und lokale Zeit können unterschiedliche Zeit- oder Datumswerte ergeben. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der Zeitstempel ist nicht reproduzierbar. ## 8. Interpretationsspielraum ID: S03 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „eindeutig verifizierter offizieller X-Handle“ Feststellung: Plattform-Verifizierung und offizielle externe Bestätigung sind als Nachweis möglich. Prüfregel: Abschnitt 7.8. Begründung: Beide Handlungen sind mit dem Prompt vereinbar; eine Auswahlregel fehlt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Handle oder Klarname können unterschiedlich gewählt werden. ID: S04 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: „eigentliche Aussage“ Feststellung: Die prominenteste oder die logisch umfassendste Aussage kann als Hauptaussage gelten. Prüfregel: Abschnitt 7.8. Begründung: Der Prompt legt keine Auswahlregel zwischen diesen Möglichkeiten fest. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der zentrale Prüfgegenstand bleibt interpretationsabhängig. ID: S05 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: explizite gegenüber implizierten Behauptungen Feststellung: Vorausgesetzte Aussagen können entweder als expliziter Bestandteil oder als implizierte Schlussfolgerung behandelt werden. Prüfregel: Abschnitt 7.8. Begründung: Beide Zuordnungen sind ohne Grenzfallregel möglich. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Segmentierung bleibt interpretationsabhängig. ID: S06 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „wichtiger Kontext“ Feststellung: Kontext kann nach Wahrheitsrelevanz oder nach allgemeiner Einordnungsrelevanz ausgewählt werden. Prüfregel: Abschnitt 7.8. Begründung: Keine Auswahlregel bestimmt, welcher Relevanzbegriff anzuwenden ist. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der Umfang der Kontextprüfung bleibt offen. ID: S07 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: „aktuelle, belastbare Quellen“ Feststellung: Nur Primärquellen oder auch qualifizierte Sekundärquellen können zugelassen werden. Prüfregel: Abschnitt 7.8. Begründung: Beide Evidenzstandards sind mit dem Prompt vereinbar. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Tatsachenprüfung kann auf unterschiedlichen Belegen beruhen. ID: S08 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „objektiver Anspruch der Quelle“ Feststellung: Eine Person kann nach institutioneller Rolle oder nach persönlicher Fachqualifikation eingeordnet werden. Prüfregel: Abschnitt 7.8. Begründung: Es fehlt eine Prioritätsregel für Mehrfachrollen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Autoritätskategorie bleibt offen. ID: S09 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „strengere Anforderungen“ Feststellung: Strenger kann mehr Quellen oder eine höhere Qualität einzelner Quellen bedeuten. Prüfregel: Abschnitt 7.8. Begründung: Beide Handlungen sind zulässig; eine Auswahlregel fehlt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der Prüfmaßstab bleibt interpretationsabhängig. ID: S10 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Attributionsklassifikationen Feststellung: Eine nicht vollständig belegte Zuschreibung kann als „Incorrect“ oder „Unverified“ behandelt werden. Prüfregel: Abschnitt 7.8. Begründung: Die Kategorien werden nicht gegeneinander abgegrenzt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Klassifikation bleibt offen. ID: S11 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Overall Verdict Feststellung: Teilweise richtige, aber irreführend gerahmte Aussagen können als „Mixed“ oder „Misleading“ bewertet werden. Prüfregel: Abschnitt 7.8. Begründung: Keine Auswahlregel grenzt diese Urteile ab. Auswirkung auf dieses Kriterium: Das Haupturteil bleibt interpretationsabhängig. ID: S12 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Logical conclusion Feststellung: Eine nicht belegte Schlussfolgerung kann als „Unsupported“ oder bei Teilbelegen als „Partially supported“ gelten. Prüfregel: Abschnitt 7.8. Begründung: Der erforderliche Unterstützungsgrad ist nicht definiert. Auswirkung auf dieses Kriterium: Das Logikurteil bleibt offen. ID: S13 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „jeweiligen Sicherheitsgrad“ Feststellung: Der Sicherheitsgrad kann mit High/Medium/Low oder durch freie Prozent- beziehungsweise Textangaben ausgedrückt werden. Prüfregel: Abschnitt 7.8. Begründung: Der Prompt legt keine Skala fest. Auswirkung auf dieses Kriterium: Form und Einstufung der Interpretationssicherheit bleiben offen. ID: S14 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Confidence Feststellung: Ein begrenzter Evidenzstand kann als „Low“ oder „Not determinable“ bewertet werden. Prüfregel: Abschnitt 7.8. Begründung: Die Grenze zwischen den Werten ist nicht bestimmt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Confidence-Auswahl bleibt interpretationsabhängig. ID: S15 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Headline Feststellung: Die Headline kann das Urteil oder die geprüfte Hauptbehauptung wiedergeben. Prüfregel: Abschnitt 7.8. Begründung: Beide Inhalte sind mit dem Prompt vereinbar; eine Auswahlregel fehlt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der Headline-Inhalt bleibt offen. ID: S16 Schweregrad: G1 Betroffene Stelle: „Kurze Begründung“ Feststellung: Die Begründung kann auf einen Kerngrund beschränkt oder als kurzer Absatz mit mehreren Fakten ausgeführt werden. Prüfregel: Abschnitt 7.8. Begründung: Beide Umfänge können als kurz gelten. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der Umfang des Evidence-Abschnitts bleibt offen. ID: S17 Schweregrad: G1 Betroffene Stelle: „Detaillierte Bewertung“ Feststellung: Eine Bewertung kann nur die vier genannten Prüfaspekte oder zusätzlich Quellenvergleich und Einzelnachweise je Aspekt enthalten. Prüfregel: Abschnitt 7.8. Begründung: Beide Detailstufen sind mit dem Wortlaut vereinbar. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der Detaillierungsgrad bleibt offen. ID: S18 Schweregrad: G1 Betroffene Stelle: „aktuelles Datum und Uhrzeit“ Feststellung: UTC oder lokale Zeit sowie ISO- oder deutsches Datumsformat können verwendet werden. Prüfregel: Abschnitt 7.8. Begründung: Keine Zeitzonen- oder Formatregel legt eine Variante fest. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der Zeitstempel bleibt interpretationsabhängig. # 2. Bewertung | Kriterium | Schwachstellen | Berechnung | Punkte | |---|---|---:|---:| | Eindeutigkeit | S03 (G2), S04 (G3), S05 (G2), S06 (G2), S07 (G3), S08 (G2), S09 (G2), S10 (G2), S11 (G3), S12 (G2), S13 (G2), S14 (G2), S15 (G2), S16 (G1), S17 (G1), S18 (G1) | 5 − 32, mindestens 0 | 0 | | Ablauf | keine | 5 − 0 | 5 | | Logik | keine | 5 − 0 | 5 | | Eingaben | S01 (G3), S02 (G3) | 5 − 3 − 3, mindestens 0 | 0 | | Ausgaben | S03 (G2), S04 (G3), S05 (G2), S06 (G2), S07 (G3), S11 (G3), S12 (G2), S13 (G2), S14 (G2), S15 (G2), S16 (G1), S17 (G1), S18 (G1) | 5 − 27, mindestens 0 | 0 | | Entscheidungen | S03 (G2), S04 (G3), S05 (G2), S06 (G2), S07 (G3), S08 (G2), S09 (G2), S10 (G2), S11 (G3), S12 (G2), S13 (G2), S14 (G2) | 5 − 27, mindestens 0 | 0 | | Reproduzierbarkeit | S03 (G2), S04 (G3), S05 (G2), S06 (G2), S07 (G3), S08 (G2), S09 (G2), S10 (G2), S11 (G3), S12 (G2), S13 (G2), S14 (G2), S15 (G2), S16 (G1), S17 (G1), S18 (G1) | 5 − 32, mindestens 0 | 0 | | Interpretationsspielraum | S03 (G2), S04 (G3), S05 (G2), S06 (G2), S07 (G3), S08 (G2), S09 (G2), S10 (G2), S11 (G3), S12 (G2), S13 (G2), S14 (G2), S15 (G2), S16 (G1), S17 (G1), S18 (G1) | 5 − 32, mindestens 0 | 0 | Gesamtpunktzahl: 10/40 # 3. Interpretationsstellen ID: S03 Betroffene Stelle: „eindeutig verifizierter offizieller X-Handle“ Auslegung A: Nur ein durch X selbst verifiziertes Konto gilt. Auslegung B: Eine Verlinkung von der offiziellen Website genügt. Fehlende Regel: Verbindliches Nachweiskriterium für offizielle und verifizierte X-Handles. ID: S04 Betroffene Stelle: „eigentliche Aussage“ Auslegung A: Die visuell oder sprachlich prominenteste Aussage ist die Hauptaussage. Auslegung B: Die logisch umfassendste Schlussfolgerung ist die Hauptaussage. Fehlende Regel: Auswahl- oder Rangfolgeregel für mehrere mögliche Hauptaussagen. ID: S05 Betroffene Stelle: explizite und implizierte Behauptungen Auslegung A: Sprachlich vorausgesetzte Inhalte gelten als explizit. Auslegung B: Nur wörtlich ausgesprochene Inhalte gelten als explizit; Voraussetzungen gelten als impliziert. Fehlende Regel: Abgrenzungsregel für die beiden Kategorien. ID: S06 Betroffene Stelle: „wichtiger Kontext“ Auslegung A: Nur Kontext, der den Wahrheitswert verändert, ist wichtig. Auslegung B: Auch Kontext, der lediglich die Einordnung verändert, ist wichtig. Fehlende Regel: Relevanzkriterium für aufzunehmenden Kontext. ID: S07 Betroffene Stelle: „aktuelle, belastbare Quellen“ Auslegung A: Ausschließlich Primärquellen und offizielle Daten sind belastbar. Auslegung B: Qualifizierte Sekundärquellen sind ebenfalls belastbar. Fehlende Regel: Quellenhierarchie, Zulässigkeitsregel und Aktualitätsgrenze. ID: S08 Betroffene Stelle: „objektiver Anspruch der Quelle“ Auslegung A: Die institutionelle Rolle bestimmt den Anspruch. Auslegung B: Die persönliche Fachqualifikation bestimmt den Anspruch. Fehlende Regel: Zuordnungs- und Prioritätsregel für Quellenkategorien. ID: S09 Betroffene Stelle: „strengere Anforderungen“ Auslegung A: Es werden mehr unabhängige Quellen verlangt. Auslegung B: Es werden weniger, aber qualitativ höher eingestufte Quellen verlangt. Fehlende Regel: Operative Definition des strengeren Bewertungsmaßstabs. ID: S10 Betroffene Stelle: Attributionsklassifikationen Auslegung A: Nicht vollständig belegte Zuschreibungen werden als „Unverified“ behandelt. Auslegung B: Abweichungen vom zugeschriebenen Inhalt werden als „Incorrect“ behandelt, auch wenn die Primärquelle nicht vollständig verfügbar ist. Fehlende Regel: Abgrenzungskriterien für alle aufgelisteten Statuswerte. ID: S11 Betroffene Stelle: Overall Verdict Auslegung A: Eine teilweise richtige, aber falsch gerahmte Aussage erhält „Mixed“. Auslegung B: Dieselbe Aussage erhält „Misleading“. Fehlende Regel: Vollständige Entscheidungsmatrix für alle fünf Verdict-Werte. ID: S12 Betroffene Stelle: Logical conclusion Auslegung A: Teilbelege führen zu „Partially supported“. Auslegung B: Fehlende Belege für den entscheidenden Schluss führen zu „Unsupported“. Fehlende Regel: Abgrenzung der vier Unterstützungsgrade. ID: S13 Betroffene Stelle: „jeweiligen Sicherheitsgrad“ Auslegung A: Verwendung von High, Medium, Low und Not determinable. Auslegung B: Verwendung freier Prozent- oder Textangaben. Fehlende Regel: Verbindliche Skala und Zuordnungsregel pro Interpretation. ID: S14 Betroffene Stelle: Confidence Auslegung A: Begrenzte Evidenz führt zu „Low“. Auslegung B: Begrenzte Evidenz führt zu „Not determinable“. Fehlende Regel: Schwellenwerte für die vier Confidence-Kategorien. ID: S15 Betroffene Stelle: Headline Auslegung A: Die Headline nennt das Overall Verdict. Auslegung B: Die Headline fasst die Hauptbehauptung neutral zusammen. Fehlende Regel: Inhaltliche Vorgabe für die Headline. ID: S16 Betroffene Stelle: „Kurze Begründung“ Auslegung A: Ein einziger Kerngrund genügt. Auslegung B: Ein kurzer Absatz mit mehreren Fakten ist erforderlich. Fehlende Regel: Umfangs- oder Auswahlgrenze für den Evidence-Abschnitt. ID: S17 Betroffene Stelle: „Detaillierte Bewertung“ Auslegung A: Die vier ausdrücklich genannten Prüfaspekte je Behauptung genügen. Auslegung B: Für jeden Prüfaspekt sind zusätzlich Einzelnachweise und Quellenvergleiche erforderlich. Fehlende Regel: Mindestinhalt oder messbarer Detaillierungsgrad. ID: S18 Betroffene Stelle: „aktuelles Datum und Uhrzeit“ Auslegung A: ISO-Format in UTC. Auslegung B: Deutsches Datumsformat in lokaler Zeit. Fehlende Regel: Datumsformat, Uhrzeitformat und Zeitzone. # 4. Hinweise für den Prompt-Programmierer ID: S01 Problem: Für einen fehlenden oder unlesbaren Screenshot ist kein Verhalten definiert. Änderung: Ergänze eine verbindliche Regel, ob in diesem Fall abgebrochen, nach dem Screenshot gefragt oder ohne Screenshotvergleich fortgefahren wird. Wirkung: Der Umgang mit der fehlenden erforderlichen Eingabe wird eindeutig. ID: S02 Problem: Für einen nicht auffindbaren oder nicht abrufbaren Originalpost fehlt eine Regel. Änderung: Definiere das Verhalten bei gelöschten, gesperrten, nicht eindeutig identifizierbaren oder technisch nicht ladbaren Originalposts. Wirkung: Der weitere Prüfablauf kann auch bei fehlendem Originalpost eindeutig fortgesetzt werden. ID: S03 Problem: „Eindeutig verifiziert“ und „offiziell“ sind für X-Handles nicht definiert. Änderung: Lege die zulässigen Nachweise und deren Priorität fest, anhand derer ein X-Handle als offiziell verifiziert gilt. Wirkung: Die Auswahl zwischen X-Handle und Klarname wird eindeutig. ID: S04 Problem: Für mehrere mögliche Hauptaussagen fehlt eine Auswahlregel. Änderung: Definiere eine verbindliche Rangfolge, nach der eine Interpretation als primäre implizierte Hauptaussage ausgewählt wird. Wirkung: Hauptaussage, Intended Message und darauf beruhendes Urteil werden eindeutig ausgerichtet. ID: S05 Problem: Explizite und implizierte Behauptungen sind nicht gegeneinander abgegrenzt. Änderung: Ergänze ein Zuordnungskriterium einschließlich einer Regel für sprachliche Voraussetzungen und Grenzfälle. Wirkung: Die Behauptungssegmentierung wird reproduzierbar. ID: S06 Problem: „Wichtiger Kontext“ besitzt kein Relevanzkriterium. Änderung: Definiere, welche konkrete Auswirkung auf Wahrheitswert, Vollständigkeit oder Einordnung vorliegen muss, damit Kontext verpflichtend aufzunehmen ist. Wirkung: Kontextauswahl und Vollständigkeitsprüfung werden eindeutig. ID: S07 Problem: Die Anforderungen „aktuell“, „belastbar“ und „verifiziert“ sind für Evidenz nicht operationalisiert. Änderung: Lege zulässige Quellentypen, Mindestnachweise, Aktualitätsgrenzen und eine Regel für widersprechende Quellen fest. Wirkung: Evidenzauswahl, Tatsachenprüfung und Quellenangaben werden reproduzierbar. ID: S08 Problem: Der Quellenanspruch beziehungsweise die Autoritätsstufe kann nicht eindeutig bestimmt werden. Änderung: Definiere eine abgeschlossene Kategorisierung oder verbindliche Zuordnungskriterien einschließlich einer Regel für Mehrfachrollen. Wirkung: Quellen werden eindeutig einer Anspruchsstufe zugeordnet. ID: S09 Problem: Die Wirkung eines „strengeren“ Veröffentlichungsstandards ist nicht definiert. Änderung: Lege konkret fest, welche Prüfanforderungen sich je Autoritätsstufe ändern, etwa hinsichtlich Beweislast, Quellenqualität oder erforderlicher Bestätigung. Wirkung: Der erhöhte Bewertungsmaßstab wird einheitlich angewendet. ID: S10 Problem: Die Werte der Attributions-, Underlying-Claim- und Adoption-Klassifikation sind nicht abgegrenzt. Änderung: Ergänze für jeden zulässigen Wert ein verbindliches Entscheidungskriterium und Regeln für Grenzfälle. Wirkung: Die Quellenzuschreibungsprüfung wird reproduzierbar klassifiziert. ID: S11 Problem: Für das Overall Verdict existiert keine vollständige Entscheidungssystematik. Änderung: Definiere für True, False, Mixed, Misleading und Unverified jeweils notwendige oder hinreichende Auswahlbedingungen sowie deren Abgrenzung. Wirkung: Die zentrale Urteilsentscheidung wird eindeutig. ID: S12 Problem: Die Werte des Feldes „Logical conclusion“ besitzen keine Auswahlregeln. Änderung: Definiere die Kriterien für Supported, Partially supported, Unsupported und False sowie deren gegenseitige Abgrenzung. Wirkung: Das verpflichtende Logikurteil wird reproduzierbar. ID: S13 Problem: Der Sicherheitsgrad je möglicher Interpretation besitzt weder eine feste Skala noch Zuordnungsregeln. Änderung: Lege eine verbindliche Skala, Auswahlkriterien und die Position dieser Angabe im bestehenden Ausgabeformat fest. Wirkung: Mehrere Interpretationen können einheitlich mit ihrem jeweiligen Sicherheitsgrad ausgegeben werden. ID: S14 Problem: Die Confidence-Werte sind nicht operationalisiert. Änderung: Definiere Schwellenwerte oder qualitative Zuordnungsregeln für High, Medium, Low und Not determinable. Wirkung: Das Confidence-Feld wird eindeutig bestimmt. ID: S15 Problem: Der verpflichtende Inhalt der Headline ist nicht definiert. Änderung: Lege fest, ob die Headline das Urteil, die Hauptbehauptung oder eine andere konkret bezeichnete Information enthalten muss. Wirkung: Der Headline-Inhalt wird prüfbar und reproduzierbar. ID: S16 Problem: Der geforderte kurze Umfang des Evidence-Abschnitts ist nicht bestimmt. Änderung: Definiere eine messbare Umfangsgrenze oder eine verbindliche Anzahl aufzunehmender Kerngründe. Wirkung: Umfang und inhaltliche Auswahl des Evidence-Abschnitts werden eindeutig. ID: S17 Problem: Der geforderte Detaillierungsgrad der Einzelbewertungen ist nicht bestimmt. Änderung: Lege einen verbindlichen Mindestinhalt je Behauptung fest. Wirkung: Die Tiefe des Claim-by-claim-Abschnitts wird reproduzierbar. ID: S18 Problem: Format und Zeitzone des Zeitstempels fehlen. Änderung: Definiere Datumsformat, Uhrzeitformat und Zeitzone für die erste Ausgabezeile. Wirkung: Der Zeitstempel wird eindeutig und prüfbar.
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Du bist ein hochpräziser, evidenzbasierter Fact-Checker, dessen Aufgabe es ist, die gesamte Behauptung eines Social-Media-Posts vollständig zu analysieren, einschließlich expliziter Aussagen, implizierter Schlussfolgerungen und der zugrundeliegenden Logik.
Deine Analyse muss systematisch und nachvollziehbar sein und darf niemals Spekulationen über die Motivation des Autors enthalten.
TASK FLOW:
1. **Quellenbeschaffung und Kontextualisierung:**
* Führe vor jeder Analyse eine aktuelle Websuche durch, um die Grundlage für die Verifizierung zu schaffen.
* Lade immer den vollständigen Originalpost.
* Vergleiche den Originalpost mit dem bereitgestellten Screenshot, um Abweichungen oder zusätzlichen Text zu identifizieren.
* Prüfe Zeitstempel und den zeitlichen Kontext des Posts.
* Identifiziere alle erwähnten Entitäten (Personen, Unternehmen, Organisationen, Behörden, Produkte, Projekte) und prüfe mittels Websuche auf die Existenz eines eindeutig verifizierten offiziellen X-Handles. Verwende bei Nicht-Existenz ausschließlich den Klarnamen.
2. **Implizierte Hauptaussage bestimmen (Kernanalyse):**
* Bestimme die *eigentliche* Aussage, die der Post dem Leser vermitteln möchte. Diese muss aus Text, Bildern, Diagrammen, Statistiken, Vergleichen, Quellenangaben und der Argumentationsstruktur abgeleitet werden, da sie oft nicht explizit formuliert ist.
* Formuliere diese implizierte Hauptaussage präzise.
3. **Behauptungen segmentieren:**
* Trenne alle Aussagen in zwei Kategorien:
* A) Explizite Behauptungen.
* B) Implizierte Behauptungen bzw. Schlussfolgerungen.
* Beide Kategorien werden unabhängig geprüft.
4. **Prüfung der einzelnen Behauptungen (Tatsachenprüfung):**
* Für jede einzelne Behauptung (A und B) prüfe folgende Punkte:
* **Korrektheit:** Stimmt die Behauptung mit aktuellen, belastbaren Quellen überein?
* **Vollständigkeit:** Ist die Behauptung vollständig dargestellt? Fehlt wichtiger Kontext?
* **Widerspruch:** Widersprechen die Aussagen Primärquellen oder offizielle Stellen?
* **Gegenbelege:** Existieren belastbare Gegenbelege?
* **Zeitliche Prüfung:** Bei zeitabhängigen Behauptungen: Bestimme Datum/Uhrzeit und bewerte, ob ältere Ereignisse als aktuell dargestellt werden (als irreführend kennzeichnen).
5. **Prüfung der Logik (Kausale und Schlussfolgerungsprüfung):**
* Prüfe die logische Ableitung der Schlussfolgerung aus den Evidenzen. Dies ist unabhängig von der Korrektheit einzelner Fakten.
* Prüfe spezifisch auf:
* Verwechslung von Korrelation und Kausalität.
* Generalisierung aus Einzelfällen.
* Ignorieren alternativer Erklärungen.
* Darstellung eines Modells als Realität.
* Ableitung von Fakten aus Theorien.
* Darstellung eines einzelnen Faktors als Erklärung für ein komplexes Phänomen.
* Überprüfung, ob die Schlussfolgerung tatsächlich aus den präsentierten Daten folgt.
6. **Prüfung der Logik (Gegenbeispiele):**
* Wenn eine allgemeine Regel oder ein allgemeiner Zusammenhang behauptet wird, suche aktiv nach belegten Gegenbeispielen. Ein einziges eindeutig belegtes Gegenbeispiel genügt zur Widerlegung. Gegenbeispiele müssen denselben Sachverhalt betreffen.
7. **Prüfung der Quellenzuschreibung:**
* Wenn Aussagen einer Quelle zugeschrieben werden (z.B. "nach", "berichtet", "sagt"), prüfe strikt:
* **Attribution:** Correct / Incorrect / Unverified.
* **Underlying Claim:** True / False / Mixed / Unverified.
* **Adoption by Poster:** Explicit / Implied / Not established.
* Erkenne: Eine korrekte Zuschreibung beweist nicht automatisch den Wahrheitsgehalt.
8. **Bewertung des Veröffentlichungsstandards (Anspruch der Quelle):**
* Bestimme den objektiven Anspruch der Quelle (z.B. Privatperson, Experte, Behörde, Wissenschaftliche Institution).
* Der Bewertungsmaßstab für die Veröffentlichung hängt von diesem Anspruch ab: Höhere Autorität erfordert strengere Anforderungen an Beweisführung, wissenschaftliche Sorgfalt, Vollständigkeit und die Trennung von Tatsachen, Hypothesen und Meinungen.
9. **Endgültige Urteilsbildung (Overall Verdict):**
* **Priorität:** Das Urteil muss die tragende Gesamtaussage des Posts bewerten, nicht nur einzelne Teilangaben.
* **Regel gegen Zurückhaltung:** Das Overall Verdict darf niemals vorsichtig auf "Mixed", "Misleading" oder "Unverified" abgeschwächt werden, wenn die zentrale vermittelte Aussage objektiv falsch ist. Ein "False" Urteil ist zwingend erforderlich, wenn:
* Die zentrale Behauptung durch belastbare Evidenz widerlegt wird.
* Die Schlussfolgerung den präsentierten Daten widerspricht.
* Aus korrekten Daten eine objektiv falsche Gesamtaussage konstruiert wird.
* Eine Kausalität behauptet wird, obwohl belegte Gegenursachen/Gegenbeispiele die Erklärung ausschließen.
* Eine Notwendigkeit als erwiesen dargestellt wird, obwohl die Evidenz das Gegenteil zeigt.
* Die Quelle ausdrücklich etwas anderes feststellt als der Post behauptet.
* **Source Status Einfluss:** Bei autoritativen Quellen ist die Prüfung der Evidenz strenger. Wenn autoritative Quellen Daten präsentieren, die die Behauptung nicht stützen oder ihr widersprechen, darf das Urteil nicht aus Vorsicht auf "Misleading" abgeschwächt werden; es muss "False" sein, wenn die zentrale Aussage objektiv falsch ist.
10. **Herleitung der Vermittlungsabsicht (Intended Message):**
* Leite die Botschaft des Autors ausschließlich aus den objektiv beobachtbaren Bestandteilen (explizite/implizite Behauptungen, Wortwahl, Struktur etc.) her.
* Stelle sicher, dass die Herleitung logisch nachvollziehbar ist und keine Spekulationen über persönliche Motive enthalten sind.
* Wenn mehrere vernünftige Interpretationen existieren, führe diese getrennt mit ihrem jeweiligen Sicherheitsgrad auf.
11. **Erstellung des finalen Outputs:**
* Erstelle das Ergebnis exakt im folgenden, strukturierten Format.
* Stelle sicher, dass die gesamte Kette von Analyse zu Urteil kausal nachvollziehbar ist.
OUTPUT FORMAT (Exakt):
AI Fact-Check [aktuelles Datum und Uhrzeit]
Headline
Overall Verdict
[Wähle exakt: True | False | Mixed | Misleading | Unverified]
----------------------------------------
Implicit Main Claim
(Formuliere die aus dem Gesamtpost logisch hergeleitete Botschaft, die dem Leser vermittelt werden soll.)
----------------------------------------
Claim-by-claim assessment
[Detaillierte Bewertung jeder einzelnen Behauptung (A und B), inklusive der Prüfung der Korrektheit, Vollständigkeit, Widersprüche und Logik.]
----------------------------------------
Logical conclusion
[Bewertung der logischen Schlussfolgerung (Supported | Partially supported | Unsupported | False)]
----------------------------------------
Evidence
[Kurze Begründung ausschließlich auf Basis verifizierter Fakten. Keine Spekulation.]
----------------------------------------
Sources
[Quellen unmittelbar an den entsprechenden Aussagen angeben. Bei Personen/Organisationen: Eindeutig verifizierter offizieller X-Handle, falls vorhanden, ansonsten Klarnamen.]
----------------------------------------
Intended Message
(Formuliere die aus dem Gesamtpost logisch hergeleitete Botschaft, die dem Leser vermittelt werden soll.)
----------------------------------------
Derivation
(Begründe kurz und nachvollziehbar, welche konkreten Aussagen, Bilder, Grafiken, Formulierungen oder Argumentationsschritte zu dieser Einordnung führen.)
----------------------------------------
Confidence
[Wähle exakt: High | Medium | Low | Not determinable]
Gen 2
Bewertet · Parent: Gen 0
Vollständigen Prüfbericht anzeigen
# 1. Prüfbericht ## 1. Eindeutigkeit **ID: S02** **Schweregrad: G3** **Betroffene Stelle:** „Bestimme die *eigentliche* Aussage, die der Post dem Leser vermitteln möchte.“ **Feststellung:** Es ist nicht definiert, nach welcher Regel bei mehreren plausiblen Aussagen genau eine implizierte Hauptaussage ausgewählt wird. **Prüfregel:** Abschnitt 7.1; Abschnitt 6, F2. **Begründung:** „Eigentliche Aussage“ besitzt kein Auswahlkriterium, keinen Schwellenwert und keine Priorisierungsregel. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Als Hauptaussage können beispielsweise die ausdrücklich hervorgehobene Aussage oder die weitreichendste Schlussfolgerung gewählt werden. **ID: S03** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** „Trenne alle Aussagen in zwei Kategorien“ und „Prüfe jede einzelne Behauptung“. **Feststellung:** Der Umfang der zu segmentierenden Aussagen beziehungsweise Behauptungen ist nicht bestimmt. **Prüfregel:** Abschnitt 7.1; Abschnitt 6, F2. **Begründung:** Es bleibt offen, ob unter anderem Meinungen, rhetorische Fragen, Zitate, Bildtexte und vorausgesetzte Aussagen als Behauptungen zu erfassen sind. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Unterschiedliche Abgrenzungen führen zu unterschiedlichen Behauptungslisten. **ID: S04** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** „anhand aktueller, unabhängiger Quellen“ **Feststellung:** Der handlungssteuernde Begriff „aktuell“ ist nicht bestimmt. **Prüfregel:** Abschnitt 6, Schritt 3; Abschnitt 7.1. **Begründung:** Es gibt weder einen zeitlichen Schwellenwert noch eine Regel, ob die neuesten verfügbaren oder lediglich zeitnah veröffentlichte Quellen gemeint sind. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Quellen unterschiedlichen Alters können als aktuell akzeptiert oder ausgeschlossen werden. **ID: S05** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** „mindestens drei voneinander unabhängige Quellen“ **Feststellung:** Es ist nicht definiert, wann Quellen voneinander unabhängig sind. **Prüfregel:** Abschnitt 6, Schritt 3; Abschnitt 7.1. **Begründung:** Es fehlt eine Regel zum Umgang mit gemeinsamer Nachrichtenagentur, gemeinsamen Primärdaten, institutioneller Verbindung oder gegenseitiger Übernahme. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Dieselbe Quellenkombination kann als unabhängig oder nicht unabhängig gelten. **ID: S06** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** „fehlt wichtiger Kontext?“ **Feststellung:** Der handlungssteuernde Begriff „wichtiger Kontext“ ist nicht bestimmt. **Prüfregel:** Abschnitt 6, Schritt 3; Abschnitt 7.1. **Begründung:** Es fehlt ein Kriterium dafür, welcher fehlende Kontext als wichtig gilt. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Derselbe fehlende Kontext kann berücksichtigt oder verworfen werden und dadurch die Vollständigkeitsbewertung verändern. **ID: S07** **Schweregrad: G3** **Betroffene Stelle:** „belastbarer Gegenbelege“, „belastbare Evidenz“ und „Ein einziges belegtes Gegenbeispiel“ **Feststellung:** Der erforderliche Evidenzgrad für „belastbar“ beziehungsweise „belegt“ ist nicht definiert. **Prüfregel:** Abschnitt 6, Schritt 3; Abschnitt 7.1; Abschnitt 6, F2. **Begründung:** Es bestehen keine Anforderungen an Qualität, Bestätigung, Methodik oder Beweisstärke eines Belegs. Zugleich hängt die zwingende Vergabe von „False“ hiervon ab. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Derselbe Beleg kann als ausreichend oder nicht ausreichend angesehen werden. **ID: S08** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** „Bestimme den objektiven Status der Quelle (z.B. Privatperson ohne Anspruch, Experte, Behörde, Wissenschaftliche Institution).“ **Feststellung:** Die Statuskategorien und ihre Zuordnungskriterien sind nicht abschließend bestimmt. **Prüfregel:** Abschnitt 7.1; Abschnitt 6, F2. **Begründung:** „z.B.“ kennzeichnet eine offene Kategorienmenge; Kriterien für Grenzfälle oder Mehrfachrollen fehlen. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Dieselbe Quelle kann etwa als Experte, Privatperson oder institutioneller Vertreter eingestuft werden. **ID: S09** **Schweregrad: G3** **Betroffene Stelle:** „die Anforderungen an Beweisführung steigen mit der fachlichen Autorität der Quelle“ und „Dies beeinflusst die Strenge der Bewertung.“ **Feststellung:** Es ist nicht definiert, wie sich Autorität oder Status konkret auf Beweisführung und Bewertungsstrenge auswirken. **Prüfregel:** Abschnitt 7.1; Abschnitt 6, F2. **Begründung:** Es fehlen abgestufte Beweisstandards, Schwellenwerte oder Zuordnungsregeln. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Eine höhere Autorität kann beispielsweise mehr Quellen, stärkere Primärbelege oder einen anderen Urteilsschwellenwert auslösen. **ID: S10** **Schweregrad: G3** **Betroffene Stelle:** „Overall Verdict (Wähle exakt eine aus: True, False, Mixed, Misleading, Unverified)“ **Feststellung:** Es fehlt eine vollständige und überschneidungsfreie Auswahlregel für die fünf Overall-Verdicts. **Prüfregel:** Abschnitt 6, F2 und F5; Abschnitt 7.1. **Begründung:** Für „True“, „Mixed“ und „Misleading“ fehlen Kriterien vollständig. Die vorhandenen Regeln für „False“ und „Unverified“ bestimmen nicht alle möglichen Fälle und grenzen sämtliche Kategorien nicht gegeneinander ab. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Derselbe Befund kann insbesondere als „Mixed“, „Misleading“ oder „Unverified“ eingestuft werden. **ID: S11** **Schweregrad: G3** **Betroffene Stelle:** „Logical conclusion (Bewertung der logischen Schlussfolgerung: Supported, Partially supported, Unsupported, False)“ **Feststellung:** Für die vier Bewertungen der logischen Schlussfolgerung fehlen Auswahlkriterien. **Prüfregel:** Abschnitt 6, F2 und F5; Abschnitt 7.1. **Begründung:** Der Prompt definiert weder Schwellenwerte noch Abgrenzungen zwischen den vier zulässigen Werten. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Derselbe logische Befund kann unterschiedlichen Kategorien zugeordnet werden. **ID: S12** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** „Headline“ **Feststellung:** Der verpflichtende Inhalt der Headline ist nicht definiert. **Prüfregel:** Abschnitt 6, F5; Abschnitt 7.1. **Begründung:** Es ist nicht festgelegt, ob die Headline den Post, die Hauptaussage, das Urteil oder eine Zusammenfassung wiedergeben soll. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Inhaltlich unterschiedliche Überschriften erfüllen gleichermaßen die Bezeichnung „Headline“. **ID: S13** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** „AI Fact-Check [Aktuelles Datum und Uhrzeit]“ **Feststellung:** Die maßgebliche Zeitzone für die verpflichtende Uhrzeit ist nicht definiert. **Prüfregel:** Abschnitt 6, F5; Abschnitt 7.1. **Begründung:** Derselbe Ausgabezeitpunkt besitzt abhängig von UTC, Nutzerzeitzone oder Systemzeitzone unterschiedliche Datums- und Uhrzeitwerte. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Der verlangte Zeitwert ist nicht eindeutig bestimmbar. **ID: S14** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** „Zeitliche Prüfung: Bestimme Datum/Uhrzeit“ **Feststellung:** Der Bezug von „Datum/Uhrzeit“ ist nicht eindeutig. **Prüfregel:** Abschnitt 7.1. **Begründung:** Gemeint sein können der Veröffentlichungszeitpunkt des Posts, der Zeitpunkt des behaupteten Ereignisses oder der Zeitpunkt der verwendeten Evidenz. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Unterschiedliche Zeitpunkte können ermittelt und für die Irreführungsprüfung verwendet werden. **ID: S15** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** „eindeutig verifizierten offiziellen X-Handles“ **Feststellung:** Die Kriterien für „eindeutig verifiziert“ und „offiziell“ sind nicht definiert. **Prüfregel:** Abschnitt 6, Schritt 3; Abschnitt 7.1; Abschnitt 6, F2. **Begründung:** Es bleibt offen, ob eine X-Verifizierungsmarkierung, eine Verlinkung von einer offiziellen Website oder eine unabhängige Identitätsbestätigung erforderlich ist. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Derselbe Account kann als offizieller Handle angegeben oder verworfen werden. **ID: S16** **Schweregrad: G1** **Betroffene Stelle:** „Detaillierte Bewertung“ und „Kurze, faktenbasierte Begründung“ **Feststellung:** Die verlangten Detail- und Kürzegrade sind nicht bestimmt. **Prüfregel:** Abschnitt 6, Schritt 3; Abschnitt 7.1. **Begründung:** Es fehlen Umfangsgrenzen oder inhaltliche Mindest- beziehungsweise Höchstbestandteile. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Stark unterschiedliche Ausführlichkeit ist mit dem Wortlaut vereinbar. ## 2. Ablauf Keine Schwachstelle nach den definierten Prüfregeln festgestellt. ## 3. Logik Keine Schwachstelle nach den definierten Prüfregeln festgestellt. ## 4. Eingaben **ID: S01** **Schweregrad: G3** **Betroffene Stelle:** „Lade immer den vollständigen Originalpost und vergleiche ihn mit dem bereitgestellten Screenshot.“ **Feststellung:** Der Prompt setzt einen Screenshot sowie eine eindeutig auffindbare Originalpost-Quelle voraus, definiert aber weder die erforderlichen Identifikationsangaben noch das Verhalten bei fehlender oder nicht auffindbarer Eingabe. **Prüfregel:** Abschnitt 6, F4; Abschnitt 7.4. **Begründung:** Die verpflichtenden Schritte benötigen mindestens den Postinhalt beziehungsweise Screenshot und genügend Angaben zur Identifikation des Originals. Deren Herkunft und das Verhalten bei Fehlen sind nicht vollständig festgelegt. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Die Hauptanalyse kann bei einem fehlenden, unlesbaren oder nicht eindeutig auffindbaren Post nicht regelbestimmt begonnen beziehungsweise fortgesetzt werden. ## 5. Ausgaben **ID: S10** **Schweregrad: G3** **Betroffene Stelle:** „Overall Verdict (Wähle exakt eine aus: True, False, Mixed, Misleading, Unverified)“ **Feststellung:** Der verpflichtende Verdict-Wert ist mangels vollständiger Auswahlregeln nicht bestimmbar. **Prüfregel:** Abschnitt 6, F5; Abschnitt 7.5. **Begründung:** Mehrere zugelassene Werte können auf denselben Befund angewendet werden. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Ein verpflichtender Hauptbestandteil der Ausgabe kann unterschiedlich ausfallen. **ID: S11** **Schweregrad: G3** **Betroffene Stelle:** „Logical conclusion … Supported, Partially supported, Unsupported, False“ **Feststellung:** Der verpflichtende Wert für „Logical conclusion“ ist mangels Zuordnungskriterien nicht bestimmbar. **Prüfregel:** Abschnitt 6, F5; Abschnitt 7.5. **Begründung:** Die vier Werte werden nur aufgezählt, aber nicht abgegrenzt. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Der Pflichtabschnitt kann bei identischem Befund unterschiedliche Bewertungen enthalten. **ID: S12** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** „Headline“ **Feststellung:** Der verpflichtende Inhalt der Headline ist nicht bestimmt. **Prüfregel:** Abschnitt 6, F5; Abschnitt 7.5. **Begründung:** Der Prompt nennt lediglich die Ausgabeposition, nicht deren inhaltliche Funktion. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Die Einhaltung des inhaltlichen Headline-Erfordernisses ist nicht prüfbar. **ID: S13** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** „AI Fact-Check [Aktuelles Datum und Uhrzeit]“ **Feststellung:** Der verpflichtende Zeitwert ist ohne Zeitzonenregel nicht eindeutig bestimmbar. **Prüfregel:** Abschnitt 6, F5; Abschnitt 7.5. **Begründung:** Mehrere unterschiedliche Zeitangaben können für denselben Zeitpunkt korrekt sein. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Der Kopfbereich der Ausgabe kann unterschiedliche Datums- und Uhrzeitwerte enthalten. **ID: S15** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** „Bei Personen/Organisationen: Angabe des eindeutig verifizierten offiziellen X-Handles, falls vorhanden.“ **Feststellung:** Der verpflichtende Handle-Inhalt ist wegen undefinierter Verifikations- und Offizialitätskriterien nicht eindeutig bestimmbar. **Prüfregel:** Abschnitt 6, F5; Abschnitt 7.5. **Begründung:** Ob die Bedingung „falls vorhanden“ erfüllt ist, hängt von nicht definierten Kriterien ab. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Ein Handle kann in der Quellenliste erscheinen oder fehlen. **ID: S16** **Schweregrad: G1** **Betroffene Stelle:** „Detaillierte Bewertung“ und „Kurze, faktenbasierte Begründung“ **Feststellung:** Das verlangte Ausgabeformat definiert den einzuhaltenden Detailgrad nicht ausreichend. **Prüfregel:** Abschnitt 7.5. **Begründung:** Es fehlen messbare Grenzen für „detailliert“ und „kurz“. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Die formale Einhaltung dieser Umfangsvorgaben ist nicht reproduzierbar prüfbar. ## 6. Entscheidungen **ID: S02** **Schweregrad: G3** **Betroffene Stelle:** „Bestimme die *eigentliche* Aussage“ **Feststellung:** Die Auswahl einer einzelnen Hauptaussage besitzt keine Entscheidungsregel. **Prüfregel:** Abschnitt 6, F2; Abschnitt 7.6. **Begründung:** Bei mehreren vermittelten Aussagen ist keine Gewichtung nach Hervorhebung, Zentralität, Argumentfunktion oder Reichweite festgelegt. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Die für alle weiteren Bewertungen zentrale Hauptaussage kann unterschiedlich gewählt werden. **ID: S03** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** „alle Aussagen“ und „jede einzelne Behauptung“ **Feststellung:** Die Entscheidung, welche Bestandteile als prüfbare Behauptungen aufgenommen werden, ist nicht geregelt. **Prüfregel:** Abschnitt 6, F2; Abschnitt 7.6. **Begründung:** Es fehlen Einschluss- und Ausschlusskriterien für unterschiedliche Aussagearten. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Unterschiedliche Mengen von Behauptungen werden geprüft. **ID: S04** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** „aktuelle … Quellen“ **Feststellung:** Die Entscheidung über die zeitliche Zulässigkeit einer Quelle besitzt keinen Schwellenwert. **Prüfregel:** Abschnitt 6, F2; Abschnitt 7.6. **Begründung:** Der Begriff „aktuell“ enthält keine verbindliche Auswahlregel. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Quellen können abhängig von der gewählten Auslegung ein- oder ausgeschlossen werden. **ID: S05** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** „voneinander unabhängige Quellen“ **Feststellung:** Die Entscheidung über die Unabhängigkeit von Quellen ist nicht geregelt. **Prüfregel:** Abschnitt 6, F2; Abschnitt 7.6. **Begründung:** Kriterien für gemeinsame Informationsursprünge oder institutionelle Abhängigkeiten fehlen. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Unterschiedliche Quellensätze können die Mindestanforderung erfüllen. **ID: S06** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** „fehlt wichtiger Kontext?“ **Feststellung:** Die Auswahl des als wichtig zu behandelnden Kontexts besitzt kein Entscheidungskriterium. **Prüfregel:** Abschnitt 6, F2; Abschnitt 7.6. **Begründung:** Relevanz oder Einfluss auf die Behauptung werden nicht operationalisiert. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Die Vollständigkeitsbewertung kann unterschiedlich ausfallen. **ID: S07** **Schweregrad: G3** **Betroffene Stelle:** „belastbare Evidenz“ und „belastbarer Gegenbeleg“ **Feststellung:** Die Entscheidung, ob Evidenz die erforderliche Beweisstärke erreicht, ist nicht geregelt. **Prüfregel:** Abschnitt 6, F2; Abschnitt 7.6. **Begründung:** Die Beweisstärke ist unmittelbar für die zwingende Vergabe von „False“ relevant, besitzt aber keinen Maßstab. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Unterschiedliche Overall-Verdicts können aus derselben Evidenz folgen. **ID: S08** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** „Bestimme den objektiven Status der Quelle“ **Feststellung:** Für die Auswahl einer Statuskategorie fehlen Zuordnungs- und Prioritätsregeln. **Prüfregel:** Abschnitt 6, F2; Abschnitt 7.6. **Begründung:** Die Kategorien sind offen und können sich bei Mehrfachrollen überschneiden. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Der Status derselben Quelle kann unterschiedlich bestimmt werden. **ID: S09** **Schweregrad: G3** **Betroffene Stelle:** „Anforderungen an Beweisführung steigen“ und „beeinflusst die Strenge“ **Feststellung:** Es fehlt eine Entscheidungsregel für die konkrete Anpassung des Bewertungsmaßstabs. **Prüfregel:** Abschnitt 6, F2; Abschnitt 7.6. **Begründung:** Weder Art noch Umfang der Verschärfung sind definiert. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Je nach Auslegung können unterschiedliche Beweisanforderungen und Urteile entstehen. **ID: S10** **Schweregrad: G3** **Betroffene Stelle:** Auswahl des Overall Verdicts **Feststellung:** Die Entscheidung zwischen fünf zwingend auswählbaren Werten ist nicht vollständig geregelt. **Prüfregel:** Abschnitt 6, F2; Abschnitt 7.6. **Begründung:** Es fehlt insbesondere die Abgrenzung von „Mixed“, „Misleading“ und „Unverified“ sowie eine vollständige Regel für „True“. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Die zentrale Endentscheidung ist nicht reproduzierbar bestimmt. **ID: S11** **Schweregrad: G3** **Betroffene Stelle:** Auswahl der „Logical conclusion“ **Feststellung:** Die Entscheidung zwischen vier zulässigen Werten besitzt keine Auswahlregel. **Prüfregel:** Abschnitt 6, F2; Abschnitt 7.6. **Begründung:** Keine Kategorie wird durch notwendige oder hinreichende Bedingungen definiert. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Die logische Gesamtbewertung kann unterschiedlich ausfallen. **ID: S15** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** „eindeutig verifizierten offiziellen X-Handles“ **Feststellung:** Die Entscheidung, ob ein Handle als verifiziert und offiziell gilt, ist nicht geregelt. **Prüfregel:** Abschnitt 6, F2; Abschnitt 7.6. **Begründung:** Mehrere mögliche Nachweisarten werden nicht priorisiert oder als notwendig festgelegt. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Der Handle kann angegeben oder durch den Klarnamen ersetzt werden. ## 7. Reproduzierbarkeit **ID: S01** **Schweregrad: G3** **Betroffene Stelle:** Erforderlicher Screenshot und Originalpost **Feststellung:** Das Verhalten bei fehlender oder nicht identifizierbarer Eingabe ist nicht festgelegt. **Prüfregel:** Abschnitt 7.7. **Begründung:** Möglich sind Rückfrage, Abbruch, Analyse nur des vorhandenen Materials oder eigenständige Suche. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Unterschiedliche Verarbeitungsabläufe sind mit dem Prompt vereinbar. **ID: S02** **Schweregrad: G3** **Betroffene Stelle:** Auswahl der implizierten Hauptaussage **Feststellung:** Mehrere plausible Hauptaussagen können ausgewählt werden. **Prüfregel:** Abschnitt 7.7. **Begründung:** Eine Auswahlregel fehlt. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Behauptungsprüfung und Overall Verdict können auf unterschiedlichen Hauptaussagen beruhen. **ID: S03** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** Umfang aller Behauptungen **Feststellung:** Unterschiedliche Aussagearten können ein- oder ausgeschlossen werden. **Prüfregel:** Abschnitt 7.7. **Begründung:** Der Prüfgegenstand ist nicht abschließend abgegrenzt. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Anzahl und Inhalt der Einzelbewertungen variieren. **ID: S04** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** Aktualität von Quellen **Feststellung:** Verschiedene zeitliche Aktualitätsmaßstäbe sind möglich. **Prüfregel:** Abschnitt 7.7. **Begründung:** Ein Schwellenwert fehlt. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Unterschiedliche Quellenbestände können verwendet werden. **ID: S05** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** Unabhängigkeit von Quellen **Feststellung:** Unterschiedliche Unabhängigkeitsmaßstäbe sind möglich. **Prüfregel:** Abschnitt 7.7. **Begründung:** Gemeinsame Informationsursprünge werden nicht geregelt. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Unterschiedliche Quellenkombinationen erfüllen die Mindestzahl. **ID: S06** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** Auswahl wichtigen Kontexts **Feststellung:** Unterschiedlicher Kontext kann als bewertungsrelevant behandelt werden. **Prüfregel:** Abschnitt 7.7. **Begründung:** Eine verbindliche Relevanzregel fehlt. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Vollständigkeits- und Irreführungsbewertung können variieren. **ID: S07** **Schweregrad: G3** **Betroffene Stelle:** Belastbarkeit von Evidenz **Feststellung:** Dieselbe Evidenz kann akzeptiert oder verworfen werden. **Prüfregel:** Abschnitt 7.7. **Begründung:** Der erforderliche Beweisgrad ist nicht operationalisiert. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Das Overall Verdict kann unterschiedlich ausfallen. **ID: S08** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** Status der Quelle **Feststellung:** Unterschiedliche Statuszuordnungen sind möglich. **Prüfregel:** Abschnitt 7.7. **Begründung:** Kategorien und Grenzfallregeln fehlen. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Nachfolgende Bewertungsstrenge kann variieren. **ID: S09** **Schweregrad: G3** **Betroffene Stelle:** Abhängigkeit der Bewertungsstrenge vom Quellenstatus **Feststellung:** Unterschiedliche Verschärfungen des Beweismaßstabs sind möglich. **Prüfregel:** Abschnitt 7.7. **Begründung:** Die konkrete Wirkung des Status ist nicht festgelegt. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Evidenzanforderungen und Endurteil können variieren. **ID: S10** **Schweregrad: G3** **Betroffene Stelle:** Overall Verdict **Feststellung:** Mehrere Verdict-Kategorien können mit demselben Befund vereinbar sein. **Prüfregel:** Abschnitt 7.7. **Begründung:** Die Kategorien sind nicht vollständig abgegrenzt. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Die zentrale Ausgabeentscheidung ist nicht reproduzierbar. **ID: S11** **Schweregrad: G3** **Betroffene Stelle:** Logical conclusion **Feststellung:** Mehrere Logikkategorien können mit demselben Befund vereinbar sein. **Prüfregel:** Abschnitt 7.7. **Begründung:** Schwellenwerte und Abgrenzungen fehlen. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Die logische Bewertung ist nicht reproduzierbar. **ID: S12** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** Headline **Feststellung:** Unterschiedliche inhaltliche Funktionen der Headline sind möglich. **Prüfregel:** Abschnitt 7.7. **Begründung:** Der verpflichtende Inhalt ist nicht definiert. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Die Ausgabestruktur enthält unterschiedliche inhaltliche Schwerpunkte. **ID: S13** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** Aktuelles Datum und Uhrzeit **Feststellung:** Unterschiedliche Zeitzonen erzeugen unterschiedliche Pflichtangaben. **Prüfregel:** Abschnitt 7.7. **Begründung:** Eine Zeitzone fehlt. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Die Zeitangabe ist nicht reproduzierbar. **ID: S14** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** „Bestimme Datum/Uhrzeit“ **Feststellung:** Unterschiedliche zeitliche Bezugsobjekte können geprüft werden. **Prüfregel:** Abschnitt 7.7. **Begründung:** Der Bezug der Anweisung ist nicht festgelegt. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Die zeitliche Prüfung kann zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. **ID: S15** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** Offizieller X-Handle **Feststellung:** Unterschiedliche Verifikationsmethoden können angewendet werden. **Prüfregel:** Abschnitt 7.7. **Begründung:** Verifikation und Offizialität sind nicht operationalisiert. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Unterschiedliche Handles oder nur Klarnamen können ausgegeben werden. **ID: S16** **Schweregrad: G1** **Betroffene Stelle:** „Detaillierte Bewertung“ und „Kurze … Begründung“ **Feststellung:** Unterschiedliche Ausgabedichten sind zulässig. **Prüfregel:** Abschnitt 7.7. **Begründung:** Umfangsgrenzen fehlen. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Inhaltlicher Umfang und Ausgabestruktur können variieren. ## 8. Interpretationsspielraum **ID: S01** **Schweregrad: G3** **Betroffene Stelle:** Fehlender oder nicht auffindbarer Screenshot beziehungsweise Originalpost **Feststellung:** Mehrere Handlungen sind ohne Auswahlregel möglich. **Prüfregel:** Abschnitt 7.8. **Begründung:** Rückfrage und Fortsetzung mit vorhandenem Material sind beide nicht ausgeschlossen. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Der weitere Ablauf ist offen. **ID: S02** **Schweregrad: G3** **Betroffene Stelle:** „eigentliche Aussage“ **Feststellung:** Hervorgehobene Kernaussage oder weitreichendste Schlussfolgerung können als Hauptaussage dienen. **Prüfregel:** Abschnitt 7.8. **Begründung:** Keine Auswahlregel priorisiert eine Möglichkeit. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Der zentrale Prüfgegenstand variiert. **ID: S03** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** „alle Aussagen“ **Feststellung:** Nur überprüfbare Tatsachenbehauptungen oder zusätzlich Meinungen, Zitate und rhetorische Aussagen können erfasst werden. **Prüfregel:** Abschnitt 7.8. **Begründung:** Beide Abgrenzungen sind mit dem Wortlaut vereinbar. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Der Umfang der Prüfung bleibt offen. **ID: S04** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** „aktuelle Quellen“ **Feststellung:** „Aktuell“ kann die neueste verfügbare Quelle oder eine innerhalb eines nicht festgelegten Zeitraums erschienene Quelle bedeuten. **Prüfregel:** Abschnitt 7.8. **Begründung:** Keine zeitliche Auswahlregel ist vorhanden. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Die Quellenauswahl bleibt offen. **ID: S05** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** „unabhängige Quellen“ **Feststellung:** Institutionell getrennte Quellen können trotz gemeinsamer Nachrichtenagentur als unabhängig oder als abhängig gelten. **Prüfregel:** Abschnitt 7.8. **Begründung:** Die relevante Form der Unabhängigkeit ist nicht festgelegt. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Die Erfüllung des Mindestquellenstandards bleibt offen. **ID: S06** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** „wichtiger Kontext“ **Feststellung:** Wichtigkeit kann nach Einfluss auf den Wahrheitswert oder nach allgemeiner thematischer Relevanz bestimmt werden. **Prüfregel:** Abschnitt 7.8. **Begründung:** Keine Auswahlregel legt den Maßstab fest. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Die Vollständigkeitsbewertung bleibt offen. **ID: S07** **Schweregrad: G3** **Betroffene Stelle:** „belastbare Evidenz“ **Feststellung:** Ein einzelner hochwertiger Primärbeleg oder mehrere übereinstimmende Sekundärquellen können als ausreichend gelten. **Prüfregel:** Abschnitt 7.8. **Begründung:** Es fehlt eine Beweisregel. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Die Widerlegung und das Verdict bleiben offen. **ID: S08** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** „objektiver Status der Quelle“ **Feststellung:** Eine fachkundige Person kann als Experte oder als Privatperson eingeordnet werden, wenn sie außerhalb einer Institution postet. **Prüfregel:** Abschnitt 7.8. **Begründung:** Rollen- und Grenzfallregeln fehlen. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Die Statuszuordnung bleibt offen. **ID: S09** **Schweregrad: G3** **Betroffene Stelle:** „Anforderungen an Beweisführung steigen“ **Feststellung:** Die Verschärfung kann mehr unabhängige Quellen oder qualitativ stärkere Quellen verlangen. **Prüfregel:** Abschnitt 7.8. **Begründung:** Keine Regel wählt zwischen diesen Wirkungen. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Der anzuwendende Beweismaßstab bleibt offen. **ID: S10** **Schweregrad: G3** **Betroffene Stelle:** Overall Verdict **Feststellung:** Ein teilweise korrekter, aber kontextverkürzter Post kann als „Mixed“ oder „Misleading“ bewertet werden. **Prüfregel:** Abschnitt 7.8. **Begründung:** Die Kategorien werden nicht gegeneinander abgegrenzt. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Das Endurteil bleibt offen. **ID: S11** **Schweregrad: G3** **Betroffene Stelle:** Logical conclusion **Feststellung:** Eine nur schwach belegte Schlussfolgerung kann als „Partially supported“ oder „Unsupported“ gelten. **Prüfregel:** Abschnitt 7.8. **Begründung:** Es fehlen Schwellenwerte. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Die logische Gesamtbewertung bleibt offen. **ID: S12** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** „Headline“ **Feststellung:** Die Headline kann die Hauptbehauptung wiedergeben oder das Verdict zusammenfassen. **Prüfregel:** Abschnitt 7.8. **Begründung:** Keine Inhaltsregel priorisiert eine Funktion. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Der Inhalt der Headline bleibt offen. **ID: S13** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** „Aktuelles Datum und Uhrzeit“ **Feststellung:** Die Uhrzeit kann in UTC oder in der lokalen Nutzer- beziehungsweise Systemzeitzone ausgegeben werden. **Prüfregel:** Abschnitt 7.8. **Begründung:** Eine Zeitzonenregel fehlt. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Der auszugebende Zeitwert bleibt offen. **ID: S14** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** „Bestimme Datum/Uhrzeit“ **Feststellung:** Ermittelt werden kann der Postzeitpunkt oder der Zeitpunkt des behaupteten Ereignisses. **Prüfregel:** Abschnitt 7.8. **Begründung:** Das Bezugsobjekt ist nicht angegeben. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Die zeitliche Prüfung bleibt offen. **ID: S15** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** „eindeutig verifizierten offiziellen X-Handles“ **Feststellung:** Ein Account kann aufgrund einer X-Markierung oder aufgrund einer Verlinkung von der offiziellen Website akzeptiert werden. **Prüfregel:** Abschnitt 7.8. **Begründung:** Keine Nachweisart ist als notwendig oder vorrangig definiert. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Die Handle-Auswahl bleibt offen. **ID: S16** **Schweregrad: G1** **Betroffene Stelle:** „Detaillierte Bewertung“ und „Kurze … Begründung“ **Feststellung:** Die Abschnitte können aus wenigen Sätzen oder aus umfangreichen Einzelanalysen bestehen. **Prüfregel:** Abschnitt 7.8. **Begründung:** Eine Umfangsregel fehlt. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Der Ausgabeumfang bleibt offen. # 2. Bewertung | Kriterium | Schwachstellen | Berechnung | Punkte | |---|---|---:|---:| | Eindeutigkeit | S02 (G3), S03 (G2), S04 (G2), S05 (G2), S06 (G2), S07 (G3), S08 (G2), S09 (G3), S10 (G3), S11 (G3), S12 (G2), S13 (G2), S14 (G2), S15 (G2), S16 (G1) | 5 − 34 | 0 | | Ablauf | keine | 5 − 0 | 5 | | Logik | keine | 5 − 0 | 5 | | Eingaben | S01 (G3) | 5 − 3 | 2 | | Ausgaben | S10 (G3), S11 (G3), S12 (G2), S13 (G2), S15 (G2), S16 (G1) | 5 − 13 | 0 | | Entscheidungen | S02 (G3), S03 (G2), S04 (G2), S05 (G2), S06 (G2), S07 (G3), S08 (G2), S09 (G3), S10 (G3), S11 (G3), S15 (G2) | 5 − 27 | 0 | | Reproduzierbarkeit | S01 (G3), S02 (G3), S03 (G2), S04 (G2), S05 (G2), S06 (G2), S07 (G3), S08 (G2), S09 (G3), S10 (G3), S11 (G3), S12 (G2), S13 (G2), S14 (G2), S15 (G2), S16 (G1) | 5 − 37 | 0 | | Interpretationsspielraum | S01 (G3), S02 (G3), S03 (G2), S04 (G2), S05 (G2), S06 (G2), S07 (G3), S08 (G2), S09 (G3), S10 (G3), S11 (G3), S12 (G2), S13 (G2), S14 (G2), S15 (G2), S16 (G1) | 5 − 37 | 0 | Gesamtpunktzahl: 12/40 # 3. Interpretationsstellen **ID: S01** **Betroffene Stelle:** Bereitgestellter Screenshot und vollständiger Originalpost **Auslegung A:** Bei fehlenden oder nicht auffindbaren Eingaben eine Rückfrage stellen. **Auslegung B:** Mit dem vorhandenen Material fortfahren und den Originalpost eigenständig suchen. **Fehlende Regel:** Verbindliche Eingabe- und Fehlerbehandlungsregel. **ID: S02** **Betroffene Stelle:** „eigentliche Aussage“ **Auslegung A:** Die am stärksten hervorgehobene Aussage ist die Hauptaussage. **Auslegung B:** Die weitreichendste Schlussfolgerung ist die Hauptaussage. **Fehlende Regel:** Auswahl- und Prioritätsregel für mehrere plausible Hauptaussagen. **ID: S03** **Betroffene Stelle:** „alle Aussagen“ **Auslegung A:** Nur überprüfbare Tatsachenbehauptungen werden segmentiert. **Auslegung B:** Auch Meinungen, rhetorische Aussagen, Zitate und visuelle Implikationen werden segmentiert. **Fehlende Regel:** Einschluss- und Ausschlusskriterien für Behauptungen. **ID: S04** **Betroffene Stelle:** „aktuelle Quellen“ **Auslegung A:** Es sind die neuesten verfügbaren Quellen zu verwenden. **Auslegung B:** Alle innerhalb eines als zeitnah betrachteten Zeitraums veröffentlichten Quellen sind zulässig. **Fehlende Regel:** Zeitlicher Aktualitätsschwellenwert. **ID: S05** **Betroffene Stelle:** „voneinander unabhängige Quellen“ **Auslegung A:** Institutionell getrennte Veröffentlichungen sind unabhängig. **Auslegung B:** Veröffentlichungen mit derselben ursprünglichen Informationsquelle sind nicht unabhängig. **Fehlende Regel:** Kriterium für Quellenunabhängigkeit. **ID: S06** **Betroffene Stelle:** „wichtiger Kontext“ **Auslegung A:** Wichtig ist nur Kontext, der den Wahrheitswert verändert. **Auslegung B:** Wichtig ist auch Kontext, der die Wahrnehmung oder Einordnung verändert. **Fehlende Regel:** Verbindliches Relevanzkriterium. **ID: S07** **Betroffene Stelle:** „belastbare Evidenz“ **Auslegung A:** Ein hochwertiger Primärbeleg genügt. **Auslegung B:** Mehrere voneinander unabhängige Bestätigungen sind erforderlich. **Fehlende Regel:** Evidenz- und Beweisstandard. **ID: S08** **Betroffene Stelle:** Status der Quelle **Auslegung A:** Eine fachkundige Person wird generell als Experte eingestuft. **Auslegung B:** Sie wird nur bei Äußerungen innerhalb ihres Fachgebiets und ihrer fachlichen Rolle als Experte eingestuft. **Fehlende Regel:** Abgeschlossene Statuskategorien und Zuordnungskriterien. **ID: S09** **Betroffene Stelle:** Erhöhte Anforderungen bei fachlicher Autorität **Auslegung A:** Es werden mehr unabhängige Quellen verlangt. **Auslegung B:** Es werden qualitativ stärkere Belege verlangt, ohne die Quellenzahl zu erhöhen. **Fehlende Regel:** Abstufung und konkrete Wirkung des Quellenstatus auf den Beweismaßstab. **ID: S10** **Betroffene Stelle:** Overall Verdict **Auslegung A:** Ein teilweise korrekter, aber kontextverkürzter Post erhält „Mixed“. **Auslegung B:** Derselbe Post erhält „Misleading“. **Fehlende Regel:** Vollständige, überschneidungsfreie Zuordnungskriterien für alle fünf Verdicts. **ID: S11** **Betroffene Stelle:** Logical conclusion **Auslegung A:** Eine schwach belegte Schlussfolgerung ist „Partially supported“. **Auslegung B:** Eine schwach belegte Schlussfolgerung ist „Unsupported“. **Fehlende Regel:** Abgrenzungs- und Schwellenwerte für die vier Kategorien. **ID: S12** **Betroffene Stelle:** „Headline“ **Auslegung A:** Die Headline nennt die geprüfte Hauptbehauptung. **Auslegung B:** Die Headline fasst das Verdict zusammen. **Fehlende Regel:** Inhaltliche Funktion der Headline. **ID: S13** **Betroffene Stelle:** „Aktuelles Datum und Uhrzeit“ **Auslegung A:** Ausgabe in UTC. **Auslegung B:** Ausgabe in lokaler Nutzer- oder Systemzeitzone. **Fehlende Regel:** Verbindliche Zeitzone. **ID: S14** **Betroffene Stelle:** „Bestimme Datum/Uhrzeit“ **Auslegung A:** Bestimmt wird der Veröffentlichungszeitpunkt des Posts. **Auslegung B:** Bestimmt wird der Zeitpunkt des behaupteten Ereignisses. **Fehlende Regel:** Bezugsobjekt der Zeitbestimmung. **ID: S15** **Betroffene Stelle:** „eindeutig verifizierten offiziellen X-Handles“ **Auslegung A:** Eine X-Verifizierungsmarkierung genügt. **Auslegung B:** Eine Verlinkung oder Bestätigung durch eine offizielle externe Präsenz ist erforderlich. **Fehlende Regel:** Nachweis- und Prioritätsregel für Verifikation und Offizialität. **ID: S16** **Betroffene Stelle:** „Detaillierte Bewertung“ und „Kurze … Begründung“ **Auslegung A:** Wenige Sätze je Behauptung und Evidence-Abschnitt. **Auslegung B:** Umfangreiche Einzelanalyse je Behauptung bei lediglich relativ kürzerem Evidence-Abschnitt. **Fehlende Regel:** Messbare Umfangs- oder Inhaltsgrenzen. # 4. Hinweise für den Prompt-Programmierer **ID: S01** **Problem:** Erforderliche Eingaben und das Verhalten bei fehlendem oder nicht auffindbarem Originalpost sind nicht vollständig definiert. **Änderung:** Definiere die verpflichtend bereitzustellenden Eingaben einschließlich Identifikationsangaben und lege fest, ob bei fehlender, unlesbarer oder nicht auffindbarer Eingabe nachgefragt, abgebrochen oder mit eingeschränktem Material fortgefahren wird. **Wirkung:** Der Start und die Fortsetzung der Analyse werden eindeutig bestimmbar. **ID: S02** **Problem:** Für mehrere plausible implizierte Hauptaussagen fehlt eine Auswahlregel. **Änderung:** Ergänze eine verbindliche Rangfolge oder ein eindeutiges Auswahlkriterium für die Bestimmung genau einer Hauptaussage. **Wirkung:** Die zentrale Hauptaussage und die darauf beruhende Urteilsbildung werden eindeutig. **ID: S03** **Problem:** Der Umfang der zu segmentierenden Behauptungen ist nicht abgegrenzt. **Änderung:** Definiere abschließend, welche Arten von Text-, Bild-, Zitat-, Meinungs- und Implikationsinhalten als prüfbare Behauptung gelten. **Wirkung:** Die Behauptungsliste wird reproduzierbar bestimmt. **ID: S04** **Problem:** „Aktuelle Quellen“ besitzt keinen zeitlichen Maßstab. **Änderung:** Lege einen Aktualitätsschwellenwert oder eine verbindliche Regel zur Auswahl der neuesten verfügbaren Informationen fest. **Wirkung:** Die zeitliche Zulässigkeit von Quellen wird prüfbar. **ID: S05** **Problem:** Quellenunabhängigkeit ist nicht operationalisiert. **Änderung:** Definiere, welche gemeinsamen Urheber, Datenquellen, Nachrichtenagenturen oder institutionellen Verbindungen die Unabhängigkeit ausschließen. **Wirkung:** Die Erfüllung des Mindestquellenstandards wird eindeutig. **ID: S06** **Problem:** „Wichtiger Kontext“ besitzt kein Relevanzkriterium. **Änderung:** Lege fest, unter welchen nachprüfbaren Bedingungen fehlender Kontext als wichtig gilt. **Wirkung:** Die Vollständigkeitsbewertung wird reproduzierbar. **ID: S07** **Problem:** Der erforderliche Grad belastbarer beziehungsweise belegter Evidenz ist nicht definiert. **Änderung:** Ergänze verbindliche Mindestkriterien für Beweisqualität, Bestätigung und ausreichende Widerlegung. **Wirkung:** Die Evidenzannahme und die daran geknüpfte Vergabe von „False“ werden eindeutig. **ID: S08** **Problem:** Statuskategorien und Zuordnungsregeln für Quellen sind offen. **Änderung:** Definiere eine abgeschlossene Kategorienmenge einschließlich Kriterien und Regeln für Grenz- und Mehrfachrollen. **Wirkung:** Der Quellenstatus kann einheitlich bestimmt werden. **ID: S09** **Problem:** Die Wirkung des Quellenstatus auf Beweisführung und Bewertungsstrenge ist nicht festgelegt. **Änderung:** Ordne jeder Status- oder Autoritätsstufe konkrete zusätzliche Evidenzanforderungen oder einen ausdrücklich unveränderten Urteilsschwellenwert zu. **Wirkung:** Die Anpassung des Bewertungsmaßstabs wird reproduzierbar. **ID: S10** **Problem:** Die fünf Overall-Verdicts sind nicht vollständig und überschneidungsfrei definiert. **Änderung:** Definiere für „True“, „False“, „Mixed“, „Misleading“ und „Unverified“ jeweils notwendige beziehungsweise hinreichende Bedingungen sowie eine Prioritätsregel für Überschneidungen. **Wirkung:** Für jeden Befund kann genau ein Overall Verdict bestimmt werden. **ID: S11** **Problem:** Für die vier Werte der „Logical conclusion“ fehlen Zuordnungskriterien. **Änderung:** Definiere überprüfbare Schwellen und Abgrenzungen für „Supported“, „Partially supported“, „Unsupported“ und „False“. **Wirkung:** Die logische Gesamtbewertung wird eindeutig. **ID: S12** **Problem:** Der verpflichtende Inhalt der Headline ist nicht definiert. **Änderung:** Lege fest, welche Information die Headline enthalten muss, etwa Hauptbehauptung oder Verdict. **Wirkung:** Der Inhalt des Pflichtabschnitts wird bestimmbar. **ID: S13** **Problem:** Für das aktuelle Datum und die Uhrzeit fehlt eine Zeitzone. **Änderung:** Schreibe eine konkrete Zeitzone und gegebenenfalls das Datums- und Uhrzeitformat vor. **Wirkung:** Der Zeitwert im Ausgabekopf wird eindeutig. **ID: S14** **Problem:** Das Bezugsobjekt der zeitlichen Prüfung ist nicht definiert. **Änderung:** Lege fest, ob Postzeitpunkt, Ereigniszeitpunkt, Quellenzeitpunkt oder mehrere ausdrücklich benannte Zeitpunkte zu bestimmen sind. **Wirkung:** Die zeitliche Prüfung erhält einen eindeutigen Gegenstand. **ID: S15** **Problem:** Verifikation und Offizialität eines X-Handles besitzen keine Nachweisregel. **Änderung:** Definiere die erforderlichen Nachweise und deren Priorität für die Anerkennung eines Accounts als eindeutig verifiziert und offiziell. **Wirkung:** Handle-Auswahl und Ersatz durch den Klarnamen werden eindeutig. **ID: S16** **Problem:** „Detailliert“ und „kurz“ enthalten keine prüfbaren Umfangsvorgaben. **Änderung:** Ergänze messbare Umfangsgrenzen oder verbindliche Mindest- und Höchstbestandteile für die betroffenen Abschnitte. **Wirkung:** Der verlangte Detailgrad und die Kürze der Ausgabe werden prüfbar.
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Du bist ein hochpräziser, evidenzbasierter Fact-Checker, spezialisiert auf die logische und faktische Analyse von Inhalten aus sozialen Medien (Posts). Deine Aufgabe ist es, die tatsächliche Behauptung eines Posts vollständig zu dekonstruieren, zu verifizieren und die zugrundeliegende Logik zu prüfen.
**Kernziel:** Eine fundierte, nachvollziehbare Bewertung der Wahrheit und Logik des Posts liefern, basierend auf aktuellen, externen Quellen.
**Arbeitsablauf (Strukturierte Schritte):**
1. **Quellenbeschaffung und Kontextualisierung:**
* Führe vor jeder Analyse eine aktuelle Websuche durch, um die Aktualität der Informationen sicherzustellen.
* Lade immer den vollständigen Originalpost und vergleiche ihn mit dem bereitgestellten Screenshot. Identifiziere jeglichen zusätzlichen Text und überprüfe Zeitstempel und den zeitlichen Kontext.
* Identifiziere alle erwähnten Entitäten (Personen, Unternehmen, Organisationen, Behörden, Produkte, Projekte) und prüfe mittels Websuche auf die Existenz eines eindeutig verifizierten offiziellen X-Handles. Verwende bei Nicht-Existenz nur den Klarnamen.
2. **Implizierte Hauptaussage bestimmen (Priorität 1):**
* Bestimme die *eigentliche* Aussage, die der Post dem Leser vermitteln möchte. Diese muss aus Text, Bildern, Diagrammen, Statistiken, Vergleichen, Quellenangaben und der Argumentationsstruktur abgeleitet werden, da sie oft implizit formuliert ist.
* Formuliere diese implizierte Hauptaussage explizit.
3. **Behauptungen segmentieren:**
* Trenne alle Aussagen in zwei Kategorien:
* A) Explizite Behauptungen.
* B) Implizierte Behauptungen oder Schlussfolgerungen.
* Beide Kategorien werden unabhängig geprüft.
4. **Verifizierung der Behauptungen (Tatsachenprüfung):**
* Prüfe jede einzelne Behauptung anhand aktueller, unabhängiger Quellen. Verwende niemals ausschließlich internes Wissen.
* Für jede Behauptung bewerte:
* Korrektheit (stimmt sie?).
* Vollständigkeit (fehlt wichtiger Kontext?).
* Widerspruch zu Primärquellen oder offiziellen Stellen.
* Existenz belastbarer Gegenbelege.
* Zeitliche Prüfung: Bestimme Datum/Uhrzeit und bewerte, ob ältere Ereignisse als aktuell dargestellt werden (als irreführend kennzeichnen).
5. **Logikprüfung (Kausale und Schlussfolgerungsprüfung):**
* Prüfe die logische Stringenz der Schlussfolgerung des Posts im Verhältnis zur Evidenz.
* **Fokus auf Fehlschlüsse:** Prüfe explizit, ob:
* Korrelation als Kausalität dargestellt wird.
* Aus Einzelfällen allgemeine Regeln abgeleitet werden.
* Alternative Erklärungen ignoriert werden.
* Ein Modell als Realität dargestellt wird.
* Eine Theorie als Tatsache präsentiert wird.
* Ein einzelner Faktor ein komplexes Phänomen erklärt.
* Die Schlussfolgerung *tatsächlich* aus den gezeigten Daten folgt.
* **Gegenbeispiele:** Suche aktiv nach belegten Gegenbeispielen für allgemeine Regeln oder Zusammenhänge. Ein einziges belegtes Gegenbeispiel genügt zur Widerlegung.
6. **Quellenstandard und Evidenzmanagement:**
* Verwende mindestens drei voneinander unabhängige Quellen (Primärquelle, internationale Nachrichtenquelle, regionale/fachliche Quelle).
* Bei widersprüchlichen Quellen muss der Widerspruch explizit benannt werden.
* **Bewertungsmaßstab:** Der Wahrheitswert ist unabhängig vom Autor, aber die Anforderungen an Beweisführung steigen mit der fachlichen Autorität der Quelle (Experte/Behörde > Privatperson).
7. **Status der Quelle bestimmen:**
* Bestimme den objektiven Status der Quelle (z.B. Privatperson ohne Anspruch, Experte, Behörde, Wissenschaftliche Institution). Dies beeinflusst die Strenge der Bewertung.
8. **Endgültige Urteilsbildung (Overall Verdict):**
* **Regel gegen Zurückhaltung:** Das Urteil darf niemals vorsichtig sein. Ein Overall Verdict von „False“ muss gegeben werden, wenn die zentrale vermittelte Aussage objektiv falsch ist, unabhängig von korrekten Nebenangaben.
* **Kriterien für "False":** Vergabe von "False" ist zwingend, wenn:
* Die zentrale Behauptung durch belastbare Evidenz widerlegt wird.
* Die Schlussfolgerung den präsentierten Daten widerspricht.
* Aus korrekten Daten eine objektiv falsche Gesamtaussage konstruiert wird.
* Eine Kausalität behauptet wird, obwohl belegte Gegenursachen/Gegenbeispiele die Erklärung ausschließen.
* Eine Notwendigkeit als erwiesen dargestellt wird, obwohl die Evidenz das Gegenteil zeigt.
* Die Quelle ausdrücklich etwas anderes feststellt als der Post behauptet.
* **Bewertung bei geringer Autorität:** Bei Quellen ohne fachlichen Anspruch kann eine unbelegte Welterklärung als „Unverified“ bewertet werden, sofern sie nicht widerlegt ist.
9. **Vermittlungsabsicht (Derivation):**
* Leite die *konkrete* Botschaft des Autors aus den beobachtbaren Bestandteilen (Formulierungen, Struktur, Hervorhebungen) her. Vermeide Spekulationen über innere Motive.
* Begründe die Herleitung transparent.
**Erforderliches Ausgabeformat (Strikt einhalten):**
AI Fact-Check [Aktuelles Datum und Uhrzeit]
Headline
Overall Verdict (Wähle exakt eine aus: True, False, Mixed, Misleading, Unverified)
----------------------------------------
Implicit Main Claim
(Formuliere die aus dem Gesamtpost logisch hergeleitete Hauptaussage.)
----------------------------------------
Claim-by-claim assessment
(Detaillierte Bewertung jeder einzelnen Behauptung A und B.)
----------------------------------------
Logical conclusion
(Bewertung der logischen Schlussfolgerung: Supported, Partially supported, Unsupported, False)
----------------------------------------
Evidence
(Kurze, faktenbasierte Begründung der Bewertung. Keine Spekulationen.)
----------------------------------------
Sources
(Liste der verwendeten Quellen. Bei Personen/Organisationen: Angabe des eindeutig verifizierten offiziellen X-Handles, falls vorhanden.)
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Der gesamte Fact-Check muss eine kausal nachvollziehbare Kette liefern, die erklärt, warum das Endergebnis (Overall Verdict) so bestimmt wurde.
Gen 3
Bewertet · Parent: Gen 1
Vollständigen Prüfbericht anzeigen
# 1. Prüfbericht ## 1. Eindeutigkeit ID: S04 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Lade immer den vollständigen Originalpost.“ Feststellung: Der Umfang eines „vollständigen Originalposts“ ist nicht bestimmt. Prüfregel: Abschnitt 7.1 – handlungssteuernder Begriff unbestimmt. Begründung: Der Begriff kann nur den Einzelpost oder zusätzlich Threads, zitierte Posts, Anhänge und verlinkte Inhalte umfassen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der zu analysierende Inhaltsumfang ist mehrdeutig. ID: S05 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: „Bestimme die eigentliche Aussage, die der Post dem Leser vermitteln möchte.“ Feststellung: Es fehlt eine Auswahlregel für die tragende beziehungsweise intendierte Hauptaussage, wenn mehrere Botschaften aus dem Gesamtpost ableitbar sind. Prüfregel: Abschnitt 7.1 und F2. Begründung: Als Hauptaussage können beispielsweise die ausdrücklich hervorgehobene Aussage oder die stärkste aus Text und Grafik abgeleitete Schlussfolgerung gewählt werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die zentrale Analyseeinheit ist nicht eindeutig bestimmt. ID: S06 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „aktuelle, unabhängige Quellen“, „verifizierbare Quellen“, „belastbare Evidenz“ Feststellung: Die handlungssteuernden Anforderungen an Aktualität, Unabhängigkeit, Verifizierbarkeit und Belastbarkeit sind nicht operationalisiert. Prüfregel: Abschnitt 7.1 und Schritt 3. Begründung: Es fehlen Definitionen, Schwellenwerte oder verbindliche Auswahlregeln für diese Quellen- und Evidenzmerkmale. Auswirkung auf dieses Kriterium: Unterschiedliche Quellenmengen können als zulässig behandelt werden. ID: S07 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Privatperson … Aktivist … Journalist … Fachautor … Unternehmen … Behörde …“ Feststellung: Die Zuordnung zu den Quellenstatus-Kategorien und die Behandlung mehrfach passender Kategorien sind nicht definiert. Prüfregel: Abschnitt 7.1, F2 und F3. Begründung: Eine Person kann beispielsweise zugleich Journalist, Aktivist und Fachautor sein; eine Prioritätsregel fehlt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der für die weitere Bewertung maßgebliche Quellenstatus ist mehrdeutig. ID: S08 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Attribution: Korrekt, Falsch, Unverifiziert“, „Underlying Claim: Wahr, Falsch, Gemischt, Unverifiziert“, „Adoption by Poster: Explizit, Implizit, Nicht etabliert“ Feststellung: Für die verpflichtenden Attributionseinstufungen fehlen Abgrenzungs- und Auswahlregeln. Prüfregel: Abschnitt 7.1 und F2. Begründung: Insbesondere ist nicht bestimmt, wann eine Zuschreibung noch „Korrekt“ statt „Falsch“ oder eine Übernahme „Implizit“ statt „Nicht etabliert“ ist. Auswirkung auf dieses Kriterium: Dieselbe Zuschreibung kann unterschiedlich klassifiziert werden. ID: S09 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Ist der Bezug aktuell oder historisch? Ist ein älteres Ereignis als aktuell dargestellt …“ Feststellung: „aktuell“, „historisch“ und „älteres Ereignis“ sind ohne zeitliche oder sachbezogene Abgrenzung definiert. Prüfregel: Abschnitt 7.1 und Schritt 3. Begründung: Ein Ereignis kann allein nach seinem Alter oder nach seiner fortdauernden sachlichen Relevanz als aktuell behandelt werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die zeitliche Einordnung ist nicht eindeutig. ID: S13 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Headline“ Feststellung: Es ist nicht bestimmt, ob „Headline“ wörtlich auszugeben oder durch eine erzeugte Überschrift zu ersetzen ist; für eine erzeugte Überschrift fehlen Inhaltsregeln. Prüfregel: Abschnitt 7.1 und F5. Begründung: Beide Auslegungen sind mit der unmarkierten Formatzeile vereinbar. Auswirkung auf dieses Kriterium: Form und Inhalt dieses Pflichtbestandteils bleiben mehrdeutig. ID: S14 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Abschnitt „Sources“ mit der Anweisung „Quellen unmittelbar an den entsprechenden Aussagen angeben.“ Feststellung: Die verlangte Platzierung der Quellen ist mehrdeutig. Prüfregel: Abschnitt 7.1. Begründung: Quellen können unmittelbar in den vorherigen Bewertungsabschnitten oder ausschließlich im Abschnitt „Sources“ neben wiederholten Aussagen stehen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Struktur der Quellenangaben ist nicht eindeutig. ID: S15 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Detaillierte Bewertung“, „Kurze Begründung“, „Begründe kurz“ Feststellung: Die verpflichtende Ausführlichkeit der einzelnen Ausgabeteile ist nicht bestimmt. Prüfregel: Abschnitt 7.1 und Schritt 3. Begründung: Für „detailliert“ und „kurz“ fehlen Umfangsgrenzen oder Inhaltskriterien. Auswirkung auf dieses Kriterium: Wesentlich unterschiedliche Ausgabetiefen erfüllen denselben Wortlaut. ID: S16 Schweregrad: G1 Betroffene Stelle: „AI Fact-Check 2.0 [aktuelles Datum und Uhrzeit]“ Feststellung: Format und Zeitzone der Datums- und Uhrzeitangabe sind nicht festgelegt. Prüfregel: Abschnitt 7.1. Begründung: Beispielsweise sind ISO-Format und deutsches Datumsformat sowie UTC und lokale Zeit mit der Vorgabe vereinbar. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Kopfzeile ist nicht vollständig eindeutig. ID: S17 Schweregrad: G1 Betroffene Stelle: „Bei Personen/Organisationen nach Möglichkeit mit eindeutig verifiziertem offiziellem X-Handle.“ Feststellung: Die Bedingung „nach Möglichkeit“ ist nicht bestimmt. Prüfregel: Abschnitt 7.1, Schritt 3 und F2. Begründung: Es ist nicht definiert, wann die Suche nach einem X-Handle als möglich, ausreichend oder erfolglos gilt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Pflicht zur Aufnahme eines X-Handles wird unterschiedlich ausgelegt. ## 2. Ablauf Keine Schwachstelle nach den definierten Prüfregeln festgestellt. ## 3. Logik ID: S01 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: „Der vollständige Originalpost ist die einzige Grundlage für die Analyse.“ sowie die Pflicht zur Verifikation anhand aktueller, unabhängiger Quellen Feststellung: Die ausschließliche Verwendung des Originalposts kollidiert mit der verpflichtenden Verwendung externer Quellen. Prüfregel: Abschnitt 7.3 und Schritt 5. Begründung: In einem Fall, in dem eine Tatsachenbehauptung nur durch eine externe Quelle geprüft werden kann, können Originalpost und externe Evidenz nicht gleichzeitig jeweils die ausschließliche Analysegrundlage sein. Auswirkung auf dieses Kriterium: Zwei gleichzeitig geltende Verarbeitungsanforderungen sind nicht gemeinsam erfüllbar. ID: S10 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: „Overall Verdict [True / False / Mixed / Misleading / Unverified]“ Feststellung: Nur für „False“ sind Vergaberegeln definiert; für die übrigen Urteile sowie für Überschneidungen fehlen Entscheidungs- und Prioritätsregeln. Prüfregel: Abschnitt 7.3, F2 und F3. Begründung: Ein teilweise richtiger, kontextloser und nicht vollständig verifizierbarer Post kann zugleich als „Mixed“, „Misleading“ oder „Unverified“ in Betracht kommen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die logische Zuordnung des Gesamtbefunds zu genau einem Urteil ist nicht bestimmt. ## 4. Eingaben ID: S02 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: „Lade immer den vollständigen Originalpost.“ Feststellung: Die Herkunft der zum Laden erforderlichen Post-Referenz beziehungsweise Zugriffsinformation ist nicht definiert; auch das Verhalten bei fehlendem oder unmöglichem Zugriff fehlt. Prüfregel: F4 und Abschnitt 7.4. Begründung: Das Laden benötigt mindestens eine identifizierende oder zugänglich machende Information, deren Bereitstellung nicht festgelegt ist. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der erste verpflichtende Verarbeitungsschritt kann ohne definierte Eingabequelle nicht zuverlässig ausgeführt werden. ID: S03 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: „Vergleiche den Originalpost mit dem bereitgestellten Screenshot.“ Feststellung: Der Screenshot ist eine verpflichtend verwendete Eingabe, aber das Verhalten bei seinem Fehlen ist nicht festgelegt. Prüfregel: Abschnitt 7.4. Begründung: Der Vergleich kann ohne Screenshot nicht ausgeführt werden; der Prompt bestimmt weder Rückfrage noch Abbruch noch Ersatzverhalten. Auswirkung auf dieses Kriterium: Bei fehlendem Screenshot kann ein vorgeschriebener Hauptschritt nicht ausgeführt werden. ID: S04 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „vollständigen Originalpost“ Feststellung: Der erforderliche Umfang dieser Eingabe ist nicht definiert. Prüfregel: Abschnitt 7.4 in Verbindung mit Abschnitt 7.1. Begründung: Es ist nicht bestimmbar, ob Threads, zitierte Posts, Medienanhänge oder verlinkte Inhalte Bestandteil der erforderlichen Eingabe sind. Auswirkung auf dieses Kriterium: Unterschiedliche Eingabemengen können als vollständiger Originalpost behandelt werden. ## 5. Ausgaben ID: S05 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: „Implicit Main Claim“ und „Intended Message“ Feststellung: Der verpflichtende Inhalt dieser Ausgabeteile ist mangels Auswahlregel für die zentrale Botschaft nicht eindeutig bestimmbar. Prüfregel: F5 und Abschnitt 7.5. Begründung: Bei mehreren ableitbaren Botschaften legt der Prompt nicht fest, welche davon auszugeben ist. Auswirkung auf dieses Kriterium: Zwei zentrale Pflichtbestandteile können inhaltlich wesentlich unterschiedlich ausfallen. ID: S08 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: verpflichtende Attribution-, Underlying-Claim- und Adoption-Klassifikationen Feststellung: Die auszugebenden Klassifikationen sind mangels Abgrenzungsregeln nicht eindeutig bestimmbar. Prüfregel: F5 und Abschnitt 7.5. Begründung: Für Grenzfälle kann nicht regelbasiert genau eine der vorgegebenen Kategorien gewählt werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Verpflichtende Klassifikationsergebnisse können voneinander abweichen. ID: S09 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: zeitliche Einordnung und Bewertung als „irreführend“ Feststellung: Der auszugebende zeitliche Befund ist mangels Abgrenzung von aktuell, historisch und älter nicht eindeutig bestimmbar. Prüfregel: F5 und Abschnitt 7.5. Begründung: Unterschiedliche Zeitmaßstäbe können zu unterschiedlichen Bewertungen führen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die zeitliche Bewertung und gegebenenfalls das Urteil „Misleading“ können variieren. ID: S10 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: „Overall Verdict [True / False / Mixed / Misleading / Unverified]“ Feststellung: Für vier der fünf Pflichtwerte und für Überschneidungen fehlen Auswahlregeln. Prüfregel: F5 und Abschnitt 7.5. Begründung: Der verpflichtende Ausgabewert kann in zahlreichen zulässigen Fällen nicht eindeutig bestimmt werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Das zentrale Endurteil ist nicht reproduzierbar festgelegt. ID: S11 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Logical conclusion [Supported / Partially supported / Unsupported / False]“ Feststellung: Für die vier Ausgabewerte fehlen Definitionen und Abgrenzungsregeln. Prüfregel: F2, F5 und Abschnitt 7.5. Begründung: Insbesondere ist nicht festgelegt, wann eine Schlussfolgerung „Unsupported“ statt „False“ oder „Partially supported“ ist. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der verpflichtende Logikbefund kann unterschiedlich ausfallen. ID: S12 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Confidence [High / Medium / Low / Not determinable]“ Feststellung: Für die Confidence-Stufen fehlen Schwellenwerte oder verbindliche Zuordnungsregeln. Prüfregel: F2, F5 und Abschnitt 7.5. Begründung: Der allgemeine Bezug auf Evidenzstärke und Logik grenzt die vier Stufen nicht voneinander ab. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die auszugebende Confidence-Stufe ist nicht eindeutig bestimmbar. ID: S13 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Headline“ Feststellung: Inhalt und Platzhalterfunktion dieses Pflichtbestandteils sind nicht definiert. Prüfregel: F5 und Abschnitt 7.5. Begründung: Es ist weder eine wörtliche Ausgabe noch eine erzeugte Überschrift eindeutig vorgeschrieben. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Einhaltung dieses Formatbestandteils ist nicht zuverlässig prüfbar. ID: S14 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Abschnitt „Sources“ und „Quellen unmittelbar an den entsprechenden Aussagen angeben“ Feststellung: Die Position der Quellenangaben im Ausgabeformat ist nicht bestimmbar. Prüfregel: Abschnitt 7.5. Begründung: Die Quellen können inline in mehreren Abschnitten oder im gesonderten Quellenabschnitt angeordnet werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Wesentlich unterschiedliche Ausgabestrukturen sind zulässig. ID: S15 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Detaillierte Bewertung“, „Kurze Begründung“, „Begründe kurz“ Feststellung: Der erforderliche Ausgabeumfang ist nicht überprüfbar definiert. Prüfregel: Abschnitt 7.5 in Verbindung mit Abschnitt 7.1. Begründung: Es fehlen quantitative oder inhaltliche Mindest- und Höchstgrenzen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Vollständigkeit der verlangten Detail- und Kurzabschnitte ist nicht einheitlich prüfbar. ID: S16 Schweregrad: G1 Betroffene Stelle: „[aktuelles Datum und Uhrzeit]“ Feststellung: Das Format der verpflichtenden Zeitangabe ist nicht festgelegt. Prüfregel: Abschnitt 7.5. Begründung: Gültige und ungültige Darstellungsformen können nicht anhand einer Formatregel unterschieden werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Kopfzeile kann formal unterschiedlich gestaltet werden. ID: S17 Schweregrad: G1 Betroffene Stelle: „nach Möglichkeit mit eindeutig verifiziertem offiziellem X-Handle“ Feststellung: Es ist nicht bestimmbar, wann der optionale Pflichtzusatz aufzunehmen ist. Prüfregel: F2 und Abschnitt 7.5. Begründung: Die Bedingung für Aufnahme oder Weglassen eines X-Handles ist nicht definiert. Auswirkung auf dieses Kriterium: Quellenangaben können bei identischer Faktenlage unterschiedliche Bestandteile enthalten. ## 6. Entscheidungen ID: S05 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Auswahl der „eigentlichen Aussage“ und „Intended Message“ Feststellung: Eine ausdrücklich verlangte Auswahl wird ohne Auswahlkriterium gefordert. Prüfregel: F2 und Abschnitt 7.6. Begründung: Der Prompt enthält keine Regel zur Auswahl zwischen mehreren tragenden Botschaften. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die zentrale Hauptentscheidung kann unterschiedlich getroffen werden. ID: S06 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Auswahl „aktueller, unabhängiger“, „verifizierbarer“ und „belastbarer“ Quellen Feststellung: Für die Quellenauswahl fehlen operationalisierte Kriterien. Prüfregel: F2 und Abschnitt 7.6. Begründung: Es ist eine Auswahl geeigneter Quellen erforderlich, ohne dass die verwendeten Merkmale abgegrenzt werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Unterschiedliche Quellen können zugelassen oder verworfen werden. ID: S07 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Bestimmung des Quellenstatus Feststellung: Für die Auswahl zwischen überlappenden Quellenkategorien fehlt eine Entscheidungs- und Prioritätsregel. Prüfregel: F2, F3 und Abschnitt 7.6. Begründung: Mehrere Kategorien können gleichzeitig zutreffen und unterschiedliche Bewertungsstandards auslösen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Statusentscheidung ist nicht regelgebunden. ID: S08 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Attribution-, Underlying-Claim- und Adoption-Kategorien Feststellung: Die verlangten Klassifikationsentscheidungen besitzen keine hinreichenden Entscheidungskriterien. Prüfregel: F2 und Abschnitt 7.6. Begründung: Die Kategorien werden aufgezählt, aber nicht gegeneinander abgegrenzt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Unterschiedliche Klassifikationen bleiben zulässig. ID: S09 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Entscheidung zwischen „aktuell“, „historisch“ und „älteres Ereignis als aktuell dargestellt“ Feststellung: Die zeitliche Entscheidungsbedingung ist nicht definiert. Prüfregel: F2 und Abschnitt 7.6. Begründung: Es gibt keinen Schwellenwert oder sachlichen Test für die zeitlichen Kategorien. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die zeitliche Bewertungsentscheidung kann variieren. ID: S10 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Auswahl des Overall Verdict Feststellung: Die Urteilsauswahl ist außerhalb der „False“-Fälle und bei Überschneidungen nicht geregelt. Prüfregel: F2, F3 und Abschnitt 7.6. Begründung: Mehrere ausdrücklich zulässige Urteile können gleichzeitig in Betracht kommen, ohne dass eine Priorität festgelegt ist. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die zentrale Endentscheidung ist nicht eindeutig ausführbar. ID: S11 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Auswahl der „Logical conclusion“ Feststellung: Es fehlt eine Auswahlregel zwischen Supported, Partially supported, Unsupported und False. Prüfregel: F2 und Abschnitt 7.6. Begründung: Die vier Alternativen werden ohne Definition oder Schwellenwerte vorgegeben. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Logikklassifikation kann unterschiedlich entschieden werden. ID: S12 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Auswahl der Confidence-Stufe Feststellung: Es fehlt eine verbindliche Auswahlregel für High, Medium, Low und Not determinable. Prüfregel: F2 und Abschnitt 7.6. Begründung: „Stärke der Evidenz und der Logik“ legt keine Stufengrenzen fest. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Confidence-Entscheidung ist nicht reproduzierbar. ID: S17 Schweregrad: G1 Betroffene Stelle: Aufnahme eines offiziellen X-Handles „nach Möglichkeit“ Feststellung: Die Bedingung für Aufnahme oder Weglassen ist nicht definiert. Prüfregel: F2 und Abschnitt 7.6. Begründung: Es fehlt eine Regel, wann die Suche oder Verifizierung als möglich gilt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Entscheidung über den Zusatz kann unterschiedlich ausfallen. ## 7. Reproduzierbarkeit ID: S02 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: „Lade immer den vollständigen Originalpost.“ Feststellung: Die Quelle beziehungsweise Zugriffsmethode für das Laden ist nicht definiert. Prüfregel: Abschnitt 7.7. Begründung: Der Post kann anhand einer bereitgestellten URL oder durch eigenständige Suche anhand des Screenshots ermittelt werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Unterschiedliche Erwerbswege können zu unterschiedlichen Originalfassungen führen. ID: S04 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „vollständigen Originalpost“ Feststellung: Der Umfang des zu erfassenden Posts ist nicht bestimmt. Prüfregel: Abschnitt 7.7. Begründung: Eine Analyse nur des Einzelposts und eine Analyse einschließlich Thread oder zitiertem Post sind beide mit dem Wortlaut vereinbar. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die verarbeiteten Inhalte können unterschiedlich sein. ID: S05 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Bestimmung der Hauptaussage Feststellung: Mehrere Hauptbotschaften können ohne Auswahlregel gewählt werden. Prüfregel: Abschnitt 7.7. Begründung: Expliziter Schwerpunkt und implizite Gesamtschlussfolgerung können voneinander abweichen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Alle nachfolgenden Bewertungen können auf unterschiedlichen Hauptaussagen beruhen. ID: S06 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Quellen- und Evidenzanforderungen Feststellung: Die Zulässigkeit von Quellen ist nicht operationalisiert. Prüfregel: Abschnitt 7.7. Begründung: Unterschiedliche Prüfer können verschiedene Quellen als aktuell, unabhängig oder belastbar akzeptieren. Auswirkung auf dieses Kriterium: Evidenzbasis und Bewertungsergebnis können variieren. ID: S07 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Quellenstatus-Kategorien Feststellung: Mehrfach passende Quellen können unterschiedlich kategorisiert werden. Prüfregel: Abschnitt 7.7. Begründung: Beispielsweise kann eine fachkundige Unternehmensperson als Experte oder als Unternehmen behandelt werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Unterschiedliche Bewertungsstandards können angewandt werden. ID: S08 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Attribution Analysis Feststellung: Die Klassifikationsgrenzen sind nicht festgelegt. Prüfregel: Abschnitt 7.7. Begründung: Dieselbe Zuschreibung kann etwa als korrekt oder unverifiziert klassifiziert werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die ausgegebenen Attributionsergebnisse können variieren. ID: S09 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Temporal Check Feststellung: Die zeitlichen Kategorien sind nicht abgegrenzt. Prüfregel: Abschnitt 7.7. Begründung: Dasselbe Ereignis kann nach Alter oder fortdauernder Relevanz unterschiedlich eingeordnet werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Zeitbewertung und Urteil können variieren. ID: S10 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Overall Verdict Feststellung: Für mehrere Urteile fehlen Auswahl- und Prioritätsregeln. Prüfregel: Abschnitt 7.7. Begründung: Derselbe Befund kann als Mixed, Misleading oder Unverified ausgegeben werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Das zentrale Endergebnis ist nicht reproduzierbar. ID: S11 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Logical conclusion Feststellung: Die vier Logikwerte sind nicht abgegrenzt. Prüfregel: Abschnitt 7.7. Begründung: Derselbe Evidenzstand kann als Partially supported oder Unsupported bewertet werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Logikklassifikation kann variieren. ID: S12 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Confidence Feststellung: Die Confidence-Stufen besitzen keine Schwellenwerte. Prüfregel: Abschnitt 7.7. Begründung: Derselbe Evidenzstand kann beispielsweise als High oder Medium klassifiziert werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die ausgegebene Sicherheitseinstufung kann variieren. ID: S13 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Headline“ Feststellung: Die Zeile kann als Literal oder als Platzhalter behandelt werden. Prüfregel: Abschnitt 7.7. Begründung: Beide Vorgehensweisen erzeugen unterschiedliche Ausgabestrukturen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Kopfstruktur ist nicht reproduzierbar. ID: S14 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Quellenplatzierung Feststellung: Quellen können inline oder im Sources-Abschnitt platziert werden. Prüfregel: Abschnitt 7.7. Begründung: Beide Anordnungen sind mit Teilen der Formatvorgabe vereinbar. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Ausgabestruktur variiert wesentlich. ID: S15 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „detailliert“ und „kurz“ Feststellung: Die Ausgabetiefe ist nicht operationalisiert. Prüfregel: Abschnitt 7.7. Begründung: Eine knappe Absatzbewertung und eine umfangreiche Einzelanalyse können beide als detailliert gelten. Auswirkung auf dieses Kriterium: Umfang und inhaltliche Auswahl können variieren. ID: S16 Schweregrad: G1 Betroffene Stelle: aktuelle Datums- und Uhrzeitangabe Feststellung: Format und Zeitzone sind nicht festgelegt. Prüfregel: Abschnitt 7.7. Begründung: UTC und lokale Zeit sowie unterschiedliche Datumsformate führen zu verschiedenen Kopfzeilen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Kopfzeile wird nicht einheitlich erzeugt. ID: S17 Schweregrad: G1 Betroffene Stelle: offizielles X-Handle „nach Möglichkeit“ Feststellung: Die Bedingung für die Handle-Angabe ist offen. Prüfregel: Abschnitt 7.7. Begründung: Ein Prüfer kann nach kurzer Suche auf die Angabe verzichten, ein anderer weiter recherchieren und sie ergänzen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Inhalt und Rechercheumfang können variieren. ## 8. Interpretationsspielraum ID: S02 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: „Lade immer den vollständigen Originalpost.“ Feststellung: Zugriffsmethode und Eingabequelle sind offen. Prüfregel: Abschnitt 7.8. Begründung: Eine bereitgestellte Referenz kann verwendet oder der Post kann eigenständig gesucht werden; eine Auswahlregel fehlt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Unterschiedliche Beschaffungswege sind mit dem Prompt vereinbar. ID: S04 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „vollständigen Originalpost“ Feststellung: Der Umfang des Originals kann unterschiedlich ausgelegt werden. Prüfregel: Abschnitt 7.8. Begründung: Einzelpost und erweiterter Kontext einschließlich Thread sind mögliche Auslegungen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der analysierte Inhalt hängt von der gewählten Auslegung ab. ID: S05 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: „eigentliche Aussage“ und „Intended Message“ Feststellung: Mehrere Botschaften können als zentral ausgewählt werden. Prüfregel: Abschnitt 7.8. Begründung: Der explizite Textschwerpunkt oder die implizite Gesamtwirkung können maßgeblich sein. Auswirkung auf dieses Kriterium: Es fehlt eine Auswahlregel für die Hauptaussage. ID: S06 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Quellen- und Evidenzmerkmale Feststellung: Mehrere Maßstäbe für Aktualität, Unabhängigkeit und Belastbarkeit sind möglich. Prüfregel: Abschnitt 7.8. Begründung: Aktualität kann etwa Publikationsalter oder fortdauernde sachliche Gültigkeit bezeichnen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Unterschiedliche Quellenentscheidungen bleiben zulässig. ID: S07 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Quellenstatus Feststellung: Überlappende Statuskategorien können unterschiedlich priorisiert werden. Prüfregel: Abschnitt 7.8. Begründung: Eine Person kann nach Beruf, institutioneller Rolle oder Auftreten im konkreten Post eingeordnet werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Eine verbindliche Prioritätsregel fehlt. ID: S08 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Attribution Analysis Feststellung: Die Klassifikationen erlauben unterschiedliche Grenzziehungen. Prüfregel: Abschnitt 7.8. Begründung: „Korrekt“ kann wörtliche oder nur sinngemäße Übereinstimmung voraussetzen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Keine Regel bestimmt die anzuwendende Auslegung. ID: S09 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Temporal Check Feststellung: Zeitliche Aktualität kann nach Alter oder Relevanz ausgelegt werden. Prüfregel: Abschnitt 7.8. Begründung: Beide Maßstäbe sind mit dem Prompt vereinbar. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die zeitliche Bewertung bleibt offen. ID: S10 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Overall Verdict Feststellung: Mehrere Urteilswerte können denselben Befund abdecken. Prüfregel: Abschnitt 7.8. Begründung: Ein teilweise wahrer, aber kontextloser Post kann als Mixed oder Misleading bewertet werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Es fehlt eine Auswahl- und Prioritätsregel. ID: S11 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Logical conclusion Feststellung: Die Grenzen zwischen den vier Logikwerten sind offen. Prüfregel: Abschnitt 7.8. Begründung: Fehlende Stützung kann als Unsupported oder bei gegenteiliger Evidenz als False verstanden werden, ohne dass der Übergang definiert ist. Auswirkung auf dieses Kriterium: Mehrere Klassifikationen bleiben möglich. ID: S12 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Confidence Feststellung: Evidenzstärke kann verschiedenen Confidence-Stufen zugeordnet werden. Prüfregel: Abschnitt 7.8. Begründung: Ohne Schwellenwert können dieselben Belege High oder Medium rechtfertigen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Eine Auswahlregel fehlt. ID: S13 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Headline“ Feststellung: Die Zeile kann als auszugebender Text oder als Platzhalter ausgelegt werden. Prüfregel: Abschnitt 7.8. Begründung: Beide Auslegungen sind mit dem Formatblock vereinbar. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Überschriftenbehandlung bleibt offen. ID: S14 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Sources“ und unmittelbare Quellenangabe Feststellung: Quellen können inline oder im Quellenabschnitt angeordnet werden. Prüfregel: Abschnitt 7.8. Begründung: Es fehlt eine Regel, welche der beiden Strukturvorgaben Vorrang hat. Auswirkung auf dieses Kriterium: Zwei unterschiedliche Ausgabestrukturen sind möglich. ID: S15 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „detailliert“ und „kurz“ Feststellung: Verschiedene Ausgabetiefen sind zulässig. Prüfregel: Abschnitt 7.8. Begründung: Die Begriffe besitzen keine Umfangs- oder Inhaltsgrenzen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Es fehlt eine Auswahlregel für den Detailgrad. ID: S16 Schweregrad: G1 Betroffene Stelle: Datums- und Uhrzeitangabe Feststellung: Mehrere Formate und Zeitzonen sind möglich. Prüfregel: Abschnitt 7.8. Begründung: ISO/UTC und lokales Format/lokale Zeit sind mit dem Prompt vereinbar. Auswirkung auf dieses Kriterium: Keine Format- oder Zeitzonenregel entscheidet zwischen ihnen. ID: S17 Schweregrad: G1 Betroffene Stelle: X-Handle „nach Möglichkeit“ Feststellung: Unterschiedliche Schwellen für eine mögliche Verifizierung sind zulässig. Prüfregel: Abschnitt 7.8. Begründung: Eine kurze Suche oder eine weitergehende Recherche können als ausreichend angesehen werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Eine Abbruch- und Auswahlregel fehlt. # 2. Bewertung | Kriterium | Schwachstellen | Berechnung | Punkte | |---|---|---:|---:| | Eindeutigkeit | S04 (G2), S05 (G3), S06 (G2), S07 (G2), S08 (G2), S09 (G2), S13 (G2), S14 (G2), S15 (G2), S16 (G1), S17 (G1) | 5 − 2 − 3 − 2 − 2 − 2 − 2 − 2 − 2 − 2 − 1 − 1 | 0 | | Ablauf | keine | 5 − 0 | 5 | | Logik | S01 (G3), S10 (G3) | 5 − 3 − 3 | 0 | | Eingaben | S02 (G3), S03 (G3), S04 (G2) | 5 − 3 − 3 − 2 | 0 | | Ausgaben | S05 (G3), S08 (G2), S09 (G2), S10 (G3), S11 (G2), S12 (G2), S13 (G2), S14 (G2), S15 (G2), S16 (G1), S17 (G1) | 5 − 3 − 2 − 2 − 3 − 2 − 2 − 2 − 2 − 2 − 1 − 1 | 0 | | Entscheidungen | S05 (G3), S06 (G2), S07 (G2), S08 (G2), S09 (G2), S10 (G3), S11 (G2), S12 (G2), S17 (G1) | 5 − 3 − 2 − 2 − 2 − 2 − 3 − 2 − 2 − 1 | 0 | | Reproduzierbarkeit | S02 (G3), S04 (G2), S05 (G3), S06 (G2), S07 (G2), S08 (G2), S09 (G2), S10 (G3), S11 (G2), S12 (G2), S13 (G2), S14 (G2), S15 (G2), S16 (G1), S17 (G1) | 5 − 3 − 2 − 3 − 2 − 2 − 2 − 2 − 3 − 2 − 2 − 2 − 2 − 2 − 1 − 1 | 0 | | Interpretationsspielraum | S02 (G3), S04 (G2), S05 (G3), S06 (G2), S07 (G2), S08 (G2), S09 (G2), S10 (G3), S11 (G2), S12 (G2), S13 (G2), S14 (G2), S15 (G2), S16 (G1), S17 (G1) | 5 − 3 − 2 − 3 − 2 − 2 − 2 − 2 − 3 − 2 − 2 − 2 − 2 − 2 − 1 − 1 | 0 | Gesamtpunktzahl: 5/40 # 3. Interpretationsstellen ID: S02 Betroffene Stelle: „Lade immer den vollständigen Originalpost.“ Auslegung A: Der Nutzer muss eine URL oder eindeutige Post-ID bereitstellen. Auslegung B: Das Modell soll den Post anhand des Screenshots oder anderer Merkmale selbst suchen. Fehlende Regel: Festlegung der Eingabequelle und Zugriffsmethode. ID: S04 Betroffene Stelle: „vollständigen Originalpost“ Auslegung A: Nur der einzelne veröffentlichte Post einschließlich seiner direkt eingebetteten Medien. Auslegung B: Zusätzlich Thread, zitierte Posts, Anhänge und verlinkte Inhalte. Fehlende Regel: Verbindliche Umfangsdefinition des Originalposts. ID: S05 Betroffene Stelle: „eigentliche Aussage“ und „Intended Message“ Auslegung A: Die ausdrücklich hervorgehobene Textbehauptung ist die Hauptaussage. Auslegung B: Die stärkste aus Text, Grafik und Argumentationsstruktur implizierte Schlussfolgerung ist die Hauptaussage. Fehlende Regel: Auswahl- und Prioritätsregel für mehrere mögliche Hauptbotschaften. ID: S06 Betroffene Stelle: „aktuelle, unabhängige Quellen“ und „belastbare Evidenz“ Auslegung A: „Aktuell“ bezieht sich auf ein geringes Publikationsalter; „unabhängig“ bedeutet institutionell unabhängig vom Poster. Auslegung B: „Aktuell“ bedeutet weiterhin sachlich gültig; „unabhängig“ bedeutet unabhängig von der ursprünglichen Behauptungsquelle. Fehlende Regel: Operationalisierte Quellen- und Evidenzkriterien. ID: S07 Betroffene Stelle: Quellenstatus-Kategorien Auslegung A: Maßgeblich ist die institutionelle Rolle der Quelle. Auslegung B: Maßgeblich ist die fachliche Qualifikation der konkret handelnden Person. Fehlende Regel: Zuordnungs- und Prioritätsregel für überlappende Kategorien. ID: S08 Betroffene Stelle: Attribution Analysis Auslegung A: Eine sinngemäß richtige Wiedergabe gilt als „Korrekt“. Auslegung B: Nur eine in Wortlaut und Kontext genaue Wiedergabe gilt als „Korrekt“. Fehlende Regel: Definitionen und Abgrenzungen der Klassifikationswerte. ID: S09 Betroffene Stelle: „aktuell oder historisch“ Auslegung A: Die Einordnung richtet sich primär nach dem Alter des Ereignisses. Auslegung B: Die Einordnung richtet sich nach seiner fortdauernden sachlichen Relevanz. Fehlende Regel: Zeitlicher Schwellenwert oder verbindlicher Relevanztest. ID: S10 Betroffene Stelle: Overall Verdict Auslegung A: Ein teilweise richtiger, aber kontextloser Post erhält „Mixed“. Auslegung B: Derselbe Post erhält wegen der verzerrenden Gesamtwirkung „Misleading“. Auslegung C: Bei unzureichender Evidenz erhält er „Unverified“. Fehlende Regel: Definitionen, Auswahlregeln und Prioritäten für alle Urteilswerte. ID: S11 Betroffene Stelle: Logical conclusion Auslegung A: Eine nicht ausreichend belegte Schlussfolgerung ist „Unsupported“. Auslegung B: Eine teilweise belegte Schlussfolgerung ist „Partially supported“. Auslegung C: Eine durch Gegenbelege widerlegte Schlussfolgerung ist „False“. Fehlende Regel: Abgrenzung und Schwellenwerte der vier Kategorien. ID: S12 Betroffene Stelle: Confidence Auslegung A: Mehrere übereinstimmende Qualitätsquellen rechtfertigen „High“. Auslegung B: Wegen verbleibender methodischer Grenzen ist bei derselben Evidenz nur „Medium“ zulässig. Fehlende Regel: Verbindliche Schwellenwerte für die Confidence-Stufen. ID: S13 Betroffene Stelle: „Headline“ Auslegung A: Das Wort „Headline“ wird als feste Zeile ausgegeben. Auslegung B: Es wird durch eine generierte Überschrift ersetzt. Fehlende Regel: Kennzeichnung als Literal oder Platzhalter sowie Inhaltsregel für eine generierte Überschrift. ID: S14 Betroffene Stelle: Abschnitt „Sources“ und „Quellen unmittelbar an den entsprechenden Aussagen angeben“ Auslegung A: Quellen werden inline im Claim-by-claim assessment und Evidence-Abschnitt genannt. Auslegung B: Quellen werden im Abschnitt „Sources“ neben wiederholten Aussagen angeordnet. Fehlende Regel: Verbindliche Platzierungs- und Strukturregel. ID: S15 Betroffene Stelle: „Detaillierte Bewertung“ und „Kurze Begründung“ Auslegung A: Jede Behauptung erhält wenige Sätze; Evidence umfasst einen kurzen Absatz. Auslegung B: Jede Behauptung erhält eine umfangreiche Einzelanalyse; Evidence umfasst nur Stichpunkte. Fehlende Regel: Quantitative oder inhaltliche Vorgaben für den Detailgrad. ID: S16 Betroffene Stelle: „[aktuelles Datum und Uhrzeit]“ Auslegung A: ISO-8601 in UTC. Auslegung B: Deutsches Datumsformat in lokaler Zeit. Fehlende Regel: Datumsformat, Uhrzeitformat und Zeitzone. ID: S17 Betroffene Stelle: „nach Möglichkeit mit eindeutig verifiziertem offiziellem X-Handle“ Auslegung A: Ein Handle wird nur ergänzt, wenn es unmittelbar auf einer offiziellen Website verlinkt ist. Auslegung B: Ein Handle wird nach zusätzlicher plattforminterner und externer Recherche ergänzt. Fehlende Regel: Verifizierungsstandard, Rechercheumfang und Abbruchbedingung. # 4. Hinweise für den Prompt-Programmierer ID: S01 Problem: Der Originalpost wird als einzige Analysegrundlage bezeichnet, obwohl externe Quellen verpflichtend verwendet werden müssen. Änderung: Präzisiere, dass der vollständige Originalpost die alleinige Grundlage für die Bestimmung des zu prüfenden Inhalts ist, während externe Quellen die Grundlage der Verifikation bilden. Wirkung: Beseitigt den Konflikt zwischen Inhaltsgrundlage und Evidenzgrundlage. ID: S02 Problem: Quelle, Zugriffsinformation und Fehlerverhalten für das Laden des Originalposts fehlen. Änderung: Lege fest, welche Post-Referenz bereitgestellt werden muss und welches Verhalten bei fehlender, ungültiger oder nicht zugänglicher Referenz gilt. Wirkung: Macht den verpflichtenden Ladeschritt ausführbar. ID: S03 Problem: Für einen fehlenden Screenshot ist kein Verhalten definiert. Änderung: Lege verbindlich fest, ob bei fehlendem Screenshot nachgefragt, abgebrochen oder ohne Screenshot mit einer ausdrücklich definierten Ersatzhandlung fortgefahren wird. Wirkung: Bestimmt das Verhalten bei fehlender Pflichtangabe. ID: S04 Problem: Der Umfang des „vollständigen Originalposts“ ist unbestimmt. Änderung: Definiere abschließend, ob Threads, zitierte Posts, Medienanhänge, Bearbeitungen und verlinkte Inhalte dazugehören. Wirkung: Vereinheitlicht Eingabe- und Analyseumfang. ID: S05 Problem: Für die Auswahl der zentralen beziehungsweise intendierten Botschaft fehlt eine Regel. Änderung: Lege Kriterien und eine Prioritätsregel fest, nach denen bei mehreren Botschaften genau eine tragende Hauptaussage ausgewählt wird. Wirkung: Macht Implicit Main Claim, Intended Message und Gesamturteil eindeutig ableitbar. ID: S06 Problem: Aktualität, Unabhängigkeit, Verifizierbarkeit und Belastbarkeit von Quellen sind nicht operationalisiert. Änderung: Definiere für jedes Merkmal prüfbare Zulassungs- oder Ausschlusskriterien. Wirkung: Vereinheitlicht Quellenauswahl und Evidenzbewertung. ID: S07 Problem: Quellenstatus-Kategorien können sich überschneiden und besitzen keine Priorität. Änderung: Definiere Zuordnungskriterien und eine Prioritätsregel für Quellen, auf die mehrere Kategorien zutreffen. Wirkung: Sichert einen eindeutigen Quellenstatus und Bewertungsmaßstab. ID: S08 Problem: Die Attribution-, Underlying-Claim- und Adoption-Werte sind nicht abgegrenzt. Änderung: Ergänze für jeden Wert eine Definition und verbindliche Entscheidungsbedingungen, einschließlich der Behandlung von Grenzfällen. Wirkung: Macht die verpflichtenden Attributionseinstufungen bestimmbar. ID: S09 Problem: Die Kategorien aktuell, historisch und älter sind nicht definiert. Änderung: Lege einen zeitlichen oder sachbezogenen Entscheidungstest für diese Kategorien fest. Wirkung: Vereinheitlicht die zeitliche Einordnung und die daraus folgende Bewertung. ID: S10 Problem: Für True, Mixed, Misleading und Unverified sowie für Überschneidungen fehlen Urteilsregeln. Änderung: Definiere alle fünf Verdict-Werte mit notwendigen Zuordnungsbedingungen und einer Prioritätsregel für gleichzeitig erfüllte Bedingungen. Wirkung: Macht das Overall Verdict eindeutig entscheidbar. ID: S11 Problem: Die Werte der Logical conclusion sind nicht definiert. Änderung: Definiere Supported, Partially supported, Unsupported und False durch voneinander abgrenzbare Kriterien. Wirkung: Vereinheitlicht die Logikklassifikation. ID: S12 Problem: Für die Confidence-Stufen fehlen Schwellenwerte. Änderung: Lege für High, Medium, Low und Not determinable verbindliche Kriterien anhand von Evidenzlage und logischer Sicherheit fest. Wirkung: Macht die Confidence-Ausgabe reproduzierbar. ID: S13 Problem: Funktion und Inhalt der Zeile „Headline“ sind unbestimmt. Änderung: Kennzeichne sie entweder als wörtliche Überschrift oder als Platzhalter und definiere im zweiten Fall, welchen Inhalt die erzeugte Überschrift zusammenfassen muss. Wirkung: Macht diesen Pflichtbestandteil eindeutig. ID: S14 Problem: Die Quellenplatzierung zwischen Inline-Angaben und Sources-Abschnitt ist unklar. Änderung: Lege verbindlich fest, in welchen Abschnitten Quellen erscheinen und welche Funktion der Abschnitt „Sources“ zusätzlich erfüllt. Wirkung: Beseitigt die strukturelle Mehrdeutigkeit der Quellenangaben. ID: S15 Problem: „Detailliert“ und „kurz“ definieren den Ausgabeumfang nicht überprüfbar. Änderung: Lege je betroffenem Abschnitt Mindestinhalte und eine überprüfbare Umfangsgrenze fest. Wirkung: Vereinheitlicht Ausgabetiefe und Vollständigkeitsprüfung. ID: S16 Problem: Datumsformat, Uhrzeitformat und Zeitzone fehlen. Änderung: Schreibe ein verbindliches Datums- und Uhrzeitformat einschließlich Zeitzone vor. Wirkung: Vereinheitlicht die Kopfzeile. ID: S17 Problem: „Nach Möglichkeit“ enthält keine Bedingung für Suche, Verifizierung oder Weglassen eines X-Handles. Änderung: Definiere Verifizierungsquellen, maximalen Rechercheumfang und die Bedingung, unter der das Handle weggelassen wird. Wirkung: Macht die Aufnahme offizieller X-Handles eindeutig entscheidbar.
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Du bist ein hochpräziser, evidenzbasierter Fact-Checker, spezialisiert auf die logische und faktische Analyse von Inhalten aus Social-Media-Posts. Deine Aufgabe ist es, die tatsächliche Behauptung eines Posts vollständig zu analysieren, indem du alle impliziten Argumentationen, Grafiken, Statistiken und Schlussfolgerungen identifizierst und diese anhand aktueller, unabhängiger Quellen verifizierst. Spekulation ist strengstens untersagt.
Kernprinzipien:
1. **Evidenzbasiert:** Alle Aussagen müssen durch aktuelle, verifizierbare Quellen gestützt werden. Internes Wissen ist nicht die primäre Quelle.
2. **Logikprüfung:** Die Schlussfolgerung des Posts muss logisch aus den präsentierten Daten abgeleitet werden. Kausalität, Verallgemeinerungen und die Vermeidung von Fehlschlüssen (z.B. Korrelation als Kausalität) sind kritisch zu prüfen.
3. **Quellenkritik:** Die Qualität der Quelle (Autorität, Fachgebiet) bestimmt den Bewertungsstandard für die Behauptung.
Verfahrensschritte:
1. **Ursprungsladen (Input Ingestion):**
* Lade immer den vollständigen Originalpost.
* Vergleiche den Originalpost mit dem bereitgestellten Screenshot, um Abweichungen oder zusätzlichen Text zu identifizieren.
* Prüfe Zeitstempel und den zeitlichen Kontext.
* Der vollständige Originalpost ist die einzige Grundlage für die Analyse.
2. **Implizierte Hauptaussage bestimmen (Core Claim Identification):**
* Bestimme die *eigentliche* Aussage, die der Post dem Leser vermitteln möchte. Diese muss explizit formuliert werden.
* Berücksichtige dabei Text, Bilder, Diagramme, Grafiken, Statistiken, Vergleiche, Quellenangaben und die gesamte Argumentationsstruktur.
3. **Behauptungen trennen (Claim Segmentation):**
* Trenne die Inhalte in:
* A) Explizite Behauptungen.
* B) Implizierte Behauptungen bzw. Schlussfolgerungen.
* Beide Kategorien werden unabhängig geprüft.
4. **Quellenzuschreibung prüfen (Attribution Analysis):**
* Wenn der Post Aussagen einer Quelle zuschreibt (z.B. "laut X", "berichtet", "stellt dar"), prüfe diese strikt:
* **Attribution:** Korrekt, Falsch, Unverifiziert.
* **Underlying Claim:** Wahr, Falsch, Gemischt, Unverifiziert.
* **Adoption by Poster:** Explizit, Implizit, Nicht etabliert.
* Erkenne: Eine korrekte Zuschreibung beweist nicht automatisch den Wahrheitsgehalt.
5. **Prüfung jeder Behauptung (Fact Verification):**
* Für jede einzelne Behauptung prüfe:
* Korrektheit (stimmt sie mit aktuellen Quellen überein?).
* Vollständigkeit (fehlt wichtiger Kontext?).
* Widerspruch (widersprechen Primärquellen oder offiziellen Stellen?).
* Gegenbelege (existieren belastbare Gegenbelege?).
6. **Logikprüfung (Logical Consistency Check):**
* Prüfe die Schlussfolgerung des Posts auf logische Fehler:
* Wird Korrelation als Kausalität dargestellt?
* Wird aus einem Einzelfall eine allgemeine Regel abgeleitet?
* Werden alternative Erklärungen ignoriert?
* Wird ein Modell als Realität dargestellt?
* Wird aus einer Theorie eine Tatsache gemacht?
* Folgt die Schlussfolgerung *tatsächlich* aus den gezeigten Daten?
7. **Gegenbeispiele suchen (Counter-Evidence Search):**
* Wenn eine allgemeine Regel oder ein allgemeiner Zusammenhang behauptet wird, suche aktiv nach belegten Gegenbeispielen.
* Ein einziges eindeutig belegtes Gegenbeispiel genügt, um eine allgemein formulierte Regel zu widerlegen.
* Gegenbeispiele müssen denselben Sachverhalt betreffen.
8. **Zeitliche Prüfung (Temporal Check):**
* Für zeitabhängige Behauptungen: Bestimme Datum und Uhrzeit.
* Bewerten: Ist der Bezug aktuell oder historisch? Ist ein älteres Ereignis als aktuell dargestellt, wird dies als irreführend bewertet.
9. **Quellenstandard und -tiefe (Source Authority Assessment):**
* Bestimme den Status der Quelle vor der Urteilsbildung: Privatperson ohne Anspruch, Aktivist/Meinungsäußerung, Journalist/Medium, Fachautor/Experte, Unternehmen, Behörde, Wissenschaftliche Institution, Internationale Organisation.
* **Bewertungsmaßstab:** Der Wahrheitswert ist unabhängig vom Autor, aber die Anforderungen an Beweisführung, Sorgfalt und Vollständigkeit steigen mit der fachlichen Autorität/institutionellen Stellung der Quelle.
10. **Veröffentlichungsstandard (Standard of Proof Application):**
* **Regel:** Aussagen von Privatpersonen werden objektiv geprüft. Aussagen von Experten/Behörden werden nach dem jeweiligen Fachgebiet üblichen Evidenzstandards bewertet.
* **Strenge:** Von autoritativen Quellen wird erwartet, dass sie belastbare Evidenz korrekt verwenden, methodische Grenzen offenlegen und keine Schlussfolgerungen ziehen, die durch die Daten nicht gedeckt sind.
11. **Intended Message & Derivation (Output Generation):**
* **Intended Message:** Formuliere die aus dem Gesamtpost logisch hergeleitete Botschaft, die dem Leser vermittelt werden soll.
* **Derivation:** Begründe kurz und nachvollziehbar, welche konkreten Aussagen, Bilder, Formulierungen oder Argumentationsschritte zu dieser Einordnung führen.
* **Confidence:** Wähle eine Stufe basierend auf der Stärke der Evidenz und der Logik (High, Medium, Low, Not determinable).
12. **Endgültiges Urteil (Overall Verdict Determination):**
* **Priorität:** Das Urteil muss die tragende Gesamtaussage des Posts bewerten, nicht nur einzelne Teilangaben.
* **Regel gegen Leniency:** Das Urteil "False" darf nicht vermieden werden, wenn die zentrale vermittelte Aussage objektiv falsch ist. "Mixed", "Misleading" oder "Unverified" sind keine vorsichtigen Ersatzurteile, wenn die zentrale Aussage objektiv falsch ist.
* **"False" wird vergeben, wenn:**
* Die zentrale Behauptung durch belastbare Evidenz widerlegt wird.
* Die Schlussfolgerung den präsentierten Daten widerspricht.
* Aus korrekten Daten eine objektiv falsche Gesamtaussage konstruiert wird.
* Eine Kausalität behauptet wird, obwohl belegte Gegenursachen/Gegenbeispiele die Erklärung ausschließen.
* Eine Notwendigkeit als erwiesen dargestellt wird, obwohl die Evidenz das Gegenteil zeigt.
* Die verwendete Quelle ausdrücklich etwas anderes feststellt als der Post behauptet.
* **Source Status Einfluss:** Bei autoritativen Quellen, die Evidenz falsch verwenden oder verfälschen, muss das Urteil nicht aus Vorsicht auf "Misleading" abgeschwächt werden; "False" ist erforderlich, wenn die zentrale Aussage objektiv falsch ist.
13. **Nachvollziehbarkeit (Traceability Rule):**
* Der gesamte Fact-Check muss kausal nachvollziehbare Ketten bilden, die erklären, warum das Endergebnis (Overall Verdict, Intended Message) so bestimmt wurde.
Ausgabeformat (Strikte Einhaltung):
AI Fact-Check 2.0 [aktuelles Datum und Uhrzeit]
Headline
Overall Verdict
[True / False / Mixed / Misleading / Unverified]
----------------------------------------
Implicit Main Claim
(Formuliere die aus dem Gesamtpost logisch hergeleitete Botschaft, die dem Leser vermittelt werden soll.)
----------------------------------------
Claim-by-claim assessment
[Detaillierte Bewertung jeder einzelnen Behauptung, inklusive Verweis auf die geprüfte Evidenz.]
----------------------------------------
Logical conclusion
[Supported / Partially supported / Unsupported / False]
----------------------------------------
Evidence
[Kurze Begründung ausschließlich auf Basis verifizierter Fakten. Keine Spekulation.]
----------------------------------------
Sources
[Quellen unmittelbar an den entsprechenden Aussagen angeben. Bei Personen/Organisationen nach Möglichkeit mit eindeutig verifiziertem offiziellem X-Handle.]
========================================
Intended Message
(Formuliere die aus dem Gesamtpost logisch hergeleitete Botschaft, die dem Leser vermittelt werden soll.)
----------------------------------------
Derivation
(Begründe kurz und nachvollziehbar, welche konkreten Aussagen, Bilder, Grafiken, Formulierungen oder Argumentationsschritte zu dieser Einordnung führen.)
----------------------------------------
Confidence
[High / Medium / Low / Not determinable]
Gen 4
Bewertet · Parent: Gen 0
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# 1. Prüfbericht ## 1. Eindeutigkeit ID: S01 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: „eingegebenen Posts“, „vollständigen Originalpost“ und „bereitgestellten Screenshot“ Feststellung: Es ist nicht eindeutig definiert, welche dieser Materialien zwingend bereitgestellt werden, wie sie zusammenhängen und wie der Originalpost lokalisiert werden soll. Prüfregel: Abschnitt 7.1; F4; Abschnitt 7.4 Begründung: Der Prompt verlangt die Verarbeitung mehrerer Materialien, definiert aber weder ein verbindliches Eingabepaket noch die Herkunft des Originalposts. Auswirkung auf dieses Kriterium: Unterschiedliche Eingabeannahmen führen zu unterschiedlichen oder nicht ausführbaren Verarbeitungsschritten. ID: S02 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „mindestens drei voneinander unabhängige Quellen“ Feststellung: Der Begriff „voneinander unabhängig“ besitzt kein Prüfkriterium. Prüfregel: Abschnitt 7.1; F2 Begründung: Unabhängigkeit könnte redaktionelle, institutionelle, finanzielle oder informationelle Unabhängigkeit bedeuten. Auswirkung auf dieses Kriterium: Unterschiedliche Quellensätze können als ausreichend gelten. ID: S03 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Priorisiere Primärquellen, internationale Nachrichtenquellen und relevante fachliche/regionale Quellen.“ Feststellung: Die Priorisierung und der Begriff „relevant“ sind nicht operationalisiert. Prüfregel: Abschnitt 7.1; F2 Begründung: Es ist weder eine Rangfolge zwischen den Quellengruppen noch ein Relevanzkriterium definiert. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Auswahl und Gewichtung der Quellen bleiben mehrdeutig. ID: S04 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Existenz eines eindeutig verifizierten X-Handles“ Feststellung: Die Voraussetzungen für eine eindeutige Verifizierung sind nicht definiert. Prüfregel: Abschnitt 7.1; F2 Begründung: Als Nachweis könnten etwa Plattformkennzeichnung, offizielle Website oder institutionelle Bestätigung verwendet werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Für dieselbe Entität können unterschiedliche Handle-Entscheidungen getroffen werden. ID: S05 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: „Bestimme die eigentliche, indirekt formulierte Hauptaussage“ Feststellung: Für Posts mit mehreren implizierten Schlussfolgerungen fehlt eine Auswahlregel für genau eine Hauptaussage. Prüfregel: Abschnitt 7.1; F2; F5 Begründung: Die Ableitung aus der Gesamtstruktur legt nicht fest, nach welchem Kriterium eine Schlussfolgerung als die Hauptaussage ausgewählt wird. Auswirkung auf dieses Kriterium: Eine zentrale Hauptaufgabe und ein verpflichtender Ausgabebestandteil sind nicht eindeutig bestimmbar. ID: S06 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Explizite Behauptungen“ und „Implizierte Behauptungen/Schlussfolgerungen“ Feststellung: Die Abgrenzung zwischen expliziten und implizierten Behauptungen ist nicht festgelegt. Prüfregel: Abschnitt 7.1; F2 Begründung: „Impliziert“ kann logische Folgerung oder weiter gefasste pragmatische Andeutung bedeuten. Auswirkung auf dieses Kriterium: Anzahl und Zuordnung der zu prüfenden Behauptungen können variieren. ID: S07 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „fehlt wichtiger Kontext?“ Feststellung: „wichtiger Kontext“ ist nicht definiert. Prüfregel: Abschnitt 7.1; F2 Begründung: Es gibt kein Kriterium dafür, welche Kontextinformationen für die Vollständigkeitsbewertung erforderlich sind. Auswirkung auf dieses Kriterium: Dieselbe Behauptung kann als vollständig oder unvollständig bewertet werden. ID: S08 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Wenn eine allgemeine Regel oder ein allgemeiner Zusammenhang behauptet wird“ Feststellung: Die auslösende Bedingung „allgemeine Regel oder allgemeiner Zusammenhang“ ist nicht definiert. Prüfregel: Abschnitt 7.1; Abschnitt 7.6 Begründung: Universalaussagen, statistische Tendenzen und typische Zusammenhänge können unterschiedlich unter die Bedingung eingeordnet werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Pflicht zur Gegenbeispielsuche wird uneinheitlich ausgelöst. ID: S09 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „objektiv erkennbaren Anspruch der Quelle“ und „desto strenger“ Feststellung: Anspruchsniveaus und die daraus folgenden strengeren Anforderungen sind nicht operationalisiert. Prüfregel: Abschnitt 7.1; F2 Begründung: Es fehlen Kategorien, Zuordnungskriterien und konkrete Folgen für die Prüfung. Auswirkung auf dieses Kriterium: Quellen können unterschiedlich eingestuft und geprüft werden. ID: S10 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: „belastbare Evidenz“, „belastbare Gegenbeispiele“ und „eindeutig belegtes Gegenbeispiel“ Feststellung: Der erforderliche Evidenzgrad ist nicht definiert. Prüfregel: Abschnitt 7.1; F2 Begründung: Es ist nicht festgelegt, welche Quellenqualität, Bestätigung oder Belegstärke als belastbar beziehungsweise eindeutig belegt gilt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Belege können unterschiedlich akzeptiert werden und dadurch Hauptentscheidungen verändern. ID: S11 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: „Overall Verdict (Wähle exakt: True, False, Mixed, Misleading, Unverified)“ Feststellung: Für vier der fünf Urteile fehlen Abgrenzungs- und Auswahlregeln; die Regeln für „False“ decken nicht alle übrigen Fälle ab. Prüfregel: Abschnitt 7.1; F2; F5 Begründung: Insbesondere Mixed, Misleading und Unverified können in denselben Fällen plausibel ausgewählt werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Das zentrale Gesamturteil ist in zahlreichen Fällen nicht eindeutig bestimmbar. ID: S12 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Logical conclusion … Supported, Partially supported, Unsupported, False“ Feststellung: Die vier Kategorien besitzen keine Auswahl- und Abgrenzungskriterien. Prüfregel: Abschnitt 7.1; F2; F5 Begründung: Der Prompt definiert insbesondere nicht die Grenze zwischen Partially supported, Unsupported und False. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die logische Schlussbewertung kann unterschiedlich ausfallen. ID: S13 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Confidence (Wähle exakt: High, Medium, Low, Not determinable)“ Feststellung: Für die Konfidenzstufen fehlen Auswahlkriterien. Prüfregel: Abschnitt 7.1; F2; F5 Begründung: Es sind weder Schwellenwerte noch qualitative Bedingungen für die vier Werte angegeben. Auswirkung auf dieses Kriterium: Dieselbe Evidenzlage kann verschiedenen Konfidenzstufen zugeordnet werden. ID: S14 Schweregrad: G1 Betroffene Stelle: „AI Fact-Check 2.0 [Aktuelles Datum und Uhrzeit]“ Feststellung: Zeitzone und Darstellungsformat sind nicht definiert. Prüfregel: Abschnitt 7.1; Abschnitt 7.5 Begründung: Mehrere Datumsformate und Zeitzonen sind mit der Vorgabe vereinbar. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der verpflichtende Kopfbereich besitzt mehrere prüfbare Darstellungsvarianten. ID: S15 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Abschnitt „Sources“ und „Liste der Quellen, unmittelbar an die entsprechenden Aussagen angehängt“ Feststellung: Die verlangte Quellenplatzierung ist mehrdeutig. Prüfregel: Abschnitt 7.1; Abschnitt 7.5 Begründung: Quellen können ausschließlich im Sources-Abschnitt bei wiederholten Aussagen oder zusätzlich unmittelbar bei Aussagen in vorherigen Abschnitten platziert werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Unterschiedliche Ausgabestrukturen sind zulässig. ID: S16 Schweregrad: G1 Betroffene Stelle: „Detaillierte Bewertung jeder einzelnen Behauptung“ Feststellung: „Detaillierte“ ist ohne Umfangs- oder Inhaltskriterium unbestimmt. Prüfregel: Abschnitt 7.1 Begründung: Von einer kurzen Mehrkriterienbewertung bis zu einer umfangreichen Einzelanalyse sind mehrere Umfänge möglich. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der geforderte Detailgrad ist nicht eindeutig. ID: S17 Schweregrad: G1 Betroffene Stelle: „Kurze, faktenbasierte Begründung“ und „Begründe kurz“ Feststellung: „kurz“ ist nicht definiert. Prüfregel: Abschnitt 7.1 Begründung: Es gibt weder eine Längenbegrenzung noch ein Auswahlkriterium für aufzunehmende Inhalte. Auswirkung auf dieses Kriterium: Umfang und Inhaltsauswahl der Abschnitte können variieren. ## 2. Ablauf Keine Schwachstelle nach den definierten Prüfregeln festgestellt. ## 3. Logik Keine Schwachstelle nach den definierten Prüfregeln festgestellt. ## 4. Eingaben ID: S01 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: „eingegebenen Posts“, „vollständigen Originalpost“ und „bereitgestellten Screenshot“ Feststellung: Das erforderliche Eingabepaket, die Herkunft des Originalposts und das Verhalten bei fehlendem Material sind nicht definiert. Prüfregel: F4; Abschnitt 7.4 Begründung: Originalpost und Screenshot werden verpflichtend verarbeitet, ohne verbindlich festzulegen, wie sie bereitgestellt oder gefunden werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die für Vergleich und Kontextprüfung erforderlichen Eingaben können fehlen oder unterschiedlich angenommen werden. ## 5. Ausgaben ID: S05 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: „Implicit Main Claim“ Feststellung: Der verpflichtende Inhalt ist bei mehreren implizierten Aussagen nicht eindeutig bestimmbar. Prüfregel: F5; Abschnitt 7.5 Begründung: Eine Auswahlregel für die auszugebende Hauptaussage fehlt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der zentrale Ausgabebestandteil kann inhaltlich unterschiedlich ausfallen. ID: S11 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: „Overall Verdict“ Feststellung: Das verpflichtende Gesamturteil ist mangels vollständiger Auswahlregeln nicht bestimmbar. Prüfregel: F2; F5; Abschnitt 7.5 Begründung: Die fünf Kategorien sind außerhalb der False-Fälle nicht trennscharf geregelt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Unterschiedliche Overall Verdicts sind für denselben Befund zulässig. ID: S12 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Logical conclusion“ Feststellung: Der verpflichtende Kategorienwert ist nicht eindeutig bestimmbar. Prüfregel: F2; F5; Abschnitt 7.5 Begründung: Auswahlkriterien für die vier zulässigen Werte fehlen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der Abschnitt kann unterschiedliche Werte enthalten. ID: S13 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Confidence“ Feststellung: Der verpflichtende Konfidenzwert ist nicht eindeutig bestimmbar. Prüfregel: F2; F5; Abschnitt 7.5 Begründung: Der Prompt enthält keine Zuordnung von Evidenzlagen zu Konfidenzstufen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Unterschiedliche Confidence-Werte erfüllen denselben Prompt. ID: S14 Schweregrad: G1 Betroffene Stelle: „[Aktuelles Datum und Uhrzeit]“ Feststellung: Das Ausgabeformat für Datum und Uhrzeit ist nicht ausreichend bestimmt. Prüfregel: Abschnitt 7.5 Begründung: Zeitzone und Schreibweise sind offen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Formateinhaltung ist nicht vollständig prüfbar. ID: S15 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Sources“ und „unmittelbar an die entsprechenden Aussagen angehängt“ Feststellung: Die Position der Quellenangaben ist nicht eindeutig. Prüfregel: Abschnitt 7.5 Begründung: Die Quellen können im separaten Abschnitt oder direkt in den vorausgehenden Inhaltsabschnitten erwartet werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die geforderte Ausgabestruktur ist nicht eindeutig überprüfbar. ID: S16 Schweregrad: G1 Betroffene Stelle: „Detaillierte Bewertung“ Feststellung: Der verpflichtende Detailgrad ist unbestimmt. Prüfregel: Abschnitt 7.5 in Verbindung mit Abschnitt 7.1 Begründung: Es ist nicht prüfbar, welcher Umfang die Anforderung erfüllt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der Claim-by-claim-Abschnitt kann erheblich unterschiedlich umfangreich sein. ID: S17 Schweregrad: G1 Betroffene Stelle: „Kurze … Begründung“ und „Begründe kurz“ Feststellung: Der verlangte Ausgabeumfang ist nicht bestimmt. Prüfregel: Abschnitt 7.5 in Verbindung mit Abschnitt 7.1 Begründung: Eine überprüfbare Begrenzung fehlt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Evidence und Derivation können unterschiedlich umfangreich ausfallen. ## 6. Entscheidungen ID: S02 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „voneinander unabhängige Quellen“ Feststellung: Die Entscheidung, ob Quellen unabhängig sind, besitzt kein Kriterium. Prüfregel: F2; Abschnitt 7.6 Begründung: Mehrere Unabhängigkeitsbegriffe sind möglich. Auswirkung auf dieses Kriterium: Unterschiedliche Quellen können zugelassen oder ausgeschlossen werden. ID: S03 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Priorisiere … relevante … Quellen“ Feststellung: Die Quellenauswahl und Priorisierung besitzen keine verbindliche Auswahlregel. Prüfregel: F2; Abschnitt 7.6 Begründung: Rangfolge, Relevanz und Verhältnis der Quellengruppen sind offen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Unterschiedliche Rechercheentscheidungen sind zulässig. ID: S04 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „eindeutig verifizierten X-Handles“ Feststellung: Die Handle-Verifizierung besitzt kein Entscheidungskriterium. Prüfregel: F2; Abschnitt 7.6 Begründung: Zulässige Verifikationsnachweise sind nicht festgelegt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Handle oder Klarname können unterschiedlich ausgewählt werden. ID: S05 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: „die eigentliche … Hauptaussage“ Feststellung: Bei mehreren möglichen Schlussfolgerungen fehlt eine Auswahlregel. Prüfregel: F2; Abschnitt 7.6 Begründung: Zentralität wird nicht operationalisiert. Auswirkung auf dieses Kriterium: Eine Hauptentscheidung des Fact-Checks ist nicht eindeutig ausführbar. ID: S06 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Kategorien A und B Feststellung: Für die Zuordnung zu explizit oder impliziert fehlt eine Abgrenzungsregel. Prüfregel: F2; Abschnitt 7.6 Begründung: Logische Folgerung und pragmatische Andeutung können unterschiedlich behandelt werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Behauptungen können unterschiedlichen Kategorien zugeordnet werden. ID: S07 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „wichtiger Kontext“ Feststellung: Die Entscheidung über fehlenden Kontext ist nicht geregelt. Prüfregel: F2; Abschnitt 7.6 Begründung: Relevanz- oder Wesentlichkeitskriterien fehlen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Vollständigkeitsurteile können variieren. ID: S08 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Bedingung für die Gegenbeispielsuche Feststellung: Es ist nicht eindeutig entscheidbar, wann die bedingte Handlung ausgelöst wird. Prüfregel: Abschnitt 6 Schritt 4; Abschnitt 7.6 Begründung: Der Begriff der allgemeinen Aussage umfasst mehrere mögliche Aussageformen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Gegenbeispielsuche kann durchgeführt oder ausgelassen werden. ID: S09 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „objektiv erkennbaren Anspruch“ und „desto strenger“ Feststellung: Einstufung und Prüfverschärfung besitzen keine Entscheidungsregeln. Prüfregel: F2; Abschnitt 7.6 Begründung: Anspruchsniveau und daraus folgende Prüfanforderungen sind nicht festgelegt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der Veröffentlichungsstandard wird uneinheitlich angewandt. ID: S10 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: „belastbare Evidenz“ und „eindeutig belegtes Gegenbeispiel“ Feststellung: Die Entscheidung über ausreichende Belegstärke ist nicht geregelt. Prüfregel: F2; Abschnitt 7.6 Begründung: Die Belegqualität kann direkt darüber entscheiden, ob eine zentrale Aussage als widerlegt gilt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Unterschiedliche Haupturteile können entstehen. ID: S11 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: „Overall Verdict“ Feststellung: Eine vollständige Auswahlregel zwischen fünf Alternativen fehlt. Prüfregel: F2; Abschnitt 7.6 Begründung: Nur Teile der False-Entscheidung sind geregelt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Das Gesamturteil kann nicht reproduzierbar ausgewählt werden. ID: S12 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Kategorien der „Logical conclusion“ Feststellung: Die verlangte Auswahl zwischen vier Alternativen ist nicht geregelt. Prüfregel: F2; Abschnitt 7.6 Begründung: Trennkriterien und Schwellen fehlen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Mehrere Kategorien können auf denselben Befund angewandt werden. ID: S13 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Kategorien der „Confidence“ Feststellung: Die verlangte Auswahl zwischen vier Konfidenzwerten ist nicht geregelt. Prüfregel: F2; Abschnitt 7.6 Begründung: Es fehlen qualitative oder quantitative Schwellenwerte. Auswirkung auf dieses Kriterium: Unterschiedliche Konfidenzentscheidungen sind zulässig. ## 7. Reproduzierbarkeit ID: S01 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Eingabepost, Originalpost und Screenshot Feststellung: Unterschiedliche Annahmen über Eingaben und Beschaffung sind möglich. Prüfregel: Abschnitt 7.7 Begründung: Der Prozess kann mit Screenshot, Link oder bereits vollständig bereitgestelltem Post begonnen werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Recherche- und Vergleichsschritte fallen unterschiedlich aus. ID: S02 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Quellenunabhängigkeit Feststellung: Unterschiedliche Unabhängigkeitsbegriffe erzeugen unterschiedliche Quellensätze. Prüfregel: Abschnitt 7.7 Begründung: Institutionelle und informationelle Unabhängigkeit sind nicht deckungsgleich. Auswirkung auf dieses Kriterium: Evidenzbasis und Bewertung können variieren. ID: S03 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Quellenpriorisierung Feststellung: Unterschiedliche Priorisierungen sind promptkonform. Prüfregel: Abschnitt 7.7 Begründung: Es existiert keine verbindliche Rangfolge. Auswirkung auf dieses Kriterium: Recherche und Evidenzauswahl sind nicht reproduzierbar. ID: S04 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: X-Handle-Verifizierung Feststellung: Unterschiedliche Verifikationsmethoden sind möglich. Prüfregel: Abschnitt 7.7 Begründung: Plattformstatus, offizielle Website oder andere Nachweise können verwendet werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die ausgegebenen Entitätsbezeichnungen können variieren. ID: S05 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Implizierte Hauptaussage Feststellung: Mehrere Schlussfolgerungen können als Hauptaussage gewählt werden. Prüfregel: Abschnitt 7.7 Begründung: Eine Auswahlregel fehlt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der Schwerpunkt und das Gesamturteil können unterschiedlich ausfallen. ID: S06 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Segmentierung A/B Feststellung: Unterschiedliche Segmentierungen sind möglich. Prüfregel: Abschnitt 7.7 Begründung: „Impliziert“ besitzt mehrere zulässige Reichweiten. Auswirkung auf dieses Kriterium: Anzahl und Art der Einzelbewertungen variieren. ID: S07 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Vollständigkeitsprüfung Feststellung: Unterschiedliche Kontextmengen können als wichtig gelten. Prüfregel: Abschnitt 7.7 Begründung: Ein Wesentlichkeitskriterium fehlt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Vollständigkeitsbewertungen unterscheiden sich. ID: S08 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Gegenbeispielsuche Feststellung: Unterschiedliche Aussagearten können die Suche auslösen. Prüfregel: Abschnitt 7.7 Begründung: Allgemeine Regel und allgemeiner Zusammenhang sind nicht abgegrenzt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Verarbeitungsschritte und Gegenbelege variieren. ID: S09 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Veröffentlichungsstandard Feststellung: Unterschiedliche Anspruchseinstufungen und Prüfmaßstäbe sind möglich. Prüfregel: Abschnitt 7.7 Begründung: Es fehlen definierte Stufen und Folgen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die angewandte Prüftiefe ist nicht reproduzierbar. ID: S10 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Evidenzqualifikation Feststellung: Unterschiedliche Belegschwellen sind zulässig. Prüfregel: Abschnitt 7.7 Begründung: Der Prompt definiert „belastbar“ nicht. Auswirkung auf dieses Kriterium: Widerlegung und Verdict können unterschiedlich ausfallen. ID: S11 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Overall Verdict Feststellung: Unterschiedliche Verdicts können denselben Befund abbilden. Prüfregel: Abschnitt 7.7 Begründung: Die Kategorien sind nicht vollständig voneinander abgegrenzt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Hauptentscheidung ist nicht reproduzierbar. ID: S12 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Logical conclusion Feststellung: Mehrere Kategorien können demselben Befund zugeordnet werden. Prüfregel: Abschnitt 7.7 Begründung: Auswahlkriterien fehlen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der Kategorienwert variiert. ID: S13 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Confidence Feststellung: Mehrere Konfidenzwerte können derselben Evidenzlage zugeordnet werden. Prüfregel: Abschnitt 7.7 Begründung: Schwellenwerte fehlen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Konfidenzausgabe ist nicht reproduzierbar. ID: S14 Schweregrad: G1 Betroffene Stelle: Datum und Uhrzeit Feststellung: Unterschiedliche Zeitzonen und Darstellungsstrukturen sind möglich. Prüfregel: Abschnitt 7.7 Begründung: Format und Zeitzone sind offen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der Kopfbereich fällt unterschiedlich aus. ID: S15 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Quellenplatzierung Feststellung: Unterschiedliche Ausgabestrukturen sind zulässig. Prüfregel: Abschnitt 7.7 Begründung: Quellen können inline oder im separaten Sources-Abschnitt zugeordnet werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Quellenstruktur ist nicht reproduzierbar. ID: S16 Schweregrad: G1 Betroffene Stelle: „Detaillierte Bewertung“ Feststellung: Unterschiedliche inhaltliche Auswahlumfänge sind möglich. Prüfregel: Abschnitt 7.7 Begründung: Der erforderliche Detailgrad ist nicht festgelegt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Umfang und Untergliederung der Einzelbewertungen variieren. ID: S17 Schweregrad: G1 Betroffene Stelle: „kurz“ Feststellung: Unterschiedliche Inhaltsauswahlen und Abschnittsumfänge sind möglich. Prüfregel: Abschnitt 7.7 Begründung: Eine Auswahl- oder Längenregel fehlt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Evidence und Derivation können unterschiedlich verdichtet werden. ## 8. Interpretationsspielraum ID: S01 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Eingabepost, Originalpost und Screenshot Feststellung: Mindestens zwei Eingabemodelle sind mit dem Prompt vereinbar. Prüfregel: Abschnitt 7.8 Begründung: Der Prompt legt keine Auswahl zwischen ihnen fest. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der Verarbeitungsbeginn und die Beschaffungsschritte bleiben offen. ID: S02 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „unabhängige Quellen“ Feststellung: Institutionelle und informationelle Unabhängigkeit sind mögliche Auslegungen. Prüfregel: Abschnitt 7.8 Begründung: Keine Auswahlregel bestimmt den anzuwendenden Unabhängigkeitsbegriff. Auswirkung auf dieses Kriterium: Unterschiedliche Quellen erfüllen die Anforderung. ID: S03 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Quellenpriorisierung Feststellung: Primärquellen können stets Vorrang haben oder alle drei genannten Gruppen können gleichrangig bevorzugt werden. Prüfregel: Abschnitt 7.8 Begründung: Eine Rangfolge fehlt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Evidenzauswahl bleibt offen. ID: S04 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: X-Handle-Verifizierung Feststellung: Plattformverifizierung oder externe offizielle Bestätigung können verlangt werden. Prüfregel: Abschnitt 7.8 Begründung: Kein zulässiger Nachweisweg ist festgelegt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Handle und Klarname können unterschiedlich gewählt werden. ID: S05 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Implizierte Hauptaussage Feststellung: Thematische Zentralität oder Bedeutung für die Schlussfolgerung können als Auswahlkriterium dienen. Prüfregel: Abschnitt 7.8 Begründung: Der Prompt priorisiert keines dieser Kriterien. Auswirkung auf dieses Kriterium: Unterschiedliche Hauptaussagen sind möglich. ID: S06 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Explizit/impliziert Feststellung: Nur logisch notwendige Folgerungen oder auch pragmatische Andeutungen können als impliziert gelten. Prüfregel: Abschnitt 7.8 Begründung: Die Reichweite der Kategorie ist nicht festgelegt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Segmentierung bleibt offen. ID: S07 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „wichtiger Kontext“ Feststellung: Nur urteilsändernder Kontext oder jeder für das Verständnis relevante Kontext kann verlangt werden. Prüfregel: Abschnitt 7.8 Begründung: Es fehlt ein Wesentlichkeitsmaßstab. Auswirkung auf dieses Kriterium: Vollständigkeitsurteile variieren. ID: S08 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „allgemeine Regel oder allgemeiner Zusammenhang“ Feststellung: Nur universelle Aussagen oder auch statistische Tendenzaussagen können erfasst sein. Prüfregel: Abschnitt 7.8 Begründung: Keine Abgrenzungsregel ist vorhanden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Gegenbeispielsuche wird unterschiedlich ausgelöst. ID: S09 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Veröffentlichungsstandard Feststellung: Anspruch kann anhand der Rolle des Autors oder der institutionellen Selbstdarstellung bestimmt werden. Prüfregel: Abschnitt 7.8 Begründung: Auswahl und Folgen sind nicht geregelt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Unterschiedliche Prüfstandards werden angewandt. ID: S10 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Belegstärke Feststellung: Eine einzelne hochwertige Quelle oder mehrere übereinstimmende Quellen können als belastbar verlangt werden. Prüfregel: Abschnitt 7.8 Begründung: Eine Evidenzschwelle fehlt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Widerlegungsentscheidungen können variieren. ID: S11 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Overall Verdict Feststellung: Ein teilweise wahrer Post mit falschem Gesamteindruck kann als Mixed oder Misleading bewertet werden. Prüfregel: Abschnitt 7.8 Begründung: Keine Auswahlregel trennt diese Kategorien. Auswirkung auf dieses Kriterium: Das Gesamturteil bleibt offen. ID: S12 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Logical conclusion Feststellung: Eine schwach belegte Schlussfolgerung kann als Partially supported oder Unsupported gelten. Prüfregel: Abschnitt 7.8 Begründung: Die Kategorien sind nicht abgegrenzt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Unterschiedliche Kategorienwerte sind möglich. ID: S13 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Confidence Feststellung: Eine begrenzte Evidenzlage kann als Low oder Not determinable eingeordnet werden. Prüfregel: Abschnitt 7.8 Begründung: Eine Trennregel fehlt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der Konfidenzwert bleibt offen. ID: S14 Schweregrad: G1 Betroffene Stelle: Datum und Uhrzeit Feststellung: Lokale Systemzeit oder UTC sowie verschiedene Schreibweisen sind möglich. Prüfregel: Abschnitt 7.8 Begründung: Zeitzone und Format sind nicht ausgewählt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Mehrere Kopfzeilenformate sind zulässig. ID: S15 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Quellenangaben Feststellung: Quellen können inline bei jeder Aussage oder gesammelt im Sources-Abschnitt erscheinen. Prüfregel: Abschnitt 7.8 Begründung: Die Vorgaben bestimmen keine der beiden Strukturen eindeutig. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Quellenplatzierung bleibt offen. ID: S16 Schweregrad: G1 Betroffene Stelle: „Detaillierte Bewertung“ Feststellung: Eine kompakte Mehrkriterienprüfung oder eine umfangreiche Einzelanalyse ist möglich. Prüfregel: Abschnitt 7.8 Begründung: Es fehlt eine Regel zum erforderlichen Detailgrad. Auswirkung auf dieses Kriterium: Unterschiedliche Ausgabeumfänge sind zulässig. ID: S17 Schweregrad: G1 Betroffene Stelle: „kurz“ Feststellung: Ein Satz oder mehrere kompakte Absätze können als kurz gelten. Prüfregel: Abschnitt 7.8 Begründung: Es fehlt eine Längen- oder Auswahlregel. Auswirkung auf dieses Kriterium: Umfang und Inhaltsauswahl bleiben offen. # 2. Bewertung | Kriterium | Schwachstellen | Berechnung | Punkte | |---|---|---:|---:| | Eindeutigkeit | S01 (G3), S02 (G2), S03 (G2), S04 (G2), S05 (G3), S06 (G2), S07 (G2), S08 (G2), S09 (G2), S10 (G3), S11 (G3), S12 (G2), S13 (G2), S14 (G1), S15 (G2), S16 (G1), S17 (G1) | 5 − 35 | 0 | | Ablauf | keine | 5 − 0 | 5 | | Logik | keine | 5 − 0 | 5 | | Eingaben | S01 (G3) | 5 − 3 | 2 | | Ausgaben | S05 (G3), S11 (G3), S12 (G2), S13 (G2), S14 (G1), S15 (G2), S16 (G1), S17 (G1) | 5 − 15 | 0 | | Entscheidungen | S02 (G2), S03 (G2), S04 (G2), S05 (G3), S06 (G2), S07 (G2), S08 (G2), S09 (G2), S10 (G3), S11 (G3), S12 (G2), S13 (G2) | 5 − 27 | 0 | | Reproduzierbarkeit | S01 (G3), S02 (G2), S03 (G2), S04 (G2), S05 (G3), S06 (G2), S07 (G2), S08 (G2), S09 (G2), S10 (G3), S11 (G3), S12 (G2), S13 (G2), S14 (G1), S15 (G2), S16 (G1), S17 (G1) | 5 − 35 | 0 | | Interpretationsspielraum | S01 (G3), S02 (G2), S03 (G2), S04 (G2), S05 (G3), S06 (G2), S07 (G2), S08 (G2), S09 (G2), S10 (G3), S11 (G3), S12 (G2), S13 (G2), S14 (G1), S15 (G2), S16 (G1), S17 (G1) | 5 − 35 | 0 | Gesamtpunktzahl: 12/40 # 3. Interpretationsstellen ID: S01 Betroffene Stelle: Eingabepost, Originalpost und Screenshot Auslegung A: Der Nutzer stellt Screenshot und Originalpost-Link bereit. Auslegung B: Der Nutzer stellt nur einen Screenshot bereit und das Modell muss den Originalpost selbst lokalisieren. Fehlende Regel: Verbindliche Definition des Eingabepakets, seiner Herkunft und des Verhaltens bei fehlenden Bestandteilen. ID: S02 Betroffene Stelle: „voneinander unabhängige Quellen“ Auslegung A: Quellen müssen unterschiedlichen Institutionen angehören. Auslegung B: Quellen dürfen denselben Sachverhalt nicht voneinander übernommen haben. Fehlende Regel: Kriterium für Quellenunabhängigkeit. ID: S03 Betroffene Stelle: Quellenpriorisierung Auslegung A: Primärquellen haben Vorrang vor allen anderen Quellengruppen. Auslegung B: Alle drei genannten Quellengruppen sind gleichrangig gegenüber sonstigen Quellen zu bevorzugen. Fehlende Regel: Rangfolge und Relevanzkriterium. ID: S04 Betroffene Stelle: Verifizierter X-Handle Auslegung A: Nur eine Verifizierung auf X genügt. Auslegung B: Eine Verlinkung von einer offiziellen Website genügt. Fehlende Regel: Zulässige Verifikationsnachweise und Behandlung nicht abschließend verifizierbarer Fälle. ID: S05 Betroffene Stelle: Implizierte Hauptaussage Auslegung A: Ausgewählt wird die thematisch dominanteste Aussage. Auslegung B: Ausgewählt wird die für die abschließende Argumentation wichtigste Aussage. Fehlende Regel: Auswahlregel für mehrere implizierte Schlussfolgerungen. ID: S06 Betroffene Stelle: Explizite und implizierte Behauptungen Auslegung A: Nur logisch notwendige Folgerungen gelten als impliziert. Auslegung B: Auch kontextuelle Andeutungen gelten als impliziert. Fehlende Regel: Abgrenzungskriterium zwischen den Kategorien. ID: S07 Betroffene Stelle: „wichtiger Kontext“ Auslegung A: Wichtig ist nur Kontext, der das Urteil ändern kann. Auslegung B: Wichtig ist jeder Kontext, der das Verständnis verbessert. Fehlende Regel: Wesentlichkeitskriterium für Kontext. ID: S08 Betroffene Stelle: Allgemeine Aussagen Auslegung A: Nur ausnahmslos formulierte Universalaussagen lösen die Gegenbeispielsuche aus. Auslegung B: Auch statistische Tendenz- und Typikaussagen lösen sie aus. Fehlende Regel: Abgrenzung der auslösenden Aussagearten. ID: S09 Betroffene Stelle: Anspruch der Quelle Auslegung A: Der Anspruch wird anhand der beruflichen Rolle des Autors bestimmt. Auslegung B: Der Anspruch wird anhand der Selbstdarstellung des Accounts oder Mediums bestimmt. Fehlende Regel: Einstufungskriterien und konkrete Folgen jeder Stufe. ID: S10 Betroffene Stelle: „belastbare Evidenz“ Auslegung A: Eine einzelne hochwertige Primärquelle genügt. Auslegung B: Mehrere voneinander unabhängige Bestätigungen sind erforderlich. Fehlende Regel: Verbindliche Evidenzschwelle. ID: S11 Betroffene Stelle: Overall Verdict Auslegung A: Teilweise richtige Einzelfakten bei falschem Gesamteindruck ergeben Mixed. Auslegung B: Derselbe Fall ergibt Misleading. Fehlende Regel: Vollständige, überschneidungsfreie Auswahlregeln für alle fünf Verdicts. ID: S12 Betroffene Stelle: Logical conclusion Auslegung A: Eine nur teilweise belegte Schlussfolgerung ist Partially supported. Auslegung B: Fehlt die tragende Verbindung, ist sie Unsupported. Fehlende Regel: Abgrenzungskriterien und Schwellenwerte. ID: S13 Betroffene Stelle: Confidence Auslegung A: Unzureichende Evidenz führt zu Low. Auslegung B: Unzureichende Evidenz führt zu Not determinable. Fehlende Regel: Zuordnungskriterien für die vier Konfidenzstufen. ID: S14 Betroffene Stelle: Datum und Uhrzeit Auslegung A: Lokale Systemzeit im deutschen Format. Auslegung B: UTC im ISO-8601-Format. Fehlende Regel: Zeitzone und Darstellungsformat. ID: S15 Betroffene Stelle: Quellenplatzierung Auslegung A: Quellen werden direkt hinter Aussagen in allen Inhaltsabschnitten ergänzt. Auslegung B: Aussagen werden im Sources-Abschnitt mit den Quellen zusammengeführt. Fehlende Regel: Verbindliche Position und Zuordnungsstruktur der Quellen. ID: S16 Betroffene Stelle: „Detaillierte Bewertung“ Auslegung A: Pro Behauptung genügt eine kompakte Prüfung der fünf genannten Kriterien. Auslegung B: Jedes Kriterium wird mit Evidenz und Kontext ausführlich einzeln behandelt. Fehlende Regel: Mindestinhalt oder Umfang des Detailgrades. ID: S17 Betroffene Stelle: „kurz“ Auslegung A: Die Begründung besteht aus einem Satz. Auslegung B: Die Begründung besteht aus mehreren kompakten Absätzen. Fehlende Regel: Längen- oder Inhaltsauswahlregel. # 4. Hinweise für den Prompt-Programmierer ID: S01 Problem: Eingabepost, Originalpost und Screenshot sind hinsichtlich Bereitstellung, Herkunft und Fehlensfällen nicht definiert. Änderung: Definiere das verpflichtende Eingabepaket, die Methode zur Lokalisierung des Originalposts und das Verhalten, wenn Originalpost, Medien oder Screenshot fehlen beziehungsweise nicht zugänglich sind. Wirkung: Die erforderlichen Eingaben und Beschaffungsschritte werden eindeutig. ID: S02 Problem: Quellenunabhängigkeit ist nicht operationalisiert. Änderung: Lege verbindlich fest, anhand welcher institutionellen, redaktionellen oder informationellen Kriterien Quellen als voneinander unabhängig gelten. Wirkung: Die Mindestanzahl unabhängiger Quellen wird überprüfbar. ID: S03 Problem: Quellenpriorität und Relevanz sind nicht geregelt. Änderung: Definiere eine Rangfolge der Quellengruppen und ein verbindliches Relevanzkriterium. Wirkung: Die Quellenauswahl und -gewichtung werden reproduzierbar. ID: S04 Problem: Die eindeutige Verifizierung eines X-Handles besitzt keine Kriterien. Änderung: Bestimme zulässige Verifikationsnachweise und das Verhalten, wenn Existenz oder Zuordnung eines Handles nicht abschließend feststellbar sind. Wirkung: Die Entscheidung zwischen Handle und Klarname wird eindeutig. ID: S05 Problem: Bei mehreren implizierten Aussagen fehlt eine Auswahlregel für die Hauptaussage. Änderung: Definiere ein verbindliches Zentralitätskriterium und eine Regel für den Fall mehrerer gleichrangiger Hauptaussagen. Wirkung: Der Abschnitt „Implicit Main Claim“ und der Analysefokus werden eindeutig bestimmbar. ID: S06 Problem: Explizite und implizierte Behauptungen sind nicht abgegrenzt. Änderung: Definiere, ob „impliziert“ nur logisch notwendige Folgerungen oder auch pragmatische und kontextuelle Andeutungen umfasst. Wirkung: Die Segmentierung in A und B wird reproduzierbar. ID: S07 Problem: „Wichtiger Kontext“ besitzt kein Wesentlichkeitskriterium. Änderung: Lege fest, unter welchen Bedingungen Kontext als wichtig gilt, etwa wenn sein Fehlen Wahrheitswert, Reichweite oder zeitliche Einordnung verändert. Wirkung: Die Vollständigkeitsbewertung wird überprüfbar. ID: S08 Problem: Die Bedingung für die Gegenbeispielsuche ist nicht abgegrenzt. Änderung: Definiere, welche Aussageformen als allgemeine Regel oder allgemeiner Zusammenhang gelten und ob statistische Tendenzaussagen eingeschlossen sind. Wirkung: Die Gegenbeispielsuche wird eindeutig ausgelöst. ID: S09 Problem: Anspruchsniveau und daraus folgende Prüfverschärfung sind nicht operationalisiert. Änderung: Definiere Anspruchskategorien, Zuordnungskriterien und die jeweils anzuwendenden Anforderungen an Belege und Sorgfalt. Wirkung: Der Veröffentlichungsstandard wird einheitlich angewandt. ID: S10 Problem: Die Begriffe „belastbar“ und „eindeutig belegt“ besitzen keine Evidenzschwelle. Änderung: Definiere Mindestanforderungen an Quellenqualität, direkte Belegkraft und erforderliche unabhängige Bestätigung. Wirkung: Gegenbelege und Widerlegungen werden nach einem einheitlichen Maßstab anerkannt. ID: S11 Problem: Die fünf Overall-Verdicts sind nicht vollständig voneinander abgegrenzt. Änderung: Ergänze für True, False, Mixed, Misleading und Unverified jeweils notwendige und hinreichende Auswahlbedingungen sowie eine Regel für Überschneidungen. Wirkung: Das zentrale Gesamturteil wird eindeutig und reproduzierbar. ID: S12 Problem: Die Kategorien der logischen Schlussbewertung besitzen keine Auswahlregeln. Änderung: Definiere trennscharfe Kriterien für Supported, Partially supported, Unsupported und False. Wirkung: Der Wert unter „Logical conclusion“ wird eindeutig bestimmbar. ID: S13 Problem: Die Confidence-Stufen besitzen keine Zuordnungskriterien. Änderung: Definiere qualitative oder quantitative Schwellen für High, Medium, Low und Not determinable. Wirkung: Die Konfidenzbewertung wird reproduzierbar. ID: S14 Problem: Datum, Uhrzeit, Zeitzone und Schreibweise sind nicht vollständig festgelegt. Änderung: Gib ein verbindliches Datums-/Uhrzeitformat einschließlich Zeitzone vor. Wirkung: Der Kopfbereich erhält ein überprüfbares Format. ID: S15 Problem: Die Position und Zuordnung der Quellenangaben ist mehrdeutig. Änderung: Lege fest, ob Quellen inline bei den jeweiligen Aussagen, ausschließlich im Sources-Abschnitt oder an beiden Stellen erscheinen müssen, und definiere die Zuordnungsform. Wirkung: Die Quellenstruktur wird eindeutig. ID: S16 Problem: Der verlangte Detailgrad der Einzelbewertungen ist nicht bestimmt. Änderung: Definiere den verpflichtenden Mindestinhalt pro Behauptung oder einen überprüfbaren Umfang. Wirkung: Der Abschnitt „Claim-by-claim assessment“ erhält einen bestimmbaren Detailgrad. ID: S17 Problem: Der verlangte kurze Umfang von Evidence und Derivation ist nicht definiert. Änderung: Lege eine überprüfbare Längen- oder Inhaltsbegrenzung für beide Abschnitte fest. Wirkung: Umfang und Inhaltsauswahl der beiden Abschnitte werden eindeutig.
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Du bist ein hochpräziser, evidenzbasierter Fact-Checker, dessen Ziel es ist, die gesamte Behauptung eines eingegebenen Posts (Text, Grafiken, Statistiken, Argumentationen) vollständig zu analysieren und eine fundierte, logisch nachvollziehbare Bewertung abzugeben.
Deine Analyse muss die Unterscheidung zwischen expliziten Behauptungen und implizierten Schlussfolgerungen treffen und die zugrundeliegende Logik kritisch prüfen.
**Kernanforderung:** Die Bewertung muss sich primär auf die **Gesamtargumentation und die daraus resultierende Schlussfolgerung** konzentrieren, nicht nur auf einzelne, isolierte Fakten.
**Verfahrensschritte (Operationalisierung):**
1. **Quellenbeschaffung und Verifizierung (Aktualität & Tiefe):**
* Führe vor jeder Analyse eine aktuelle Websuche durch, um alle Tatsachenbehauptungen zu verifizieren.
* Verwende niemals ausschließlich internes Wissen.
* Verwende mindestens drei voneinander unabhängige Quellen. Priorisiere Primärquellen, internationale Nachrichtenquellen und relevante fachliche/regionale Quellen.
* Prüfe alle erwähnten Entitäten (Personen, Organisationen, Produkte etc.) mittels Websuche auf die Existenz eines eindeutig verifizierten X-Handles. Verwende bei Nicht-Existenz nur den Klarnamen.
* Bei widersprüchlichen Quellen muss der Widerspruch explizit benannt werden.
2. **Ursprung und Kontext laden:**
* Lade den vollständigen Originalpost (inkl. aller Medien) vollständig.
* Vergleiche den Originalpost mit dem bereitgestellten Screenshot, um Abweichungen oder zusätzlichen Text zu identifizieren.
* Prüfe Zeitstempel und den zeitlichen Kontext der Behauptungen.
3. **Implizierte Hauptaussage bestimmen (Priorität 1):**
* Bestimme die **eigentliche, indirekt formulierte Hauptaussage**, die der Post dem Leser vermitteln will.
* Diese Aussage muss präzise formuliert werden und muss aus der gesamten Argumentationsstruktur (Text, Bilder, Statistiken, Vergleiche, Argumentationsfluss) abgeleitet werden.
4. **Behauptungen segmentieren und bewerten:**
* Trenne die Inhalte in:
* A) Explizite Behauptungen.
* B) Implizierte Behauptungen/Schlussfolgerungen.
* Prüfe jede einzelne Behauptung (A und B) anhand folgender Kriterien:
* Korrektheit (stimmt sie mit Evidenz überein?).
* Vollständigkeit (fehlt wichtiger Kontext?).
* Widerspruch (widersprechen Primärquellen oder offiziellen Stellen?).
* Gegenbelege (existieren belastbare Gegenbeispiele?).
* Zeitliche Prüfung (korrekte zeitliche Einordnung?).
5. **Logik und Kausalität prüfen (Priorität 2):**
* Prüfe die logische Stringenz der Schlussfolgerung:
* Wird Korrelation fälschlicherweise als Kausalität dargestellt?
* Wird aus Einzelfällen eine allgemeine Regel abgeleitet?
* Werden alternative Erklärungen ignoriert?
* Wird ein Modell als Realität dargestellt?
* Folgt die Schlussfolgerung *tatsächlich* aus den präsentierten Daten?
6. **Gegenbeispiele suchen (bei allgemeinen Aussagen):**
* Wenn eine allgemeine Regel oder ein allgemeiner Zusammenhang behauptet wird, suche aktiv nach belegten Gegenbeispielen. Ein einziges eindeutig belegtes Gegenbeispiel genügt zur Widerlegung.
7. **Bewertungsmaßstab (Quelle vs. Behauptung):**
* Der Wahrheitswert der Behauptung ist unabhängig vom Autor.
* Der **Veröffentlichungsstandard** wird durch den **objektiv erkennbaren Anspruch der Quelle** bestimmt (z.B. Privatperson vs. Experte/Behörde).
* Je höher der institutionelle/fachliche Anspruch der Quelle, desto strenger sind die Anforderungen an Beweisführung, Sorgfalt und die Trennung von Fakten/Meinungen.
8. **Endgültige Urteilsbildung (Rule Against Verdict Leniency):**
* **Keine Zurückhaltung:** Das Overall Verdict darf niemals vorsichtig auf "Misleading" oder "Unverified" abgeschwächt werden, wenn die zentrale vermittelte Aussage objektiv falsch ist.
* **"False" ist die Standardeinstellung**, wenn:
* Die zentrale Behauptung durch belastbare Evidenz widerlegt wird.
* Die Schlussfolgerung den präsentierten Daten widerspricht.
* Eine Kausalität behauptet wird, obwohl belegte Gegenursachen die Erklärung ausschließen.
* Die zentrale Aussage objektiv falsch ist oder durch Evidenz widerlegt wird.
9. **Vermittlungsabsicht ableiten (Derivation):**
* Leite die **Intended Message** (die Botschaft, die der Autor vermitteln wollte) ausschließlich aus den beobachtbaren Bestandteilen des Posts (Struktur, Wortwahl, Hervorhebungen, Argumentationsfluss) ab.
* Vermeide jegliche Spekulation über die inneren Motive des Autors.
**Ausgabeformat (Strikte Einhaltung):**
AI Fact-Check 2.0 [Aktuelles Datum und Uhrzeit]
Headline
Overall Verdict (Wähle exakt: True, False, Mixed, Misleading, Unverified)
----------------------------------------
Implicit Main Claim
(Präzise Formulierung der aus dem Gesamtpost logisch hergeleiteten Hauptaussage.)
----------------------------------------
Claim-by-claim assessment
(Detaillierte Bewertung jeder einzelnen Behauptung A und B, inklusive Begründung der Korrektheit und des Kontextes.)
----------------------------------------
Logical conclusion
(Bewertung der logischen Ableitung: Supported, Partially supported, Unsupported, False)
----------------------------------------
Evidence
(Kurze, faktenbasierte Begründung ausschließlich auf Basis verifizierter Fakten. Keine Spekulation.)
----------------------------------------
Sources
(Liste der Quellen, unmittelbar an die entsprechenden Aussagen angehängt. Bei Entitäten: Eindeutig verifizierter X-Handle oder Klarnamen.)
========================================
Intended Message
(Formuliere die aus dem Gesamtpost logisch hergeleitete Botschaft, die dem Leser vermittelt werden soll.)
----------------------------------------
Derivation
(Begründe kurz und nachvollziehbar, welche konkreten Aussagen, Bilder, Grafiken, Formulierungen oder Argumentationsschritte zu dieser Einordnung führen.)
----------------------------------------
Confidence (Wähle exakt: High, Medium, Low, Not determinable)
Gen 5
Bewertet · Parent: Gen 4
Vollständigen Prüfbericht anzeigen
# 1. Prüfbericht ## 1. Eindeutigkeit ### ID: S03 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „anhand aktueller, unabhängiger Quellen“ Feststellung: Der handlungssteuernde Begriff „aktuell“ ist nicht definiert. Prüfregel: Abschnitt 7.1; Schritt 3 Begründung: Es fehlt ein zeitlicher Schwellenwert oder eine Auswahlregel. „Aktuell“ kann die zuletzt veröffentlichte Quelle oder eine Quelle innerhalb eines bestimmten Zeitraums bedeuten. Auswirkung auf dieses Kriterium: Unterschiedlich alte Quellen können als zulässig oder unzulässig behandelt werden. ### ID: S04 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Verwende mindestens drei voneinander unabhängige Quellen.“ Feststellung: Es ist nicht definiert, wann zwei Quellen als voneinander unabhängig gelten. Prüfregel: Abschnitt 7.1; Schritt 3; F2 Begründung: Unabhängigkeit kann sich auf Herausgeber, Eigentümer, Autoren oder die zugrunde liegende Primärquelle beziehen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Dieselbe Quellenkombination kann je nach Auslegung als ausreichend oder nicht ausreichend gelten. ### ID: S05 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „belastbare Evidenz“, „belastbare Gegenbelege“, „eindeutig belegtes Gegenbeispiel“, „verifizierter Fakten“ Feststellung: Der erforderliche Evidenz- und Verifikationsstandard ist nicht operationalisiert. Prüfregel: Abschnitt 7.1; Schritt 3; F2 Begründung: Es fehlen Kriterien dafür, wann Evidenz belastbar, ein Fakt verifiziert oder ein Gegenbeispiel eindeutig belegt ist. Auswirkung auf dieses Kriterium: Quellen und Tatsachen können nach unterschiedlichen Evidenzschwellen akzeptiert oder verworfen werden. ### ID: S06 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „die Anforderungen an Beweisführung steigen mit der fachlichen Autorität/institutionellen Stellung der Quelle“ und „muss die Prüfung der Evidenz strenger sein“ Feststellung: Die verlangte Verschärfung des Beweismaßstabs ist nicht bestimmt. Prüfregel: Abschnitt 7.1; Schritt 3; F2 Begründung: Der Prompt legt nicht fest, worin die strengere Prüfung besteht, etwa in mehr Quellen, höherer Quellenqualität oder einem anderen Beweismaß. Auswirkung auf dieses Kriterium: Quellen mit institutionellem Anspruch können nach unterschiedlichen, jeweils promptkonformen Maßstäben geprüft werden. ### ID: S07 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: „durchschnittlicher Leser vernünftigerweise“, „tatsächlich nahelegt“, „objektiv vermittelten Inhalt“ und „engste plausible Interpretation“ Feststellung: Die maßgeblichen Auswahlbegriffe zur Bestimmung der implizierten Hauptaussage sind nicht definiert. Prüfregel: Abschnitt 7.1; Schritt 3; F2 Begründung: Es gibt keine Kriterien dafür, welcher Lesermaßstab gilt, wann eine Schlussfolgerung nahegelegt wird oder wie die engste plausible Interpretation bestimmt wird. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die als Hauptaussage ausgewählte Botschaft kann trotz identischen Posts unterschiedlich ausfallen. ### ID: S09 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Attribution: Korrekt, Inkorrekt, Unverifiziert“, „Underlying Claim: Wahr, Falsch, Gemischt, Unverifiziert“ und „Adoption by Poster: Explizit, Implizit, Nicht etabliert“ Feststellung: Für die Statuswerte fehlen vollständige Abgrenzungs- und Auswahlkriterien. Prüfregel: Abschnitt 7.1; F2 Begründung: Der Prompt benennt zulässige Werte, definiert aber insbesondere nicht die Grenzen zwischen „Gemischt“ und „Unverifiziert“ sowie zwischen impliziter Übernahme und nicht etablierter Übernahme. Auswirkung auf dieses Kriterium: Dieselbe Zuschreibung oder Behauptung kann unterschiedliche Statuswerte erhalten. ### ID: S10 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: „Overall Verdict (Wähle exakt eine aus: True, False, Mixed, Misleading, Unverified)“ Feststellung: Es sind nur Kriterien für „False“ angegeben; die übrigen vier Urteile sind nicht voneinander abgegrenzt. Prüfregel: Abschnitt 7.1; F2 Begründung: Für „True“, „Mixed“, „Misleading“ und „Unverified“ fehlen verbindliche Auswahlregeln. Zudem ist „Das Overall Verdict darf niemals vorsichtig sein“ nicht operationalisiert. Auswirkung auf dieses Kriterium: In allen Fällen, die nicht eindeutig unter die False-Kriterien fallen, ist die Urteilswahl nicht eindeutig. ### ID: S11 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Confidence (Wähle exakt eine aus: High, Medium, Low, Not determinable)“ Feststellung: Die vier Konfidenzstufen sind nicht definiert. Prüfregel: Abschnitt 7.1; F2 Begründung: Es fehlen Schwellenwerte oder Kriterien zur Auswahl zwischen High, Medium, Low und Not determinable. Auswirkung auf dieses Kriterium: Dieselbe Evidenzlage kann unterschiedlichen Konfidenzstufen zugeordnet werden. ### ID: S12 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Logical conclusion (Bewertung der logischen Schlussfolgerung: Supported, Partially supported, Unsupported, False)“ Feststellung: Die vier Bewertungswerte für die logische Schlussfolgerung sind nicht abgegrenzt. Prüfregel: Abschnitt 7.1; F2 Begründung: Insbesondere fehlen Kriterien für die Grenzen zwischen „Partially supported“, „Unsupported“ und „False“. Auswirkung auf dieses Kriterium: Dieselbe logische Beziehung kann unterschiedlich klassifiziert werden. ### ID: S13 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „AI Fact-Check [aktuelles Datum und Uhrzeit]“ Feststellung: Die Zeitzone beziehungsweise der maßgebliche Zeitbezug ist nicht definiert. Prüfregel: Abschnitt 7.1; F5 Begründung: Derselbe Ausführungszeitpunkt kann abhängig von lokaler Zeitzone zu verschiedenen Datums- und Uhrzeitangaben führen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der verpflichtende Zeitstempel ist nicht eindeutig bestimmbar. ### ID: S14 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Headline“ Feststellung: Es ist nicht definiert, ob „Headline“ als wörtliche Überschrift auszugeben oder durch eine generierte inhaltliche Überschrift zu ergänzen beziehungsweise zu ersetzen ist. Prüfregel: Abschnitt 7.1; F5 Begründung: Anders als bei den übrigen Ausgabebestandteilen enthält der Prompt für „Headline“ keine Inhalts- oder Einsetzungsregel. Auswirkung auf dieses Kriterium: Unterschiedliche Ausgabestrukturen und Inhalte sind mit dem Wortlaut vereinbar. ### ID: S15 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: „Wenn eine allgemeine Regel oder ein allgemeiner Zusammenhang behauptet wird“ und „Ein einziges eindeutig belegtes Gegenbeispiel genügt zur Widerlegung einer allgemein formulierten Regel.“ Feststellung: Der Anwendungsbereich der Ein-Gegenbeispiel-Regel ist mehrdeutig. Prüfregel: Abschnitt 7.1; Schritt 3 Begründung: „Allgemeine Regel“ kann ausschließlich eine universelle Aussage oder auch einen allgemeinen statistischen beziehungsweise tendenziellen Zusammenhang bezeichnen. Ein einzelnes Gegenbeispiel hat in diesen Fällen unterschiedliche Widerlegungswirkung. Auswirkung auf dieses Kriterium: Dieselbe Behauptung kann vollständig widerlegt oder trotz Gegenbeispiel weiter als möglicher Zusammenhang behandelt werden. ### ID: S16 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Prüfe alle erwähnten Personen, Unternehmen, Organisationen, Behörden, Produkte, Projekte auf existierende, eindeutig verifizierte X-Handles.“ Feststellung: Der Bezugsbereich von „alle erwähnten“ und der Maßstab für „eindeutig verifiziert“ sind nicht definiert. Prüfregel: Abschnitt 7.1; Schritt 3; F2 Begründung: „Alle erwähnten“ kann nur Entitäten im geprüften Post oder zusätzlich Entitäten in Quellen und im erzeugten Bericht umfassen. Außerdem fehlt ein Kriterium für die eindeutige Verifikation eines Handles. Auswirkung auf dieses Kriterium: Umfang und Ergebnis der Handle-Prüfung können unterschiedlich ausfallen. ## 2. Ablauf Keine Schwachstelle nach den definierten Prüfregeln festgestellt. ## 3. Logik ### ID: S02 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: „Der vollständige Originalpost ist die einzige Grundlage für die Analyse.“ gegenüber „anhand aktueller, unabhängiger Quellen verifizieren“ und „Verwende mindestens drei voneinander unabhängige Quellen.“ Feststellung: Die alleinige Analysegrundlage kollidiert mit der verpflichtenden Verwendung externer Quellen. Prüfregel: Abschnitt 7.3; Schritt 5 Begründung: Wenn der Originalpost die einzige Grundlage der Analyse sein muss, dürfen externe Quellen keine weitere Grundlage bilden. Die Verifikations- und Evidenzregeln verlangen jedoch gerade die inhaltliche Verwendung solcher Quellen. Beide Anforderungen gelten für denselben Fact-Check und können bei dieser Bedeutung von „einzige Grundlage“ nicht gleichzeitig erfüllt werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Es ist logisch nicht bestimmbar, ob externe Evidenz Grundlage der Analyse sein darf. ### ID: S08 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: „Bei Mehrdeutigkeit wähle die engste Interpretation“ gegenüber „Wenn mehrere vernünftige Interpretationen bestehen, müssen diese getrennt mit ihrem jeweiligen Sicherheitsgrad bewertet werden.“ Feststellung: Für denselben Mehrdeutigkeitsfall werden eine einzelne auszuwählende Interpretation und die getrennte Bewertung mehrerer Interpretationen verlangt. Prüfregel: Abschnitt 7.3; Schritt 5 Begründung: Bei mehreren vernünftigen und plausiblen Interpretationen gelten beide Anforderungen gleichzeitig. Die Beschränkung auf die eine engste Interpretation und die verpflichtende separate Bewertung mehrerer Interpretationen sind nicht gleichzeitig erfüllbar. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die weitere Verarbeitung einer mehrdeutigen Hauptaussage kann nicht regelkonform entschieden werden. ## 4. Eingaben ### ID: S01 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: „Lade den vollständigen Originalpost“ und „Der vollständige Originalpost ist die einzige Grundlage für die Analyse.“ Feststellung: Die Herkunft des vollständigen Originalposts und das Verhalten bei fehlendem oder nicht zugänglichem Originalpost sind nicht definiert. Prüfregel: Abschnitt 7.4; F4 Begründung: Das Laden und die anschließende ausschließliche Verwendung des Originalposts benötigen einen Link, eine Kennung, einen bereitgestellten Volltext oder eine andere Bezugsquelle. Der Prompt legt keine solche Quelle und kein Verhalten bei deren Fehlen fest. Auswirkung auf dieses Kriterium: Eine für den ersten Verarbeitungsschritt und die weitere Analyse erforderliche Eingabe kann nicht zuverlässig bestimmt oder beschafft werden. ## 5. Ausgaben ### ID: S07 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: „Implicit Main Claim“ in Verbindung mit den erweiterten Interpretationsregeln Feststellung: Der verpflichtende Inhalt der implizierten Hauptaussage ist wegen der undefinierten Interpretationsmaßstäbe nicht eindeutig bestimmbar. Prüfregel: Abschnitt 7.5; F5 Begründung: Mehrere unterschiedliche Hauptaussagen können abhängig vom verwendeten Leser- und Plausibilitätsmaßstab ausgewählt werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Ein zentraler verpflichtender Ausgabebestandteil kann inhaltlich unterschiedlich ausfallen. ### ID: S09 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Die verpflichtenden Attribution-, Underlying-Claim- und Adoption-Statuswerte Feststellung: Die auszugebenden beziehungsweise im Claim-Assessment anzuwendenden Statuswerte sind mangels Auswahlkriterien nicht eindeutig bestimmbar. Prüfregel: Abschnitt 7.5; F5 Begründung: Der Prompt verlangt konkrete Statusklassifikationen, stellt aber keine vollständigen Klassifikationsregeln bereit. Auswirkung auf dieses Kriterium: Verpflichtende Bewertungsergebnisse können unterschiedlich ausgegeben werden. ### ID: S10 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: „Overall Verdict (Wähle exakt eine aus: True, False, Mixed, Misleading, Unverified)“ Feststellung: Das verpflichtende Gesamturteil kann außerhalb der definierten False-Fälle nicht eindeutig ausgewählt werden. Prüfregel: Abschnitt 7.5; F5 Begründung: Vier der fünf zulässigen Werte besitzen keine Abgrenzungskriterien. Auswirkung auf dieses Kriterium: Ein zentraler verpflichtender Ausgabebestandteil ist in zahlreichen zulässigen Fällen unbestimmbar. ### ID: S11 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Confidence (Wähle exakt eine aus: High, Medium, Low, Not determinable)“ Feststellung: Die verpflichtende Konfidenzangabe ist mangels Auswahlkriterien nicht eindeutig bestimmbar. Prüfregel: Abschnitt 7.5; F5 Begründung: Keine Regel ordnet eine konkrete Evidenzlage einer der vier Stufen zu. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der verpflichtende Confidence-Wert kann unterschiedlich ausfallen. ### ID: S12 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Logical conclusion … Supported, Partially supported, Unsupported, False“ Feststellung: Die verpflichtende Bewertung der logischen Schlussfolgerung ist nicht eindeutig bestimmbar. Prüfregel: Abschnitt 7.5; F5 Begründung: Die vier zulässigen Werte sind nicht durch Entscheidungskriterien getrennt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der verpflichtende Logical-conclusion-Wert kann unterschiedlich ausfallen. ### ID: S13 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „AI Fact-Check [aktuelles Datum und Uhrzeit]“ Feststellung: Der verpflichtende Zeitstempel ist ohne Zeitzonenregel nicht vollständig bestimmt. Prüfregel: Abschnitt 7.5; F5 Begründung: Mehrere unterschiedliche Zeitangaben können für denselben Ausführungszeitpunkt korrekt sein. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der Kopf der Ausgabe ist nicht reproduzierbar festgelegt. ### ID: S14 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Headline“ Feststellung: Der Inhalt des verpflichtenden Headline-Bestandteils ist nicht bestimmt. Prüfregel: Abschnitt 7.5; F5 Begründung: Der Prompt enthält weder eine Einsetzungsanweisung noch Kriterien für eine zu generierende Überschrift. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Ausgabe kann nur das Wort „Headline“ oder eine frei erzeugte Überschrift enthalten. ## 6. Entscheidungen ### ID: S03 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „aktuelle … Quellen“ Feststellung: Für die Auswahl aktueller Quellen fehlt ein Zeitkriterium. Prüfregel: Abschnitt 7.6; F2 Begründung: Der Prompt verlangt eine Quellenauswahl, definiert aber nicht, ab welchem Alter Quellen ausgeschlossen werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Unterschiedliche Quellenbestände können ausgewählt werden. ### ID: S04 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „mindestens drei voneinander unabhängige Quellen“ Feststellung: Für die Entscheidung über die Unabhängigkeit einer Quelle fehlt ein Kriterium. Prüfregel: Abschnitt 7.6; F2 Begründung: Mehrere mögliche Unabhängigkeitsbegriffe sind mit dem Prompt vereinbar. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Entscheidung, ob der Mindestquellenstandard erfüllt ist, kann unterschiedlich ausfallen. ### ID: S05 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „belastbare Evidenz“, „verifizierter Fakten“ Feststellung: Für die Annahme oder Zurückweisung von Evidenz fehlen verbindliche Kriterien. Prüfregel: Abschnitt 7.6; F2 Begründung: Die verlangte Evidenzbewertung ist eine Auswahlentscheidung ohne festgelegte Evidenzschwelle. Auswirkung auf dieses Kriterium: Derselbe Beleg kann berücksichtigt oder verworfen werden. ### ID: S06 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Anforderungen an Beweisführung steigen“ und „strenger“ Feststellung: Die bei institutionellen Quellen anzuwendende strengere Entscheidungsschwelle ist nicht definiert. Prüfregel: Abschnitt 7.6; F2 Begründung: Der Prompt verlangt eine Anpassung des Prüfmaßstabs, bestimmt aber deren Art und Umfang nicht. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Evidenz kann je nach frei gewählter Verschärfung unterschiedlich bewertet werden. ### ID: S07 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Regeln zur Auswahl der implizierten Hauptaussage Feststellung: Es fehlt ein bestimmtes Auswahlkriterium zwischen mehreren naheliegenden oder plausiblen Hauptaussagen. Prüfregel: Abschnitt 7.6; F2 Begründung: Die verwendeten Auswahlbegriffe sind nicht operationalisiert. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die zentrale Auswahlentscheidung des Fact-Checks ist nicht eindeutig ausführbar. ### ID: S09 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Attribution-, Underlying-Claim- und Adoption-Kategorien Feststellung: Die Auswahl zwischen den jeweils zulässigen Statuswerten ist nicht vollständig geregelt. Prüfregel: Abschnitt 7.6; F2 Begründung: Die Kategorien werden genannt, aber nicht durch notwendige und hinreichende Kriterien abgegrenzt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Statusentscheidungen können unterschiedlich ausfallen. ### ID: S10 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Auswahl des Overall Verdict Feststellung: Für vier von fünf zulässigen Urteilen fehlen Auswahlregeln. Prüfregel: Abschnitt 7.6; F2 Begründung: Die False-Kriterien bestimmen nicht, wann stattdessen True, Mixed, Misleading oder Unverified zu wählen ist. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die zentrale Endentscheidung ist in zahlreichen Fällen nicht eindeutig ausführbar. ### ID: S11 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Auswahl der Confidence-Stufe Feststellung: Für die Konfidenzstufe fehlt eine Auswahlregel. Prüfregel: Abschnitt 7.6; F2 Begründung: Die vier zulässigen Werte sind lediglich aufgezählt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Unterschiedliche Confidence-Stufen können für dieselbe Evidenzlage gewählt werden. ### ID: S12 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Auswahl der Bewertung unter „Logical conclusion“ Feststellung: Für die vier zulässigen Werte fehlt eine Abgrenzungsregel. Prüfregel: Abschnitt 7.6; F2 Begründung: Es ist nicht festgelegt, welche Evidenz- oder Logiklage welchem Wert entspricht. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Bewertung der Schlussfolgerung kann unterschiedlich ausfallen. ### ID: S15 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Ein-Gegenbeispiel-Regel Feststellung: Es ist nicht eindeutig entscheidbar, bei welchen Arten allgemeiner Aussagen ein Gegenbeispiel eine vollständige Widerlegung bewirkt. Prüfregel: Abschnitt 7.6; F2 Begründung: Der Prompt grenzt universelle Regeln nicht von statistischen oder tendenziellen Zusammenhängen ab. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Widerlegungsentscheidung und damit das Gesamturteil können unterschiedlich ausfallen. ### ID: S16 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Prüfung „aller erwähnten“ Entitäten und Verwendung „eindeutig verifizierter“ Handles Feststellung: Umfang und Verifikationsentscheidung der Handle-Prüfung sind nicht definiert. Prüfregel: Abschnitt 7.6; F2 Begründung: Weder der relevante Erwähnungsbereich noch das Verifikationskriterium ist festgelegt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Unterschiedliche Entitäten und Handles können geprüft beziehungsweise ausgegeben werden. ## 7. Reproduzierbarkeit ### ID: S01 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Laden des vollständigen Originalposts Feststellung: Unterschiedliche Beschaffungswege oder ein Abbruch beziehungsweise Fortfahren mit vorhandenem Material sind möglich. Prüfregel: Abschnitt 7.7 Begründung: Die Eingabequelle und das Verhalten bei fehlender Verfügbarkeit sind nicht geregelt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Unterschiedliche Originalinhalte oder Verarbeitungspfade können zugrunde gelegt werden. ### ID: S02 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Originalpost als „einzige Grundlage“ gegenüber externer Verifikation Feststellung: Die kollidierenden Grundlagenregeln ermöglichen keine reproduzierbare Festlegung der zulässigen Evidenzbasis. Prüfregel: Abschnitt 7.7 Begründung: Je nach Behandlung des Konflikts wird ausschließlich der Post oder zusätzlich externe Evidenz als Analysegrundlage verwendet. Auswirkung auf dieses Kriterium: Verarbeitung und Ergebnis können erheblich voneinander abweichen. ### ID: S03 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „aktuelle“ Quellen Feststellung: Unterschiedliche Zeitgrenzen ermöglichen unterschiedliche Quellenauswahlen. Prüfregel: Abschnitt 7.7 Begründung: Eine Quelle kann unter einer Auslegung aktuell und unter einer anderen veraltet sein. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Evidenzbasis ist nicht reproduzierbar. ### ID: S04 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „unabhängige Quellen“ Feststellung: Unterschiedliche Unabhängigkeitsmaßstäbe ermöglichen unterschiedliche Quellensätze. Prüfregel: Abschnitt 7.7 Begründung: Getrennte Herausgeber können beispielsweise dieselbe Primärquelle verwenden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Erfüllung des Mindestquellenstandards ist nicht reproduzierbar. ### ID: S05 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Evidenz- und Verifikationsbegriffe Feststellung: Unterschiedliche Evidenzschwellen führen zu unterschiedlichen akzeptierten Fakten. Prüfregel: Abschnitt 7.7 Begründung: Der Prompt legt keine einheitliche Qualifikationsschwelle fest. Auswirkung auf dieses Kriterium: Claim-Bewertungen und Gesamturteil können variieren. ### ID: S06 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Verschärfter Beweismaßstab bei institutionellen Quellen Feststellung: Unterschiedliche Formen der Verschärfung führen zu unterschiedlichen Prüfungen. Prüfregel: Abschnitt 7.7 Begründung: Mehr Quellen, bessere Quellen oder höhere Gewissheitsschwellen sind jeweils möglich. Auswirkung auf dieses Kriterium: Institutionell zugeschriebene Aussagen werden nicht reproduzierbar bewertet. ### ID: S07 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Bestimmung der implizierten Hauptaussage Feststellung: Unterschiedliche Leser- und Plausibilitätsmaßstäbe ermöglichen unterschiedliche Hauptaussagen. Prüfregel: Abschnitt 7.7 Begründung: Die zentrale inhaltliche Auswahl ist nicht operationalisiert. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der gesamte weitere Fact-Check kann sich auf unterschiedliche Aussagen beziehen. ### ID: S08 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Auswahl einer Interpretation gegenüber separater Bewertung mehrerer Interpretationen Feststellung: Der Konflikt ermöglicht unterschiedliche Verarbeitungsstrukturen. Prüfregel: Abschnitt 7.7 Begründung: Eine Ausführung kann eine Interpretation auswählen, eine andere mehrere Interpretationen parallel bewerten. Auswirkung auf dieses Kriterium: Umfang, Struktur und Ergebnisse des Berichts unterscheiden sich. ### ID: S09 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Statusklassifikationen Feststellung: Fehlende Abgrenzungen ermöglichen unterschiedliche Statusentscheidungen. Prüfregel: Abschnitt 7.7 Begründung: Dieselbe Evidenzlage kann mehreren Statuswerten zugeordnet werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Claim-by-claim-Bewertung ist nicht reproduzierbar. ### ID: S10 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Overall Verdict Feststellung: Fehlende Kriterien für vier Urteile ermöglichen unterschiedliche Gesamturteile. Prüfregel: Abschnitt 7.7 Begründung: Fälle außerhalb eindeutig definierter False-Fälle können unterschiedlich klassifiziert werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Das zentrale Endergebnis ist nicht reproduzierbar. ### ID: S11 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Confidence Feststellung: Unterschiedliche Konfidenzstufen sind für dieselbe Grundlage möglich. Prüfregel: Abschnitt 7.7 Begründung: Es fehlen Auswahlkriterien und Schwellenwerte. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Konfidenzangabe ist nicht reproduzierbar. ### ID: S12 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Logical conclusion Feststellung: Unterschiedliche Logikstatus sind für dieselbe Schlussfolgerung möglich. Prüfregel: Abschnitt 7.7 Begründung: Die Statuswerte sind nicht abgegrenzt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die logische Gesamtbewertung ist nicht reproduzierbar. ### ID: S13 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Aktuelles Datum und Uhrzeit Feststellung: Unterschiedliche Zeitzonen erzeugen unterschiedliche Zeitstempel. Prüfregel: Abschnitt 7.7 Begründung: Der maßgebliche Zeitstandard ist nicht festgelegt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der Ausgabekopf fällt abhängig von der verwendeten Zeitzone unterschiedlich aus. ### ID: S14 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Headline“ Feststellung: Unterschiedliche Ausgabestrukturen sind möglich. Prüfregel: Abschnitt 7.7 Begründung: „Headline“ kann als statisches Label oder als Platzhalter für einen generierten Titel behandelt werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Struktur und Inhalt der Ausgabe unterscheiden sich. ### ID: S15 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Gegenbeispielregel Feststellung: Ein Gegenbeispiel kann abhängig von der Auslegung eine vollständige oder nur begrenzte Widerlegungswirkung haben. Prüfregel: Abschnitt 7.7 Begründung: Universelle und statistische Aussagen werden nicht voneinander abgegrenzt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Claim-Bewertung und Overall Verdict können unterschiedlich ausfallen. ### ID: S16 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Identifikation offizieller Handles Feststellung: Unterschiedliche Prüfbereiche und Verifikationsmaßstäbe führen zu unterschiedlichen Handles. Prüfregel: Abschnitt 7.7 Begründung: Weder der Entitätenumfang noch der Nachweis der offiziellen Zuordnung ist festgelegt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Rechercheumfang und Quellenangaben sind nicht reproduzierbar. ## 8. Interpretationsspielraum ### ID: S01 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Laden des vollständigen Originalposts Feststellung: Mehrere Beschaffungs- und Fehlerbehandlungsweisen sind möglich. Prüfregel: Abschnitt 7.8 Begründung: Der Prompt bestimmt weder die Quelle noch das Verhalten bei fehlendem Zugriff. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die LLM kann selbst nach dem Post suchen, eine Rückfrage stellen oder mit dem vorhandenen Material fortfahren. ### ID: S03 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „aktuelle“ Quellen Feststellung: Mehrere Zeitmaßstäbe sind möglich. Prüfregel: Abschnitt 7.8 Begründung: Sowohl die neueste verfügbare Quelle als auch alle Quellen innerhalb eines Zeitfensters können als aktuell gelten. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die zugelassene Evidenzbasis variiert. ### ID: S04 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „voneinander unabhängige Quellen“ Feststellung: Mehrere Unabhängigkeitsbegriffe sind möglich. Prüfregel: Abschnitt 7.8 Begründung: Unabhängigkeit kann institutionell oder in Bezug auf die Informationsherkunft verstanden werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Unterschiedliche Quellenkombinationen erfüllen die Mindestanforderung. ### ID: S05 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Evidenz- und Verifikationsbegriffe Feststellung: Mehrere Evidenzschwellen sind möglich. Prüfregel: Abschnitt 7.8 Begründung: Ein einzelner Primärbeleg oder eine unabhängige Mehrfachbestätigung können jeweils als ausreichend angesehen werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Fakten werden unterschiedlich angenommen oder verworfen. ### ID: S06 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „strenger“ Beweismaßstab Feststellung: Mehrere Verschärfungsformen sind möglich. Prüfregel: Abschnitt 7.8 Begründung: Strenger kann mehr Quellen oder höherwertige Quellen bedeuten. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der anzuwendende Prüfprozess ist nicht einheitlich. ### ID: S07 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Regeln zur naheliegenden und engsten plausiblen Interpretation Feststellung: Mehrere Leser- und Plausibilitätsmaßstäbe sind möglich. Prüfregel: Abschnitt 7.8 Begründung: Der Prompt enthält keine Auswahlregel zwischen ihnen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Unterschiedliche Hauptaussagen können bestimmt werden. ### ID: S09 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Statuskategorien für Zuschreibung, Wahrheitsgehalt und Übernahme Feststellung: Grenzfälle können mehreren Statuswerten zugeordnet werden. Prüfregel: Abschnitt 7.8 Begründung: Es fehlen Abgrenzungsregeln für die aufgelisteten Werte. Auswirkung auf dieses Kriterium: Statusentscheidungen unterscheiden sich. ### ID: S10 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Overall Verdict Feststellung: Fälle außerhalb der False-Kriterien können mehreren Urteilen zugeordnet werden. Prüfregel: Abschnitt 7.8 Begründung: Keine Regel legt fest, welches der übrigen Urteile Vorrang hat. Auswirkung auf dieses Kriterium: Unterschiedliche Gesamturteile sind möglich. ### ID: S11 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Confidence Feststellung: Mehrere Konfidenzstufen können derselben Evidenzlage zugeordnet werden. Prüfregel: Abschnitt 7.8 Begründung: Es fehlen Schwellenwerte und Auswahlregeln. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Konfidenzangabe variiert. ### ID: S12 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Logical conclusion Feststellung: Mehrere Logikstatus können derselben Schlussfolgerung zugeordnet werden. Prüfregel: Abschnitt 7.8 Begründung: Die Kategorien sind nicht voneinander abgegrenzt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die logische Gesamtbewertung variiert. ### ID: S13 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „aktuelles Datum und Uhrzeit“ Feststellung: Mehrere Zeitzonen sind zulässig. Prüfregel: Abschnitt 7.8 Begründung: Keine Zeitzone oder einheitliche Zeitnorm wird vorgeschrieben. Auswirkung auf dieses Kriterium: Unterschiedliche Zeitstempel sind möglich. ### ID: S14 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Headline“ Feststellung: Das Element kann als festes Label oder als Platzhalter interpretiert werden. Prüfregel: Abschnitt 7.8 Begründung: Es fehlt eine Regel, die eine dieser Auslegungen auswählt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Ausgabe enthält entweder nur das Wort oder eine generierte Überschrift. ### ID: S15 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: „allgemeine Regel oder ein allgemeiner Zusammenhang“ Feststellung: Die Ein-Gegenbeispiel-Regel kann eng oder weit angewendet werden. Prüfregel: Abschnitt 7.8 Begründung: Eine Begrenzung auf universelle Aussagen ist nicht festgelegt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Ein Zusammenhang wird entweder vollständig widerlegt oder nur eingeschränkt. ### ID: S16 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „alle erwähnten“ und „eindeutig verifizierte X-Handles“ Feststellung: Mehrere Prüfbereiche und Verifikationsmaßstäbe sind möglich. Prüfregel: Abschnitt 7.8 Begründung: Es fehlt eine Auswahlregel für den Umfang und den erforderlichen Nachweis. Auswirkung auf dieses Kriterium: Unterschiedliche Entitäten und Handles werden berücksichtigt. # 2. Bewertung | Kriterium | Schwachstellen | Berechnung | Punkte | |---|---|---:|---:| | Eindeutigkeit | S03 (G2), S04 (G2), S05 (G2), S06 (G2), S07 (G3), S09 (G2), S10 (G3), S11 (G2), S12 (G2), S13 (G2), S14 (G2), S15 (G3), S16 (G2) | 5 − 2 − 2 − 2 − 2 − 3 − 2 − 3 − 2 − 2 − 2 − 2 − 3 − 2 | 0 | | Ablauf | keine | 5 − 0 | 5 | | Logik | S02 (G3), S08 (G3) | 5 − 3 − 3 | 0 | | Eingaben | S01 (G3) | 5 − 3 | 2 | | Ausgaben | S07 (G3), S09 (G2), S10 (G3), S11 (G2), S12 (G2), S13 (G2), S14 (G2) | 5 − 3 − 2 − 3 − 2 − 2 − 2 − 2 | 0 | | Entscheidungen | S03 (G2), S04 (G2), S05 (G2), S06 (G2), S07 (G3), S09 (G2), S10 (G3), S11 (G2), S12 (G2), S15 (G3), S16 (G2) | 5 − 2 − 2 − 2 − 2 − 3 − 2 − 3 − 2 − 2 − 3 − 2 | 0 | | Reproduzierbarkeit | S01 (G3), S02 (G3), S03 (G2), S04 (G2), S05 (G2), S06 (G2), S07 (G3), S08 (G3), S09 (G2), S10 (G3), S11 (G2), S12 (G2), S13 (G2), S14 (G2), S15 (G3), S16 (G2) | 5 − 3 − 3 − 2 − 2 − 2 − 2 − 3 − 3 − 2 − 3 − 2 − 2 − 2 − 2 − 3 − 2 | 0 | | Interpretationsspielraum | S01 (G3), S03 (G2), S04 (G2), S05 (G2), S06 (G2), S07 (G3), S09 (G2), S10 (G3), S11 (G2), S12 (G2), S13 (G2), S14 (G2), S15 (G3), S16 (G2) | 5 − 3 − 2 − 2 − 2 − 2 − 3 − 2 − 3 − 2 − 2 − 2 − 2 − 3 − 2 | 0 | Gesamtpunktzahl: 7/40 # 3. Interpretationsstellen ID: S01 Betroffene Stelle: „Lade den vollständigen Originalpost“ Auslegung A: Die LLM sucht den Originalpost eigenständig anhand des vorhandenen Texts oder Screenshots. Auslegung B: Die LLM fordert einen Link oder den vollständigen Text vom Nutzer an. Auslegung C: Die LLM arbeitet bei fehlendem Zugriff mit dem vorhandenen Ausschnitt weiter. Fehlende Regel: Bezugsquelle und Verhalten bei fehlendem oder gescheitertem Zugriff. ID: S03 Betroffene Stelle: „aktuelle … Quellen“ Auslegung A: Nur die jeweils neueste verfügbare Quelle ist aktuell. Auslegung B: Alle Quellen innerhalb eines nicht näher bestimmten Zeitfensters gelten als aktuell. Fehlende Regel: Zeitlicher Schwellenwert oder verbindliche Aktualitätsregel. ID: S04 Betroffene Stelle: „voneinander unabhängige Quellen“ Auslegung A: Unterschiedliche Herausgeber genügen für Unabhängigkeit. Auslegung B: Die Quellen müssen zusätzlich auf voneinander unabhängiger Recherche oder unterschiedlichen Primärinformationen beruhen. Fehlende Regel: Definition der Quellenunabhängigkeit. ID: S05 Betroffene Stelle: „belastbare Evidenz“ und „verifizierte Fakten“ Auslegung A: Ein zuverlässiger Primärbeleg genügt. Auslegung B: Eine Tatsache muss durch mehrere unabhängige Quellen bestätigt sein. Fehlende Regel: Evidenz- und Verifikationsschwelle. ID: S06 Betroffene Stelle: „Anforderungen an Beweisführung steigen“ Auslegung A: Es sind zusätzliche unabhängige Quellen erforderlich. Auslegung B: Die Anzahl bleibt gleich, aber die Quellen müssen einer höheren Qualitätsstufe angehören. Auslegung C: Es gilt eine höhere Gewissheitsschwelle für das Urteil. Fehlende Regel: Art und Umfang der strengeren Prüfung. ID: S07 Betroffene Stelle: „durchschnittlicher Leser vernünftigerweise“ und „engste plausible Interpretation“ Auslegung A: Maßgeblich ist ein fachlich nicht vorgebildeter Leser. Auslegung B: Maßgeblich ist ein durchschnittlicher Leser innerhalb der angesprochenen Fach- oder Zielgruppe. Fehlende Regel: Verbindlicher Lesermaßstab und Auswahlkriterium für Plausibilität und Enge. ID: S09 Betroffene Stelle: Statuswerte für Attribution, Underlying Claim und Adoption by Poster Auslegung A: Teilweise bestätigte Behauptungen werden als „Gemischt“ bewertet. Auslegung B: Sie werden als „Unverifiziert“ bewertet, solange wesentliche Teile nicht abschließend belegt sind. Fehlende Regel: Vollständige Abgrenzungsregeln für alle Statuswerte. ID: S10 Betroffene Stelle: „True, False, Mixed, Misleading, Unverified“ Auslegung A: Eine überwiegend richtige Aussage mit fehlendem Kontext wird als „Misleading“ bewertet. Auslegung B: Dieselbe Aussage wird wegen richtiger und problematischer Bestandteile als „Mixed“ bewertet. Fehlende Regel: Auswahl- und Prioritätsregeln für alle Overall-Verdict-Kategorien. ID: S11 Betroffene Stelle: „High, Medium, Low, Not determinable“ Auslegung A: Mehrere übereinstimmende Quellen führen zu „High“. Auslegung B: „High“ wird nur bei übereinstimmenden Primärquellen vergeben; sonst „Medium“. Fehlende Regel: Kriterien oder Schwellenwerte für die Konfidenzstufen. ID: S12 Betroffene Stelle: „Supported, Partially supported, Unsupported, False“ Auslegung A: Eine nicht ausreichend belegte Schlussfolgerung wird als „Unsupported“ bewertet. Auslegung B: Wenn ein Teil der Prämissen zutrifft, wird sie als „Partially supported“ bewertet. Fehlende Regel: Abgrenzung und Auswahlregel für die vier Logikstatus. ID: S13 Betroffene Stelle: „aktuelles Datum und Uhrzeit“ Auslegung A: Lokale Systemzeit der ausführenden Umgebung. Auslegung B: UTC. Fehlende Regel: Verbindliche Zeitzone oder Zeitnorm. ID: S14 Betroffene Stelle: „Headline“ Auslegung A: Das Wort „Headline“ wird als festes Label ausgegeben. Auslegung B: Es wird eine inhaltliche Überschrift generiert und unter oder anstelle des Labels ausgegeben. Fehlende Regel: Inhalts- und Einsetzungsregel für die Headline. ID: S15 Betroffene Stelle: Ein Gegenbeispiel widerlegt eine „allgemein formulierte Regel“ Auslegung A: Die Regel gilt nur für universelle Aussagen wie „immer“ oder „alle“. Auslegung B: Die Regel gilt auch für allgemeine statistische oder tendenzielle Zusammenhänge. Fehlende Regel: Begrenzung des Anwendungsbereichs der Ein-Gegenbeispiel-Regel. ID: S16 Betroffene Stelle: „alle erwähnten“ Entitäten und „eindeutig verifizierte X-Handles“ Auslegung A: Nur Entitäten im zu prüfenden Post werden geprüft; ein Plattform-Verifizierungsmerkmal genügt. Auslegung B: Auch Entitäten in Quellen und Bericht werden geprüft; zusätzlich ist eine externe offizielle Zuordnung erforderlich. Fehlende Regel: Geltungsbereich der Erwähnungen und Nachweiskriterium für offizielle Handles. # 4. Hinweise für den Prompt-Programmierer ID: S01 Problem: Quelle und Fehlerbehandlung für das Laden des vollständigen Originalposts fehlen. Änderung: Festlegen, welche Eingabe den Originalpost identifiziert oder enthält und ob bei fehlendem beziehungsweise gescheitertem Zugriff eine Rückfrage, ein Abbruch oder eine Analyse des verfügbaren Materials erfolgen soll. Wirkung: Die erforderliche Eingabequelle und der weitere Verarbeitungspfad werden bestimmbar. ID: S02 Problem: Der Originalpost wird als einzige Analysegrundlage bezeichnet, während externe Quellen verpflichtend als Verifikationsgrundlage verwendet werden müssen. Änderung: Präzisieren, dass der vollständige Originalpost allein den Gegenstand und Umfang der zu prüfenden Behauptungen bestimmt, während externe Quellen die Evidenzgrundlage der Verifikation bilden. Wirkung: Der Konflikt zwischen Analysegegenstand und Evidenzgrundlage wird beseitigt. ID: S03 Problem: „Aktuell“ besitzt keinen zeitlichen Maßstab. Änderung: Einen verbindlichen Aktualitätszeitraum oder eine Auswahlregel für die jeweils aktuellste verfügbare Quelle festlegen. Wirkung: Die Auswahl aktueller Quellen wird eindeutig. ID: S04 Problem: Quellenunabhängigkeit ist nicht definiert. Änderung: Festlegen, ob Unabhängigkeit institutionelle Trennung, unterschiedliche Autoren, unterschiedliche Eigentümer und/oder voneinander unabhängige Informationsherkunft voraussetzt. Wirkung: Die Erfüllung des Mindestquellenstandards wird prüfbar. ID: S05 Problem: Der Evidenz- und Verifikationsstandard ist nicht operationalisiert. Änderung: Verbindliche Kriterien dafür definieren, wann Evidenz, Gegenbelege und Fakten als belastbar, eindeutig belegt beziehungsweise verifiziert gelten. Wirkung: Belege können nach einem einheitlichen Maßstab angenommen oder verworfen werden. ID: S06 Problem: Die strengere Beweisführung bei institutionellen Quellen ist in Art und Umfang unbestimmt. Änderung: Konkret festlegen, welche zusätzliche Quellenanzahl, Quellenqualität oder Gewissheitsschwelle bei den bezeichneten Quellenkategorien anzuwenden ist. Wirkung: Die geforderte Verschärfung wird reproduzierbar ausführbar. ID: S07 Problem: Die Auswahl der implizierten Hauptaussage beruht auf nicht definierten Leser-, Plausibilitäts- und Nähebegriffen. Änderung: Einen verbindlichen Lesermaßstab sowie überprüfbare Kriterien für „naheliegend“, „plausibel“, „objektiv vermittelt“ und die Auswahl der engsten Interpretation festlegen. Wirkung: Die implizierte Hauptaussage kann nach einer einheitlichen Auswahlregel bestimmt werden. ID: S08 Problem: Bei Mehrdeutigkeit werden zugleich die Auswahl einer einzigen engen Interpretation und die getrennte Bewertung mehrerer Interpretationen verlangt. Änderung: Eine Prioritätsregel festlegen, ob bei mehreren vernünftigen Interpretationen alle bewertet werden oder unter welchen Bedingungen ausschließlich die engste Interpretation ausgewählt wird. Wirkung: Der Konflikt im Umgang mit mehrdeutigen Posts wird beseitigt. ID: S09 Problem: Die Statuswerte für Attribution, Underlying Claim und Adoption by Poster sind nicht vollständig abgegrenzt. Änderung: Für jeden Statuswert verbindliche Zuordnungskriterien und Regeln für Grenzfälle definieren. Wirkung: Die drei Statusklassifikationen werden eindeutig und reproduzierbar. ID: S10 Problem: Für True, Mixed, Misleading und Unverified fehlen Auswahl- und Abgrenzungsregeln. Änderung: Für alle fünf Overall-Verdict-Werte vollständige Kriterien und eine Prioritätsregel für gleichzeitig erfüllte Kriterien festlegen; dabei die Bedeutung von „niemals vorsichtig“ konkretisieren. Wirkung: Das verpflichtende Gesamturteil wird in allen Fällen bestimmbar. ID: S11 Problem: Die Confidence-Stufen besitzen keine Auswahlkriterien. Änderung: Kriterien oder Schwellenwerte für High, Medium, Low und Not determinable definieren. Wirkung: Die Konfidenzangabe wird eindeutig zuordenbar. ID: S12 Problem: Die Werte für „Logical conclusion“ sind nicht voneinander abgegrenzt. Änderung: Festlegen, welche logische und evidenzbezogene Situation zu Supported, Partially supported, Unsupported beziehungsweise False führt. Wirkung: Die Bewertung der logischen Schlussfolgerung wird reproduzierbar. ID: S13 Problem: Für das aktuelle Datum und die Uhrzeit fehlt eine Zeitzone. Änderung: Eine verbindliche Zeitzone oder Zeitnorm, beispielsweise UTC, einschließlich des Ausgabeformats festlegen. Wirkung: Der verpflichtende Zeitstempel wird eindeutig. ID: S14 Problem: Inhalt und Funktion des Bestandteils „Headline“ sind nicht definiert. Änderung: Festlegen, ob „Headline“ als festes Label stehen bleibt und nach welchen Kriterien darunter eine inhaltliche Überschrift erzeugt wird. Wirkung: Der verpflichtende Ausgabebestandteil erhält eine prüfbare Struktur und einen bestimmbaren Inhalt. ID: S15 Problem: Die Ein-Gegenbeispiel-Regel grenzt universelle Regeln nicht von statistischen oder tendenziellen Zusammenhängen ab. Änderung: Festlegen, dass ein einzelnes Gegenbeispiel nur bei einer ausdrücklich universellen Behauptung zur vollständigen Widerlegung genügt, oder einen anderen eindeutig definierten Anwendungsbereich angeben. Wirkung: Die Widerlegungswirkung eines Gegenbeispiels wird eindeutig bestimmbar. ID: S16 Problem: Prüfbereich und Verifikationsmaßstab für offizielle X-Handles sind unbestimmt. Änderung: Festlegen, welche Erwähnungen erfasst werden und welcher konkrete Nachweis ein Handle als offiziell und eindeutig verifiziert qualifiziert. Wirkung: Umfang und Ergebnis der Handle-Prüfung werden reproduzierbar.
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Du bist ein hochpräziser, evidenzbasierter Fact-Checker, dessen Ziel es ist, die tatsächliche Behauptung eines eingegebenen Posts vollständig zu analysieren, unabhängig davon, ob diese Behauptung explizit formuliert oder durch Argumentation, Grafiken, Korrelationen oder Schlussfolgerungen impliziert wird. Du musst die Logik und die Wahrheit der gesamten Argumentationskette bewerten.
**Kernanforderung:** Die Analyse muss die implizierte Hauptaussage identifizieren und diese anhand aktueller, unabhängiger Quellen verifizieren. Spekulation ist strikt untersagt.
**Verfahrensschritte (Muss-Reihenfolge einhalten):**
1. **Input-Verarbeitung und Kontext-Laden:**
* Lade den vollständigen Originalpost (falls ein Social-Media-Post vorliegt).
* Vergleiche den Originalpost mit dem bereitgestellten Screenshot (falls vorhanden) und identifiziere jeglichen zusätzlichen Text.
* Prüfe Zeitstempel und den zeitlichen Kontext des Posts.
* Der vollständige Originalpost ist die einzige Grundlage für die Analyse.
2. **Implizierte Hauptaussage bestimmen (Priorität 1):**
* Bestimme die zentrale, eigentliche Aussage, die der Post dem Leser vermitteln möchte.
* Diese Aussage muss explizit formuliert werden und muss aus der Kombination von Text, Bildern, Diagrammen, Grafiken, Statistiken, Vergleichen, Quellenangaben und Argumentationsstruktur abgeleitet werden.
3. **Behauptungen segmentieren (Priorität 2):**
* Trenne die Inhalte in:
* A) Explizite Behauptungen.
* B) Implizierte Behauptungen bzw. Schlussfolgerungen.
* Beide Kategorien werden unabhängig geprüft.
4. **Quellenzuschreibung prüfen (Priorität 3):**
* Wenn der Post Aussagen einer Quelle zuschreibt (z.B. "nach", "berichtet", "sagt"), prüfe diese strikt getrennt:
* **Attribution:** Korrekt, Inkorrekt, Unverifiziert.
* **Underlying Claim:** Wahr, Falsch, Gemischt, Unverifiziert.
* **Adoption by Poster:** Explizit, Implizit, Nicht etabliert.
* Erkenne, dass eine korrekte Zuschreibung den Wahrheitsgehalt nicht automatisch beweist.
5. **Prüfung jeder Behauptung (Priorität 4):**
* Für jede identifizierte Behauptung prüfe:
* Korrektheit (stimmt sie mit Evidenz überein?).
* Vollständigkeit (fehlt wichtiger Kontext?).
* Widerspruch (widersprechen Primärquellen oder offiziellen Stellen?).
* Gegenbelege (existieren belastbare Gegenbelege?).
6. **Logikprüfung (Priorität 5):**
* Prüfe die logische Ableitung der Schlussfolgerung aus der Evidenz.
* **Spezifische Logik-Checks:**
* Wird Korrelation als Kausalität dargestellt?
* Wird aus einem Einzelfall eine allgemeine Regel abgeleitet?
* Werden alternative Erklärungen ignoriert?
* Wird ein Modell als Realität dargestellt?
* Wird aus einer Theorie eine Tatsache gemacht?
* Wird suggeriert, dass ein einzelner Faktor ein komplexes Phänomen erklärt?
* Folgt die Schlussfolgerung tatsächlich aus den gezeigten Daten?
7. **Gegenbeispiele suchen (Priorität 6):**
* Wenn eine allgemeine Regel oder ein allgemeiner Zusammenhang behauptet wird, suche aktiv nach belegten Gegenbeispielen.
* Ein einziges eindeutig belegtes Gegenbeispiel genügt zur Widerlegung einer allgemein formulierten Regel.
* Gegenbeispiele müssen denselben Sachverhalt betreffen.
8. **Zeitliche Prüfung (Priorität 7):**
* Für alle zeitabhängigen Behauptungen: Bestimme Datum und Uhrzeit.
* Bewerten, ob ältere Ereignisse als aktuell dargestellt werden (dies ist als irreführend zu bewerten).
9. **Quellenstandard und Evidenz (Priorität 8):**
* Verwende mindestens drei voneinander unabhängige Quellen.
* Priorisiere: Primärquelle > Internationale Nachrichtenquelle > Regionale/Fachliche Quelle.
* Bei widersprüchlichen Quellen: Den Widerspruch explizit benennen.
* **Bewertungsmaßstab:** Der Wahrheitswert ist unabhängig vom Autor, aber die Anforderungen an Beweisführung steigen mit der fachlichen Autorität/institutionellen Stellung der Quelle (z.B. Experte/Behörde vs. Privatperson).
10. **Identifikation offizieller Handles (Priorität 9):**
* Prüfe alle erwähnten Personen, Unternehmen, Organisationen, Behörden, Produkte, Projekte auf existierende, eindeutig verifizierte X-Handles.
* Verwende nur eindeutig verifizierte Handles; andernfalls den Klarnamen.
11. **Erweiterte Interpretationsregeln (Priorität 10):**
* **Prinzip der naheliegenden Interpretation:** Die implizierte Hauptaussage darf nur das wiedergeben, was ein durchschnittlicher Leser vernünftigerweise aus dem Gesamtpost ableiten würde.
* **Regel der naheliegenden Schlussfolgerung:** Prüfe nur Schlussfolgerungen, die der Post tatsächlich nahelegt.
* **Interpretationsgrenze:** Implizierte Aussagen dürfen nicht über den objektiv vermittelten Inhalt hinausgehen.
* **Regel der engsten plausiblen Interpretation:** Bei Mehrdeutigkeit wähle die engste Interpretation, die durch den Post eindeutig gestützt wird.
12. **Herleitung der Vermittlungsabsicht (Priorität 11):**
* Leite die Botschaft des Autors ausschließlich aus den objektiv beobachtbaren Bestandteilen (explizite/implizite Behauptungen, Wortwahl, Struktur etc.) her.
* Spekulationen über persönliche Motive sind strengstens untersagt.
* Wenn mehrere vernünftige Interpretationen bestehen, müssen diese getrennt mit ihrem jeweiligen Sicherheitsgrad bewertet werden.
13. **Endgültige Urteilsbildung und Regel gegen Zurückhaltung (Priorität 12):**
* **Regel gegen Lenienz:** Das Overall Verdict darf niemals vorsichtig sein. Ein Overall Verdict von „False“ muss gegeben werden, wenn die zentrale vermittelte Aussage objektiv falsch ist.
* **Kriterium für "False":** Das Urteil ist "False", wenn:
* Die zentrale Behauptung durch belastbare Evidenz widerlegt wird.
* Die Schlussfolgerung den präsentierten Daten widerspricht.
* Aus korrekten Daten eine objektiv falsche Gesamtaussage konstruiert wird.
* Eine Kausalität behauptet wird, obwohl belegte Gegenursachen/Gegenbeispiele die Erklärung ausschließen.
* Eine Notwendigkeit als erwiesen dargestellt wird, obwohl die Evidenz das Gegenteil zeigt.
* Die verwendete Quelle ausdrücklich etwas anderes feststellt als der Post behauptet.
* **Source Status-Anpassung:** Bei Quellen mit hohem institutionellem Anspruch (Experte, Behörde), muss die Prüfung der Evidenz strenger sein. Wenn diese Quellen Daten präsentieren, die die Behauptung nicht stützen oder ihr widersprechen, darf das Urteil nicht aus Vorsicht auf „Misleading“ abgeschwächt werden; es muss auf „False“ geprüft werden, wenn die zentrale Aussage objektiv falsch ist.
**Ausgabeformat (Muss exakt eingehalten werden):**
AI Fact-Check [aktuelles Datum und Uhrzeit]
Headline
Overall Verdict (Wähle exakt eine aus: True, False, Mixed, Misleading, Unverified)
----------------------------------------
Implicit Main Claim
(Formuliere die aus dem Gesamtpost logisch hergeleitete Botschaft, die dem Leser vermittelt werden soll.)
----------------------------------------
Derivation
(Begründe kurz und nachvollziehbar, welche konkreten Aussagen, Bilder, Grafiken, Formulierungen oder Argumentationsschritte zu dieser Einordnung führen.)
----------------------------------------
Confidence (Wähle exakt eine aus: High, Medium, Low, Not determinable)
----------------------------------------
Claim-by-claim assessment
(Bewertung jeder einzelnen Behauptung, inklusive der zugrundeliegenden Evidenz und des Verhältnisses zur Logik.)
----------------------------------------
Logical conclusion
(Bewertung der logischen Schlussfolgerung: Supported, Partially supported, Unsupported, False)
----------------------------------------
Evidence
(Kurze Begründung ausschließlich auf Basis verifizierter Fakten. Keine Spekulation.)
----------------------------------------
Sources
(Quellen unmittelbar an den entsprechenden Aussagen angeben. Bei Personen, Unternehmen oder Behörden nach Möglichkeit mit eindeutig verifiziertem offiziellem X-Handle.)
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Regel zur Nachvollziehbarkeit des Endergebnis
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Der Fact Check muss kausale, nachvollziehbare Ketten bilden, die erklären, warum das Endergebnis (Overall Verdict, Implizierte Hauptaussage, etc.) so bestimmt wurde.
Gen 6
Bewertet · Parent: Gen 4
Vollständigen Prüfbericht anzeigen
# 1. Prüfbericht ## 1. Eindeutigkeit ID: S01 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „aktuelle Websuche“; „verfügbare, aktuelle […] Quellen“ Feststellung: Der handlungssteuernde Begriff „aktuell“ ist nicht definiert. Prüfregel: Abschnitt 6 Schritt 3; Abschnitt 7.1 Begründung: Es fehlen Zeitspanne, Stichtag oder verbindliche Auswahlregel. Sowohl kürzlich veröffentlichte Quellen als auch ältere, weiterhin maßgebliche Quellen können als aktuell gelten. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die zulässige Quellenauswahl ist nicht eindeutig bestimmt. ID: S02 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „mindestens drei voneinander unabhängige Quellen“ Feststellung: „voneinander unabhängig“ ist nicht definiert. Prüfregel: Abschnitt 6 Schritt 3; Abschnitt 7.1 Begründung: Unabhängigkeit kann sich auf Herausgeber, Eigentümer, Autoren oder die zugrunde liegende Evidenz beziehen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Unterschiedliche Quellenkombinationen können als regelkonform angesehen werden. ID: S03 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „eines eindeutig verifizierten X-Handles“ Feststellung: Das Kriterium für ein „eindeutig verifiziertes“ X-Handle ist nicht festgelegt. Prüfregel: Abschnitt 6 Schritt 3; Abschnitt 7.1 Begründung: Der Prompt bestimmt nicht, ob eine X-Verifizierungsmarkierung, eine Verlinkung auf einer offiziellen Website oder eine andere Bestätigung erforderlich ist. Auswirkung auf dieses Kriterium: Derselbe Account kann je nach Auslegung verwendet oder verworfen werden. ID: S05 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: „durchschnittlicher Leser vernünftigerweise“; „engste plausible Interpretation“; „am eindeutigsten gestützt“ Feststellung: Die Auswahlregel für die implizierte Hauptaussage verwendet mehrere unbestimmte Begriffe. Prüfregel: Abschnitt 6 Schritte 3 und 4; Abschnitt 7.1 Begründung: Es fehlen Kriterien dafür, welche Leserperspektive maßgeblich ist, wann eine Interpretation plausibel ist und wie die stärkste Stützung verglichen wird. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die als Kernziel verlangte Hauptaussage kann unterschiedlich bestimmt werden. ID: S06 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Fehlt wichtiger Kontext?“ Feststellung: Der Begriff „wichtiger Kontext“ ist nicht definiert. Prüfregel: Abschnitt 6 Schritt 3; Abschnitt 7.1 Begründung: Es ist nicht festgelegt, ob nur urteilsändernder Kontext oder auch erklärender Hintergrund einzubeziehen ist. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der Umfang der Vollständigkeitsprüfung bleibt mehrdeutig. ID: S07 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Correct/Incorrect/Unverified“, „True/False/Mixed/Unverified“, „Explicit/Implied/Not established“ Feststellung: Für die drei Klassifikationen der Attribution-Analyse fehlen Zuordnungskriterien. Prüfregel: Abschnitt 6 Schritt 4; F2; Abschnitt 7.1 Begründung: Der Prompt nennt abgeschlossene Kategorien, definiert jedoch nicht, wann welche Kategorie auszuwählen ist. Auswirkung auf dieses Kriterium: Derselbe Befund kann unterschiedlichen Kategorien zugeordnet werden. ID: S08 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Je höher der fachliche/institutionelle Anspruch der Quelle, desto strenger sind die Anforderungen“ Feststellung: Die Abstufung des Prüfmaßstabs ist nicht operationalisiert. Prüfregel: Abschnitt 6 Schritt 3; Abschnitt 7.1 Begründung: Weder „höher“ noch „strenger“ wird durch Stufen, Schwellenwerte oder konkrete zusätzliche Prüfhandlungen bestimmt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der anzuwendende Prüfmaßstab ist nicht eindeutig. ID: S09 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: „Overall Verdict [True / False / Mixed / Misleading / Unverified]“ sowie die Kriterien in Schritt 9 Feststellung: Die Auswahlregeln für das Overall Verdict sind unvollständig und trennen insbesondere „Mixed“, „Misleading“ und „Unverified“ nicht voneinander. Prüfregel: Abschnitt 6 Schritt 4; F2; Abschnitt 7.1 Begründung: Für „False“ bestehen konkrete Regeln. Für die übrigen Kategorien wird lediglich eine gemeinsame notwendige Bedingung genannt; hinreichende und trennende Kriterien fehlen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Das zentrale Endurteil kann nicht eindeutig gewählt werden. ID: S10 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Logical conclusion (Supported / Partially supported / Unsupported / False)“ Feststellung: Die Kategorien der logischen Schlussbewertung besitzen keine Zuordnungskriterien. Prüfregel: Abschnitt 6 Schritt 4; F2; Abschnitt 7.1 Begründung: Es ist nicht definiert, welcher Grad logischer Stützung die einzelnen Kategorien auslöst oder wie „Unsupported“ von „False“ abzugrenzen ist. Auswirkung auf dieses Kriterium: Unterschiedliche logische Einstufungen desselben Befunds bleiben möglich. ID: S11 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Confidence (High / Medium / Low / Not determinable)“ Feststellung: Für die Konfidenzstufen fehlen Auswahlkriterien. Prüfregel: Abschnitt 6 Schritt 4; F2; Abschnitt 7.1 Begründung: Es bestehen weder Schwellenwerte noch qualitative Bedingungen für die vier Werte. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Konfidenzeinstufung ist nicht eindeutig reproduzierbar. ID: S12 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „AI Fact-Check [Aktuelles Datum und Uhrzeit]“ Feststellung: Zeitquelle, Zeitzone und Darstellungsformat des Zeitstempels sind nicht definiert. Prüfregel: Abschnitt 7.1; F4; F5 Begründung: Mehrere Zeitquellen, Zeitzonen und Datumsformate sind mit dem Wortlaut vereinbar. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der verpflichtende Zeitstempel besitzt keine eindeutige Darstellung. ID: S13 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Headline“ Feststellung: Der verlangte Inhalt der Headline ist nicht definiert. Prüfregel: F5; Abschnitt 7.1 Begründung: Der Prompt sagt nicht, ob die Headline den Post, die Hauptaussage, das Urteil oder einen anderen Inhalt zusammenfassen soll. Auswirkung auf dieses Kriterium: Inhaltlich unterschiedliche Überschriften erfüllen den Wortlaut. ID: S14 Schweregrad: G1 Betroffene Stelle: „Kurze, faktenbasierte Begründung“; „Begründe kurz und nachvollziehbar“ Feststellung: Der Umfang „kurz“ ist nicht bestimmt. Prüfregel: Abschnitt 6 Schritt 3; Abschnitt 7.1 Begründung: Es fehlen Wort-, Satz- oder Absatzgrenzen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der zulässige Umfang der beiden Ausgabeteile bleibt offen. ID: S15 Schweregrad: G1 Betroffene Stelle: Parenthetische Texte im „Erforderlichen Ausgabeformat“, etwa „(Formuliere …)“ Feststellung: Es ist nicht eindeutig, ob die parenthetischen Texte als wörtliche Bestandteile oder nur als Ausfüllanweisungen auszugeben sind. Prüfregel: Abschnitt 7.1; Abschnitt 7.5 Begründung: Der Prompt verlangt eine Ausgabe „exakt nach dem folgenden Schema“, kennzeichnet die Klammertexte aber nicht ausdrücklich als Platzhalter oder Metaanweisungen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Zwei unterschiedliche Ausgabestrukturen sind mit dem Wortlaut vereinbar. ## 2. Ablauf ID: S04 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: „Lade den vollständigen Originalpost“; „Der vollständige Originalpost ist die alleinige Grundlage.“ Feststellung: Für den Fall, dass ein vollständiger Social-Media-Originalpost nicht auffindbar oder nicht zugänglich ist, ist der weitere Ablauf nicht definiert. Prüfregel: Abschnitt 7.2; Abschnitt 7.4 Begründung: Die Schritte sind sequenziell vorgeschrieben. Ohne den als alleinige Grundlage festgelegten Originalpost ist nicht bestimmt, ob die Analyse abgebrochen, eingeschränkt fortgesetzt oder als unverifiziert ausgegeben werden soll. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der Übergang von der Kontextbeschaffung zur weiteren Analyse ist in diesem Fall unbestimmt. ## 3. Logik Keine Schwachstelle nach den definierten Prüfregeln festgestellt. ## 4. Eingaben ID: S04 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: „Lade den vollständigen Originalpost“; „Der vollständige Originalpost ist die alleinige Grundlage.“ Feststellung: Das Verhalten bei fehlendem oder unzugänglichem Originalpost ist nicht definiert. Prüfregel: Abschnitt 7.4 Begründung: Der vollständige Originalpost ist ausdrücklich erforderlich, aber für sein Fehlen besteht keine Verhaltensregel. Auswirkung auf dieses Kriterium: Eine erforderliche Informationsgrundlage kann fehlen, ohne dass die zulässige Verarbeitung bestimmt ist. ID: S12 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „AI Fact-Check [Aktuelles Datum und Uhrzeit]“ Feststellung: Die Herkunft der für den Zeitstempel erforderlichen aktuellen Zeitinformation ist nicht definiert. Prüfregel: F4; Abschnitt 7.4 Begründung: Der verpflichtende Ausgabebestandteil benötigt eine aktuelle Zeitangabe, ohne dass eine Zeitquelle festgelegt ist. Auswirkung auf dieses Kriterium: Unterschiedliche Zeitgrundlagen können verwendet werden. ## 5. Ausgaben ID: S03 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Angabe des eindeutig verifizierten X-Handles, falls vorhanden“ Feststellung: Der verpflichtende Quellenbestandteil hängt von einem nicht definierten Verifikationskriterium ab. Prüfregel: F5; Abschnitt 7.5 Begründung: Ohne Verifikationsregel ist nicht bestimmbar, ob ein Handle oder der Klarname auszugeben ist. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der Inhalt der Quellenliste ist nicht eindeutig bestimmbar. ID: S05 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: „Implicit Main Claim“ und „Intended Message“ Feststellung: Die verpflichtend auszugebende Hauptaussage kann wegen der unbestimmten Interpretationsregeln nicht eindeutig bestimmt werden. Prüfregel: F5; Abschnitt 7.5 Begründung: Unterschiedliche plausible Reichweiten der vermittelten Aussage führen zu unterschiedlichen Pflichtausgaben. Auswirkung auf dieses Kriterium: Zwei zentrale Ausgabebestandteile sind inhaltlich nicht eindeutig festgelegt. ID: S07 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Attribution-Analyse und „Claim-by-claim assessment“ Feststellung: Die verlangten Attributionseinstufungen sind mangels Zuordnungskriterien nicht eindeutig bestimmbar. Prüfregel: F5; Abschnitt 7.5 Begründung: Die Klassifikationswerte sind vorgegeben, ihre konkrete Anwendung jedoch nicht. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Ergebnisse der Attribution-Analyse können unterschiedlich ausfallen. ID: S09 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: „Overall Verdict [True / False / Mixed / Misleading / Unverified]“ Feststellung: Der verpflichtende Verdict-Wert ist nicht für alle Fälle eindeutig bestimmbar. Prüfregel: F5; Abschnitt 7.5 Begründung: Die Kategorien außerhalb von „False“ werden nicht hinreichend voneinander abgegrenzt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Ein zentraler Pflichtbestandteil der Ausgabe kann unterschiedliche Werte erhalten. ID: S10 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Logical conclusion (Supported / Partially supported / Unsupported / False)“ Feststellung: Die verpflichtende Kategorie ist mangels Auswahlkriterien nicht eindeutig bestimmbar. Prüfregel: F5; Abschnitt 7.5 Begründung: Die vier Kategorien werden lediglich aufgezählt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die logische Schlussbewertung kann unterschiedlich ausgegeben werden. ID: S11 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Confidence (High / Medium / Low / Not determinable)“ Feststellung: Der verpflichtende Konfidenzwert ist nicht eindeutig bestimmbar. Prüfregel: F5; Abschnitt 7.5 Begründung: Für die Werte bestehen keine Schwellen oder Zuordnungsbedingungen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Unterschiedliche Konfidenzwerte sind für denselben Befund zulässig. ID: S12 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „AI Fact-Check [Aktuelles Datum und Uhrzeit]“ Feststellung: Das verlangte Zeitstempelformat ist nicht ausreichend definiert. Prüfregel: F5; Abschnitt 7.5 Begründung: Zeitzone, Datumsreihenfolge und Zeitdarstellung fehlen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Einhaltung des Zeitstempelformats ist nicht einheitlich prüfbar. ID: S13 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Headline“ Feststellung: Der Inhalt des verpflichtenden Ausgabebestandteils ist nicht bestimmbar. Prüfregel: F5; Abschnitt 7.5 Begründung: Für die Headline wird kein Gegenstand und keine inhaltliche Funktion festgelegt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Beliebige, sachlich unterschiedliche Headlines können das Schema erfüllen. ID: S14 Schweregrad: G1 Betroffene Stelle: „Kurze […] Begründung“; „Begründe kurz“ Feststellung: Die geforderte Kürze ist nicht prüfbar definiert. Prüfregel: Abschnitt 7.5 Begründung: Es fehlt eine messbare Umfangsgrenze. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Einhaltung der Längenvorgabe kann nicht objektiv geprüft werden. ID: S15 Schweregrad: G1 Betroffene Stelle: Parenthetische Texte im erforderlichen Ausgabeformat Feststellung: Das Ausgabeformat unterscheidet nicht zwischen auszugebendem Text und Ausfüllanweisungen. Prüfregel: Abschnitt 7.5 Begründung: Wegen der verlangten exakten Schemaeinhaltung sind sowohl wörtliche Ausgabe als auch Ersetzung der Klammertexte vertretbar. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die geforderte Ausgabestruktur ist nicht eindeutig prüfbar. ## 6. Entscheidungen ID: S01 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „aktuelle […] Quellen“ Feststellung: Für die Entscheidung, ob eine Quelle aktuell ist, fehlt ein Kriterium. Prüfregel: F2; Abschnitt 7.6 Begründung: Weder Stichtag noch Altersgrenze oder fachabhängige Regel sind angegeben. Auswirkung auf dieses Kriterium: Quellen können unterschiedlich zugelassen oder ausgeschlossen werden. ID: S02 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „voneinander unabhängige Quellen“ Feststellung: Für die Entscheidung über Quellenunabhängigkeit fehlt ein Kriterium. Prüfregel: F2; Abschnitt 7.6 Begründung: Die relevante Art der Unabhängigkeit ist nicht bestimmt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Dieselbe Quellenkombination kann als ausreichend oder unzureichend bewertet werden. ID: S03 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „eindeutig verifizierten X-Handles“ Feststellung: Für die Auswahl zwischen X-Handle und Klarname fehlt eine Verifikationsregel. Prüfregel: F2; Abschnitt 7.6 Begründung: Der Prompt verlangt eine bedingte Auswahl, definiert aber nicht, wie die Bedingung nachgewiesen wird. Auswirkung auf dieses Kriterium: Handle und Klarname können alternativ gewählt werden. ID: S05 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Regeln zur Auswahl der implizierten Hauptaussage Feststellung: Die Auswahl zwischen mehreren möglichen Hauptaussagen ist nicht operationalisiert. Prüfregel: F2; Abschnitt 7.6 Begründung: Die verwendeten Auswahlbegriffe besitzen keine verbindlichen Entscheidungskriterien. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die zentrale Hauptentscheidung des Prompts kann unterschiedlich ausfallen. ID: S06 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Fehlt wichtiger Kontext?“ Feststellung: Für die Auswahl aufzunehmender Kontextinformationen fehlt ein Relevanzkriterium. Prüfregel: F2; Abschnitt 7.6 Begründung: Der Prompt verlangt eine Entscheidung über Wichtigkeit, ohne sie zu definieren. Auswirkung auf dieses Kriterium: Unterschiedlicher Kontext kann als erforderlich bewertet werden. ID: S07 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Kategorien der Attribution-Analyse Feststellung: Die verlangten Klassifikationsentscheidungen besitzen keine Zuordnungsregeln. Prüfregel: F2; Abschnitt 7.6 Begründung: Die Kategorien werden angegeben, aber nicht durch Bedingungen voneinander getrennt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Mehrere Kategoriewerte bleiben gleichzeitig vertretbar. ID: S08 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „desto strenger sind die Anforderungen“ Feststellung: Es ist nicht festgelegt, welche konkrete strengere Prüfung je Anspruchsniveau auszuwählen ist. Prüfregel: F2; Abschnitt 7.6 Begründung: Die Anweisung verlangt eine abgestufte Behandlung, definiert aber weder Stufen noch daraus folgende Handlungen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Unterschiedliche Prüfintensitäten können gewählt werden. ID: S09 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Auswahl des Overall Verdict Feststellung: Die Auswahlentscheidung zwischen den fünf Verdict-Kategorien ist unvollständig geregelt. Prüfregel: F2; Abschnitt 7.6 Begründung: Für mehrere Kategorien gelten dieselben allgemeinen Voraussetzungen, ohne trennende Regel. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die zentrale Endentscheidung ist nicht eindeutig. ID: S10 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Auswahl der „Logical conclusion“ Feststellung: Für die Auswahl zwischen vier Kategorien fehlen Entscheidungskriterien. Prüfregel: F2; Abschnitt 7.6 Begründung: Es ist keine Schwelle für vollständige, teilweise oder fehlende Stützung angegeben. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Kategorieauswahl kann variieren. ID: S11 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Auswahl des „Confidence“-Werts Feststellung: Für die Auswahl der vier Konfidenzwerte fehlt eine Entscheidungsregel. Prüfregel: F2; Abschnitt 7.6 Begründung: Die verfügbare Evidenz wird nicht auf definierte Konfidenzstufen abgebildet. Auswirkung auf dieses Kriterium: Derselbe Evidenzstand kann unterschiedliche Konfidenzwerte erhalten. ## 7. Reproduzierbarkeit ID: S01 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „aktuelle […] Quellen“ Feststellung: Unterschiedliche Aktualitätsmaßstäbe ermöglichen unterschiedliche Quellenauswahlen. Prüfregel: Abschnitt 7.7 Begründung: Eine enge Altersgrenze und die Verwendung der neuesten verfügbaren Fachquelle sind beide vereinbar. Auswirkung auf dieses Kriterium: Evidenzbasis und Prüfungsergebnis können variieren. ID: S02 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „voneinander unabhängige Quellen“ Feststellung: Unterschiedliche Unabhängigkeitsbegriffe ermöglichen unterschiedliche Quellenkombinationen. Prüfregel: Abschnitt 7.7 Begründung: Getrennte Herausgeber und getrennte Ursprungsbelege führen nicht notwendig zur gleichen Auswahl. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Evidenzgrundlage ist nicht reproduzierbar festgelegt. ID: S03 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „eindeutig verifizierten X-Handles“ Feststellung: Unterschiedliche Verifikationsmethoden führen zu Handle oder Klarname. Prüfregel: Abschnitt 7.7 Begründung: Plattformkennzeichnung und offizielle externe Bestätigung können voneinander abweichen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Quellenangaben können strukturell und inhaltlich variieren. ID: S04 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: nicht zugänglicher vollständiger Originalpost Feststellung: Bei fehlendem Originalpost sind Fortsetzung, eingeschränkte Analyse oder Ausbleiben eines Ergebnisses mit dem Prompt vereinbar. Prüfregel: Abschnitt 7.7 Begründung: Für diesen Fall fehlt eine Fortsetzungsregel. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der gesamte weitere Verarbeitungsablauf kann unterschiedlich sein. ID: S05 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Bestimmung der implizierten Hauptaussage Feststellung: Unterschiedliche plausible Reichweiten der Hauptaussage sind möglich. Prüfregel: Abschnitt 7.7 Begründung: Die Auswahlbegriffe sind nicht operationalisiert. Auswirkung auf dieses Kriterium: Behauptungsprüfung und Overall Verdict können auf unterschiedlichen Hauptaussagen beruhen. ID: S06 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „wichtiger Kontext“ Feststellung: Unterschiedliche Kontextmengen können einbezogen werden. Prüfregel: Abschnitt 7.7 Begründung: Urteilsändernder Kontext und allgemein erklärender Hintergrund sind beide mit dem Wortlaut vereinbar. Auswirkung auf dieses Kriterium: Vollständigkeitsbewertung und Evidenzbegründung können variieren. ID: S07 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Attribution-Analyse Feststellung: Die fehlenden Zuordnungskriterien erlauben unterschiedliche Klassifikationen. Prüfregel: Abschnitt 7.7 Begründung: Derselbe Beleg kann ohne Schwellenregel unterschiedlichen Kategorien zugeordnet werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Attributionsergebnisse sind nicht reproduzierbar. ID: S08 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: abgestufter Prüfmaßstab nach Quellenanspruch Feststellung: Unterschiedliche Verschärfungen des Prüfmaßstabs sind möglich. Prüfregel: Abschnitt 7.7 Begründung: Mehr Quellen, ausschließlich Primärquellen oder höhere Beweisqualität sind jeweils vereinbare Umsetzungen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Prüfhandlungen und Ergebnisse können abweichen. ID: S09 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Overall Verdict Feststellung: Mehrere Verdict-Kategorien können denselben Evidenzbefund abdecken. Prüfregel: Abschnitt 7.7 Begründung: „Mixed“, „Misleading“ und „Unverified“ sind nicht hinreichend getrennt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Das zentrale Urteil ist nicht reproduzierbar. ID: S10 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Logical conclusion“ Feststellung: Unterschiedliche Einstufungen des Grads logischer Stützung sind möglich. Prüfregel: Abschnitt 7.7 Begründung: Es fehlen Schwellen für die Kategorien. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die logische Schlussbewertung kann variieren. ID: S11 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Confidence“ Feststellung: Unterschiedliche Konfidenzwerte sind bei identischer Evidenz möglich. Prüfregel: Abschnitt 7.7 Begründung: Der Prompt enthält keine Abbildungsregel zwischen Evidenzlage und Konfidenz. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der Konfidenzwert ist nicht reproduzierbar. ID: S12 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: aktueller Zeitstempel Feststellung: Verschiedene Zeitquellen, Zeitzonen und Formate erzeugen unterschiedliche Ausgaben. Prüfregel: Abschnitt 7.7 Begründung: Keine dieser Festlegungen ist im Prompt enthalten. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der Kopf der Ausgabe variiert. ID: S13 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Headline“ Feststellung: Unterschiedliche Gegenstände können als Headline verwendet werden. Prüfregel: Abschnitt 7.7 Begründung: Eine Schlagzeile zur Behauptung und eine Schlagzeile zum Urteil sind beide vereinbar. Auswirkung auf dieses Kriterium: Ein verpflichtender Ausgabebestandteil ist inhaltlich nicht reproduzierbar. ID: S14 Schweregrad: G1 Betroffene Stelle: „kurz“ Feststellung: Unterschiedliche Ausgabelängen sind möglich. Prüfregel: Abschnitt 7.7 Begründung: Ein Satz und mehrere Absätze können jeweils als kurz interpretiert werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Ausgabestruktur kann im Umfang variieren. ID: S15 Schweregrad: G1 Betroffene Stelle: parenthetische Ausfülltexte Feststellung: Die Texte können wörtlich ausgegeben oder durch Inhalte ersetzt werden. Prüfregel: Abschnitt 7.7 Begründung: Das Schema enthält keine Kennzeichnung ihrer Funktion. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Ausgabestruktur ist nicht reproduzierbar. ## 8. Interpretationsspielraum ID: S01 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „aktuelle […] Quellen“ Feststellung: Mindestens zwei Aktualitätsauslegungen sind zulässig. Prüfregel: Abschnitt 7.8 Begründung: Möglich sind eine feste Altersgrenze oder die jeweils neueste verfügbare maßgebliche Quelle. Auswirkung auf dieses Kriterium: Eine Auswahlregel zwischen diesen Auslegungen fehlt. ID: S02 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „voneinander unabhängige Quellen“ Feststellung: Unabhängigkeit kann auf Herausgeber oder Evidenzursprung bezogen werden. Prüfregel: Abschnitt 7.8 Begründung: Beide Auslegungen sind mit dem Prompt vereinbar. Auswirkung auf dieses Kriterium: Es fehlt eine Auswahlregel für den maßgeblichen Unabhängigkeitsbezug. ID: S03 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „eindeutig verifizierten X-Handles“ Feststellung: Plattformverifizierung und externe offizielle Bestätigung sind mögliche Maßstäbe. Prüfregel: Abschnitt 7.8 Begründung: Der Prompt schließt keinen der beiden Maßstäbe aus. Auswirkung auf dieses Kriterium: Es fehlt eine Regel zur maßgeblichen Verifikationsmethode. ID: S04 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: fehlender oder unzugänglicher Originalpost Feststellung: Fortsetzung mit dem bereitgestellten Material oder Unterlassen der Analyse sind mögliche Handlungen. Prüfregel: Abschnitt 7.8 Begründung: Für den Fall fehlt eine Fortsetzungs- oder Abbruchregel. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der gesamte weitere Ablauf bleibt offen. ID: S05 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Auswahl der implizierten Hauptaussage Feststellung: Eine enge wörtliche Aussage oder eine breitere durch Gestaltung vermittelte Aussage kann gewählt werden. Prüfregel: Abschnitt 7.8 Begründung: Beide können je nach Verständnis von „durchschnittlich“, „vernünftig“ und „plausibel“ als naheliegend gelten. Auswirkung auf dieses Kriterium: Es fehlt eine operationalisierte Auswahlregel. ID: S06 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „wichtiger Kontext“ Feststellung: Nur urteilsändernder Kontext oder zusätzlich allgemein erklärender Kontext kann einbezogen werden. Prüfregel: Abschnitt 7.8 Begründung: Beide Umfangsbestimmungen sind mit dem Prompt vereinbar. Auswirkung auf dieses Kriterium: Es fehlt eine Relevanzregel. ID: S07 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Kategorien der Attribution-Analyse Feststellung: Ein nicht vollständig belegter Befund kann beispielsweise als „Incorrect“ oder „Unverified“ eingeordnet werden. Prüfregel: Abschnitt 7.8 Begründung: Die Kategorien besitzen keine trennenden Bedingungen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Es fehlt eine Auswahlregel für Grenzfälle und Belegstände. ID: S08 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „desto strenger sind die Anforderungen“ Feststellung: Strengere Prüfung kann mehr Quellen oder höhere Anforderungen an die Quellenart bedeuten. Prüfregel: Abschnitt 7.8 Begründung: Beide Handlungen erfüllen den allgemeinen Wortlaut. Auswirkung auf dieses Kriterium: Es fehlt eine Regel zur konkreten Verschärfung. ID: S09 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Overall Verdict Feststellung: Eine teilweise richtige, aber verzerrt dargestellte Hauptaussage kann als „Mixed“ oder „Misleading“ bewertet werden. Prüfregel: Abschnitt 7.8 Begründung: Der Prompt grenzt diese Werte nicht voneinander ab. Auswirkung auf dieses Kriterium: Es fehlt eine eindeutige Auswahlregel für das Endurteil. ID: S10 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Supported / Partially supported / Unsupported / False“ Feststellung: Eine nur schwach belegte Schlussfolgerung kann als „Partially supported“ oder „Unsupported“ gelten. Prüfregel: Abschnitt 7.8 Begründung: Es existiert keine Schwelle zwischen den Kategorien. Auswirkung auf dieses Kriterium: Es fehlt eine Zuordnungsregel. ID: S11 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „High / Medium / Low / Not determinable“ Feststellung: Eine begrenzte Evidenzbasis kann als „Low“ oder „Not determinable“ bewertet werden. Prüfregel: Abschnitt 7.8 Begründung: Beide Werte sind mangels Kriterien vereinbar. Auswirkung auf dieses Kriterium: Es fehlt eine Auswahlregel für die Konfidenz. ID: S12 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Aktuelles Datum und Uhrzeit“ Feststellung: Lokale Zeit oder UTC sowie verschiedene Datumsformate können verwendet werden. Prüfregel: Abschnitt 7.8 Begründung: Der Prompt legt weder Zeitzone noch Format fest. Auswirkung auf dieses Kriterium: Es fehlt eine Zeitstempelkonvention. ID: S13 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Headline“ Feststellung: Die Headline kann die geprüfte Behauptung oder das ermittelte Urteil hervorheben. Prüfregel: Abschnitt 7.8 Begründung: Beide Inhalte sind mit der bloßen Bezeichnung „Headline“ vereinbar. Auswirkung auf dieses Kriterium: Es fehlt eine Inhaltsregel. ID: S14 Schweregrad: G1 Betroffene Stelle: „kurz“ Feststellung: Ein Satz oder ein kurzer Absatz kann als zulässiger Umfang gelten. Prüfregel: Abschnitt 7.8 Begründung: Es existiert keine Umfangsgrenze. Auswirkung auf dieses Kriterium: Es fehlt eine Auswahlregel für die Ausführlichkeit. ID: S15 Schweregrad: G1 Betroffene Stelle: parenthetische Texte des Ausgabeformats Feststellung: Die Klammertexte können wörtlich enthalten oder als nicht auszugebende Anweisungen behandelt werden. Prüfregel: Abschnitt 7.8 Begründung: Beide Ausgabestrukturen sind mit „exakt nach dem folgenden Schema“ vereinbar. Auswirkung auf dieses Kriterium: Es fehlt eine Regel zur Behandlung der Klammertexte. # 2. Bewertung | Kriterium | Schwachstellen | Berechnung | Punkte | |---|---|---:|---:| | Eindeutigkeit | S01 (G2), S02 (G2), S03 (G2), S05 (G3), S06 (G2), S07 (G2), S08 (G2), S09 (G3), S10 (G2), S11 (G2), S12 (G2), S13 (G2), S14 (G1), S15 (G1) | 5 − 2 − 2 − 2 − 3 − 2 − 2 − 2 − 3 − 2 − 2 − 2 − 2 − 1 − 1 | 0 | | Ablauf | S04 (G3) | 5 − 3 | 2 | | Logik | keine | 5 − 0 | 5 | | Eingaben | S04 (G3), S12 (G2) | 5 − 3 − 2 | 0 | | Ausgaben | S03 (G2), S05 (G3), S07 (G2), S09 (G3), S10 (G2), S11 (G2), S12 (G2), S13 (G2), S14 (G1), S15 (G1) | 5 − 2 − 3 − 2 − 3 − 2 − 2 − 2 − 2 − 1 − 1 | 0 | | Entscheidungen | S01 (G2), S02 (G2), S03 (G2), S05 (G3), S06 (G2), S07 (G2), S08 (G2), S09 (G3), S10 (G2), S11 (G2) | 5 − 2 − 2 − 2 − 3 − 2 − 2 − 2 − 3 − 2 − 2 | 0 | | Reproduzierbarkeit | S01 (G2), S02 (G2), S03 (G2), S04 (G3), S05 (G3), S06 (G2), S07 (G2), S08 (G2), S09 (G3), S10 (G2), S11 (G2), S12 (G2), S13 (G2), S14 (G1), S15 (G1) | 5 − 2 − 2 − 2 − 3 − 3 − 2 − 2 − 2 − 3 − 2 − 2 − 2 − 2 − 1 − 1 | 0 | | Interpretationsspielraum | S01 (G2), S02 (G2), S03 (G2), S04 (G3), S05 (G3), S06 (G2), S07 (G2), S08 (G2), S09 (G3), S10 (G2), S11 (G2), S12 (G2), S13 (G2), S14 (G1), S15 (G1) | 5 − 2 − 2 − 2 − 3 − 3 − 2 − 2 − 2 − 3 − 2 − 2 − 2 − 2 − 1 − 1 | 0 | Gesamtpunktzahl: 7/40 # 3. Interpretationsstellen ID: S01 Betroffene Stelle: „aktuelle […] Quellen“ Auslegung A: Nur Quellen innerhalb einer festgelegten jüngeren Zeitspanne sind aktuell. Auslegung B: Die jeweils neueste verfügbare maßgebliche Quelle ist aktuell, unabhängig von ihrem Alter. Fehlende Regel: Zeitgrenze, Stichtag oder fachabhängige Aktualitätsregel. ID: S02 Betroffene Stelle: „voneinander unabhängige Quellen“ Auslegung A: Quellen gelten als unabhängig, wenn sie von unterschiedlichen Herausgebern stammen. Auslegung B: Quellen gelten nur als unabhängig, wenn sie auf voneinander unabhängigen Ursprungsbelegen beruhen. Fehlende Regel: Definition der maßgeblichen Unabhängigkeit. ID: S03 Betroffene Stelle: „eindeutig verifizierten X-Handles“ Auslegung A: Eine Verifizierungskennzeichnung auf X genügt. Auslegung B: Das Handle muss über eine offizielle externe Website bestätigt sein. Fehlende Regel: Verbindliche Verifikationsmethode. ID: S04 Betroffene Stelle: vollständiger Originalpost als alleinige Grundlage Auslegung A: Bei fehlendem Originalpost wird mit Screenshot oder bereitgestelltem Text fortgefahren. Auslegung B: Ohne vollständigen Originalpost wird keine Analyse durchgeführt. Fehlende Regel: Fortsetzungs-, Ersatz- oder Abbruchregel. ID: S05 Betroffene Stelle: Regeln zur implizierten Hauptaussage Auslegung A: Es wird die engste wörtlich gestützte Aussage gewählt. Auslegung B: Es wird eine breitere, durch Zusammenspiel von Text und Gestaltung vermittelte Aussage gewählt. Fehlende Regel: Operationalisierte Rangfolge für konkurrierende Interpretationen. ID: S06 Betroffene Stelle: „wichtiger Kontext“ Auslegung A: Nur Kontext, der das Urteil ändern kann, ist wichtig. Auslegung B: Auch erklärender Hintergrund ohne unmittelbare Urteilsänderung ist wichtig. Fehlende Regel: Relevanz- oder Wirkungsschwelle für Kontext. ID: S07 Betroffene Stelle: Klassifikationen der Attribution-Analyse Auslegung A: Nicht bestätigte Zuschreibungen werden als „Unverified“ klassifiziert. Auslegung B: Zuschreibungen mit widersprechenden Indizien werden bereits als „Incorrect“ klassifiziert. Fehlende Regel: Hinreichende und trennende Bedingungen für jede Kategorie. ID: S08 Betroffene Stelle: strengerer Maßstab bei höherem Quellenanspruch Auslegung A: Strenger bedeutet, dass mehr unabhängige Quellen verlangt werden. Auslegung B: Strenger bedeutet, dass nur Primärquellen oder wissenschaftliche Belege akzeptiert werden. Fehlende Regel: Konkrete Abstufung der Prüfanforderungen. ID: S09 Betroffene Stelle: Overall Verdict Auslegung A: Eine teilweise richtige, teilweise falsche Hauptaussage erhält „Mixed“. Auslegung B: Dieselbe Aussage erhält „Misleading“, wenn die Gesamtdarstellung verzerrt. Fehlende Regel: Trennende Zuordnungskriterien für alle Verdict-Werte. ID: S10 Betroffene Stelle: „Logical conclusion“ Auslegung A: Eine schwach belegte Schlussfolgerung ist „Partially supported“. Auslegung B: Eine nicht hinreichend belegte Schlussfolgerung ist „Unsupported“. Fehlende Regel: Schwellenwerte für die Grade logischer Stützung. ID: S11 Betroffene Stelle: „Confidence“ Auslegung A: Begrenzte Evidenz führt zu „Low“. Auslegung B: Begrenzte Evidenz führt zu „Not determinable“. Fehlende Regel: Zuordnung der Evidenzlage zu den Konfidenzwerten. ID: S12 Betroffene Stelle: „Aktuelles Datum und Uhrzeit“ Auslegung A: Lokale Systemzeit in einem lokalen Datumsformat. Auslegung B: UTC in einem standardisierten Format. Fehlende Regel: Zeitquelle, Zeitzone und Format. ID: S13 Betroffene Stelle: „Headline“ Auslegung A: Die Headline fasst die geprüfte Hauptbehauptung zusammen. Auslegung B: Die Headline hebt das Overall Verdict hervor. Fehlende Regel: Inhaltliche Funktion der Headline. ID: S14 Betroffene Stelle: „kurz“ Auslegung A: Höchstens ein Satz. Auslegung B: Ein kurzer Absatz mit mehreren Sätzen. Fehlende Regel: Messbare Umfangsgrenze. ID: S15 Betroffene Stelle: parenthetische Texte im Ausgabeformat Auslegung A: Die Klammertexte werden wörtlich ausgegeben und um Inhalte ergänzt. Auslegung B: Die Klammertexte sind Ausfüllanweisungen und werden durch Inhalte ersetzt. Fehlende Regel: Kennzeichnung und Behandlung der Klammertexte. # 4. Hinweise für den Prompt-Programmierer ID: S01 Problem: Der Begriff „aktuell“ besitzt keinen überprüfbaren Zeitmaßstab. Änderung: Ergänze eine verbindliche Aktualitätsregel mit Stichtag, Zeitspanne oder fachabhängiger Auswahlregel. Wirkung: Die Auswahl aktueller Quellen wird eindeutig und reproduzierbar. ID: S02 Problem: Die geforderte Unabhängigkeit der Quellen ist nicht definiert. Änderung: Lege fest, auf welche Merkmale sich Unabhängigkeit bezieht, etwa Herausgeber, Eigentümer und zugrunde liegende Ursprungsbelege. Wirkung: Es wird eindeutig prüfbar, ob die Mindestzahl unabhängiger Quellen erreicht ist. ID: S03 Problem: Für ein „eindeutig verifiziertes X-Handle“ fehlt eine Verifikationsmethode. Änderung: Definiere abschließend, welche Nachweise ein Handle als verifiziert qualifizieren und welche Nachweise Vorrang haben. Wirkung: Die Auswahl zwischen Handle und Klarname wird eindeutig. ID: S04 Problem: Das Verhalten bei nicht auffindbarem oder unzugänglichem Originalpost ist nicht geregelt. Änderung: Ergänze eine verbindliche Fortsetzungs-, Ersatz- oder Abbruchregel für diesen Fall. Wirkung: Der sequenzielle Ablauf kann auch bei fehlendem Originalpost eindeutig fortgesetzt oder beendet werden. ID: S05 Problem: Die Regeln zur Bestimmung der implizierten Hauptaussage beruhen auf nicht operationalisierten Auswahlbegriffen. Änderung: Definiere eine verbindliche Rangfolge anhand beobachtbarer Kriterien für die Auswahl zwischen konkurrierenden Hauptaussagen. Wirkung: Die zentrale Hauptaussage kann eindeutig bestimmt werden. ID: S06 Problem: „Wichtiger Kontext“ ist nicht durch ein Relevanzkriterium bestimmt. Änderung: Lege fest, unter welcher konkreten Bedingung Kontext als wichtig gilt, beispielsweise wenn er Wahrheitswert, Reichweite oder Urteil verändert. Wirkung: Der Umfang der Vollständigkeitsprüfung wird eindeutig. ID: S07 Problem: Die Kategorien der Attribution-Analyse besitzen keine Zuordnungsregeln. Änderung: Definiere für jeden Wert der drei Klassifikationen hinreichende und voneinander abgrenzende Bedingungen. Wirkung: Attribution, Underlying Claim und Adoption by poster können reproduzierbar klassifiziert werden. ID: S08 Problem: Die Verschärfung des Prüfmaßstabs nach Quellenanspruch ist nicht operationalisiert. Änderung: Ordne den Anspruchsstufen konkrete zusätzliche Evidenz- und Prüfanforderungen zu. Wirkung: Der jeweils anzuwendende Prüfmaßstab wird bestimmbar. ID: S09 Problem: Die Kategorien des Overall Verdict sind nicht vollständig voneinander abgegrenzt. Änderung: Ergänze für „True“, „Mixed“, „Misleading“ und „Unverified“ hinreichende, trennende Kriterien sowie eine Prioritätsregel für gleichzeitig erfüllte Bedingungen. Wirkung: Das zentrale Endurteil kann für jeden zulässigen Fall eindeutig gewählt werden. ID: S10 Problem: Die Kategorien der logischen Schlussbewertung besitzen keine Auswahlkriterien. Änderung: Definiere trennende Bedingungen für „Supported“, „Partially supported“, „Unsupported“ und „False“. Wirkung: Die logische Schlussbewertung wird reproduzierbar. ID: S11 Problem: Für die Konfidenzwerte fehlen Zuordnungskriterien. Änderung: Lege messbare oder qualitative Schwellen für „High“, „Medium“, „Low“ und „Not determinable“ fest. Wirkung: Der Konfidenzwert kann konsistent aus der Evidenzlage abgeleitet werden. ID: S12 Problem: Zeitquelle, Zeitzone und Format des aktuellen Zeitstempels sind nicht festgelegt. Änderung: Definiere eine verbindliche Zeitquelle sowie Zeitzone und Darstellungsformat. Wirkung: Der Zeitstempel wird eindeutig und prüfbar. ID: S13 Problem: Die inhaltliche Funktion der Headline ist nicht definiert. Änderung: Lege fest, welchen Inhalt die Headline zusammenfassen oder hervorheben muss. Wirkung: Der verpflichtende Ausgabebestandteil wird inhaltlich bestimmbar. ID: S14 Problem: Der verlangte kurze Umfang ist nicht messbar definiert. Änderung: Ergänze eine maximale Satz-, Wort- oder Absatzanzahl für „Evidence“ und „Derivation“. Wirkung: Die Einhaltung der Längenvorgabe wird überprüfbar. ID: S15 Problem: Die parenthetischen Texte des Ausgabeformats sind nicht eindeutig als Ausfüllanweisungen oder wörtlicher Ausgabetext gekennzeichnet. Änderung: Kennzeichne ausdrücklich, welche Texte literal auszugeben und welche durch generierten Inhalt zu ersetzen sind. Wirkung: Die Ausgabestruktur wird eindeutig prüfbar.
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Du bist ein hochpräziser, evidenzbasierter Logik- und Faktenchecker. Deine Aufgabe ist die vollständige Analyse der Logik und der tatsächlichen Behauptungen eines eingegebenen Posts (Text, Grafiken, Statistiken, Argumentationen) und die Ableitung eines fundierten Urteils basierend auf der Evidenz.
**Kernziel:** Bestimme die tatsächliche, implizierte Hauptaussage des Posts und bewerte, ob diese Aussage durch verfügbare, aktuelle und unabhängige Quellen gestützt wird.
**Generelle Anweisung:** Es darf niemals spekuliert werden. Alle Aussagen müssen anhand aktueller, verifizierbarer Quellen überprüft werden.
**Prozessschritte (Sequenziell auszuführen):**
1. **Quellenbeschaffung und Verifizierung (Aktualität & Tiefe):**
* Führe vor jeder Analyse eine aktuelle Websuche durch, um die Grundlage für die Verifizierung zu schaffen.
* Verwende niemals ausschließlich internes Wissen.
* Identifiziere mindestens drei voneinander unabhängige Quellen. Priorisiere: Primärquellen, internationale Nachrichtenquellen, regionale/fachliche Quellen.
* Für alle erwähnten Entitäten (Personen, Unternehmen, Organisationen, Behörden, Produkte, Projekte) prüfe mittels Websuche auf die Existenz eines eindeutig verifizierten X-Handles. Verwende bei Nicht-Existenz ausschließlich den Klarnamen.
2. **Ursprung und Kontext laden:**
* Lade den vollständigen Originalpost (falls ein Social-Media-Post vorliegt).
* Vergleiche den Originalpost mit dem bereitgestellten Screenshot (falls vorhanden) auf Vollständigkeit und Inkonsistenzen.
* Prüfe Zeitstempel und den zeitlichen Kontext der Behauptungen. Der vollständige Originalpost ist die alleinige Grundlage.
3. **Implizierte Hauptaussage bestimmen (Priorität 1):**
* Bestimme die zentrale, eigentliche Aussage, die der Post dem Leser vermitteln möchte. Diese muss explizit formuliert werden.
* Berücksichtige dabei: Text, Bilder, Diagramme, Grafiken, Statistiken, Vergleiche, Quellenangaben und die gesamte Argumentationsstruktur.
* **Regel der naheliegenden Interpretation:** Die implizierte Hauptaussage darf nur das wiedergeben, was ein durchschnittlicher Leser vernünftigerweise aus dem Gesamtpost ableiten würde.
* **Regel der engsten plausiblen Interpretation:** Bei Mehrdeutigkeit wähle die Interpretation, die durch den Post am eindeutigsten gestützt wird.
* **Regel der hergeleiteten Vermittlungsabsicht:** Leite die Botschaft ausschließlich aus den objektiv beobachtbaren Bestandteilen des Posts (Formulierungen, Struktur, Hervorhebungen etc.) her. Spekulationen über die internen Motive des Autors sind strikt untersagt.
4. **Behauptungen segmentieren und klassifizieren:**
* Trenne alle Aussagen in:
* A) Explizite Behauptungen.
* B) Implizierte Behauptungen bzw. Schlussfolgerungen.
* Beide Kategorien werden unabhängig geprüft.
5. **Detailprüfung der Behauptungen (Prüfmatrix):**
* Für jede einzelne Behauptung (A und B) prüfe folgende Kriterien:
* **Korrektheit:** Stimmt die Behauptung mit den Primärquellen überein?
* **Vollständigkeit:** Fehlt wichtiger Kontext?
* **Widerspruch:** Widersprechen die Aussagen Primärquellen oder offizielle Stellen?
* **Gegenbelege:** Existieren belastbare Gegenbelege? (Bei allgemeinen Regeln/Zusammenhängen: Suche aktiv nach belegten Gegenbeispielen. Ein einziges belegtes Gegenbeispiel genügt zur Widerlegung.)
* **Kontext:** Prüfe zeitabhängige Behauptungen auf korrekte Datierung (Datum/Uhrzeit).
6. **Logikprüfung (Kausalkette):**
* Prüfe die logische Ableitung der Schlussfolgerung aus der Evidenz.
* **Kritische Logik-Checks:**
* Wird Korrelation fälschlicherweise als Kausalität dargestellt?
* Wird aus einem Einzelfall eine allgemeine Regel abgeleitet?
* Werden alternative Erklärungen ignoriert?
* Wird ein Modell als Realität dargestellt?
* Wird aus einer Theorie eine Tatsache gemacht?
* Folgt die Schlussfolgerung *tatsächlich* aus den gezeigten Daten?
7. **Quellenzuschreibung prüfen (Attribution-Analyse):**
* Wenn der Post Aussagen einer Quelle zuschreibt (z.B. "X sagt..."):
* Prüfe die **Attribution** (Correct/Incorrect/Unverified).
* Prüfe die **Underlying Claim** (True/False/Mixed/Unverified).
* Prüfe die **Adoption by poster** (Explicit/Implied/Not established).
* Erkenne: Eine korrekte Zuschreibung beweist nicht automatisch den Wahrheitsgehalt.
8. **Bewertungsmaßstab (Anspruch der Quelle):**
* Bestimme den objektiven Anspruch der Quelle (Privatperson, Aktivist, Journalist, Experte, Behörde, Institution, etc.).
* **Anforderungsprofil:** Je höher der fachliche/institutionelle Anspruch der Quelle, desto strenger sind die Anforderungen an Beweisführung, wissenschaftliche Sorgfalt, Vollständigkeit und die Trennung von Fakten/Hypothesen/Meinungen.
9. **Endgültige Urteilsbildung (Overall Verdict):**
* **Regel gegen Zurückhaltung:** Das Overall Verdict darf niemals vorsichtig sein. Wenn die zentrale vermittelte Aussage objektiv falsch ist, muss das Urteil "False" sein.
* **Kriterien für "False":** Vergabe von "False" ist zwingend erforderlich, wenn:
* Die zentrale Behauptung durch belastbare Evidenz widerlegt wird.
* Die Schlussfolgerung den präsentierten Daten widerspricht.
* Aus korrekten Daten eine objektiv falsche Gesamtaussage konstruiert wird.
* Eine Kausalität behauptet wird, obwohl belegte Gegenursachen/Gegenbeispiele die Erklärung ausschließen.
* Eine Notwendigkeit als erwiesen dargestellt wird, obwohl die Evidenz das Gegenteil zeigt.
* Die Quelle ausdrücklich etwas anderes feststellt als der Post behauptet.
* **Kriterien für "Mixed"/"Misleading"/"Unverified":** Diese dürfen nur verwendet werden, wenn die zentrale Aussage nicht objektiv falsch ist, aber signifikante Mängel in der Evidenz oder der Darstellung vorliegen.
10. **Ausgabeformat (Strikte Einhaltung):**
* Erstelle die Ausgabe exakt nach dem folgenden Schema.
**Erforderliches Ausgabeformat:**
AI Fact-Check [Aktuelles Datum und Uhrzeit]
Headline
Overall Verdict [True / False / Mixed / Misleading / Unverified]
----------------------------------------
Implicit Main Claim
(Formuliere die aus dem Gesamtpost logisch hergeleitete Botschaft, die dem Leser vermittelt werden soll.)
----------------------------------------
Claim-by-claim assessment
(Bewertung jeder einzelnen Behauptung A und B, inklusive Begründung der Korrektheit/Widersprüchlichkeit.)
----------------------------------------
Logical conclusion
(Bewertung der logischen Ableitung: Supported / Partially supported / Unsupported / False)
----------------------------------------
Evidence
(Kurze, faktenbasierte Begründung ausschließlich auf Basis verifizierter Fakten. Keine Spekulation.)
----------------------------------------
Sources
(Liste der verwendeten Quellen. Bei Personen/Organisationen: Angabe des eindeutig verifizierten X-Handles, falls vorhanden, ansonsten Klarnamen.)
----------------------------------------
Intended Message
(Formuliere die aus dem Gesamtpost logisch hergeleitete Botschaft, die dem Leser vermittelt werden soll.)
----------------------------------------
Derivation
(Begründe kurz und nachvollziehbar, welche konkreten Aussagen, Bilder, Grafiken, Formulierungen oder Argumentationsschritte zu dieser Einordnung führen.)
----------------------------------------
Confidence
(High / Medium / Low / Not determinable)
Gen 7
Bewertet · Parent: Gen 1
Vollständigen Prüfbericht anzeigen
# 1. Prüfbericht ## 1. Eindeutigkeit **ID: S03** **Schweregrad: G3** **Betroffene Stelle:** „durchschnittlicher Leser“, „naheliegende Interpretation“ und „engste plausible Interpretation“ **Feststellung:** Die Kriterien zur Bestimmung der implizierten Hauptaussage und Intended Message sind nicht operational definiert. **Prüfregel:** Abschnitt 7.1; Schritt 3 **Begründung:** Unterschiedliche Fact-Checker können verschiedene Aussagen als naheliegend oder als engste plausible Interpretation ansehen. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Eine zentrale Hauptaufgabe besitzt mehrere mit dem Wortlaut vereinbare Auslegungen. **ID: S04** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** „mindestens drei voneinander unabhängige Quellen“ **Feststellung:** „Voneinander unabhängig“ ist nicht durch ein überprüfbares Kriterium definiert. **Prüfregel:** Abschnitt 7.1; Schritt 3 **Begründung:** Unabhängigkeit kann sich auf Eigentum, Redaktion, Primärinformationen oder voneinander getrennte Recherche beziehen. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Unterschiedliche Quellensätze können als zulässig gelten. **ID: S05** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** „Verwende mindestens drei voneinander unabhängige Quellen.“ **Feststellung:** Der Geltungsbereich der Mindestzahl ist nicht eindeutig. **Prüfregel:** Abschnitt 7.1 **Begründung:** Mindestens drei Quellen können für den gesamten Fact-Check oder für jede einzelne Behauptung verlangt sein. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Der erforderliche Umfang der Recherche ist mehrdeutig. **ID: S06** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** „Priorisiere: Primärquelle, internationale Nachrichtenquelle, regionale oder fachliche Quelle.“ **Feststellung:** Die Bedeutung der Priorisierung ist nicht definiert. **Prüfregel:** Abschnitt 7.1; F2 **Begründung:** Die Liste kann als Rangfolge oder als verlangte Zusammensetzung aus je einer Quelle verstanden werden. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Die Quellenauswahl ist nicht eindeutig festgelegt. **ID: S07** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** Kategorien unter „Source Status und Standard of Proof“ **Feststellung:** Für Quellen, die mehreren Statuskategorien entsprechen, fehlt eine Zuordnungsregel. **Prüfregel:** Abschnitt 7.1; F2 **Begründung:** Eine Person kann beispielsweise zugleich Aktivist, Journalist und Fachautor sein. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Der objektive Quellenstatus kann unterschiedlich bestimmt werden. **ID: S08** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** „Je höher der objektive Anspruch der Quelle, desto strenger ist die Bewertung“ und „im jeweiligen Fachgebiet üblichen Evidenzstandard“ **Feststellung:** Weder die Rangordnung des Quellenanspruchs noch die daraus folgende konkrete Prüfstrenge ist definiert. **Prüfregel:** Abschnitt 7.1; F1; F2 **Begründung:** Der Prompt enthält keine Zuordnung der Kategorien zu einer Rangstufe oder zu überprüfbaren Evidenzanforderungen. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Derselbe Quellenstatus kann zu unterschiedlichen Prüfmaßstäben führen. **ID: S09** **Schweregrad: G3** **Betroffene Stelle:** „Overall Verdict (Wähle eindeutig aus: True, False, Mixed, Misleading, Unverified)“ **Feststellung:** Es fehlt ein vollständiges Entscheidungssystem für die Gesamturteile und für die Zusammenführung mehrerer Einzelbehauptungen. **Prüfregel:** Abschnitt 7.1; F2; F5 **Begründung:** Für „False“ bestehen Teilregeln, aber insbesondere die Abgrenzungen zwischen „Mixed“, „Misleading“ und „Unverified“ sowie die Aggregation widersprüchlicher Einzelbewertungen sind nicht definiert. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Das verpflichtende Gesamturteil kann bei identischer Evidenz unterschiedlich ausfallen. **ID: S10** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** „Attribution: Correct / Incorrect / Unverified“ und „Adoption by Poster: Explicit / Implied / Not established“ **Feststellung:** Die Auswahlkriterien für die Attributions- und Adoptionskategorien fehlen. **Prüfregel:** Abschnitt 7.1; F2 **Begründung:** Es ist nicht festgelegt, wann eine teilweise zutreffende Wiedergabe „Incorrect“ statt „Unverified“ ist oder wann eine Übernahme „Implied“ statt „Not established“ ist. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Die Kategorien können unterschiedlich vergeben werden. **ID: S11** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** „Logical conclusion … Supported / Partially supported / Unsupported / False“ **Feststellung:** Die vier Kategorien sind nicht voneinander abgegrenzt. **Prüfregel:** Abschnitt 7.1; F2; F5 **Begründung:** Insbesondere zwischen „Unsupported“ und „False“ sowie zwischen „Supported“ und „Partially supported“ fehlen Entscheidungskriterien. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Der verpflichtende Ausgabewert ist nicht eindeutig bestimmbar. **ID: S12** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** „Confidence … High, Medium, Low, Not determinable“ **Feststellung:** Für die Konfidenzstufen fehlen Auswahlkriterien oder Schwellenwerte. **Prüfregel:** Abschnitt 7.1; F2; F5 **Begründung:** Der Prompt bestimmt nicht, welche Evidenzlage welcher Konfidenzstufe entspricht. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Unterschiedliche Konfidenzwerte sind bei identischer Prüfung zulässig. **ID: S14** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** „eindeutig verifizierte X-Handles“ und „bei Möglichkeit“ **Feststellung:** Die Kriterien für eine eindeutige Verifizierung und für die Möglichkeit der Nennung sind nicht definiert. **Prüfregel:** Abschnitt 7.1; Schritt 3; F2 **Begründung:** Eine Verifizierung kann etwa über ein X-Abzeichen, eine offizielle Website oder andere Quellen angenommen werden. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Handles können unterschiedlich ausgewählt oder weggelassen werden. **ID: S15** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** „AI Fact-Check [aktuelles Datum und Uhrzeit]“ **Feststellung:** Die für die Uhrzeit zu verwendende Zeitzone ist nicht festgelegt. **Prüfregel:** Abschnitt 7.1; F5 **Begründung:** Mehrere unterschiedliche Uhrzeiten können gleichzeitig aktuell sein. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Der verpflichtende Zeitwert ist nicht eindeutig. **ID: S16** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** „Headline“ **Feststellung:** Der verpflichtende Inhalt der Headline ist nicht bestimmt. **Prüfregel:** F5; Abschnitt 7.1 **Begründung:** Der Prompt legt nicht fest, ob die Headline den Post, die Hauptbehauptung oder das Urteil zusammenfassen soll. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Inhalt und Funktion der Headline bleiben mehrdeutig. **ID: S17** **Schweregrad: G1** **Betroffene Stelle:** „Kurze, faktenbasierte Begründung“ und „Begründe kurz“ **Feststellung:** „Kurz“ besitzt keine Längen- oder Auswahlregel. **Prüfregel:** Abschnitt 7.1; Schritt 3 **Begründung:** Unterschiedliche Umfänge und Detailtiefen erfüllen den Begriff gleichermaßen. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Der Umfang zweier verpflichtender Abschnitte ist unbestimmt. **ID: S18** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** „Vollständigkeit (fehlt wichtiger Kontext?)“ **Feststellung:** „Wichtiger Kontext“ ist nicht definiert. **Prüfregel:** Abschnitt 7.1; Schritt 3 **Begründung:** Unterschiedliche Kontextinformationen können als wichtig oder entbehrlich eingestuft werden. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Umfang und Ergebnis der Vollständigkeitsprüfung können variieren. ## 2. Ablauf Keine Schwachstelle nach den definierten Prüfregeln festgestellt. ## 3. Logik **ID: S13** **Schweregrad: G3** **Betroffene Stelle:** „Ein einziges eindeutig belegtes Gegenbeispiel genügt, um die Regel zu widerlegen.“ **Feststellung:** Diese Regel kollidiert bei nicht ausnahmslosen allgemeinen Zusammenhängen mit der Pflicht zur evidenzbasierten und korrekten Bewertung. **Prüfregel:** Schritt 5; Abschnitt 7.3 **Begründung:** Bei einer probabilistischen Aussage wie „Rauchen erhöht das Krebsrisiko“ widerlegt eine einzelne rauchende Person ohne Krebs den behaupteten Zusammenhang nicht. Die Gegenbeispielregel verlangt dennoch eine Widerlegung. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** In diesem zulässigen Fall können die Gegenbeispielregel und die objektiv korrekte Bewertung nicht gleichzeitig erfüllt werden. ## 4. Eingaben **ID: S01** **Schweregrad: G3** **Betroffene Stelle:** „eines eingegebenen Posts“ **Feststellung:** Für das Fehlen des erforderlichen Posts ist kein Verhalten definiert. **Prüfregel:** Abschnitt 7.4 **Begründung:** Der Post ist ausdrücklich erforderlicher Gegenstand sämtlicher Prüfhandlungen. Ohne ihn kann die Hauptaufgabe nicht ausgeführt werden. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Bei fehlender Eingabe ist der weitere Ablauf nicht bestimmbar. **ID: S02** **Schweregrad: G3** **Betroffene Stelle:** „Bei Social-Media-Posts lade immer den vollständigen Originalpost.“ **Feststellung:** Die erforderliche Fundstelle des Originalposts ist nicht definiert. **Prüfregel:** F4; Abschnitt 7.4 **Begründung:** Ein Screenshot muss keine URL, eindeutige Post-ID oder sonstige hinreichende Identifikation enthalten. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Die ausdrücklich verlangte Beschaffung des Originalposts kann nicht eindeutig ausgeführt werden. ## 5. Ausgaben **ID: S03** **Schweregrad: G3** **Betroffene Stelle:** „Implicit Main Claim“ und „Intended Message“ **Feststellung:** Die verpflichtenden Inhalte beruhen auf nicht operationalisierten Leser- und Plausibilitätskriterien. **Prüfregel:** F5; Abschnitt 7.5 **Begründung:** Mehrere unterschiedliche Hauptaussagen oder Botschaften können die Interpretationsregeln erfüllen. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Zentrale Pflichtbestandteile der Ausgabe sind nicht eindeutig bestimmbar. **ID: S04** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** „voneinander unabhängige Quellen“ **Feststellung:** Die Zulässigkeit der in „Sources“ aufzuführenden Quellen ist nicht eindeutig prüfbar. **Prüfregel:** Abschnitt 7.5 in Verbindung mit Abschnitt 7.1 **Begründung:** Abhängig vom verwendeten Unabhängigkeitsbegriff entstehen unterschiedliche Quellenlisten. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Der verpflichtende Quellenabschnitt kann inhaltlich variieren. **ID: S05** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** „mindestens drei … Quellen“ **Feststellung:** Es ist nicht festgelegt, ob die Mindestzahl insgesamt oder je Behauptung gilt. **Prüfregel:** Abschnitt 7.5 in Verbindung mit Abschnitt 7.1 **Begründung:** Beide Lesarten verändern Umfang und Belegstruktur der Ausgabe. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Die erforderliche Quellenmenge ist nicht eindeutig. **ID: S06** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** „Priorisiere: Primärquelle, internationale Nachrichtenquelle, regionale oder fachliche Quelle.“ **Feststellung:** Die verlangte Quellenzusammensetzung ist nicht eindeutig. **Prüfregel:** F2; Abschnitt 7.5 **Begründung:** Rangfolge und Pflichtzusammensetzung führen zu unterschiedlichen Quellenlisten. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Der Abschnitt „Sources“ kann unterschiedlich aufgebaut werden. **ID: S07** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** Quellenstatus-Kategorien **Feststellung:** Mehrfach zuordenbare Quellen können unterschiedlich klassifiziert werden. **Prüfregel:** F2; Abschnitt 7.5 **Begründung:** Die Klassifikation beeinflusst die dargestellte Beurteilung des Veröffentlichungsstandards. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Begründung und Urteil können unterschiedlich ausfallen. **ID: S08** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** „höherer objektiver Anspruch“ und „üblicher Evidenzstandard“ **Feststellung:** Der auf die Ausgabe anzuwendende Prüfmaßstab ist nicht operationalisiert. **Prüfregel:** F1; F2; Abschnitt 7.5 **Begründung:** Unterschiedliche Maßstäbe verändern Bewertung und Begründung. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Urteil und Evidence-Abschnitt sind nicht einheitlich bestimmbar. **ID: S09** **Schweregrad: G3** **Betroffene Stelle:** „Overall Verdict“ **Feststellung:** Die verpflichtende Gesamtklassifikation ist nicht vollständig geregelt. **Prüfregel:** F5; Abschnitt 7.5 **Begründung:** Mehrere Urteilskategorien können auf dieselbe gemischte Evidenzlage angewandt werden. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Eine zentrale Pflichtausgabe ist nicht eindeutig bestimmbar. **ID: S10** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** Attribution- und Adoption-Kategorien **Feststellung:** Die bedingt verlangten Klassifikationen besitzen keine vollständigen Auswahlregeln. **Prüfregel:** F2; F5; Abschnitt 7.5 **Begründung:** Grenzfälle können verschiedenen Kategorien zugeordnet werden. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Die Quellenzuschreibungsbewertung kann variieren. **ID: S11** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** „Logical conclusion“ **Feststellung:** Der verpflichtende Ausgabewert ist nicht eindeutig klassifizierbar. **Prüfregel:** F5; Abschnitt 7.5 **Begründung:** Die Kategorien sind nicht voneinander abgegrenzt. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Unterschiedliche Werte können dieselbe Evidenzlage beschreiben. **ID: S12** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** „Confidence“ **Feststellung:** Die verpflichtende Konfidenzstufe ist nicht bestimmbar. **Prüfregel:** F5; Abschnitt 7.5 **Begründung:** Es fehlen Kriterien oder Schwellenwerte für die vier Stufen. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Der ausgegebene Konfidenzwert kann variieren. **ID: S14** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** X-Handles im Abschnitt „Sources“ **Feststellung:** Die Bedingungen für Nennung und Verifizierung sind unbestimmt. **Prüfregel:** F2; F5; Abschnitt 7.5 **Begründung:** Je nach Verifizierungsmethode werden unterschiedliche Handles oder Klarnamen ausgegeben. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Der Quellenabschnitt ist nicht reproduzierbar festgelegt. **ID: S15** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** „aktuelles Datum und Uhrzeit“ **Feststellung:** Die verlangte Uhrzeit ist ohne Zeitzone nicht eindeutig. **Prüfregel:** F5; Abschnitt 7.5 **Begründung:** Mehrere Zeitangaben sind gleichzeitig korrekt. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Der Kopf der Ausgabe ist nicht eindeutig bestimmbar. **ID: S16** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** „Headline“ **Feststellung:** Der Inhalt dieses verpflichtenden Ausgabebestandteils ist nicht festgelegt. **Prüfregel:** F5; Abschnitt 7.5 **Begründung:** Es bestehen mehrere sachlich unterschiedliche Funktionen für die Headline. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Die Einhaltung der inhaltlichen Ausgabeanforderung ist nicht prüfbar. **ID: S17** **Schweregrad: G1** **Betroffene Stelle:** „Kurze … Begründung“ und „Begründe kurz“ **Feststellung:** Die verlangte Kürze ist nicht überprüfbar definiert. **Prüfregel:** Abschnitt 7.5 in Verbindung mit Abschnitt 7.1 **Begründung:** Es gibt keine Wort-, Satz- oder Inhaltsgrenze. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Der Umfang der Abschnitte „Evidence“ und „Derivation“ kann variieren. **ID: S18** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** Prüfung auf „wichtigen Kontext“ **Feststellung:** Die in die Ausgabe aufzunehmenden Kontextinformationen sind nicht bestimmbar. **Prüfregel:** Abschnitt 7.5 in Verbindung mit Abschnitt 7.1 **Begründung:** Der Prompt enthält kein Relevanzkriterium für Kontextinformationen. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Claim-Bewertungen und Evidence-Abschnitt können unterschiedliche Inhalte enthalten. ## 6. Entscheidungen **ID: S03** **Schweregrad: G3** **Betroffene Stelle:** Interpretationsregeln für Hauptaussage und Botschaft **Feststellung:** Die Auswahl zwischen mehreren plausiblen Interpretationen ist nicht operationalisiert. **Prüfregel:** F2; Abschnitt 7.6 **Begründung:** „Naheliegend“, „vernünftig“ und „engste plausible“ enthalten keine überprüfbare Auswahlregel. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Die zentrale Interpretation kann unterschiedlich gewählt werden. **ID: S04** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** „voneinander unabhängige Quellen“ **Feststellung:** Es fehlt ein Kriterium zur Entscheidung, ob Quellen unabhängig sind. **Prüfregel:** F2; Abschnitt 7.6 **Begründung:** Mehrere Unabhängigkeitsbegriffe sind möglich. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Quellen können unterschiedlich zugelassen oder verworfen werden. **ID: S05** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** Mindestzahl von drei Quellen **Feststellung:** Es fehlt die Entscheidung, auf welche Einheit sich die Mindestzahl bezieht. **Prüfregel:** F2; Abschnitt 7.6 **Begründung:** Gesamtprüfung und Einzelbehauptung sind beide mögliche Bezugsgrößen. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Der Rechercheumfang wird unterschiedlich bestimmt. **ID: S06** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** Quellenpriorisierung **Feststellung:** Die Auswahlregel für Quellentypen ist unvollständig. **Prüfregel:** F2; Abschnitt 7.6 **Begründung:** Es ist offen, ob die Reihenfolge nur Präferenz oder vorgeschriebene Zusammensetzung bezeichnet. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Unterschiedliche Quellentypen können ausgewählt werden. **ID: S07** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** Quellenstatus-Kategorien **Feststellung:** Bei Mehrfachzugehörigkeit fehlt eine Auswahl- oder Prioritätsregel. **Prüfregel:** F2; F3; Abschnitt 7.6 **Begründung:** Mehrere Kategorien können gleichzeitig gelten und unterschiedliche Prüfmaßstäbe auslösen. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Der anzuwendende Quellenstatus ist nicht eindeutig. **ID: S08** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** Abstufung nach Quellenanspruch **Feststellung:** Die Entscheidung über die anzuwendende Prüfstrenge ist nicht definiert. **Prüfregel:** F1; F2; Abschnitt 7.6 **Begründung:** Rangfolge und konkrete Evidenzanforderungen fehlen. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Der Prüfmaßstab kann unterschiedlich gewählt werden. **ID: S09** **Schweregrad: G3** **Betroffene Stelle:** Auswahl des Overall Verdict **Feststellung:** Für die Auswahl zwischen fünf Gesamturteilen fehlt ein vollständiger Entscheidungsbaum. **Prüfregel:** F2; Abschnitt 7.6 **Begründung:** Nur bestimmte Fälle für „False“ und ein Teilfall für „Unverified“ sind geregelt. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Die Hauptentscheidung ist nicht eindeutig ausführbar. **ID: S10** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** Attribution und Adoption by Poster **Feststellung:** Die Auswahlregeln zwischen den jeweiligen Kategorien fehlen. **Prüfregel:** F2; Abschnitt 7.6 **Begründung:** Teilweise, indirekte oder uneindeutige Zuschreibungen sind nicht geregelt. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Unterschiedliche Klassifikationen sind möglich. **ID: S11** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** Logical conclusion **Feststellung:** Die Auswahl zwischen den vier Werten ist nicht definiert. **Prüfregel:** F2; Abschnitt 7.6 **Begründung:** Es fehlen Abgrenzungsmerkmale und Schwellenwerte. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Die logische Schlussbewertung kann variieren. **ID: S12** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** Confidence **Feststellung:** Die Auswahl zwischen den vier Konfidenzwerten ist nicht geregelt. **Prüfregel:** F2; Abschnitt 7.6 **Begründung:** Keine Evidenzlage ist einer Stufe verbindlich zugeordnet. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Unterschiedliche Konfidenzentscheidungen sind möglich. **ID: S14** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** Auswahl verifizierter X-Handles **Feststellung:** Verifizierung und „bei Möglichkeit“ besitzen keine Entscheidungskriterien. **Prüfregel:** F2; Abschnitt 7.6 **Begründung:** Unterschiedliche Nachweisarten können akzeptiert werden. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Handle oder Klarname können unterschiedlich gewählt werden. **ID: S18** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** Auswahl „wichtigen“ Kontexts **Feststellung:** Für die Aufnahme oder Nichtaufnahme von Kontext fehlt ein Entscheidungskriterium. **Prüfregel:** F2; Abschnitt 7.6 **Begründung:** Relevanz, Einfluss auf das Urteil und Umfang sind nicht operationalisiert. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Unterschiedliche Kontextinformationen werden berücksichtigt. ## 7. Reproduzierbarkeit **ID: S03** **Schweregrad: G3** **Betroffene Stelle:** Implizierte Hauptaussage und Intended Message **Feststellung:** Mehrere Leserinterpretationen sind zulässig. **Prüfregel:** Abschnitt 7.7 **Begründung:** Die unbestimmten Interpretationsmaßstäbe ermöglichen unterschiedliche Hauptaussagen. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Zentrale Inhalte und Folgeentscheidungen können variieren. **ID: S04** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** Quellenunabhängigkeit **Feststellung:** Unterschiedliche Unabhängigkeitsmodelle sind zulässig. **Prüfregel:** Abschnitt 7.7 **Begründung:** Diese Modelle führen zu unterschiedlichen Quellensätzen. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Die Recherche ist nicht reproduzierbar. **ID: S05** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** Mindestzahl der Quellen **Feststellung:** Gesamtbezogene und behauptungsbezogene Anwendung sind möglich. **Prüfregel:** Abschnitt 7.7 **Begründung:** Beide Vorgehensweisen verändern Rechercheumfang und Belegstruktur. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Die Zahl der herangezogenen Quellen kann erheblich variieren. **ID: S06** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** Quellenpriorisierung **Feststellung:** Rangfolge und Typenquote sind zwei mögliche Vorgehensweisen. **Prüfregel:** Abschnitt 7.7 **Begründung:** Sie führen zu unterschiedlichen Quellenkombinationen. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Die Evidenzgrundlage ist nicht reproduzierbar. **ID: S07** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** Quellenstatus **Feststellung:** Mehrfachrollen können unterschiedlich klassifiziert werden. **Prüfregel:** Abschnitt 7.7 **Begründung:** Dadurch werden unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe ausgelöst. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Verarbeitung und Urteil können variieren. **ID: S08** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** Strenge nach Quellenanspruch **Feststellung:** Mehrere Prüfstrengen sind mit dem Prompt vereinbar. **Prüfregel:** Abschnitt 7.7 **Begründung:** Der übliche Fachstandard und seine Anwendung sind nicht festgelegt. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Dieselbe Evidenz kann unterschiedlich gewichtet werden. **ID: S09** **Schweregrad: G3** **Betroffene Stelle:** Overall Verdict **Feststellung:** Mehrere Gesamturteile können dieselbe Befundlage abbilden. **Prüfregel:** Abschnitt 7.7 **Begründung:** Abgrenzungs- und Aggregationsregeln fehlen. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Die Hauptentscheidung ist nicht reproduzierbar. **ID: S10** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** Attribution und Adoption **Feststellung:** Mehrere Klassifikationen sind bei Grenzfällen möglich. **Prüfregel:** Abschnitt 7.7 **Begründung:** Die Kategorien besitzen keine vollständigen Auswahlkriterien. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Teilbewertungen können variieren. **ID: S11** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** Logical conclusion **Feststellung:** Unterschiedliche Klassifikationen derselben Ableitung sind möglich. **Prüfregel:** Abschnitt 7.7 **Begründung:** Die vier Werte sind nicht operational abgegrenzt. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Der Ausgabewert ist nicht reproduzierbar. **ID: S12** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** Confidence **Feststellung:** Unterschiedliche Konfidenzstufen sind bei gleicher Evidenz möglich. **Prüfregel:** Abschnitt 7.7 **Begründung:** Schwellenwerte oder Zuordnungsregeln fehlen. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Der Konfidenzwert ist nicht reproduzierbar. **ID: S14** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** X-Handles **Feststellung:** Unterschiedliche Verifizierungsmethoden führen zu unterschiedlichen Nennungen. **Prüfregel:** Abschnitt 7.7 **Begründung:** Der Prompt legt keine verbindliche Methode fest. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Quellenbezeichnungen können variieren. **ID: S15** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** Aktuelle Uhrzeit **Feststellung:** Unterschiedliche Zeitzonen führen zu unterschiedlichen Ausgaben. **Prüfregel:** Abschnitt 7.7 **Begründung:** Alle entsprechenden Zeitwerte können gleichzeitig aktuell sein. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Der Ausgabezeitpunkt ist nicht reproduzierbar dargestellt. **ID: S16** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** Headline **Feststellung:** Unterschiedliche inhaltliche Funktionen der Headline sind zulässig. **Prüfregel:** Abschnitt 7.7 **Begründung:** Die Headline kann Post, Hauptbehauptung oder Urteil in den Mittelpunkt stellen. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Inhalt und Struktur der Ausgabe variieren. **ID: S17** **Schweregrad: G1** **Betroffene Stelle:** „kurz“ **Feststellung:** Unterschiedliche Inhaltsumfänge sind zulässig. **Prüfregel:** Abschnitt 7.7 **Begründung:** Der Begriff kann die Auswahl der aufgenommenen Fakten beeinflussen. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Umfang und inhaltliche Auswahl der Begründungen können variieren. **ID: S18** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** „wichtiger Kontext“ **Feststellung:** Unterschiedliche Kontextauswahlen sind möglich. **Prüfregel:** Abschnitt 7.7 **Begründung:** Es fehlt eine verbindliche Relevanzregel. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Claim-Bewertungen und Begründungen sind nicht reproduzierbar. ## 8. Interpretationsspielraum **ID: S03** **Schweregrad: G3** **Betroffene Stelle:** Leserperspektive und engste plausible Interpretation **Feststellung:** Mehrere Hauptaussagen können als vernünftige Interpretation gelten. **Prüfregel:** Abschnitt 7.8 **Begründung:** Es fehlt eine Regel zur Auswahl zwischen diesen Auslegungen. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Die zentrale Aussage des Fact-Checks bleibt interpretationsabhängig. **ID: S04** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** „voneinander unabhängig“ **Feststellung:** Mehrere Begriffe der Quellenunabhängigkeit sind möglich. **Prüfregel:** Abschnitt 7.8 **Begründung:** Der Prompt priorisiert keinen davon. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Unterschiedliche Quellen können akzeptiert werden. **ID: S05** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** „mindestens drei … Quellen“ **Feststellung:** Die Mindestzahl kann insgesamt oder je Behauptung gelten. **Prüfregel:** Abschnitt 7.8 **Begründung:** Eine Bezugsregel fehlt. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Der Rechercheumfang bleibt offen. **ID: S06** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** Quellenpriorisierung **Feststellung:** Die Liste kann als Rangfolge oder Pflichtzusammensetzung gelesen werden. **Prüfregel:** Abschnitt 7.8 **Begründung:** Keine Auswahlregel bestimmt eine der Auslegungen. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Die Quellenbasis kann unterschiedlich zusammengesetzt werden. **ID: S07** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** Quellenstatus-Kategorien **Feststellung:** Mehrfachrollen können verschiedenen Kategorien zugeordnet werden. **Prüfregel:** Abschnitt 7.8 **Begründung:** Eine Prioritätsregel fehlt. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Der Quellenstatus bleibt interpretationsabhängig. **ID: S08** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** Höherer Quellenanspruch und üblicher Evidenzstandard **Feststellung:** Mehrere Rangfolgen und Prüfmaßstäbe sind möglich. **Prüfregel:** Abschnitt 7.8 **Begründung:** Der Prompt legt weder Hierarchie noch operationalen Standard fest. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Die anzuwendende Bewertungsstrenge bleibt offen. **ID: S09** **Schweregrad: G3** **Betroffene Stelle:** Overall Verdict **Feststellung:** Gemischte oder unvollständige Evidenz kann mehreren Urteilskategorien zugeordnet werden. **Prüfregel:** Abschnitt 7.8 **Begründung:** Vollständige Auswahl- und Aggregationsregeln fehlen. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Das Gesamturteil besitzt erheblichen Interpretationsspielraum. **ID: S10** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** Attribution und Adoption **Feststellung:** Indirekte oder teilweise Wiedergaben können unterschiedlich klassifiziert werden. **Prüfregel:** Abschnitt 7.8 **Begründung:** Es fehlt eine Regel für solche Grenzfälle. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Die Zuschreibungsbewertung bleibt offen. **ID: S11** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** Logical conclusion **Feststellung:** Eine unzureichend belegte Schlussfolgerung kann „Partially supported“, „Unsupported“ oder „False“ sein. **Prüfregel:** Abschnitt 7.8 **Begründung:** Die Kategorien sind nicht abgegrenzt. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Mehrere Ausgabewerte bleiben zulässig. **ID: S12** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** Confidence **Feststellung:** Dieselbe Evidenzlage kann als High, Medium oder Low bewertet werden. **Prüfregel:** Abschnitt 7.8 **Begründung:** Es fehlen Schwellenwerte und Auswahlregeln. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Die Konfidenzangabe bleibt subjektiv. **ID: S14** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** „eindeutig verifiziert“ und „bei Möglichkeit“ **Feststellung:** Mehrere Nachweisarten und Verfügbarkeitsmaßstäbe sind möglich. **Prüfregel:** Abschnitt 7.8 **Begründung:** Keine Regel bestimmt, welche Nachweise genügen. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Handle und Klarname können alternativ verwendet werden. **ID: S15** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** Aktuelle Uhrzeit **Feststellung:** Mehrere Zeitzonen sind mit der Anforderung vereinbar. **Prüfregel:** Abschnitt 7.8 **Begründung:** Eine Auswahlregel fehlt. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Unterschiedliche Zeitangaben sind zulässig. **ID: S16** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** Headline **Feststellung:** Mehrere inhaltliche Ausrichtungen der Headline sind möglich. **Prüfregel:** Abschnitt 7.8 **Begründung:** Keine Regel bestimmt den Gegenstand der Überschrift. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Die Headline bleibt frei interpretierbar. **ID: S17** **Schweregrad: G1** **Betroffene Stelle:** „kurz“ **Feststellung:** Unterschiedliche Längen und Inhaltsmengen sind zulässig. **Prüfregel:** Abschnitt 7.8 **Begründung:** Es fehlt eine Längen- oder Auswahlregel. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Der Umfang der Begründungen bleibt offen. **ID: S18** **Schweregrad: G2** **Betroffene Stelle:** „wichtiger Kontext“ **Feststellung:** Mehrere Kontextauswahlen sind möglich. **Prüfregel:** Abschnitt 7.8 **Begründung:** Der Prompt enthält keine Prioritäts- oder Relevanzregel. **Auswirkung auf dieses Kriterium:** Die Vollständigkeitsbewertung bleibt interpretationsabhängig. # 2. Bewertung | Kriterium | Schwachstellen | Berechnung | Punkte | |---|---|---:|---:| | Eindeutigkeit | S03 (G3), S04 (G2), S05 (G2), S06 (G2), S07 (G2), S08 (G2), S09 (G3), S10 (G2), S11 (G2), S12 (G2), S14 (G2), S15 (G2), S16 (G2), S17 (G1), S18 (G2) | 5 − 31, Untergrenze 0 | 0 | | Ablauf | keine | 5 − 0 | 5 | | Logik | S13 (G3) | 5 − 3 | 2 | | Eingaben | S01 (G3), S02 (G3) | 5 − 6, Untergrenze 0 | 0 | | Ausgaben | S03 (G3), S04 (G2), S05 (G2), S06 (G2), S07 (G2), S08 (G2), S09 (G3), S10 (G2), S11 (G2), S12 (G2), S14 (G2), S15 (G2), S16 (G2), S17 (G1), S18 (G2) | 5 − 31, Untergrenze 0 | 0 | | Entscheidungen | S03 (G3), S04 (G2), S05 (G2), S06 (G2), S07 (G2), S08 (G2), S09 (G3), S10 (G2), S11 (G2), S12 (G2), S14 (G2), S18 (G2) | 5 − 25, Untergrenze 0 | 0 | | Reproduzierbarkeit | S03 (G3), S04 (G2), S05 (G2), S06 (G2), S07 (G2), S08 (G2), S09 (G3), S10 (G2), S11 (G2), S12 (G2), S14 (G2), S15 (G2), S16 (G2), S17 (G1), S18 (G2) | 5 − 31, Untergrenze 0 | 0 | | Interpretationsspielraum | S03 (G3), S04 (G2), S05 (G2), S06 (G2), S07 (G2), S08 (G2), S09 (G3), S10 (G2), S11 (G2), S12 (G2), S14 (G2), S15 (G2), S16 (G2), S17 (G1), S18 (G2) | 5 − 31, Untergrenze 0 | 0 | Gesamtpunktzahl: 7/40 # 3. Interpretationsstellen **ID: S03** **Betroffene Stelle:** Regeln zur Bestimmung der implizierten Hauptaussage und Intended Message **Auslegung A:** Wähle die engste wörtlich abgesicherte Implikation. **Auslegung B:** Wähle die umfassendere Botschaft, die ein durchschnittlicher Leser aus der Gesamtwirkung ableitet. **Fehlende Regel:** Operationales Auswahlkriterium für Leserperspektive, Plausibilität und Interpretationsbreite. **ID: S04** **Betroffene Stelle:** „voneinander unabhängige Quellen“ **Auslegung A:** Quellen sind unabhängig, wenn sie verschiedenen Eigentümern oder Redaktionen angehören. **Auslegung B:** Quellen sind nur unabhängig, wenn ihre Informationen auf voneinander unabhängiger Primärrecherche beruhen. **Fehlende Regel:** Definition der Quellenunabhängigkeit. **ID: S05** **Betroffene Stelle:** „mindestens drei … Quellen“ **Auslegung A:** Drei Quellen für den gesamten Fact-Check. **Auslegung B:** Drei Quellen für jede einzelne Tatsachenbehauptung. **Fehlende Regel:** Festlegung der Bezugsgröße der Mindestzahl. **ID: S06** **Betroffene Stelle:** „Priorisiere: Primärquelle, internationale Nachrichtenquelle, regionale oder fachliche Quelle.“ **Auslegung A:** Nutze möglichst mindestens eine Quelle aus jeder genannten Kategorie. **Auslegung B:** Bevorzuge Primärquellen; nutze die folgenden Kategorien nur nachrangig. **Fehlende Regel:** Verbindliche Regel zur Bedeutung der Priorisierung. **ID: S07** **Betroffene Stelle:** Quellenstatus-Kategorien **Auslegung A:** Eine journalistisch tätige Fachperson wird als Journalist eingeordnet. **Auslegung B:** Dieselbe Person wird als Fachautor oder Experte eingeordnet. **Fehlende Regel:** Auswahl- oder Prioritätsregel bei Mehrfachzugehörigkeit. **ID: S08** **Betroffene Stelle:** „Je höher der objektive Anspruch … desto strenger“ **Auslegung A:** Institutionelle Stellung bestimmt die strengste Prüfungsstufe. **Auslegung B:** Fachkompetenz und konkreter Veröffentlichungsanspruch bestimmen die Prüfungsstufe. **Fehlende Regel:** Rangfolge der Quellenkategorien und Zuordnung zu konkreten Evidenzanforderungen. **ID: S09** **Betroffene Stelle:** Overall Verdict **Auslegung A:** Eine falsche zentrale Aussage führt trotz korrekter Nebenbehauptungen zu „False“. **Auslegung B:** Korrekte Nebenbehauptungen und eine falsche Schlussfolgerung führen zu „Mixed“ oder „Misleading“. **Fehlende Regel:** Vollständige Definition und Aggregationsregel für die fünf Gesamturteile. **ID: S10** **Betroffene Stelle:** Attribution und Adoption by Poster **Auslegung A:** Eine verkürzte, aber im Kern zutreffende Wiedergabe ist „Correct“. **Auslegung B:** Jede bedeutungsändernde Auslassung macht die Attribution „Incorrect“. **Fehlende Regel:** Kriterien für teilweise oder indirekte Zuschreibungen und Übernahmen. **ID: S11** **Betroffene Stelle:** Logical conclusion **Auslegung A:** Eine nicht ausreichend belegte Schlussfolgerung ist „Unsupported“. **Auslegung B:** Wenn die vorhandenen Daten gegen sie sprechen, ist sie „False“. **Fehlende Regel:** Abgrenzung der vier Klassifikationen. **ID: S12** **Betroffene Stelle:** Confidence **Auslegung A:** Drei konsistente Quellen rechtfertigen „High“. **Auslegung B:** „High“ erfordert zusätzlich mehrere unabhängige Primärquellen ohne offene Unsicherheiten. **Fehlende Regel:** Evidenzkriterien oder Schwellenwerte für die Konfidenzstufen. **ID: S14** **Betroffene Stelle:** „eindeutig verifizierte X-Handles“ **Auslegung A:** Ein Verifizierungsabzeichen auf X genügt. **Auslegung B:** Nur eine Verlinkung von einer nachweislich offiziellen Website genügt. **Fehlende Regel:** Verbindliches Verifizierungsverfahren und Definition von „bei Möglichkeit“. **ID: S15** **Betroffene Stelle:** „aktuelles Datum und Uhrzeit“ **Auslegung A:** UTC verwenden. **Auslegung B:** Lokale System- oder Nutzerzeitzone verwenden. **Fehlende Regel:** Festgelegte Zeitzone. **ID: S16** **Betroffene Stelle:** „Headline“ **Auslegung A:** Die Headline fasst die geprüfte Hauptbehauptung zusammen. **Auslegung B:** Die Headline nennt das Gesamturteil oder die wichtigste Widerlegung. **Fehlende Regel:** Inhaltliche Funktion und Bildungsvorschrift der Headline. **ID: S17** **Betroffene Stelle:** „kurz“ **Auslegung A:** Ein bis zwei Sätze je Abschnitt. **Auslegung B:** Mehrere Absätze sind zulässig, solange nur entscheidungsrelevante Fakten enthalten sind. **Fehlende Regel:** Längen- oder Inhaltsgrenze. **ID: S18** **Betroffene Stelle:** „fehlt wichtiger Kontext?“ **Auslegung A:** Wichtig ist nur Kontext, der das Gesamturteil ändern kann. **Auslegung B:** Wichtig ist jeder Kontext, der Verständnis oder Einordnung verbessert. **Fehlende Regel:** Verbindliches Relevanzkriterium für Kontext. # 4. Hinweise für den Prompt-Programmierer **ID: S01** **Problem:** Für einen fehlenden Post ist kein Verhalten definiert. **Änderung:** Ergänze eine Regel, die bei fehlendem Post eine festgelegte Fehlermeldung oder eine Anforderung zur Bereitstellung des Posts ausgibt. **Wirkung:** Der Ablauf bei fehlender erforderlicher Eingabe wird bestimmbar. **ID: S02** **Problem:** Die Fundstelle des verpflichtend zu ladenden Originalposts kann fehlen. **Änderung:** Lege fest, welche Identifikationsangabe den Originalpost auffindbar machen muss und welches Verhalten gilt, wenn keine eindeutige Fundstelle ermittelt werden kann. **Wirkung:** Die Beschaffung des vollständigen Originalposts wird ausführbar geregelt. **ID: S03** **Problem:** Die Auswahl der implizierten Hauptaussage und Intended Message beruht auf unbestimmten Leser- und Plausibilitätsbegriffen. **Änderung:** Ergänze eine verbindliche Auswahlregel mit überprüfbaren Kriterien für die engste gestützte Interpretation und für die Abgrenzung zwischen Hauptaussage und Intended Message. **Wirkung:** Die zentrale Interpretation wird eindeutig und reproduzierbar. **ID: S04** **Problem:** Quellenunabhängigkeit ist nicht definiert. **Änderung:** Definiere anhand überprüfbarer Merkmale, wann zwei Quellen als voneinander unabhängig gelten. **Wirkung:** Zulässige Quellensätze können einheitlich bestimmt werden. **ID: S05** **Problem:** Der Geltungsbereich der Mindestzahl von drei Quellen ist offen. **Änderung:** Lege fest, ob die Mindestzahl für den gesamten Fact-Check oder für jede einzelne Behauptung gilt. **Wirkung:** Rechercheumfang und Quellenmenge werden eindeutig. **ID: S06** **Problem:** Die Bedeutung der Quellenpriorisierung ist nicht festgelegt. **Änderung:** Bestimme, ob die Liste eine Rangfolge, eine Pflichtzusammensetzung oder eine andere verbindliche Auswahlregel darstellt. **Wirkung:** Die Auswahl der Quellentypen wird reproduzierbar. **ID: S07** **Problem:** Mehrfach zuordenbare Quellen besitzen keinen eindeutigen Source Status. **Änderung:** Ergänze eine Prioritäts- oder Mehrfachklassifikationsregel für Quellen, die mehreren Kategorien entsprechen. **Wirkung:** Der anzuwendende Quellenstatus wird eindeutig. **ID: S08** **Problem:** Rangfolge und konkrete Folgen eines höheren Quellenanspruchs sind nicht operationalisiert. **Änderung:** Ordne den Quellenstatus-Kategorien verbindliche Prüfstandards oder eine festgelegte Prüfstufenmatrix zu. **Wirkung:** Die Bewertungsstrenge kann einheitlich angewandt werden. **ID: S09** **Problem:** Die fünf Gesamturteile sind nicht vollständig definiert und ihre Aggregation ist ungeregelt. **Änderung:** Definiere für jedes Urteil notwendige und hinreichende Auswahlkriterien sowie eine Regel zur Zusammenführung der Einzelbewertungen zum Overall Verdict. **Wirkung:** Das zentrale Gesamturteil wird eindeutig bestimmbar. **ID: S10** **Problem:** Attribution und Adoption besitzen keine vollständigen Auswahlkriterien. **Änderung:** Definiere die Kategorien einschließlich des Umgangs mit teilweiser, verkürzter, indirekter und uneindeutiger Zuschreibung. **Wirkung:** Die Quellenzuschreibungsprüfung wird reproduzierbar. **ID: S11** **Problem:** Die Kategorien der Logical conclusion sind nicht abgegrenzt. **Änderung:** Lege für „Supported“, „Partially supported“, „Unsupported“ und „False“ jeweils verbindliche Entscheidungskriterien fest. **Wirkung:** Der verpflichtende Ausgabewert wird eindeutig. **ID: S12** **Problem:** Die Konfidenzstufen besitzen keine Kriterien oder Schwellenwerte. **Änderung:** Ordne definierte Evidenz- und Unsicherheitslagen den vier Konfidenzstufen zu. **Wirkung:** Die Confidence-Angabe wird reproduzierbar. **ID: S13** **Problem:** Ein einzelnes Gegenbeispiel soll auch allgemeine Zusammenhänge widerlegen, obwohl dies bei probabilistischen Aussagen nicht zwingend ist. **Änderung:** Beschränke die Ein-Gegenbeispiel-Regel ausdrücklich auf ausnahmslose universelle Behauptungen und definiere für probabilistische Zusammenhänge eine davon getrennte Bewertung. **Wirkung:** Der Konflikt mit der Pflicht zur objektiv korrekten Bewertung wird beseitigt. **ID: S14** **Problem:** „Eindeutig verifiziert“ und „bei Möglichkeit“ sind für X-Handles nicht definiert. **Änderung:** Lege zulässige Verifizierungsnachweise und die Bedingung fest, unter der ein Handle statt des Klarnamens ausgegeben wird. **Wirkung:** Handle-Prüfung und -Ausgabe werden eindeutig. **ID: S15** **Problem:** Die Zeitzone für die aktuelle Uhrzeit fehlt. **Änderung:** Lege eine verbindliche Zeitzone fest oder verlange die explizite Angabe der verwendeten Zeitzone. **Wirkung:** Die Zeitangabe wird eindeutig. **ID: S16** **Problem:** Der verpflichtende Inhalt der Headline ist nicht definiert. **Änderung:** Bestimme, welchen Inhalt die Headline zusammenfassen muss. **Wirkung:** Die Headline erhält eine überprüfbare Funktion. **ID: S17** **Problem:** „Kurz“ legt den zulässigen Umfang nicht fest. **Änderung:** Ergänze eine messbare Längen- oder Inhaltsgrenze für Evidence und Derivation. **Wirkung:** Der Umfang der beiden Abschnitte wird prüfbar. **ID: S18** **Problem:** Es fehlt ein Kriterium für „wichtigen Kontext“. **Änderung:** Definiere Kontext als wichtig anhand eines verbindlichen Relevanzkriteriums, beispielsweise seines Einflusses auf Wahrheitswert, zeitliche Einordnung oder Schlussfolgerung. **Wirkung:** Die Vollständigkeitsprüfung und Kontextauswahl werden reproduzierbar.
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Du bist ein hochpräziser, evidenzbasierter Fact-Checker, dessen Aufgabe es ist, die gesamte Behauptung eines eingegebenen Posts (Text, Bilder, Grafiken, Argumentationen) vollständig zu analysieren und eine fundierte, logisch nachvollziehbare Bewertung abzugeben. Du darfst niemals spekulieren.
Deine Analyse muss die Unterscheidung zwischen expliziten Behauptungen und implizierten Schlussfolgerungen sowie die zugrundeliegende Logik des Posts berücksichtigen.
### 1. Prozess und Verifizierung
1. **Aktuelle Verifizierung:** Führe vor jeder Analyse eine aktuelle Websuche durch, um alle Tatsachenbehauptungen anhand aktueller, verifizierbarer Quellen zu überprüfen. Verwende niemals ausschließlich internes Wissen.
2. **Quellengrundlage:** Bei Social-Media-Posts lade immer den vollständigen Originalpost. Vergleiche diesen mit dem bereitgestellten Screenshot, identifiziere zusätzlichen Text und prüfe Zeitstempel und zeitlichen Kontext. Nur der vollständige Originalpost ist die Grundlage.
3. **Implizierte Hauptaussage bestimmen (Kernschritt):** Bestimme die eigentliche, vom Post vermittelte Hauptaussage. Diese muss explizit formuliert werden und berücksichtigt alle Elemente des Posts (Text, Bilder, Diagramme, Statistiken, Vergleiche, Quellenangaben, Argumentationsstruktur).
4. **Behauptungen identifizieren:** Trenne die Inhalte in:
* A) Explizite Behauptungen.
* B) Implizierte Behauptungen bzw. Schlussfolgerungen.
Beide Kategorien werden unabhängig geprüft.
5. **Quellenzuschreibung prüfen (für Zitate/Bezüge):** Wenn der Post Aussagen einer Quelle zuschreibt (z.B. "nachrichtig", "berichtet", "sagt"), prüfe diese strikt getrennt:
* **Attribution:** Correct / Incorrect / Unverified
* **Underlying Claim:** True / False / Mixed / Unverified
* **Adoption by Poster:** Explicit / Implied / Not established
* *Regel:* Eine korrekte Zuschreibung beweist nicht automatisch den Wahrheitsgehalt.
6. **Prüfung jeder Behauptung:** Für jede identifizierte Behauptung prüfe:
* Korrektheit (stimmt sie mit Evidenz überein?)
* Vollständigkeit (fehlt wichtiger Kontext?)
* Widerspruch (widersprechen Primärquellen oder offiziellen Stellen?)
* Gegenbelege (existieren belastbare Gegenbelege?)
7. **Prüfung der Logik (Kausalkette):** Prüfe die logische Ableitung der Schlussfolgerung aus der Evidenz. Speziell prüfen:
* Korrelation als Kausalität.
* Generalisierung aus Einzelfällen.
* Ignorieren alternativer Erklärungen.
* Darstellung eines Modells als Realität.
* Ableitung von Fakten aus Theorien.
* Darstellung eines einzelnen Faktors als Erklärung für ein komplexes Phänomen.
* Folgt die Schlussfolgerung tatsächlich aus den gezeigten Daten?
8. **Gegenbeispiele (für Generalisierungen):** Wenn eine allgemeine Regel oder ein allgemeiner Zusammenhang behauptet wird, suche aktiv nach belegten Gegenbeispielen. Ein einziges eindeutig belegtes Gegenbeispiel genügt, um die Regel zu widerlegen. Gegenbeispiele müssen denselben Sachverhalt betreffen.
9. **Zeitliche Prüfung:** Für zeitabhängige Behauptungen bestimme Datum und Uhrzeit. Bewerte ausdrücklich, ob ältere Ereignisse als aktuell dargestellt werden (als irreführend kennzeichnen).
10. **Quellenstandard:** Verwende mindestens drei voneinander unabhängige Quellen. Priorisiere: Primärquelle, internationale Nachrichtenquelle, regionale oder fachliche Quelle. Bei widersprüchlichen Quellen muss der Widerspruch explizit benannt werden.
11. **Offizielle X-Handles:** Prüfe alle erwähnten Personen, Unternehmen, Organisationen, Behörden, Produkte, Projekte auf existierende, eindeutig verifizierte X-Handles. Verwende nur eindeutig verifizierte Handles; andernfalls verwende den Klarnamen.
### 2. Bewertungsrahmen und Prioritäten
**Source Status und Standard of Proof:**
Bestimme den objektiven Status der Quelle vor der Urteilsbildung. Unterscheide strikt zwischen: Privatperson ohne fachlichen/institutionellen Anspruch, Aktivist/Meinungsäußerung, Journalist/Medium, Fachautor/Experte, Unternehmen, Behörde, Wissenschaftliche Institution, Internationale Organisation.
**Bewertungsmaßstab (Anspruch der Quelle):**
Der Wahrheitswert der Behauptung ist unabhängig vom Autor. Der Bewertungsmaßstab für die Veröffentlichung hängt vom objektiv erkennbaren Anspruch der Quelle ab. Höhere fachliche Autorität/institutionelle Stellung erfordert strengere Anforderungen an: Beweisführung, wissenschaftliche Sorgfalt, Vollständigkeit, korrekte Datenrepräsentation, Berücksichtigung bekannter Einschränkungen und Trennung von Fakten/Hypothesen/Meinungen.
**Bewertung des Veröffentlichungsstandards:**
* Aussagen einer Privatperson als persönliche Interpretation/Vermutung: Prüfe nur die objektive Wahrheit.
* Aussagen eines anerkannten Experten/Behörde/Institution: Bewerte nach dem im jeweiligen Fachgebiet üblichen Evidenzstandard.
**Folgerung (Strenge der Bewertung):**
Je höher der objektive Anspruch der Quelle, desto strenger ist die Bewertung der Argumentationsqualität. Fachautoritative Quellen müssen: belastbare Evidenz korrekt verwenden, methodische Grenzen offenlegen, bekannte Alternativerklärungen berücksichtigen und keine Schlussfolgerungen ziehen, die durch die vorgelegten Daten nicht gedeckt sind.
**Rule Against Verdict Leniency (Priorität):**
**Keine Zurückhaltung bei der Vergabe von „False“.** „Mixed“, „Misleading“ oder „Unverified“ dürfen nicht als vorsichtige Ersatzurteile verwendet werden, wenn die zentrale vermittelte Aussage objektiv falsch ist. Ein „False“ ist zwingend, wenn:
* Die zentrale Behauptung durch belastbare Evidenz widerlegt wird.
* Die Schlussfolgerung den präsentierten Daten widerspricht.
* Aus korrekten Daten eine objektiv falsche Gesamtaussage konstruiert wird.
* Eine Kausalität behauptet wird, obwohl belegte Gegenursachen/Gegenbeispiele die Erklärung ausschließen.
* Eine Notwendigkeit (politisch/wissenschaftlich) als erwiesen dargestellt wird, obwohl die Evidenz das Gegenteil zeigt.
* Die Quelle ausdrücklich etwas anderes feststellt als der Post behauptet.
**Source Status und Urteil:**
* Privatperson ohne Anspruch: Unbelegte Welterklärung $\rightarrow$ „Unverified“, sofern nicht widerlegt.
* Autoritative Quelle (Experte, Behörde etc.): Striktere Prüfung. Wenn autoritative Quellen Daten/Statistiken verwenden, die die Behauptung nicht stützen oder ihr widersprechen, darf das Urteil nicht aus Vorsicht auf „Misleading“ abgeschwächt werden. Wenn die zentrale Aussage objektiv falsch ist, ist **„False“** zu vergeben.
### 3. Interpretation und Ausgabeformat
**Bewertung Regeln (Interne Leitlinien):**
1. **Prinzip der naheliegenden Interpretation:** Die implizierte Hauptaussage darf nur das wiedergeben, was ein durchschnittlicher Leser vernünftigerweise aus dem Gesamtpost ableiten würde.
2. **Regel der naheliegenden Schlussfolgerung:** Prüfe nur Schlussfolgerungen, die der Post tatsächlich nahelegt.
3. **Interpretationsregel:** Implizierte Aussagen dürfen nicht über den objektiv vermittelten Inhalt hinausgehen.
4. **Regel der objektiven Leserperspektive:** Maßstab ist die vernünftige Interpretation eines durchschnittlichen Lesers, nicht die subjektive Deutung des Fact-Checkers.
5. **Interpretationsgrenze:** Dem Autor dürfen keine weitergehenden Aussagen zugeschrieben werden als der Post objektiv vermittelt.
6. **Regel der engsten plausiblen Interpretation:** Bei Mehrdeutigkeit wähle die engste Interpretation, die durch den Post eindeutig gestützt wird.
**Regel zur Nachvollziehbarkeit des Endergebnisses:**
Der Fact Check muss kausale, nachvollziehbare Ketten bilden, die erklären, warum das Endergebnis so bestimmt wurde.
**Erweiterung des Ausgabeformats (Strikte Struktur):**
AI Fact-Check [aktuelles Datum und Uhrzeit]
Headline
Overall Verdict (Wähle **eindeutig** aus: True, False, Mixed, Misleading, Unverified)
----------------------------------------
Implicit Main Claim
(Formuliere die aus dem Gesamtpost logisch hergeleitete, explizit formulierte Hauptaussage.)
----------------------------------------
Claim-by-claim assessment
(Bewerten jede einzelne Behauptung A und B separat mit Begründung.)
----------------------------------------
Logical conclusion
(Bewertung der logischen Ableitung: Supported / Partially supported / Unsupported / False)
----------------------------------------
Evidence
(Kurze, faktenbasierte Begründung ausschließlich auf Basis verifizierter Fakten. Keine Spekulation.)
----------------------------------------
Sources
(Liste der verwendeten Quellen. Bei Personen/Organisationen: Nenne bei Möglichkeit den eindeutig verifizierten offiziellen X-Handle. Bei Widersprüchen: Widerspruch explizit benennen.)
----------------------------------------
Intended Message
(Formuliere die aus dem Gesamtpost logisch hergeleitete Botschaft, die dem Leser vermittelt werden soll. Muss transparent und nachvollziehbar sein.)
----------------------------------------
Derivation
(Begründe kurz und nachvollziehbar, welche konkreten Aussagen, Bilder, Formulierungen oder Argumentationsschritte zu dieser Einordnung und der Intended Message führen.)
----------------------------------------
Confidence (Wähle **eindeutig** aus: High, Medium, Low, Not determinable)
Gen 8
Bewertet · Parent: Gen 6
Vollständigen Prüfbericht anzeigen
# 1. Prüfbericht ## 1. Eindeutigkeit ### ID: S03 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: „durchschnittlicher Leser“, „vernünftigerweise“, „objektiv vermittelter Inhalt“ und „engste plausible Interpretation“ Feststellung: Die handlungssteuernden Maßstäbe zur Bestimmung der implizierten Hauptaussage sind nicht operationalisiert. Prüfregel: Abschnitt 7.1; Schritt 3; F2 Begründung: Es fehlen Definitionen, Schwellenwerte oder Auswahlregeln dafür, welche Leserinterpretation als vernünftig, objektiv vermittelt oder am engsten plausibel gilt. Unterschiedliche Hauptaussagen können die Bedingungen erfüllen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die zentrale Hauptaussage kann nicht eindeutig bestimmt werden. ### ID: S04 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Attribution: Correct / Incorrect / Unverified“, „Underlying Claim: True / False / Mixed / Unverified“ und „Adoption by Poster: Explicit / Implied / Not established“ Feststellung: Die Klassifikationswerte der Zuschreibungsprüfung besitzen keine definierten Abgrenzungs- und Auswahlkriterien. Prüfregel: Abschnitt 7.1; F2 Begründung: Insbesondere die Grenzen zwischen „Incorrect“ und „Unverified“, zwischen „Mixed“ und „Unverified“ sowie zwischen „Implied“ und „Not established“ sind nicht festgelegt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Dieselbe Zuschreibung kann unterschiedlich klassifiziert werden. ### ID: S05 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: „Overall Verdict (Wähle True, False, Mixed, Misleading, Unverified …)“ Feststellung: Für vier der fünf möglichen Gesamturteile fehlen vollständige Auswahl- und Abgrenzungskriterien. Prüfregel: Abschnitt 7.1; F2; F5 Begründung: Für „False“ werden Kriterien angegeben. Für „True“, „Mixed“, „Misleading“ und „Unverified“ ist nicht definiert, unter welchen jeweils voneinander abgegrenzten Bedingungen sie zu wählen sind. Auswirkung auf dieses Kriterium: Das zentrale Endurteil ist in zahlreichen Fällen mehrdeutig. ### ID: S06 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: „belastbare Gegenbelege“, „belastbare Evidenz“, „ausreichend belegt“, „übliche Evidenzstandard“ Feststellung: Die für Tatsachenbewertung und Terminal Fallback entscheidenden Evidenzschwellen sind unbestimmt. Prüfregel: Abschnitt 7.1; Schritt 3; F2 Begründung: Der Prompt legt weder Qualitätsmerkmale noch Schwellenwerte dafür fest, wann Evidenz belastbar oder ausreichend ist. Unterschiedliche Evidenzbewertungen können unmittelbar zu unterschiedlichen Gesamturteilen führen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Tatsachen- und Verdictbewertung ist nicht eindeutig bestimmbar. ### ID: S07 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Bestimme den Status der Quelle (Privatperson … Aktivist … Journalist/Medium, Fachautor/Experte, Unternehmen, Behörde …)“ Feststellung: Die Auswahl und Abgrenzung der Quellenstatus-Kategorien ist nicht definiert. Prüfregel: Abschnitt 7.1; F2 Begründung: Die Kategorien können sich überschneiden, etwa bei einem Journalisten, der zugleich Fachautor oder Aktivist ist. Eine Regel für Mehrfachzuordnung oder Vorrang fehlt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der Quellenstatus kann bei derselben Quelle unterschiedlich bestimmt werden. ### ID: S08 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Je höher der fachliche/institutionelle Anspruch der Quelle, desto strenger …“ und „im jeweiligen Fachgebiet übliche Evidenzstandard“ Feststellung: Die Zuordnung eines Quellenstatus zu einem konkreten Bewertungsstandard ist nicht definiert. Prüfregel: Abschnitt 7.1; F2 Begründung: Weder die Rangfolge der Ansprüche noch die konkrete Veränderung der Anforderungen an Beweise, Vollständigkeit oder Sorgfalt ist festgelegt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der anzuwendende Prüfmaßstab bleibt mehrdeutig. ### ID: S09 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Fehlt wichtiger Kontext?“ Feststellung: „wichtiger Kontext“ ist ein unbestimmter handlungssteuernder Begriff. Prüfregel: Abschnitt 7.1; Schritt 3 Begründung: Der Prompt definiert nicht, wann ausgelassener Kontext als wichtig gilt. Das kann eng auf entscheidungsändernde Informationen oder weit auf jede relevante Zusatzinformation bezogen werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Umfang und Ergebnis der Kontextprüfung können variieren. ### ID: S10 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Verwende mindestens drei voneinander unabhängige Quellen.“ Feststellung: Der Begriff „voneinander unabhängig“ ist für die Quellenauswahl nicht definiert. Prüfregel: Abschnitt 7.1; Schritt 3 Begründung: Unabhängigkeit kann sich unter anderem auf Eigentum, redaktionelle Kontrolle, Primärinformation oder das bloße Nichtabschreiben beziehen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Unterschiedliche Quellensätze können als regelkonform gelten. ### ID: S11 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Für jede zeitabhängige Behauptung bestimme: Datum und möglichst Uhrzeit.“ Feststellung: „möglichst“ definiert nicht, unter welchen Bedingungen die Uhrzeit ermittelt oder weggelassen werden darf. Prüfregel: Abschnitt 7.1; Schritt 3; F2 Begründung: Es fehlt ein Kriterium dafür, welcher Ermittlungsaufwand verlangt wird und wann die Uhrzeit als nicht bestimmbar behandelt werden darf. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die zeitliche Prüfung kann unterschiedlich umfangreich ausfallen. ### ID: S12 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Pflichtbestandteil „Headline“ Feststellung: Der Inhalt der verpflichtenden Headline ist nicht definiert. Prüfregel: Abschnitt 7.1; F5 Begründung: Die Headline kann als Übernahme der Originalüberschrift, als neutrale Zusammenfassung oder als selbst formulierte Verdict-Überschrift verstanden werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Ein verpflichtender Ausgabebestandteil besitzt mehrere mögliche Bedeutungen. ### ID: S13 Schweregrad: G1 Betroffene Stelle: „AI Fact-Check [Aktuelles Datum und Uhrzeit]“ Feststellung: Für die aktuelle Uhrzeit ist keine Zeitzone festgelegt. Prüfregel: Abschnitt 7.1; F5 Begründung: Derselbe Ausgabezeitpunkt kann beispielsweise in UTC oder in lokaler Zeit angegeben werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die obligatorische Zeitangabe ist nicht vollständig eindeutig. ### ID: S14 Schweregrad: G1 Betroffene Stelle: Parenthetische Texte im strikt einzuhaltenden Ausgabeformat, etwa „(Formuliere …)“ und „(Kurze Begründung …)“ Feststellung: Es ist nicht eindeutig, ob die parenthetischen Texte wörtliche Ausgabebestandteile oder ausschließlich Formatbeschreibungen sind. Prüfregel: Abschnitt 7.1; Abschnitt 7.5 Begründung: Die Anweisung zur strikten Einhaltung erlaubt eine wörtliche Übernahme; die Formulierung der Klammertexte erlaubt zugleich ihre Behandlung als Metaanweisung. Auswirkung auf dieses Kriterium: Zwei unterschiedliche Ausgabestrukturen sind mit dem Wortlaut vereinbar. ## 2. Ablauf Keine Schwachstelle nach den definierten Prüfregeln festgestellt. ## 3. Logik ### ID: S01 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: „Der vollständige Originalpost ist die einzige Grundlage für den Fact-Check“ gegenüber „Führe vor jeder Analyse eine aktuelle Websuche durch“ und „Verwende mindestens drei voneinander unabhängige Quellen.“ Feststellung: Die ausschließliche Verwendung des Originalposts als Grundlage kollidiert mit der verpflichtenden Verwendung externer Webquellen als Grundlage der Verifizierung. Prüfregel: Schritt 5; Abschnitt 7.3 Begründung: In einem Fall, in dem eine Behauptung nur über externe Quellen verifiziert werden kann, müsste die Analyse diese Quellen inhaltlich zugrunde legen. Das ist mit der Vorgabe unvereinbar, ausschließlich den Originalpost zugrunde zu legen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die beiden Anforderungen können im beschriebenen Fall nicht gleichzeitig erfüllt werden. ### ID: S15 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: „Die Bewertung der Wahrheitswertigkeit einer Behauptung ist unabhängig vom Autor“ gegenüber dem autorabhängigen Bewertungsstandard, dem quellstatusabhängigen Overall Verdict und dem Terminal Fallback Feststellung: Die geforderte Autorenunabhängigkeit des Wahrheitswerts kollidiert mit Regeln, nach denen Quellenstatus und autorabhängige Evidenzanforderungen das Gesamturteil beeinflussen. Prüfregel: Schritt 5; Abschnitt 7.3 Begründung: Derselbe objektiv wahre Inhalt kann bei einer Quelle einen niedrigeren Evidenzstandard erfüllen, bei einer autoritativen Quelle aber den strengeren Standard verfehlen. Wegen des Terminal Fallbacks wäre dann „False“ zu vergeben, obwohl der Wahrheitswert laut Kernprinzip nicht vom Autor abhängen darf. Auswirkung auf dieses Kriterium: Für denselben Sachverhalt können die Regeln zugleich ein autorunabhängiges und ein autorabhängiges Wahrheitsurteil verlangen. ## 4. Eingaben ### ID: S02 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: „bereitgestellter Post“, „bereitgestellter Screenshot“ und „Lade immer den vollständigen Originalpost.“ Feststellung: Für das Fehlen oder die Nichtauffindbarkeit des Posts, Screenshots oder vollständigen Originalposts ist kein Verhalten definiert. Prüfregel: Abschnitt 7.4 Begründung: Diese Eingaben beziehungsweise extern zu beschaffenden Inhalte werden für verpflichtende Hauptschritte benötigt. Der Prompt legt nicht fest, ob bei ihrem Fehlen nachgefragt, abgebrochen oder mit Teilinformationen fortgefahren werden soll. Auswirkung auf dieses Kriterium: Bei fehlenden erforderlichen Eingaben kann der weitere Ablauf nicht eindeutig fortgesetzt werden. ## 5. Ausgaben ### ID: S05 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: „Overall Verdict (Wähle True, False, Mixed, Misleading, Unverified …)“ Feststellung: Der verpflichtende Verdict-Bestandteil ist mangels vollständiger Auswahlkriterien nicht bestimmbar. Prüfregel: F5; Abschnitt 7.5 Begründung: Für mehrere zulässige Verdict-Werte fehlen trennscharfe Bedingungen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die zentrale Pflichtausgabe kann unterschiedlich ausfallen. ### ID: S12 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Headline“ Feststellung: Der verpflichtende Inhalt der Headline ist nicht bestimmt. Prüfregel: F5; Abschnitt 7.5 Begründung: Es ist nicht festgelegt, ob eine vorhandene Überschrift übernommen oder eine neue Überschrift erzeugt werden soll und worauf diese auszurichten ist. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Einhaltung dieses Ausgabeabschnitts ist inhaltlich nicht eindeutig prüfbar. ### ID: S13 Schweregrad: G1 Betroffene Stelle: „[Aktuelles Datum und Uhrzeit]“ Feststellung: Die Zeitzone der verpflichtenden Zeitangabe fehlt. Prüfregel: F5; Abschnitt 7.5 Begründung: Mehrere unterschiedliche Uhrzeitangaben können gleichzeitig aktuell sein. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Pflichtangabe kann nicht auf einen einheitlichen Zeitwert geprüft werden. ### ID: S14 Schweregrad: G1 Betroffene Stelle: Parenthetische Beschreibungen im strikten Ausgabeformat Feststellung: Die geforderte Ausgabestruktur lässt offen, ob die Klammertexte mit auszugeben sind. Prüfregel: Abschnitt 7.5 Begründung: Beide Strukturvarianten sind mit Teilen des Wortlauts vereinbar. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die formale Einhaltung des strikt verlangten Formats ist nicht eindeutig prüfbar. ## 6. Entscheidungen ### ID: S03 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Regeln zur Auswahl der implizierten Hauptaussage Feststellung: Für mehrere plausible Leserinterpretationen fehlt ein operationalisiertes Auswahlkriterium. Prüfregel: F2; Abschnitt 7.6 Begründung: Die Begriffe „vernünftig“, „objektiv vermittelt“ und „engste plausibel“ legen keine überprüfbare Auswahl fest. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Hauptaussage als Grundlage des Endurteils kann nicht eindeutig ausgewählt werden. ### ID: S04 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Dreifache Klassifikation von Quellenzuschreibungen Feststellung: Die Auswahl zwischen den jeweiligen Statuswerten ist nicht definiert. Prüfregel: F2; Abschnitt 7.6 Begründung: Es fehlen Entscheidungsregeln und Abgrenzungen für die ausdrücklich verlangten Klassifikationen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Zuschreibungen können unterschiedlich eingestuft werden. ### ID: S05 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Auswahl des Overall Verdict Feststellung: Die Entscheidung zwischen „True“, „Mixed“, „Misleading“ und „Unverified“ ist nicht geregelt. Prüfregel: F2; Abschnitt 7.6 Begründung: Der Prompt verlangt eine Auswahl, definiert aber nicht für alle Alternativen die Auswahlbedingungen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die verlangte Hauptentscheidung ist nicht eindeutig ausführbar. ### ID: S06 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Evidenzschwellen für Widerlegung, Belegung und Terminal Fallback Feststellung: Die Entscheidung, ob Evidenz belastbar oder ausreichend ist, besitzt kein Entscheidungskriterium. Prüfregel: F2; Abschnitt 7.6 Begründung: Diese Entscheidung steuert unmittelbar, ob eine Aussage als widerlegt, belegt oder nach dem Fallback als „False“ bewertet wird. Auswirkung auf dieses Kriterium: Unterschiedliche Evidenzschwellen führen zu unterschiedlichen Endurteilen. ### ID: S07 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Auswahl des Quellenstatus Feststellung: Für überlappende Kategorien fehlt eine Zuordnungs- oder Prioritätsregel. Prüfregel: F2; F3; Abschnitt 7.6 Begründung: Eine Quelle kann mehrere aufgeführte Statusmerkmale zugleich erfüllen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der maßgebliche Quellenstatus kann unterschiedlich ausgewählt werden. ### ID: S08 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Auswahl des strengeren Bewertungsstandards nach Quellenanspruch Feststellung: Es fehlt eine Regel, welcher konkrete Prüfstandard aus welchem Quellenstatus folgt. Prüfregel: F2; Abschnitt 7.6 Begründung: „Strenger“ gibt keine entscheidbare Änderung einzelner Evidenzanforderungen vor. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Strenge der Prüfung wird unterschiedlich festgelegt. ### ID: S09 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Entscheidung, ob wichtiger Kontext fehlt Feststellung: Für die Wichtigkeit ausgelassenen Kontexts fehlt ein Entscheidungskriterium. Prüfregel: F2; Abschnitt 7.6 Begründung: Der Prompt verlangt eine Ja-/Nein-Prüfung, definiert aber nicht, welche Ergebnisrelevanz ein Kontextbestandteil besitzen muss. Auswirkung auf dieses Kriterium: Kontextauslassungen können unterschiedlich bewertet werden. ### ID: S10 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Auswahl dreier unabhängiger Quellen Feststellung: Die Entscheidung, ob zwei Quellen voneinander unabhängig sind, ist nicht geregelt. Prüfregel: F2; Abschnitt 7.6 Begründung: Verschiedene Abhängigkeitsebenen können zu unterschiedlichen Zulässigkeitsentscheidungen führen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die verpflichtende Quellenmenge kann unterschiedlich zusammengestellt werden. ### ID: S11 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Datum und möglichst Uhrzeit“ Feststellung: Die Entscheidung über die Ermittlung oder Weglassung der Uhrzeit ist nicht definiert. Prüfregel: F2; Abschnitt 7.6 Begründung: „Möglichst“ enthält keine verbindliche Auswahlregel. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der Umfang der zeitlichen Prüfung bleibt entscheidungsabhängig. ### ID: S12 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Headline“ Feststellung: Für die Auswahl zwischen Übernahme und Neuerstellung sowie für den Inhalt einer neuen Headline fehlt eine Regel. Prüfregel: F2; F5; Abschnitt 7.6 Begründung: Mehrere ausdrücklich mit dem Ausgabeplatz vereinbare Handlungen bestehen ohne Auswahlkriterium. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Headline wird nach nicht vorgegebenen Kriterien gewählt. ## 7. Reproduzierbarkeit ### ID: S02 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Fehlende Regel für nicht verfügbare Eingaben Feststellung: Bei fehlendem Post, Screenshot oder Originalpost sind mehrere unterschiedliche Fortsetzungen möglich. Prüfregel: Abschnitt 7.7 Begründung: Nachfragen, Abbruch oder Fortsetzung mit Teilinformationen verändern die Verarbeitung grundlegend. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der Ablauf ist bei identischer Eingabelage nicht reproduzierbar festgelegt. ### ID: S03 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Bestimmung der implizierten Hauptaussage Feststellung: Mehrere zulässige Leserinterpretationen können zu unterschiedlichen zentralen Claims führen. Prüfregel: Abschnitt 7.7 Begründung: Die Hauptaussage steuert Segmentierung, Evidenzauswahl und Overall Verdict. Auswirkung auf dieses Kriterium: Inhaltliche Auswahl und Endergebnis können variieren. ### ID: S04 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Statuswerte der Zuschreibungsprüfung Feststellung: Unterschiedliche Statusabgrenzungen erzeugen unterschiedliche Einzelbewertungen. Prüfregel: Abschnitt 7.7 Begründung: Die fehlenden Kriterien erlauben mehrere Klassifikationsverfahren. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Claim-by-claim-Bewertung ist nicht reproduzierbar. ### ID: S05 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Overall Verdict Feststellung: Unterschiedliche Abgrenzungen der Verdict-Werte erzeugen unterschiedliche Endurteile. Prüfregel: Abschnitt 7.7 Begründung: Mehrere Auswahlentscheidungen bleiben mit dem Prompt vereinbar. Auswirkung auf dieses Kriterium: Das zentrale Ergebnis ist nicht reproduzierbar. ### ID: S06 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Evidenzschwellen Feststellung: Unterschiedliche zulässige Evidenzschwellen verändern Tatsachenbewertungen und Verdict. Prüfregel: Abschnitt 7.7 Begründung: Derselbe Quellenbestand kann als ausreichend oder nicht ausreichend gelten. Auswirkung auf dieses Kriterium: Verarbeitung und Endentscheidung können variieren. ### ID: S07 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Quellenstatus-Kategorien Feststellung: Überlappende Statuszuordnungen ermöglichen unterschiedliche Klassifikationen. Prüfregel: Abschnitt 7.7 Begründung: Die Zuordnung beeinflusst den anzuwendenden Bewertungsstandard. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der Prüfmaßstab kann bei derselben Quelle variieren. ### ID: S08 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Autoritätsabhängige Strenge Feststellung: Unterschiedliche Konkretisierungen von „strenger“ führen zu unterschiedlichen Verarbeitungsschritten. Prüfregel: Abschnitt 7.7 Begründung: Der Prompt definiert nicht, welche zusätzlichen oder höheren Anforderungen anzuwenden sind. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Evidenzprüfung ist nicht reproduzierbar. ### ID: S09 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „wichtiger Kontext“ Feststellung: Unterschiedliche Wichtigkeitsmaßstäbe verändern die Kontextauswahl und Einzelbewertung. Prüfregel: Abschnitt 7.7 Begründung: Ein enger und ein weiter Kontextbegriff sind beide mit dem Prompt vereinbar. Auswirkung auf dieses Kriterium: Inhaltliche Auswahlentscheidungen können variieren. ### ID: S10 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „voneinander unabhängige Quellen“ Feststellung: Unterschiedliche Unabhängigkeitsbegriffe führen zu unterschiedlichen Quellenmengen. Prüfregel: Abschnitt 7.7 Begründung: Eigentums-, Redaktions- und Informationsunabhängigkeit sind unterschiedliche zulässige Prüfweisen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Quellenbeschaffung und Evidenzbasis können variieren. ### ID: S11 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „möglichst Uhrzeit“ Feststellung: Der Aufwand zur Bestimmung einer Uhrzeit kann unterschiedlich festgelegt werden. Prüfregel: Abschnitt 7.7 Begründung: Sowohl frühes Weglassen als auch weitergehende Recherche sind mit dem Wortlaut vereinbar. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die zeitliche Verarbeitung ist nicht reproduzierbar. ### ID: S12 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Headline“ Feststellung: Die Headline kann übernommen oder nach unterschiedlichen Gesichtspunkten neu erzeugt werden. Prüfregel: Abschnitt 7.7 Begründung: Die Varianten bewirken unterschiedliche inhaltliche Auswahlen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der Ausgabebestandteil ist nicht reproduzierbar festgelegt. ### ID: S13 Schweregrad: G1 Betroffene Stelle: Aktuelle Uhrzeit ohne Zeitzone Feststellung: Unterschiedliche Zeitzonen führen zu unterschiedlichen Zeitangaben. Prüfregel: Abschnitt 7.7 Begründung: UTC und lokale Zeit sind mit dem Prompt vereinbar. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die zeitliche Pflichtangabe variiert. ### ID: S14 Schweregrad: G1 Betroffene Stelle: Parenthetische Texte des Ausgabeformats Feststellung: Die Klammertexte können ausgegeben oder ausgelassen werden. Prüfregel: Abschnitt 7.7 Begründung: Dadurch entstehen unterschiedliche Ausgabestrukturen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die formale Ausgabe ist nicht reproduzierbar. ## 8. Interpretationsspielraum ### ID: S02 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Fehlende Eingaben oder nicht auffindbarer Originalpost Feststellung: Mehrere Fortsetzungen sind ohne Auswahlregel möglich. Prüfregel: Abschnitt 7.8 Begründung: Nachfragen, Abbruch und Teilanalyse sind unterschiedliche, nicht priorisierte Handlungen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der Prompt lässt den weiteren Ablauf offen. ### ID: S03 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Lesermaßstab für die implizierte Hauptaussage Feststellung: Eine enge wörtliche und eine weitergehende kontextuelle Hauptaussage können beide als vernünftig gelten. Prüfregel: Abschnitt 7.8 Begründung: Keine operationalisierte Regel entscheidet zwischen ihnen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die zentrale Aussage bleibt interpretationsabhängig. ### ID: S04 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Zuschreibungsstatus Feststellung: Eine nicht vollständig bestätigte Zuschreibung kann als „Incorrect“ oder „Unverified“ behandelt werden. Prüfregel: Abschnitt 7.8 Begründung: Eine Abgrenzungsregel fehlt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Einzelklassifikation bleibt offen. ### ID: S05 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Overall Verdict Feststellung: Teilweise richtige, aber kontextuell verzerrte Aussagen können als „Mixed“ oder „Misleading“ eingeordnet werden. Prüfregel: Abschnitt 7.8 Begründung: Der Prompt priorisiert oder grenzt diese Werte nicht ab. Auswirkung auf dieses Kriterium: Das Endurteil besitzt erheblichen Interpretationsspielraum. ### ID: S06 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Belastbarkeit und ausreichende Belegung Feststellung: Evidenz kann anhand eines niedrigen oder hohen Qualitäts- beziehungsweise Quantitätsschwellenwerts beurteilt werden. Prüfregel: Abschnitt 7.8 Begründung: Keine Schwelle legt fest, welcher Maßstab gilt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Evidenzbewertung und das Verdict bleiben interpretationsabhängig. ### ID: S07 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Quellenstatus Feststellung: Eine Person kann beispielsweise als Aktivist oder als Fachautor eingeordnet werden. Prüfregel: Abschnitt 7.8 Begründung: Beide Kategorien können zutreffen; eine Auswahlregel fehlt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der Quellenstatus bleibt offen. ### ID: S08 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „strengere Anforderungen“ Feststellung: Strenger kann mehr Quellen oder höhere Anforderungen an die Qualität einzelner Quellen bedeuten. Prüfregel: Abschnitt 7.8 Begründung: Der Prompt wählt keine dieser Handlungen aus. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der konkrete Bewertungsstandard bleibt interpretationsabhängig. ### ID: S09 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „wichtiger Kontext“ Feststellung: Nur verdictändernder Kontext oder jeder für das Gesamtbild relevante Kontext kann einbezogen werden. Prüfregel: Abschnitt 7.8 Begründung: Keine Auswahlregel grenzt die Varianten ab. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Kontextauswahl bleibt offen. ### ID: S10 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Unabhängigkeit der Quellen Feststellung: Quellen können nach redaktioneller oder nach eigentumsrechtlicher Unabhängigkeit ausgewählt werden. Prüfregel: Abschnitt 7.8 Begründung: Beide Handlungen sind mit dem Prompt vereinbar. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Quellenbasis bleibt interpretationsabhängig. ### ID: S11 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „möglichst Uhrzeit“ Feststellung: Die Uhrzeit kann nur bei direkter Angabe oder auch nach zusätzlicher Recherche ermittelt werden. Prüfregel: Abschnitt 7.8 Begründung: Eine Aufwands- oder Verfügbarkeitsregel fehlt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der Umfang der Zeitprüfung bleibt offen. ### ID: S12 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Headline“ Feststellung: Die Originalüberschrift kann übernommen oder eine neue Fact-Check-Überschrift erzeugt werden. Prüfregel: Abschnitt 7.8 Begründung: Der Prompt trifft keine Auswahl. Auswirkung auf dieses Kriterium: Inhalt und Funktion der Headline bleiben offen. ### ID: S13 Schweregrad: G1 Betroffene Stelle: Aktuelle Uhrzeit Feststellung: Die Zeit kann in UTC oder in einer lokalen Zeitzone angegeben werden. Prüfregel: Abschnitt 7.8 Begründung: Keine Zeitzonenregel legt eine Variante fest. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Zeitangabe besitzt Interpretationsspielraum. ### ID: S14 Schweregrad: G1 Betroffene Stelle: Parenthetische Formattexte Feststellung: Die Klammertexte können als auszugebender Text oder als bloße Anweisung behandelt werden. Prüfregel: Abschnitt 7.8 Begründung: Keine Formatregel entscheidet zwischen den Varianten. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Ausgabestruktur bleibt offen. # 2. Bewertung | Kriterium | Schwachstellen | Berechnung | Punkte | |---|---|---:|---:| | Eindeutigkeit | S03 (G3), S04 (G2), S05 (G3), S06 (G3), S07 (G2), S08 (G2), S09 (G2), S10 (G2), S11 (G2), S12 (G2), S13 (G1), S14 (G1) | 5 − 3 − 2 − 3 − 3 − 2 − 2 − 2 − 2 − 2 − 2 − 1 − 1 | 0 | | Ablauf | keine | 5 − 0 | 5 | | Logik | S01 (G3), S15 (G3) | 5 − 3 − 3 | 0 | | Eingaben | S02 (G3) | 5 − 3 | 2 | | Ausgaben | S05 (G3), S12 (G2), S13 (G1), S14 (G1) | 5 − 3 − 2 − 1 − 1 | 0 | | Entscheidungen | S03 (G3), S04 (G2), S05 (G3), S06 (G3), S07 (G2), S08 (G2), S09 (G2), S10 (G2), S11 (G2), S12 (G2) | 5 − 3 − 2 − 3 − 3 − 2 − 2 − 2 − 2 − 2 − 2 | 0 | | Reproduzierbarkeit | S02 (G3), S03 (G3), S04 (G2), S05 (G3), S06 (G3), S07 (G2), S08 (G2), S09 (G2), S10 (G2), S11 (G2), S12 (G2), S13 (G1), S14 (G1) | 5 − 3 − 3 − 2 − 3 − 3 − 2 − 2 − 2 − 2 − 2 − 2 − 1 − 1 | 0 | | Interpretationsspielraum | S02 (G3), S03 (G3), S04 (G2), S05 (G3), S06 (G3), S07 (G2), S08 (G2), S09 (G2), S10 (G2), S11 (G2), S12 (G2), S13 (G1), S14 (G1) | 5 − 3 − 3 − 2 − 3 − 3 − 2 − 2 − 2 − 2 − 2 − 2 − 1 − 1 | 0 | Gesamtpunktzahl: 7/40 # 3. Interpretationsstellen ## ID: S02 Betroffene Stelle: Fehlender Post, Screenshot oder nicht auffindbarer Originalpost Auslegung A: Die LLM fragt die fehlenden Inhalte beim Nutzer an. Auslegung B: Die LLM setzt die Analyse mit den verfügbaren Informationen fort oder bricht sie ab. Fehlende Regel: Verbindliches Verhalten bei fehlenden oder nicht beschaffbaren Pflichtinformationen. ## ID: S03 Betroffene Stelle: „durchschnittlicher Leser“, „vernünftig“, „objektiv vermittelt“, „engste plausible Interpretation“ Auslegung A: Es wird nur die engste wörtlich gestützte Hauptaussage verwendet. Auslegung B: Bildauswahl, Hervorhebungen und argumentative Anordnung werden für eine weitergehende Hauptaussage einbezogen. Fehlende Regel: Operationalisierte Auswahlregel zwischen mehreren plausiblen Leserinterpretationen. ## ID: S04 Betroffene Stelle: Statuswerte der Quellenzuschreibung Auslegung A: Eine nicht bestätigbare Zuschreibung wird als „Unverified“ eingestuft. Auslegung B: Eine Zuschreibung, für die kein Beleg auffindbar ist, wird als „Incorrect“ eingestuft. Fehlende Regel: Abgrenzungskriterien für die jeweiligen Statuswerte. ## ID: S05 Betroffene Stelle: Overall Verdict Auslegung A: Eine teilweise richtige, aber kontextuell verzerrte Hauptaussage erhält „Mixed“. Auslegung B: Dieselbe Hauptaussage erhält „Misleading“. Fehlende Regel: Vollständige, überschneidungsfreie Kriterien und Prioritäten für alle Verdict-Werte. ## ID: S06 Betroffene Stelle: „belastbar“ und „ausreichend belegt“ Auslegung A: Mehrere seriöse Sekundärquellen genügen als belastbare Evidenz. Auslegung B: Eine Primärquelle oder methodisch stärkere Evidenz ist erforderlich. Fehlende Regel: Verbindlicher Evidenzschwellenwert. ## ID: S07 Betroffene Stelle: Quellenstatus Auslegung A: Eine fachkundige politisch aktive Person wird als „Aktivist/Meinungsäußerung“ eingestuft. Auslegung B: Dieselbe Person wird als „Fachautor/Experte“ eingestuft. Fehlende Regel: Abgrenzungs-, Mehrfachzuordnungs- oder Vorrangregel. ## ID: S08 Betroffene Stelle: „strengere Anforderungen“ Auslegung A: Strenger bedeutet eine größere Anzahl unabhängiger Quellen. Auslegung B: Strenger bedeutet höhere methodische Qualität, ohne dass mehr Quellen erforderlich sind. Fehlende Regel: Konkrete Zuordnung zwischen Quellenanspruch und Prüfstandard. ## ID: S09 Betroffene Stelle: „wichtiger Kontext“ Auslegung A: Wichtig ist nur Kontext, der das Verdict ändern kann. Auslegung B: Wichtig ist jeder Kontext, der die Einordnung wesentlich erweitert. Fehlende Regel: Relevanz- oder Auswirkungsschwelle für wichtigen Kontext. ## ID: S10 Betroffene Stelle: „voneinander unabhängige Quellen“ Auslegung A: Unterschiedliche Herausgeber gelten als unabhängig. Auslegung B: Quellen gelten nur als unabhängig, wenn sie zusätzlich nicht auf derselben Ursprungsmeldung beruhen. Fehlende Regel: Definition der erforderlichen Art von Quellenunabhängigkeit. ## ID: S11 Betroffene Stelle: „möglichst Uhrzeit“ Auslegung A: Eine Uhrzeit wird nur übernommen, wenn sie unmittelbar angegeben ist. Auslegung B: Eine Uhrzeit muss durch weitergehende Recherche ermittelt werden, solange dies technisch möglich ist. Fehlende Regel: Verfügbarkeits- oder Aufwandskriterium für die Uhrzeitermittlung. ## ID: S12 Betroffene Stelle: „Headline“ Auslegung A: Die Überschrift des Originalposts wird übernommen. Auslegung B: Eine neue zusammenfassende Fact-Check-Headline wird erzeugt. Fehlende Regel: Festlegung von Herkunft, Funktion und Auswahlkriterium der Headline. ## ID: S13 Betroffene Stelle: „Aktuelles Datum und Uhrzeit“ Auslegung A: Ausgabe in UTC. Auslegung B: Ausgabe in lokaler System- oder Nutzerzeit. Fehlende Regel: Verbindliche Zeitzone. ## ID: S14 Betroffene Stelle: Parenthetische Formatbeschreibungen Auslegung A: Die Klammertexte werden als Bestandteil des strikten Formats ausgegeben. Auslegung B: Die Klammertexte werden ausschließlich als Anweisungen behandelt und nicht ausgegeben. Fehlende Regel: Kennzeichnung, welche Template-Texte literal auszugeben sind. # 4. Hinweise für den Prompt-Programmierer ## ID: S01 Problem: Der vollständige Originalpost wird als einzige Grundlage bezeichnet, obwohl externe Webquellen zwingend als Evidenz verwendet werden müssen. Änderung: Präzisiere, dass der vollständige Originalpost die einzige Grundlage für die Bestimmung von Inhalt, Kontext und vermittelter Hauptaussage ist, während externe Quellen die Grundlage der Tatsachenverifizierung bilden. Wirkung: Beseitigt den Konflikt zwischen Originalpost-Grundlage und externer Verifizierung. ## ID: S02 Problem: Für fehlende oder nicht beschaffbare Pflichtinformationen ist kein Verhalten festgelegt. Änderung: Lege verbindlich fest, ob bei fehlendem Post, Screenshot oder nicht auffindbarem Originalpost nachzufragen, abzubrechen oder mit klar bezeichneten Einschränkungen fortzufahren ist. Wirkung: Macht den weiteren Ablauf bei fehlenden Eingaben eindeutig. ## ID: S03 Problem: Die Maßstäbe für die implizierte Hauptaussage sind nicht operationalisiert. Änderung: Ergänze eine verbindliche Auswahlregel mit überprüfbaren Kriterien, anhand derer zwischen mehreren plausiblen Leserinterpretationen genau eine Hauptaussage gewählt wird. Wirkung: Macht die zentrale Hauptaussage eindeutig bestimmbar. ## ID: S04 Problem: Die Statuswerte der Zuschreibungsprüfung sind nicht abgegrenzt. Änderung: Definiere für jeden Wert von Attribution, Underlying Claim und Adoption by Poster notwendige und hinreichende Auswahlbedingungen sowie Regeln für Grenzfälle. Wirkung: Beseitigt die uneinheitliche Klassifikation von Zuschreibungen. ## ID: S05 Problem: Für die möglichen Overall Verdicts fehlen vollständige Auswahl- und Prioritätsregeln. Änderung: Definiere für „True“, „False“, „Mixed“, „Misleading“ und „Unverified“ überschneidungsfreie Kriterien und eine Prioritätsregel für Fälle, die mehrere Kriterien erfüllen. Wirkung: Macht das zentrale Endurteil eindeutig bestimmbar. ## ID: S06 Problem: Die entscheidenden Evidenzbegriffe und Schwellenwerte sind unbestimmt. Änderung: Definiere verbindliche Mindestkriterien dafür, wann Evidenz beziehungsweise Gegenbelege als belastbar und eine Aussage als ausreichend belegt gelten. Wirkung: Vereinheitlicht Tatsachenbewertung und Anwendung des Terminal Fallbacks. ## ID: S07 Problem: Die Quellenstatus-Kategorien überlappen ohne Zuordnungsregel. Änderung: Definiere die Kategorien und lege fest, ob Mehrfachzuordnungen zulässig sind oder welche Kategorie bei Überschneidungen Vorrang hat. Wirkung: Macht die Statusbestimmung einer Quelle eindeutig. ## ID: S08 Problem: Der Quellenstatus wird keinem konkret bestimmbaren Bewertungsstandard zugeordnet. Änderung: Lege für jede Status- oder Anspruchsstufe fest, welche zusätzlichen oder strengeren Evidenzanforderungen gegenüber der Baseline gelten. Wirkung: Macht den autoritätsabhängigen Prüfmaßstab reproduzierbar. ## ID: S09 Problem: Es ist nicht definiert, wann fehlender Kontext wichtig ist. Änderung: Ergänze ein verbindliches Kriterium, etwa anhand der Auswirkung des ausgelassenen Kontexts auf Bedeutung, Schlussfolgerung oder Verdict. Wirkung: Vereinheitlicht Umfang und Ergebnis der Kontextprüfung. ## ID: S10 Problem: Die verlangte Unabhängigkeit der Quellen ist nicht definiert. Änderung: Lege fest, auf welche Abhängigkeitsebenen sich die Regel bezieht, beispielsweise Eigentum, redaktionelle Kontrolle und gemeinsame Ursprungsinformation. Wirkung: Macht die Auswahl der mindestens drei Quellen überprüfbar. ## ID: S11 Problem: „Möglichst Uhrzeit“ enthält keine Regel für Ermittlung und Weglassung. Änderung: Definiere, bei welcher Verfügbarkeit und bis zu welchem Rechercheumfang eine Uhrzeit anzugeben ist und wann sie als nicht bestimmbar gelten darf. Wirkung: Vereinheitlicht die zeitliche Prüfung. ## ID: S12 Problem: Herkunft und Funktion der verpflichtenden Headline sind nicht festgelegt. Änderung: Bestimme, ob die Originalüberschrift zu übernehmen oder eine neue Fact-Check-Headline zu erzeugen ist, und definiere im zweiten Fall deren inhaltliche Grundlage. Wirkung: Macht den verpflichtenden Ausgabebestandteil eindeutig. ## ID: S13 Problem: Die Zeitzone der aktuellen Uhrzeit fehlt. Änderung: Lege eine verbindliche Zeitzone und gegebenenfalls deren Kennzeichnung im Zeitstempel fest. Wirkung: Beseitigt unterschiedliche aktuelle Zeitangaben. ## ID: S14 Problem: Der Literalstatus der parenthetischen Texte im Ausgabeformat ist unklar. Änderung: Kennzeichne ausdrücklich, welche Template-Bestandteile wörtlich auszugeben sind und welche ausschließlich als Anweisungen dienen. Wirkung: Macht die strikt verlangte Ausgabestruktur eindeutig prüfbar. ## ID: S15 Problem: Die Autorenunabhängigkeit des Wahrheitswerts kollidiert mit einem quellstatusabhängigen Verdict und dem Terminal Fallback. Änderung: Trenne verbindlich das autorunabhängige Wahrheitsurteil vom autorabhängigen Veröffentlichungs- oder Sorgfaltsurteil, sodass der Quellenstatus das Wahrheits-Verdict nicht verändert. Wirkung: Beseitigt den Widerspruch zwischen autorunabhängigem Wahrheitswert und autorabhängiger Bewertung.
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Du bist ein hochpräziser, evidenzbasierter Fact-Checker. Deine Aufgabe ist die vollständige Analyse der Behauptungen, Argumentationen, Grafiken und Schlussfolgerungen, die in einem bereitgestellten Post (Social-Media-Post) enthalten sind, um die tatsächliche, implizierte Hauptaussage zu verifizieren. Du darfst niemals spekulieren.
**Kernprinzip:** Die Bewertung der Wahrheitswertigkeit einer Behauptung ist unabhängig vom Autor, aber der Bewertungsstandard (Anforderungen an Beweisführung, Sorgfalt, Vollständigkeit) hängt vom objektiv erkennbaren Anspruch der Quelle ab.
**Verfahrensschritte:**
1. **Quellenbeschaffung und Verifizierung (Aktuelle Websuche):**
* Führe vor jeder Analyse eine aktuelle Websuche durch, um alle Tatsachenbehauptungen zu verifizieren.
* Verwende niemals ausschließlich internes Wissen.
* Identifiziere alle erwähnten Entitäten (Personen, Unternehmen, Organisationen, Behörden, Produkte, Projekte) und prüfe mittels Websuche auf die Existenz eines eindeutig verifizierten offiziellen X-Handles. Verwende nur eindeutig verifizierte Handles; andernfalls verwende den Klarnamen.
2. **Vollständigen Ursprung laden:**
* Lade immer den vollständigen Originalpost.
* Vergleiche den Originalpost vollständig mit dem bereitgestellten Screenshot.
* Bestimme, ob zusätzlicher Text vorhanden ist.
* Prüfe Zeitstempel und den zeitlichen Kontext.
* Der vollständige Originalpost ist die einzige Grundlage für den Fact-Check.
3. **Implizierte Hauptaussage bestimmen (Priorität 1):**
* Bestimme die eigentliche, vom Post vermittelte Hauptaussage. Diese muss explizit formuliert werden.
* Berücksichtige dabei systematisch: Text, Bilder, Diagramme, Grafiken, Statistiken, Vergleiche, Quellenangaben und die gesamte Argumentationsstruktur.
* Die implizierte Hauptaussage muss logisch aus den beobachtbaren Bestandteilen des Posts hergeleitet werden.
4. **Behauptungen segmentieren:**
* Trenne die Inhalte in:
* A) Explizite Behauptungen.
* B) Implizierte Behauptungen bzw. Schlussfolgerungen.
* Beide Kategorien werden unabhängig geprüft.
5. **Quellenzuschreibung prüfen (für Aussagen, die einer Quelle zugeschrieben werden):**
* Für jede Zuschreibung ("according to", "reports", "per", "says" etc.) führe eine getrennte Prüfung durch:
* **Attribution:** Correct / Incorrect / Unverified.
* **Underlying Claim:** True / False / Mixed / Unverified.
* **Adoption by Poster:** Explicit / Implied / Not established.
* Erkenne: Eine korrekte Zuschreibung beweist nicht automatisch den Wahrheitsgehalt.
6. **Prüfung jeder Behauptung (Tatsachenprüfung):**
* Prüfe jede einzelne Behauptung anhand folgender Kriterien:
* Stimmt die Behauptung?
* Ist die Behauptung vollständig?
* Fehlt wichtiger Kontext?
* Widersprechen Primärquellen?
* Widersprechen offizielle Stellen?
* Existieren belastbare Gegenbelege?
7. **Prüfung der Logik (Kausale und Schlussfolgerungsprüfung):**
* Prüfe, ob die Schlussfolgerung des Posts logisch durch die Evidenz gedeckt wird.
* Prüfe spezifisch auf:
* Darstellung von Korrelation als Kausalität.
* Ableitung einer allgemeinen Regel aus einem Einzelfall.
* Ignorieren alternativer Erklärungen.
* Darstellung eines Modells als Realität.
* Ableitung einer Tatsache aus einer Theorie.
* Darstellung, dass ein einzelner Faktor ein komplexes Phänomen erklärt.
* Folgt die Schlussfolgerung tatsächlich aus den gezeigten Daten?
8. **Gegenbeispiele (für allgemeine Aussagen):**
* Wenn eine allgemeine Regel oder ein allgemeiner Zusammenhang behauptet/impliziert wird, suche aktiv nach belegten Gegenbeispielen.
* Ein einziges eindeutig belegtes Gegenbeispiel genügt zur Widerlegung einer allgemein formulierten Regel.
* Gegenbeispiele müssen denselben Sachverhalt betreffen.
9. **Zeitliche Prüfung:**
* Für jede zeitabhängige Behauptung bestimme: Datum und möglichst Uhrzeit.
* Bewerten: Wenn ältere Ereignisse als aktuell dargestellt werden, markiere dies explizit als irreführend.
10. **Quellenstandard und Evidenz:**
* Verwende mindestens drei voneinander unabhängige Quellen.
* Priorisiere: Primärquelle, internationale Nachrichtenquelle, regionale oder fachliche Quelle.
* Bei widersprüchlichen Quellen: Nenne den Widerspruch explizit.
* **Bewertungsmaßstab:** Je höher der fachliche/institutionelle Anspruch der Quelle, desto strenger sind die Anforderungen an Beweisführung, wissenschaftliche Sorgfalt, Vollständigkeit und die Trennung von Fakten, Hypothesen und Meinungen.
11. **Offizielle Handles:**
* Prüfe alle erwähnten Entitäten auf existierende, eindeutig verifizierte X-Handles.
**Ausgabeformat (Muss strikt eingehalten werden):**
AI Fact-Check [Aktuelles Datum und Uhrzeit]
Headline
Overall Verdict (Wähle **True, False, Mixed, Misleading, Unverified** basierend auf der zentralen Hauptaussage und dem Status der Quelle.)
----------------------------------------
Implicit Main Claim
(Formuliere die aus dem Gesamtpost logisch hergeleitete, zentrale Botschaft, die dem Leser vermittelt werden soll.)
----------------------------------------
Claim-by-claim assessment
(Bewertung jeder einzelnen identifizierten Behauptung A und B.)
----------------------------------------
Logical conclusion
(Bewertung der logischen Schlussfolgerung des Posts.)
----------------------------------------
Evidence
(Kurze Begründung, die ausschließlich auf verifizierten Fakten basiert. Keine Spekulation.)
----------------------------------------
Sources
(Quellen, die unmittelbar den jeweiligen Aussagen zugeordnet sind. Bei Entitäten mit Handles: Nenne den verifizierten Handle, andernfalls den Klarnamen.)
========================================
**Bewertungsregeln und Fallback-Mechanismen:**
1. **Prinzip der naheliegenden Interpretation:** Die implizierte Hauptaussage darf nur das wiedergeben, was ein durchschnittlicher Leser vernünftigerweise aus dem Gesamtpost ableiten würde.
2. **Regel der naheliegenden Schlussfolgerung:** Prüfe nur Schlussfolgerungen, die der Post tatsächlich nahelegt.
3. **Interpretationsgrenze:** Implizierte Aussagen dürfen nicht über den objektiv vermittelten Inhalt hinausgehen.
4. **Regel der objektiven Leserperspektive:** Der Maßstab ist die vernünftige Interpretation eines durchschnittlichen Lesers, nicht die subjektive Deutung des Fact-Checkers.
5. **Regel der engsten plausiblen Interpretation:** Bei Mehrdeutigkeit wähle die engste Interpretation, die durch den Post eindeutig gestützt wird.
6. **Regel der hergeleiteten Vermittlungsabsicht (Zusatz):** Leite die Botschaft des Autors ausschließlich aus den beobachtbaren Bestandteilen (Text, Struktur, Hervorhebungen etc.) her. Keine Spekulation über Motive.
**Status und Standard der Beweisführung:**
* **Quelle:** Bestimme den Status der Quelle (Privatperson ohne Anspruch, Aktivist/Meinungsäußerung, Journalist/Medium, Fachautor/Experte, Unternehmen, Behörde, Wissenschaftliche Institution, Internationale Organisation).
* **Bewertungsmaßstab:** Der Wahrheitswert ist unabhängig vom Autor. Der Bewertungsstandard richtet sich nach dem objektiv erkennbaren Anspruch der Quelle (Autorität $\rightarrow$ strengere Anforderungen an Evidenz, methodische Grenzen, Berücksichtigung alternativer Erklärungen).
* **Veröffentlichungsstandard:** Bei Aussagen von Privatpersonen wird nur die objektive Wahrheit geprüft. Bei autoritativen Quellen wird der im jeweiligen Fachgebiet übliche Evidenzstandard angewendet.
**Rule Against Verdict Leniency (Terminal Fallback):**
* **Verbot der Zurückhaltung:** Es darf kein Zurückhalten bei der Vergabe des Overall Verdict „False“ geben, wenn die zentrale vermittelte Aussage objektiv falsch ist. „Mixed“, „Misleading“ oder „Unverified“ dürfen nicht als vorsichtige Ersatzurteile dienen, wenn die zentrale Aussage objektiv falsch ist.
* **Kriterien für „False“:** Vergabe von „False“ ist zwingend erforderlich, wenn:
* Die zentrale Behauptung durch belastbare Evidenz widerlegt wird.
* Die Schlussfolgerung den präsentierten Daten widerspricht.
* Aus korrekten Daten eine objektiv falsche Gesamtaussage konstruiert wird.
* Eine Kausalität behauptet wird, obwohl belegte Gegenursachen oder Gegenbeispiele die Erklärung ausschließen.
* Eine Notwendigkeit (politisch/wissenschaftlich) als erwiesen dargestellt wird, obwohl die Evidenz das Gegenteil zeigt.
* Die verwendete Quelle ausdrücklich etwas anderes feststellt als der Post behauptet.
* **Terminal Fallback (Mangelnde Evidenz):** Wenn die zentrale vermittelte Aussage weder ausreichend belegt noch belastbar belegt ist, ist **„False“** zu vergeben.
**Regel zur Nachvollziehbarkeit des Endergebnisses:**
Der Fact Check muss kausal nachvollziehbare Ketten bilden, die erklären, warum das Endergebnis (Overall Verdict) so bestimmt wurde, basierend auf den angewandten Prüfschritten (1 bis 11) und den Bewertungsregeln.
Gen 9
Bewertet · Parent: Gen 3
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# 1. Prüfbericht ## 1. Eindeutigkeit ID: S02 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „aktuelle, verifizierbare Quellen“ und „aktuelle Websuche“ Feststellung: Der Begriff „aktuell“ ist nicht durch einen Zeitraum, Stichtag oder eine Auswahlregel bestimmt. Prüfregel: Abschnitt 7.1; unbestimmter handlungssteuernder Begriff nach Schritt 3. Begründung: Sowohl die zuletzt verfügbare Quelle als auch ausschließlich Quellen aus einem bestimmten jüngeren Zeitraum können als „aktuell“ verstanden werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der zulässige zeitliche Umfang der Recherche ist mehrdeutig. ID: S03 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „verifizierbare Quellen“, „belastbare Gegenbelege“, „belastbare Evidenz“, „ausreichend noch belastbar belegt“ und „verifizierte Fakten“ Feststellung: Die Anforderungen an Verifizierbarkeit und Belastbarkeit der Evidenz sind nicht definiert. Prüfregel: Abschnitt 7.1; unbestimmte handlungssteuernde Begriffe nach Schritt 3. Begründung: Beispielsweise können ausschließlich Primärquellen oder auch übereinstimmende Sekundärquellen als belastbar gelten. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Zulässigkeit von Quellen und Belegen ist nicht eindeutig bestimmbar. ID: S04 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: „Bestimme die eigentliche Aussage, die der Post dem Leser vermitteln will.“ Feststellung: Für den Fall mehrerer mit dem Gesamtpost vereinbarer impliziter Hauptaussagen fehlt eine Auswahlregel. Prüfregel: Abschnitt 7.1 und F2. Begründung: Als Hauptaussage kann entweder die unmittelbar implizierte Tatsachenbehauptung oder eine weitergehende politische beziehungsweise kausale Schlussfolgerung ausgewählt werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Eine zentrale Hauptaufgabe ist nicht eindeutig ausführbar. ID: S05 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Vollständigkeit (fehlt wichtiger Kontext?)“ Feststellung: „Wichtiger Kontext“ ist nicht definiert. Prüfregel: Abschnitt 7.1; unbestimmter handlungssteuernder Begriff nach Schritt 3. Begründung: Kontext kann bereits dann als wichtig gelten, wenn er zusätzliche Einordnung liefert, oder erst dann, wenn er das Urteil verändert. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der Umfang der Kontextprüfung ist mehrdeutig. ID: S06 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Attribution: Correct / Incorrect / Unverified“, „Underlying Claim: True / False / Mixed / Unverified“ und „Adoption by Poster: Explicit / Implied / Not established“ Feststellung: Für die drei Klassifikationen fehlen Abgrenzungs- und Entscheidungskriterien. Prüfregel: Abschnitt 7.1 und F2. Begründung: Insbesondere die Grenzen zwischen „Incorrect“ und „Unverified“, zwischen „Mixed“ und „False“ sowie zwischen „Implied“ und „Not established“ sind nicht festgelegt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Dieselbe Zuschreibung kann unterschiedliche Status erhalten. ID: S07 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Wenn eine allgemeine Regel oder ein allgemeiner Zusammenhang behauptet wird“ Feststellung: Der Auslöser für die obligatorische Gegenbeispielsuche ist nicht definiert. Prüfregel: Abschnitt 7.1 und F2. Begründung: Eine universelle Behauptung und eine Aussage über eine statistische Tendenz können beide als „allgemeiner Zusammenhang“ verstanden werden, führen aber zu unterschiedlichem Prüfverhalten. Auswirkung auf dieses Kriterium: Es ist nicht eindeutig, bei welchen Behauptungen Schritt 8 anzuwenden ist. ID: S08 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Bestimme Datum und Uhrzeit. Bewerte, ob ältere Ereignisse als aktuell dargestellt werden“ Feststellung: Weder das zu bestimmende Datum noch die Grenze zwischen „älter“ und „aktuell“ ist definiert. Prüfregel: Abschnitt 7.1 und F2. Begründung: Gemeint sein können Veröffentlichungszeitpunkt, Ereigniszeitpunkt oder Zeitpunkt der zugrunde liegenden Daten; außerdem fehlt ein zeitlicher Schwellenwert. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die zeitliche Prüfung kann unterschiedlich durchgeführt werden. ID: S09 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „mindestens drei voneinander unabhängige Quellen. Priorisiere: Primärquelle, internationale Nachrichtenquelle, regionale/fachliche Quelle“ Feststellung: „Unabhängig“ und die konkrete Wirkung der Priorisierung sind nicht definiert. Prüfregel: Abschnitt 7.1 und F2. Begründung: Drei redaktionell getrennte Quellen können auf derselben Ursprungsmeldung beruhen; zudem kann die Liste als Rangfolge oder als Vorgabe verstanden werden, jeweils eine Quelle jedes Typs zu verwenden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die regelkonforme Quellenauswahl ist nicht eindeutig. ID: S10 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „eindeutig verifizierte X-Handles“ und „Verwende nur verifizierte Handles“ Feststellung: Das Verfahren zur Verifizierung eines offiziellen X-Handles ist nicht definiert. Prüfregel: Abschnitt 7.1 und F2. Begründung: „Verifiziert“ kann ein Plattformabzeichen oder eine externe Bestätigung durch eine offizielle Website bedeuten. Auswirkung auf dieses Kriterium: Unterschiedliche Handles können als zulässig behandelt werden. ID: S11 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Schritte 12 bis 14, insbesondere „Je höher der fachliche/institutionelle Anspruch“ und „nach dem jeweiligen Fachgebiet üblichen Evidenzstandard“ Feststellung: Die Zuordnung zu Quellenstatus, die Rangordnung der Status und die jeweiligen Evidenzstandards sind nicht operationalisiert. Prüfregel: Abschnitt 7.1 und F2. Begründung: Eine Person kann beispielsweise zugleich Aktivist, Journalist und Fachautor sein; außerdem ist keine vollständige Rangfolge oder Zuordnung konkreter Prüfanforderungen definiert. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die anzuwendende Bewertungsstrenge ist mehrdeutig. ID: S13 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Overall-Verdict-Auswahl sowie Schritt 16 Feststellung: Für „True“, „Mixed“, „Misleading“ und „Unverified“ fehlen vollständige Auswahl- und Abgrenzungsregeln; zusätzlich sind „wahrer Kern“, „wesentlich falsch“, „ausreichend“ und „belastbar“ nicht definiert. Prüfregel: Abschnitt 7.1 und F2. Begründung: Eine teilweise wahre, kontextverkürzte Aussage kann je nach Auslegung als „Mixed“, „Misleading“ oder aufgrund von Schritt 16 als „False“ eingestuft werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Das zentrale Endurteil ist nicht eindeutig bestimmbar. ID: S14 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „inklusive Status und Begründung“ im Abschnitt „Claim-by-claim assessment“ Feststellung: Für den Status jeder einzelnen Behauptung ist weder eine abgeschlossene Wertemenge noch eine Zuordnung zu den zuvor genannten Statussystemen festgelegt. Prüfregel: Abschnitt 7.1 und F5. Begründung: Es können die Overall-Verdict-Werte, die Werte für „Underlying Claim“ oder frei formulierte Status verwendet werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Das Statusformat der Einzelbehauptungen ist mehrdeutig. ID: S15 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Logical conclusion [Supported | Partially supported | Unsupported | False]“ Feststellung: Die vier Werte sind nicht durch Entscheidungskriterien voneinander abgegrenzt. Prüfregel: Abschnitt 7.1 und F2. Begründung: Eine Schlussfolgerung aus falschen Prämissen kann beispielsweise als „Unsupported“ oder „False“ bewertet werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die logische Schlussbewertung ist nicht eindeutig. ID: S16 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Headline“ Feststellung: Inhalt und Bildungsregel der verpflichtenden Überschrift sind nicht definiert. Prüfregel: Abschnitt 7.1 und F5. Begründung: Die Überschrift kann den Gegenstand neutral benennen oder bereits das Urteil zusammenfassen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der Inhalt eines verpflichtenden Ausgabebestandteils bleibt offen. ID: S17 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „AI Fact-Check 2.0 [aktuelles Datum und Uhrzeit]“ Feststellung: Die für die Uhrzeit zu verwendende Zeitzone ist nicht festgelegt. Prüfregel: Abschnitt 7.1 und F2. Begründung: UTC, die lokale Zeit des Prüfers und die lokale Zeit des Posts sind jeweils mit dem Wortlaut vereinbar. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der verpflichtende Zeitstempel ist nicht eindeutig. ID: S18 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: eigener Abschnitt „Sources“ und Anweisung „Quellen unmittelbar an den entsprechenden Aussagen angeben“ Feststellung: Die vorgesehene Platzierung der Quellen ist mehrdeutig. Prüfregel: Abschnitt 7.1. Begründung: Quellen können unmittelbar in den Analyseabschnitten oder innerhalb des Abschnitts „Sources“ neben wiederholten Aussagen stehen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Zwei unterschiedliche Ausgabestrukturen sind mit dem Prompt vereinbar. ID: S19 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Confidence [Wähle exakt: High | Medium | Low | Not determinable]“ Feststellung: Für die Confidence-Werte fehlen Auswahl- und Abgrenzungskriterien. Prüfregel: Abschnitt 7.1 und F2. Begründung: Weder Quellenanzahl noch Quellenqualität, Übereinstimmung oder verbleibende Unsicherheit werden den vier Werten zugeordnet. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der Confidence-Wert ist nicht eindeutig bestimmbar. ID: S20 Schweregrad: G1 Betroffene Stelle: „umfassende“, „Detaillierte Bewertung“, „Kurze Begründung“ und „Begründe kurz“ Feststellung: Der verlangte Detail- beziehungsweise Kürzegrad ist nicht bestimmt. Prüfregel: Abschnitt 7.1; unbestimmte handlungssteuernde Begriffe nach Schritt 3. Begründung: Eine Begründung mit einem Satz und eine Begründung mit mehreren Absätzen können jeweils als „kurz“ gelten. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der Ausgabeumfang ist innerhalb einzelner Abschnitte nicht eindeutig. ## 2. Ablauf Keine Schwachstelle nach den definierten Prüfregeln festgestellt. ## 3. Logik ID: S12 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Schritt 15 gegenüber Schritt 16 Feststellung: Zwei Anforderungen für denselben Fall widersprechen sich. Prüfregel: Abschnitt 7.3 und Konfliktprüfung nach Schritt 5. Begründung: Schritt 15 verlangt, dass das Overall Verdict niemals „False“ sein darf, wenn die zentrale Aussage objektiv falsch ist. Schritt 16 verlangt für genau diesen Fall zwingend „False“. Beide Anforderungen gelten gleichzeitig und können nicht gemeinsam erfüllt werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Für eine objektiv falsche zentrale Aussage existiert keine konfliktfreie Entscheidung. ## 4. Eingaben ID: S01 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: „bereitgestellten Screenshot“ und „Lade den vollständigen Originalpost“ Feststellung: Der Prompt verlangt einen konkreten Screenshot und einen eindeutig identifizierbaren Originalpost, definiert aber weder deren Bereitstellung beziehungsweise Identifikation noch das Verhalten bei fehlendem oder nicht auffindbarem Originalpost. Prüfregel: F4 sowie Abschnitt 7.4. Begründung: Ohne Screenshot, Link, Post-ID oder sonstiges Identifikationsmerkmal kann nicht bestimmt werden, welcher Post geprüft und mit welchem Screenshot er verglichen werden soll. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die erforderliche Prüfgrundlage kann fehlen, ohne dass ein regelkonformes weiteres Vorgehen festgelegt ist. ## 5. Ausgaben ID: S04 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: „Implicit Main Claim“ und „Intended Message“ Feststellung: Die Auswahl der auszugebenden Hauptaussage ist bei mehreren möglichen Botschaften nicht geregelt. Prüfregel: F5 und Abschnitt 7.5. Begründung: Beide Abschnitte verlangen eine konkrete zentrale Botschaft, obwohl keine Auswahlregel für konkurrierende implizite Aussagen besteht. Auswirkung auf dieses Kriterium: Ein zentraler verpflichtender Ausgabeinhalt ist nicht bestimmbar. ID: S09 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Sources“ in Verbindung mit Schritt 10 Feststellung: Die verpflichtend auszugebende Quellenauswahl ist wegen der undefinierten Unabhängigkeit und Priorisierung nicht eindeutig. Prüfregel: F5 und Abschnitt 7.5. Begründung: Unterschiedliche Zusammenstellungen von mindestens drei Quellen können als regelkonform gelten. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der Inhalt des Quellenabschnitts variiert nach nicht definierter Auswahl. ID: S10 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Bei Personen/Organisationen: mit eindeutig verifiziertem offiziellem X-Handle, falls vorhanden.“ Feststellung: Der obligatorische Handle-Bestandteil ist wegen des undefinierten Verifizierungsverfahrens nicht eindeutig bestimmbar. Prüfregel: F5 und Abschnitt 7.5. Begründung: Je nach Verifizierungsverständnis kann ein Handle angegeben oder stattdessen der Klarname verwendet werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der Quellenabschnitt kann unterschiedliche Personen- und Organisationsangaben enthalten. ID: S12 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Overall Verdict in Verbindung mit den Schritten 15 und 16 Feststellung: Für objektiv falsche zentrale Aussagen kollidieren zwei explizite Ausgabeanforderungen. Prüfregel: Abschnitt 7.5; kollidierende Ausgabeanforderungen. Begründung: Derselbe Fall verlangt zugleich ein anderes Urteil als „False“ und zwingend das Urteil „False“. Auswirkung auf dieses Kriterium: Das geforderte Overall Verdict kann nicht regelkonform ausgegeben werden. ID: S13 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: „Overall Verdict [Wähle exakt: True | False | Mixed | Misleading | Unverified]“ Feststellung: Außerhalb der einzelnen False-Regeln ist die Auswahl des Endurteils nicht vollständig definiert. Prüfregel: F5 und Abschnitt 7.5. Begründung: Insbesondere die verpflichtenden Kategorien „Mixed“, „Misleading“ und „Unverified“ sind nicht abgegrenzt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der zentrale verpflichtende Ausgabebestandteil kann unterschiedlich bestimmt werden. ID: S14 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Claim-by-claim assessment […] inklusive Status“ Feststellung: Das verpflichtende Statusfeld besitzt kein definiertes Format und keine festgelegte Wertemenge. Prüfregel: F5 und Abschnitt 7.5. Begründung: Aus dem Prompt lässt sich nicht bestimmen, welches der vorhandenen oder frei bildbaren Statussysteme einzusetzen ist. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Einzelbewertungen können strukturell unterschiedliche Statusangaben enthalten. ID: S15 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Logical conclusion [Supported | Partially supported | Unsupported | False]“ Feststellung: Die Auswahl des verpflichtenden Werts ist nicht bestimmbar. Prüfregel: F5 und Abschnitt 7.5. Begründung: Es fehlen Regeln zur Zuordnung eines Prüfergebnisses zu den vier Werten. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die logische Schlussbewertung kann bei gleicher Analyse unterschiedlich ausfallen. ID: S16 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Headline“ Feststellung: Ein verpflichtender Ausgabebestandteil besitzt keine Inhaltsregel. Prüfregel: F5 und Abschnitt 7.5. Begründung: Weder Gegenstand, Perspektive noch Verhältnis zum Verdict sind definiert. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Überschrift kann inhaltlich unterschiedlich gestaltet werden. ID: S17 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „[aktuelles Datum und Uhrzeit]“ Feststellung: Der verpflichtende Zeitstempel ist mangels Zeitzone nicht vollständig bestimmt. Prüfregel: F5 und Abschnitt 7.5. Begründung: Derselbe Erstellungszeitpunkt führt in verschiedenen Zeitzonen zu unterschiedlichen Angaben. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der Kopf der Ausgabe ist nicht eindeutig. ID: S18 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Sources“ und „Quellen unmittelbar an den entsprechenden Aussagen angeben“ Feststellung: Die Ausgabeposition der Quellen ist nicht eindeutig bestimmbar. Prüfregel: Abschnitt 7.5; explizit verlangte Ausgabestruktur. Begründung: Inline-Zitate und ein eigenständiger Quellenblock sind beide mit Teilen des Wortlauts vereinbar. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Struktur der Ausgabe variiert. ID: S19 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Confidence [Wähle exakt: High | Medium | Low | Not determinable]“ Feststellung: Der verpflichtende Confidence-Wert kann anhand des Prompts nicht bestimmt werden. Prüfregel: F5 und Abschnitt 7.5. Begründung: Es gibt keine Zuordnung zwischen Evidenzlage und den vier Ausgabewerten. Auswirkung auf dieses Kriterium: Unterschiedliche Confidence-Werte können bei identischer Evidenz ausgegeben werden. ID: S20 Schweregrad: G1 Betroffene Stelle: „Detaillierte Bewertung“, „Kurze Begründung“ und „Begründe kurz“ Feststellung: Der Umfang mehrerer Ausgabeabschnitte ist nicht messbar festgelegt. Prüfregel: Abschnitt 7.5 in Verbindung mit Abschnitt 7.1. Begründung: Es fehlen Wort-, Satz- oder Inhaltsgrenzen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der Umfang einzelner Abschnitte kann begrenzt variieren. ## 6. Entscheidungen ID: S02 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „aktuelle Websuche“ und „aktuelle […] Quellen“ Feststellung: Für die zeitliche Auswahl von Quellen fehlt ein Kriterium. Prüfregel: F2 und Abschnitt 7.6. Begründung: Der Prompt legt keinen Zeitraum oder Stichtag fest. Auswirkung auf dieses Kriterium: Unterschiedliche Quellenjahrgänge können ausgewählt werden. ID: S03 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Anforderungen an verifizierbare und belastbare Evidenz Feststellung: Für die Annahme oder Zurückweisung von Belegen fehlt ein Qualifikationskriterium. Prüfregel: F2 und Abschnitt 7.6. Begründung: Der Prompt definiert nicht, welche Nachweise als belastbar oder verifiziert gelten. Auswirkung auf dieses Kriterium: Dieselbe Quelle kann zugelassen oder ausgeschlossen werden. ID: S04 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Bestimmung der „eigentlichen“ Aussage Feststellung: Für die Auswahl einer Hauptaussage aus mehreren möglichen Aussagen fehlt eine Regel. Prüfregel: F2 und Abschnitt 7.6. Begründung: Es gibt keine Priorisierung nach Direktheit, Zentralität, Wiederholung oder argumentativer Bedeutung. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die zentrale Hauptentscheidung ist nicht eindeutig möglich. ID: S05 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „fehlt wichtiger Kontext?“ Feststellung: Die Entscheidung über die Relevanz fehlenden Kontexts ist nicht geregelt. Prüfregel: F2 und Abschnitt 7.6. Begründung: Es fehlt ein Kriterium dafür, wann Kontext wichtig genug ist, um berücksichtigt zu werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Unterschiedliche Kontextinformationen werden ausgewählt. ID: S06 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: drei Klassifikationen in Schritt 5 Feststellung: Die Auswahl zwischen den jeweils vorgegebenen Status ist nicht geregelt. Prüfregel: F2 und Abschnitt 7.6. Begründung: Es fehlen Definitionen und Schwellen für die einzelnen Status. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Klassifikation zitatbezogener Aussagen ist nicht reproduzierbar. ID: S07 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Bedingung für die Gegenbeispielsuche Feststellung: Die Bedingung „allgemeine Regel oder allgemeiner Zusammenhang“ ist nicht definiert. Prüfregel: Abschnitt 7.6; explizite Entscheidungsbedingung nicht definiert. Begründung: Universelle und statistische Aussagen können unterschiedlich behandelt werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Ob eine Gegenbeispielsuche auszuführen ist, bleibt offen. ID: S08 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: zeitliche Prüfung Feststellung: Die Auswahl des relevanten Datums und die Entscheidung „älter versus aktuell“ sind nicht geregelt. Prüfregel: F2 und Abschnitt 7.6. Begründung: Weder Bezugsdatum noch Schwellenwert sind angegeben. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Entscheidung über eine zeitliche Irreführung kann variieren. ID: S09 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Quellenstandard und Priorisierung Feststellung: Die Entscheidung, welche Quellen unabhängig und vorrangig sind, ist nicht operationalisiert. Prüfregel: F2 und Abschnitt 7.6. Begründung: Herkunftsabhängigkeit, Eigentümerstruktur und Quellentyp werden nicht gegeneinander abgegrenzt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Unterschiedliche Quellensätze können ausgewählt werden. ID: S10 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Auswahl offizieller X-Handles Feststellung: Die Entscheidung über die Verifiziertheit eines Handles ist nicht definiert. Prüfregel: F2 und Abschnitt 7.6. Begründung: Plattformstatus und externe Bestätigung können zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Auswahl zwischen Handle und Klarname variiert. ID: S11 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Quellenstatus und Veröffentlichungsstandard Feststellung: Klassifikation, Rangfolge und daraus folgende Bewertungsstrenge besitzen keine vollständigen Entscheidungsregeln. Prüfregel: F2 und Abschnitt 7.6. Begründung: Mehrfachrollen und nicht geordnete Kategorien können unterschiedlich behandelt werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Für dieselbe Quelle können unterschiedliche Prüfstandards gelten. ID: S13 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Overall Verdict Feststellung: Die Auswahl zwischen den fünf Verdict-Werten ist nicht vollständig geregelt. Prüfregel: F2 und Abschnitt 7.6. Begründung: Die vorhandenen Regeln legen vor allem „False“ fest, grenzen aber die übrigen Werte nicht voneinander ab. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die zentrale Endentscheidung ist nicht eindeutig ausführbar. ID: S14 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Status jeder einzelnen Behauptung Feststellung: Die verlangte Statusentscheidung besitzt keine definierte Wertemenge oder Auswahlregel. Prüfregel: F2 und Abschnitt 7.6. Begründung: Mehrere im Prompt enthaltene Statussysteme kommen infrage. Auswirkung auf dieses Kriterium: Einzelbehauptungen können unterschiedlich klassifiziert werden. ID: S15 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Logical conclusion Feststellung: Die Entscheidung zwischen vier vorgegebenen Werten ist nicht geregelt. Prüfregel: F2 und Abschnitt 7.6. Begründung: Es fehlen Kriterien für vollständige, teilweise oder fehlende Unterstützung sowie für „False“. Auswirkung auf dieses Kriterium: Unterschiedliche logische Gesamtbewertungen sind möglich. ID: S17 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: aktuelles Datum und Uhrzeit Feststellung: Die Auswahl der Zeitzone ist nicht geregelt. Prüfregel: F2 und Abschnitt 7.6. Begründung: Mehrere Zeitzonen sind mit der Anweisung vereinbar. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der auszugebende Zeitstempel variiert. ID: S19 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Confidence Feststellung: Die Entscheidung zwischen vier Confidence-Werten ist nicht definiert. Prüfregel: F2 und Abschnitt 7.6. Begründung: Es fehlen Schwellen oder qualitative Zuordnungsregeln. Auswirkung auf dieses Kriterium: Identische Befunde können unterschiedliche Confidence-Werte erhalten. ## 7. Reproduzierbarkeit ID: S01 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: erforderlicher Screenshot und vollständiger Originalpost Feststellung: Für fehlende oder nicht eindeutig auffindbare Eingaben ist kein Verhalten festgelegt. Prüfregel: Abschnitt 7.7; bereits festgestellte Schwachstelle S01. Begründung: Das Modell kann eine Nachforderung stellen, eine Fehlermeldung ausgeben oder eigenständig nach einem vermuteten Post suchen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der Verarbeitungsablauf kann unterschiedlich beginnen oder abbrechen. ID: S02 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Aktualitätsanforderung Feststellung: Unterschiedliche zeitliche Suchgrenzen sind möglich. Prüfregel: Abschnitt 7.7. Begründung: Eine Suche nach den neuesten verfügbaren Quellen und eine Beschränkung auf einen jüngeren Zeitraum können unterschiedliche Evidenz ergeben. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die inhaltliche Quellenauswahl ist nicht reproduzierbar. ID: S03 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Evidenzqualifikation Feststellung: Unterschiedliche Standards für verifizierte oder belastbare Evidenz sind möglich. Prüfregel: Abschnitt 7.7. Begründung: Sekundärquellen können je nach Auslegung einbezogen oder ausgeschlossen werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Tatsachenbewertung und Verdict können variieren. ID: S04 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: implizierte Hauptaussage Feststellung: Mehrere unterschiedliche Hauptaussagen können ausgewählt werden. Prüfregel: Abschnitt 7.7. Begründung: Eine enge Tatsachenbotschaft und eine weitergehende Schlussfolgerung können beide aus demselben Post abgeleitet werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die gesamte nachfolgende Analyse kann auf unterschiedlichen Hauptaussagen beruhen. ID: S05 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: wichtiger Kontext Feststellung: Unterschiedliche Kontextinformationen können einbezogen werden. Prüfregel: Abschnitt 7.7. Begründung: Die Relevanzschwelle ist nicht definiert. Auswirkung auf dieses Kriterium: Vollständigkeitsbewertung und Begründung können variieren. ID: S06 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Zuschreibungsstatus Feststellung: Identische Zuschreibungen können unterschiedlich klassifiziert werden. Prüfregel: Abschnitt 7.7. Begründung: Die Statusgrenzen sind nicht definiert. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Ergebnisse der Zuschreibungsprüfung sind nicht reproduzierbar. ID: S07 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Gegenbeispielsuche Feststellung: Die Gegenbeispielsuche kann bei unterschiedlichen Arten allgemeiner Aussagen ausgelöst werden. Prüfregel: Abschnitt 7.7. Begründung: Universelle und statistische Aussagen können verschieden eingeordnet werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Verarbeitungsschritte und Evidenzauswahl variieren. ID: S08 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: zeitliche Prüfung Feststellung: Unterschiedliche Bezugsdaten und Aktualitätsschwellen sind möglich. Prüfregel: Abschnitt 7.7. Begründung: Postdatum, Ereignisdatum und Datenerhebungszeitpunkt können zu verschiedenen Bewertungen führen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Einstufung als zeitlich irreführend ist nicht reproduzierbar. ID: S09 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Quellenstandard Feststellung: Unterschiedliche Quellensätze können als unabhängig und priorisiert gelten. Prüfregel: Abschnitt 7.7. Begründung: Die Auswahlregel ist nicht vollständig definiert. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Evidenzbasis variiert. ID: S10 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: offizielle X-Handles Feststellung: Unterschiedliche Verifizierungsverfahren sind möglich. Prüfregel: Abschnitt 7.7. Begründung: Plattformkennzeichnung und externe Bestätigung können unterschiedliche Handles zulassen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Quellenangaben variieren. ID: S11 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Quellenstatus und Bewertungsstrenge Feststellung: Dieselbe Quelle kann unterschiedlich klassifiziert und bewertet werden. Prüfregel: Abschnitt 7.7. Begründung: Kategorien, Rangfolge und Standards sind nicht vollständig festgelegt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Prüfmaßstab und Endbewertung können variieren. ID: S13 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Overall Verdict Feststellung: Unterschiedliche Endurteile sind mit den unvollständigen Regeln vereinbar. Prüfregel: Abschnitt 7.7. Begründung: Insbesondere „Mixed“, „Misleading“ und „Unverified“ sind nicht abgegrenzt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die zentrale Ergebnisentscheidung ist nicht reproduzierbar. ID: S14 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Claim-by-claim-Status Feststellung: Unterschiedliche Statussysteme können verwendet werden. Prüfregel: Abschnitt 7.7. Begründung: Der Prompt bindet das Feld nicht an eine bestimmte Wertemenge. Auswirkung auf dieses Kriterium: Struktur und Inhalt der Einzelbewertungen variieren. ID: S15 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Logical conclusion Feststellung: Derselbe logische Befund kann unterschiedliche Werte erhalten. Prüfregel: Abschnitt 7.7. Begründung: Die Statusgrenzen sind nicht definiert. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die logische Gesamtbewertung ist nicht reproduzierbar. ID: S16 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Headline Feststellung: Unterschiedliche inhaltliche Funktionen der Überschrift sind möglich. Prüfregel: Abschnitt 7.7. Begründung: Sie kann neutral beschreiben oder das Urteil vorwegnehmen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der Ausgabekopf variiert inhaltlich. ID: S17 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Zeitstempel Feststellung: Unterschiedliche Zeitzonen erzeugen unterschiedliche Zeitangaben. Prüfregel: Abschnitt 7.7. Begründung: Keine Zeitzone ist vorgeschrieben. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der Ausgabezeitstempel ist nicht reproduzierbar. ID: S18 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Quellenplatzierung Feststellung: Inline-Zitate und ein zentraler Quellenblock sind möglich. Prüfregel: Abschnitt 7.7. Begründung: Beide Strukturen lassen sich aus dem Prompt ableiten. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Ausgabestruktur ist nicht reproduzierbar. ID: S19 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Confidence Feststellung: Derselbe Evidenzstand kann unterschiedliche Confidence-Werte erhalten. Prüfregel: Abschnitt 7.7. Begründung: Auswahlkriterien fehlen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Confidence-Angabe ist nicht reproduzierbar. ID: S20 Schweregrad: G1 Betroffene Stelle: Detail- und Kürzeanforderungen Feststellung: Unterschiedliche Ausgabeumfänge sind zulässig. Prüfregel: Abschnitt 7.7. Begründung: Es bestehen keine messbaren Umfangsvorgaben. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Länge einzelner Abschnitte variiert. ## 8. Interpretationsspielraum ID: S01 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: fehlender Screenshot oder nicht auffindbarer Originalpost Feststellung: Für fehlende erforderliche Eingaben sind mehrere Handlungen möglich. Prüfregel: Abschnitt 7.8. Begründung: Eine Nachforderung und eine Beendigung mit Fehlermeldung sind beide nicht ausgeschlossen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Es fehlt eine Auswahlregel für das weitere Vorgehen. ID: S02 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „aktuell“ Feststellung: Mehrere Zeitverständnisse sind möglich. Prüfregel: Abschnitt 7.8. Begründung: „Neueste verfügbare Quelle“ und „Quelle innerhalb eines festen jüngeren Zeitraums“ sind beide vereinbar. Auswirkung auf dieses Kriterium: Es fehlt eine zeitliche Auswahlregel. ID: S03 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „verifizierbar“ und „belastbar“ Feststellung: Mehrere Evidenzstandards sind möglich. Prüfregel: Abschnitt 7.8. Begründung: Ein Primärquellenstandard und ein Standard übereinstimmender Sekundärquellen sind beide möglich. Auswirkung auf dieses Kriterium: Es fehlt eine Qualifikationsregel. ID: S04 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: „eigentliche Aussage“ Feststellung: Mehrere Hauptaussagen können aus demselben Post abgeleitet werden. Prüfregel: Abschnitt 7.8. Begründung: Eine enge Tatsachenbehauptung und eine weitergehende intendierte Schlussfolgerung sind möglich. Auswirkung auf dieses Kriterium: Es fehlt eine Auswahlregel für die zentrale Botschaft. ID: S05 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „wichtiger Kontext“ Feststellung: Unterschiedliche Relevanzschwellen sind möglich. Prüfregel: Abschnitt 7.8. Begründung: Kontext kann bei bloßer Ergänzung oder erst bei Urteilsrelevanz berücksichtigt werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Es fehlt eine Relevanzregel. ID: S06 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Statussysteme in Schritt 5 Feststellung: Mehrere Statuszuordnungen sind möglich. Prüfregel: Abschnitt 7.8. Begründung: Eine nicht bestätigte Zuschreibung kann als „Incorrect“ oder „Unverified“ gelten. Auswirkung auf dieses Kriterium: Es fehlen Abgrenzungsregeln. ID: S07 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „allgemeine Regel oder allgemeiner Zusammenhang“ Feststellung: Der Begriff kann universelle und statistische Aussagen umfassen oder nur universelle Aussagen. Prüfregel: Abschnitt 7.8. Begründung: Beide Auslegungen sind mit dem Wortlaut vereinbar. Auswirkung auf dieses Kriterium: Es fehlt eine Regel zur Auslösung der Gegenbeispielsuche. ID: S08 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: zeitliche Prüfung Feststellung: Mehrere Bezugszeitpunkte und Aktualitätsschwellen sind möglich. Prüfregel: Abschnitt 7.8. Begründung: Postzeitpunkt und Ereigniszeitpunkt sind beide mögliche Bezugsgrößen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Es fehlt eine zeitliche Auswahlregel. ID: S09 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Quellenstandard Feststellung: Mehrere Verständnisse von Unabhängigkeit und Priorisierung sind möglich. Prüfregel: Abschnitt 7.8. Begründung: Redaktionelle Unabhängigkeit und Unabhängigkeit der Ursprungsinformation sind unterschiedliche Maßstäbe. Auswirkung auf dieses Kriterium: Es fehlt eine verbindliche Quellenauswahlregel. ID: S10 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „verifizierte Handles“ Feststellung: Plattformverifizierung und externe offizielle Bestätigung sind mögliche Auslegungen. Prüfregel: Abschnitt 7.8. Begründung: Beide Verfahren sind mit „verifiziert“ vereinbar. Auswirkung auf dieses Kriterium: Es fehlt eine Verifizierungsregel. ID: S11 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Quellenstatus und Anspruchshöhe Feststellung: Mehrfachrollen und Statusrangfolgen können unterschiedlich behandelt werden. Prüfregel: Abschnitt 7.8. Begründung: Ein journalistisch tätiger Fachautor kann als Journalist oder Experte eingestuft werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Es fehlen Klassifikations- und Prioritätsregeln. ID: S13 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Overall Verdict Feststellung: Teilwahre oder kontextverkürzte Aussagen können mehreren Verdict-Kategorien zugeordnet werden. Prüfregel: Abschnitt 7.8. Begründung: „Mixed“, „Misleading“ und „False“ sind nicht vollständig abgegrenzt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Es fehlt eine vollständige Auswahlregel. ID: S14 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Status im Claim-by-claim assessment Feststellung: Mehrere Statussysteme sind verwendbar. Prüfregel: Abschnitt 7.8. Begründung: Overall-Verdict-Werte oder Underlying-Claim-Werte sind beide möglich. Auswirkung auf dieses Kriterium: Es fehlt eine Festlegung der Wertemenge. ID: S15 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Logical conclusion Feststellung: Ein nicht aus den Daten folgender Schluss kann als „Unsupported“ oder „False“ gelten. Prüfregel: Abschnitt 7.8. Begründung: Beide Werte sind vorgegeben, aber nicht abgegrenzt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Es fehlt eine Zuordnungsregel. ID: S16 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Headline Feststellung: Die Überschrift kann neutral oder verdictorientiert formuliert werden. Prüfregel: Abschnitt 7.8. Begründung: Keine der beiden Funktionen ist ausgeschlossen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Es fehlt eine Inhaltsregel. ID: S17 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: aktuelles Datum und Uhrzeit Feststellung: UTC und lokale Zeit sind beide mögliche Auslegungen. Prüfregel: Abschnitt 7.8. Begründung: Der Prompt nennt keine Zeitzone. Auswirkung auf dieses Kriterium: Es fehlt eine Zeitzonenregel. ID: S18 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Quellenplatzierung Feststellung: Inline-Quellen und Quellen im gesonderten Abschnitt sind möglich. Prüfregel: Abschnitt 7.8. Begründung: Beide Auslegungen stützen sich auf explizite Teile des Ausgabeformats. Auswirkung auf dieses Kriterium: Es fehlt eine Platzierungsregel. ID: S19 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Confidence Feststellung: Eine begrenzte Quellenlage kann als „Low“ oder „Not determinable“ gelten. Prüfregel: Abschnitt 7.8. Begründung: Die Werte sind nicht abgegrenzt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Es fehlt eine Auswahlregel. ID: S20 Schweregrad: G1 Betroffene Stelle: „kurz“ und „detailliert“ Feststellung: Mehrere Ausgabeumfänge sind möglich. Prüfregel: Abschnitt 7.8. Begründung: Ein einzelner Absatz und mehrere Absätze können jeweils als kurz beziehungsweise detailliert angesehen werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Es fehlt eine Umfangsregel. # 2. Bewertung | Kriterium | Schwachstellen | Berechnung | Punkte | |---|---|---:|---:| | Eindeutigkeit | S02 (G2), S03 (G2), S04 (G3), S05 (G2), S06 (G2), S07 (G2), S08 (G2), S09 (G2), S10 (G2), S11 (G2), S13 (G3), S14 (G2), S15 (G2), S16 (G2), S17 (G2), S18 (G2), S19 (G2), S20 (G1) | 5 − 37 | 0 | | Ablauf | keine | 5 − 0 | 5 | | Logik | S12 (G3) | 5 − 3 | 2 | | Eingaben | S01 (G3) | 5 − 3 | 2 | | Ausgaben | S04 (G3), S09 (G2), S10 (G2), S12 (G3), S13 (G3), S14 (G2), S15 (G2), S16 (G2), S17 (G2), S18 (G2), S19 (G2), S20 (G1) | 5 − 26 | 0 | | Entscheidungen | S02 (G2), S03 (G2), S04 (G3), S05 (G2), S06 (G2), S07 (G2), S08 (G2), S09 (G2), S10 (G2), S11 (G2), S13 (G3), S14 (G2), S15 (G2), S17 (G2), S19 (G2) | 5 − 32 | 0 | | Reproduzierbarkeit | S01 (G3), S02 (G2), S03 (G2), S04 (G3), S05 (G2), S06 (G2), S07 (G2), S08 (G2), S09 (G2), S10 (G2), S11 (G2), S13 (G3), S14 (G2), S15 (G2), S16 (G2), S17 (G2), S18 (G2), S19 (G2), S20 (G1) | 5 − 39 | 0 | | Interpretationsspielraum | S01 (G3), S02 (G2), S03 (G2), S04 (G3), S05 (G2), S06 (G2), S07 (G2), S08 (G2), S09 (G2), S10 (G2), S11 (G2), S13 (G3), S14 (G2), S15 (G2), S16 (G2), S17 (G2), S18 (G2), S19 (G2), S20 (G1) | 5 − 39 | 0 | Gesamtpunktzahl: 9/40 # 3. Interpretationsstellen ID: S01 Betroffene Stelle: „bereitgestellten Screenshot“ und „Lade den vollständigen Originalpost“ Auslegung A: Bei fehlenden Eingaben wird der Nutzer um Screenshot und Link gebeten. Auslegung B: Die Prüfung wird mit einer Fehlermeldung beendet oder aufgrund einer eigenständigen Suche fortgesetzt. Fehlende Regel: Verhalten bei fehlendem, unvollständigem oder nicht eindeutig identifizierbarem Prüfgegenstand. ID: S02 Betroffene Stelle: „aktuell“ Auslegung A: Es ist jeweils die neueste verfügbare Quelle zu verwenden. Auslegung B: Nur Quellen innerhalb eines bestimmten jüngeren Zeitraums sind zulässig. Fehlende Regel: Zeitraum oder Stichtag für Aktualität. ID: S03 Betroffene Stelle: „verifizierbar“ und „belastbar“ Auslegung A: Nur Primärquellen und offizielle Dokumente erfüllen den Standard. Auslegung B: Mehrere übereinstimmende seriöse Sekundärquellen genügen. Fehlende Regel: Verbindlicher Evidenz- und Verifizierungsstandard. ID: S04 Betroffene Stelle: „eigentliche Aussage“ Auslegung A: Die unmittelbar implizierte Tatsachenbehauptung ist die Hauptaussage. Auslegung B: Die weitergehende kausale, politische oder normative Botschaft ist die Hauptaussage. Fehlende Regel: Auswahl- oder Prioritätsregel für mehrere implizite Botschaften. ID: S05 Betroffene Stelle: „wichtiger Kontext“ Auslegung A: Jeder zusätzliche relevante Hintergrund ist einzubeziehen. Auslegung B: Nur Kontext, der das Urteil oder die Bedeutung wesentlich verändert, ist einzubeziehen. Fehlende Regel: Relevanzschwelle für wichtigen Kontext. ID: S06 Betroffene Stelle: Statussysteme in Schritt 5 Auslegung A: Eine nicht bestätigte Zuschreibung ist „Unverified“. Auslegung B: Eine nicht belegte Zuschreibung ist „Incorrect“. Fehlende Regel: Definition und Abgrenzung der Statuswerte. ID: S07 Betroffene Stelle: „allgemeine Regel oder allgemeiner Zusammenhang“ Auslegung A: Die Regel gilt nur für universelle Aussagen ohne Ausnahme. Auslegung B: Die Regel gilt auch für statistische Tendenzen und typische Zusammenhänge. Fehlende Regel: Definition des Auslösers für die Gegenbeispielsuche. ID: S08 Betroffene Stelle: „Bestimme Datum und Uhrzeit“ und „ältere Ereignisse als aktuell“ Auslegung A: Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Originalposts. Auslegung B: Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ereignisses oder der Datenerhebung. Fehlende Regel: Bezugszeitpunkt und Aktualitätsschwelle. ID: S09 Betroffene Stelle: „unabhängige Quellen“ und „Priorisiere“ Auslegung A: Redaktionell getrennte Medien gelten trotz identischer Ursprungsmeldung als unabhängig. Auslegung B: Quellen gelten nur bei voneinander unabhängiger Primärinformation als unabhängig. Fehlende Regel: Definition der Unabhängigkeit und konkrete Priorisierungsregel. ID: S10 Betroffene Stelle: „verifizierte Handles“ Auslegung A: Ein Plattform-Verifizierungsabzeichen genügt. Auslegung B: Das Handle muss durch eine offizielle externe Website bestätigt sein. Fehlende Regel: Verbindliches Handle-Verifizierungsverfahren. ID: S11 Betroffene Stelle: Quellenstatus und Anspruchshöhe Auslegung A: Bei Mehrfachrollen entscheidet die institutionelle Rolle. Auslegung B: Bei Mehrfachrollen entscheidet die fachliche Expertise. Fehlende Regel: Klassifikations-, Rangfolge- und Mehrfachrollenregel. ID: S13 Betroffene Stelle: Overall Verdict Auslegung A: Eine teilweise wahre, aber kontextverkürzte Aussage ist „Misleading“ oder „Mixed“. Auslegung B: Dieselbe Aussage ist wegen wesentlicher Falschdarstellung „False“. Fehlende Regel: Vollständige, widerspruchsfreie Entscheidungsmatrix für alle Verdict-Werte. ID: S14 Betroffene Stelle: Status im Claim-by-claim assessment Auslegung A: Es werden die Werte „True / False / Mixed / Unverified“ verwendet. Auslegung B: Es werden die fünf Overall-Verdict-Werte oder frei formulierte Status verwendet. Fehlende Regel: Abgeschlossene Wertemenge und Zuordnungsregel. ID: S15 Betroffene Stelle: Logical conclusion Auslegung A: Eine nicht aus den Daten folgende Schlussfolgerung ist „Unsupported“. Auslegung B: Eine objektiv falsche Schlussfolgerung aus unzureichenden Daten ist „False“. Fehlende Regel: Abgrenzung der vier Werte. ID: S16 Betroffene Stelle: „Headline“ Auslegung A: Die Headline benennt neutral den geprüften Gegenstand. Auslegung B: Die Headline fasst das Verdict und den wichtigsten Befund zusammen. Fehlende Regel: Inhaltliche Bildungsregel für die Headline. ID: S17 Betroffene Stelle: „aktuelles Datum und Uhrzeit“ Auslegung A: UTC wird verwendet. Auslegung B: Die lokale Zeit des Prüfers oder des Posts wird verwendet. Fehlende Regel: Verbindliche Zeitzone. ID: S18 Betroffene Stelle: „Sources“ und „Quellen unmittelbar an den entsprechenden Aussagen“ Auslegung A: Quellen werden inline in den Analyseabschnitten angegeben. Auslegung B: Quellen werden ausschließlich im Abschnitt „Sources“ den dort wiederholten Aussagen zugeordnet. Fehlende Regel: Verbindliche Platzierung und Zitierstruktur. ID: S19 Betroffene Stelle: Confidence Auslegung A: Eine begrenzte Evidenzlage führt zu „Low“. Auslegung B: Eine nicht quantifizierbare Evidenzlage führt zu „Not determinable“. Fehlende Regel: Schwellen oder Zuordnungskriterien für die vier Confidence-Werte. ID: S20 Betroffene Stelle: „kurz“ und „detailliert“ Auslegung A: „Kurz“ bedeutet einen Satz und „detailliert“ einen Absatz je Behauptung. Auslegung B: „Kurz“ kann mehrere Absätze und „detailliert“ eine umfassende Quellenanalyse bedeuten. Fehlende Regel: Messbare Umfangs- oder Inhaltsvorgaben. # 4. Hinweise für den Prompt-Programmierer ID: S01 Problem: Erforderlicher Screenshot und Originalpost sind nicht eindeutig spezifiziert; ein Verhalten bei fehlenden Eingaben fehlt. Änderung: Definiere die verpflichtenden Eingaben, etwa Screenshot plus URL oder Post-ID, und lege fest, ob bei fehlenden oder nicht auffindbaren Eingaben nachgefragt oder abgebrochen wird. Wirkung: Die erforderliche Eingabequelle und das Verhalten bei ihrem Fehlen werden bestimmt. ID: S02 Problem: „Aktuell“ besitzt keine zeitliche Abgrenzung. Änderung: Lege einen konkreten Aktualitätsmaßstab fest, beispielsweise neueste verfügbare Fassung und einen definierten Recherche-Stichtag. Wirkung: Die zeitliche Quellenauswahl wird eindeutig. ID: S03 Problem: Verifizierbarkeit und Belastbarkeit von Evidenz sind nicht operationalisiert. Änderung: Definiere verbindlich, welche Quellentypen, Bestätigungen und Mindestnachweise als verifiziert beziehungsweise belastbar gelten. Wirkung: Quellen und Belege können nach einem einheitlichen Standard zugelassen oder verworfen werden. ID: S04 Problem: Bei mehreren möglichen impliziten Hauptaussagen fehlt eine Auswahlregel. Änderung: Lege eine Prioritätsregel fest, nach der genau eine Hauptaussage anhand definierter Merkmale wie Zentralität, Direktheit oder argumentativer Abhängigkeit ausgewählt wird. Wirkung: Die zentrale Botschaft wird eindeutig bestimmt. ID: S05 Problem: „Wichtiger Kontext“ ist nicht definiert. Änderung: Definiere Kontext als wichtig, wenn er eine konkret benannte Wirkung auf Bedeutung, Wahrheitswert oder Verdict hat. Wirkung: Der Umfang der Kontextprüfung wird bestimmbar. ID: S06 Problem: Die Klassifikationen aus Schritt 5 besitzen keine Abgrenzungskriterien. Änderung: Ergänze für jeden Wert der drei Klassifikationsachsen eine Definition und eine eindeutige Zuordnungsregel. Wirkung: Zuschreibungen, zugrunde liegende Behauptungen und Übernahmen durch den Poster werden einheitlich klassifiziert. ID: S07 Problem: Der Auslöser für die Gegenbeispielsuche ist nicht bestimmt. Änderung: Definiere, welche sprachlichen oder logischen Behauptungstypen als allgemeine Regel beziehungsweise allgemeiner Zusammenhang gelten. Wirkung: Es wird eindeutig, wann Schritt 8 anzuwenden ist. ID: S08 Problem: Bezugsdatum und Grenze zwischen älteren und aktuellen Ereignissen fehlen. Änderung: Lege fest, welche Zeitpunkte zu bestimmen sind und anhand welcher zeitlichen oder kontextuellen Regel eine Darstellung als aktuell beziehungsweise veraltet gilt. Wirkung: Die zeitliche Prüfung wird eindeutig ausführbar. ID: S09 Problem: Quellenunabhängigkeit und Priorisierung sind nicht operationalisiert. Änderung: Definiere Unabhängigkeit und lege fest, ob die drei Quellentypen zwingend jeweils vertreten sein müssen oder nur in einer bestimmten Rangfolge bevorzugt werden. Wirkung: Die Mindestquellenauswahl wird reproduzierbar. ID: S10 Problem: Das Verfahren zur Verifizierung offizieller X-Handles fehlt. Änderung: Lege einen verbindlichen Verifizierungsnachweis und das Vorgehen bei widersprüchlichen oder mehreren möglichen Handles fest. Wirkung: Die Auswahl zwischen Handle und Klarname wird eindeutig. ID: S11 Problem: Quellenstatus, Statusrangfolge und fachüblicher Evidenzstandard sind nicht definiert. Änderung: Ergänze eine Entscheidungsmatrix mit Kriterien für jede Quellenkategorie, einer Regel für Mehrfachrollen, einer Rangfolge und den jeweils anzuwendenden Evidenzanforderungen. Wirkung: Die quellenabhängige Bewertungsstrenge wird reproduzierbar. ID: S12 Problem: Schritt 15 verbietet „False“ genau in dem Fall, in dem Schritt 16 „False“ zwingend verlangt. Änderung: Entferne oder korrigiere eine der beiden kollidierenden Regeln, sodass für eine objektiv falsche zentrale Aussage nur eine Verdict-Anforderung gilt. Wirkung: Der logische Konflikt für objektiv falsche zentrale Aussagen wird beseitigt. ID: S13 Problem: Die Overall-Verdict-Kategorien sind nicht vollständig und widerspruchsfrei abgegrenzt. Änderung: Ergänze eine vollständige Entscheidungsmatrix mit notwendigen und hinreichenden Bedingungen für „True“, „False“, „Mixed“, „Misleading“ und „Unverified“, einschließlich Definitionen der verwendeten Schwellenbegriffe. Wirkung: Das Overall Verdict wird eindeutig bestimmbar. ID: S14 Problem: Der Status im Claim-by-claim assessment besitzt keine festgelegte Wertemenge. Änderung: Lege eine abgeschlossene Statusliste für Einzelbehauptungen fest und definiere die Zuordnungskriterien. Wirkung: Format und Inhalt der Einzelstatus werden einheitlich. ID: S15 Problem: Die Werte der Logical conclusion sind nicht abgegrenzt. Änderung: Definiere für „Supported“, „Partially supported“, „Unsupported“ und „False“ jeweils eindeutige Entscheidungskriterien. Wirkung: Die logische Schlussbewertung wird reproduzierbar. ID: S16 Problem: Für die verpflichtende Headline fehlt eine Bildungsregel. Änderung: Lege fest, welche Inhalte die Headline enthalten muss und ob sie neutral oder verdictbezogen formuliert werden soll. Wirkung: Der Inhalt der Überschrift wird bestimmbar. ID: S17 Problem: Der verpflichtende Zeitstempel besitzt keine Zeitzonenregel. Änderung: Schreibe eine konkrete Zeitzone und ein Datums-/Uhrzeitformat vor. Wirkung: Der Zeitstempel wird eindeutig und prüfbar. ID: S18 Problem: Die Platzierung der Quellen ist zwischen Inline-Anforderung und eigenständigem Quellenabschnitt unklar. Änderung: Lege fest, ob Quellen inline, ausschließlich im Abschnitt „Sources“ oder in beiden Positionen erscheinen müssen. Wirkung: Die Zitier- und Ausgabestruktur wird eindeutig. ID: S19 Problem: Die Confidence-Werte besitzen keine Auswahlkriterien. Änderung: Definiere messbare oder qualitative Schwellen für „High“, „Medium“, „Low“ und „Not determinable“. Wirkung: Die Confidence-Angabe wird reproduzierbar. ID: S20 Problem: Die geforderten Detail- und Kürzegrade sind nicht messbar. Änderung: Lege für die betroffenen Abschnitte konkrete Wort-, Satz- oder Inhaltsspannen fest. Wirkung: Der erwartete Ausgabeumfang wird überprüfbar.
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Du bist ein hochpräziser, evidenzbasierter Fact-Checker, dessen Ziel es ist, die gesamte Behauptung eines Social-Media-Posts vollständig zu analysieren, einschließlich expliziter Aussagen, implizierter Schlussfolgerungen und der zugrundeliegenden Logik.
Deine Aufgabe ist es, eine umfassende Logikprüfung durchzuführen, die über die einfache Überprüfung einzelner Fakten hinausgeht und die gesamte Argumentationskette bewertet.
**Kernprinzipien:**
1. **Evidenzbasiert:** Alle Aussagen müssen anhand aktueller, verifizierbarer Quellen überprüft werden. Spekulation ist strengstens untersagt.
2. **Logikprüfung:** Die Schlussfolgerung des Posts muss kausal und logisch durch die präsentierte Evidenz gedeckt sein.
3. **Quellenkritik:** Der Wahrheitswert einer Behauptung ist unabhängig vom Autor, aber die *Anforderungen* an die Beweisführung hängen vom objektiv erkennbaren Anspruch der Quelle ab.
**Prozessschritte (Muss strikt in dieser Reihenfolge erfolgen):**
**Phase 1: Vorbereitung und Kontextualisierung**
1. **Aktuelle Verifizierung:** Führe vor jeder Analyse eine aktuelle Websuche durch, um alle Tatsachenbehauptungen zu verifizieren. Verwende niemals ausschließlich internes Wissen.
2. **Ursprungsladen:** Lade den vollständigen Originalpost. Vergleiche diesen mit dem bereitgestellten Screenshot, identifiziere zusätzlichen Text und prüfe Zeitstempel/Kontext. Nur der vollständige Originalpost dient als Grundlage.
3. **Implizierte Hauptaussage bestimmen (Priorität 1):** Bestimme die *eigentliche* Aussage, die der Post dem Leser vermitteln will. Diese muss explizit formuliert werden. Berücksichtige dabei: Text, Bilder, Diagramme, Grafiken, Statistiken, Vergleiche, Quellenangaben und die gesamte Argumentationsstruktur.
4. **Behauptungen identifizieren:** Trenne die Inhalte in:
* A) Explizite Behauptungen.
* B) Implizierte Behauptungen bzw. Schlussfolgerungen.
Beide Kategorien werden unabhängig geprüft.
**Phase 2: Detaillierte Analyse und Prüfung**
5. **Quellenzuschreibung prüfen (für alle zitierten Aussagen):** Für jede Zuschreibung ("according to", "reports", "per", "says" etc.) prüfe strikt:
* **Attribution:** Correct / Incorrect / Unverified.
* **Underlying Claim:** True / False / Mixed / Unverified.
* **Adoption by Poster:** Explicit / Implied / Not established.
* *Regel:* Eine korrekte Zuschreibung beweist nicht automatisch den Wahrheitsgehalt.
6. **Prüfung jeder Behauptung (A & B):** Für jede identifizierte Behauptung prüfe:
* Korrektheit (stimmt sie?).
* Vollständigkeit (fehlt wichtiger Kontext?).
* Widerspruch (widersprechen Primärquellen/offiziellen Stellen?).
* Gegenbelege (existieren belastbare Gegenbelege?).
7. **Prüfung der Logik (Unabhängig von Fakten):** Prüfe die Schlussfolgerung des Posts auf logische Fehler:
* Korrelation als Kausalität.
* Generalisierung aus Einzelfällen.
* Ignorieren alternativer Erklärungen.
* Darstellung eines Modells als Realität.
* Ableitung von Fakten aus Theorien.
* Darstellung eines Einzelfaktors als Erklärung für ein komplexes Phänomen.
* Folgt die Schlussfolgerung *tatsächlich* aus den gezeigten Daten?
8. **Gegenbeispiele (für Generalisierungen):** Wenn eine allgemeine Regel oder ein allgemeiner Zusammenhang behauptet wird, suche aktiv nach belegten Gegenbeispielen. Ein einziges eindeutig belegtes Gegenbeispiel genügt zur Widerlegung. Gegenbeispiele müssen denselben Sachverhalt betreffen.
9. **Zeitliche Prüfung (für zeitabhängige Behauptungen):** Bestimme Datum und Uhrzeit. Bewerte, ob ältere Ereignisse als aktuell dargestellt werden (muss als irreführend bewertet werden, wenn zutreffend).
10. **Quellenstandard (Mindestanforderung):** Verwende mindestens drei voneinander unabhängige Quellen. Priorisiere: Primärquelle, internationale Nachrichtenquelle, regionale/fachliche Quelle. Bei Widersprüchen: Widerspruch explizit nennen.
11. **Offizielle X-Handles:** Prüfe alle erwähnten Personen, Unternehmen, Organisationen, Behörden, Produkte, Projekte auf existierende, eindeutig verifizierte X-Handles. Verwende nur verifizierte Handles; andernfalls den Klarnamen.
**Phase 3: Bewertung und Ausgabe**
12. **Bewertungsmaßstab (Anspruch der Quelle):** Bestimme den Status der Quelle (Privatperson ohne Anspruch, Aktivist/Meinungsäußerung, Journalist/Medium, Fachautor/Experte, Unternehmen, Behörde, Wissenschaftliche Institution, Internationale Organisation).
* **Anforderung:** Je höher der fachliche/institutionelle Anspruch der Quelle, desto strenger sind die Anforderungen an Beweisführung, Sorgfalt, Vollständigkeit und die Trennung von Tatsachen/Hypothesen/Meinungen.
13. **Bewertung des Veröffentlichungsstandards:**
* Aussagen von Privatpersonen: Prüfe nur auf objektive Wahrheit.
* Aussagen von autoritativen Quellen: Bewerte nach dem jeweiligen Fachgebiet üblichen Evidenzstandard.
14. **Folgerung (Strenge der Bewertung):** Je höher der objektive Anspruch der Quelle, desto strenger ist die Bewertung der Argumentationsqualität. Erwarte, dass autoritative Quellen: belastbare Evidenz korrekt nutzen, methodische Grenzen offenlegen, Alternativerklärungen berücksichtigen und keine nicht gedeckten Schlussfolgerungen ziehen.
15. **Regel gegen Urteilszurückhaltung (Hard Constraint):** Das Overall Verdict darf **niemals** "False" sein, wenn die zentrale vermittelte Aussage objektiv falsch ist. "Mixed", "Misleading" oder "Unverified" dürfen nicht als vorsichtige Ersatzurteile dienen, wenn die zentrale Aussage objektiv falsch ist.
16. **Source Status und Veröffentlichungsstandard (Konkrete Regeln):**
* Wenn eine autoritative Quelle Daten/Dokumente verwendet, die die Behauptung nicht stützen oder ihr widersprechen: Das Urteil darf nicht aus Vorsicht auf "Misleading" abgeschwächt werden.
* Wenn eine autoritative Quelle Daten/Dokumente vermischt, um eine Behauptung zu beweisen, obwohl diese Evidenz die Behauptung nicht trägt oder ihr widerspricht: Das Urteil darf nicht aus Vorsicht auf "Misleading" abgeschwächt werden.
* Wenn eigene Quellen als belastbare Daten/Dokumente verwendet werden, die die Behauptung nicht stützen: Das Urteil darf nicht aus Vorsicht auf "Misleading" abgeschwächt werden.
* **Wenn die zentrale vermittelte Aussage objektiv falsch ist:** Das Overall Verdict muss **"False"** sein.
* **Wenn die zentrale Aussage einen wahren Kern hat, aber durch Auslassung/Kontextverschiebung wesentlich falsch dargestellt wird:** Das Overall Verdict muss **"False"** sein.
* **Wenn die zentrale Aussage weder ausreichend noch belastbar belegt ist:** Das Overall Verdict muss **"False"** sein.
17. **Nachvollziehbarkeit:** Der Fact Check muss kausale, nachvollziehbare Ketten bilden, die erklären, warum das Endergebnis so bestimmt wurde.
**Ausgabeformat (Muss exakt eingehalten werden):**
AI Fact-Check 2.0 [aktuelles Datum und Uhrzeit]
Headline
Overall Verdict
[Wähle exakt: True | False | Mixed | Misleading | Unverified]
----------------------------------------
Implicit Main Claim
(Formuliere die aus dem Gesamtpost logisch hergeleitete Botschaft, die dem Leser vermittelt werden soll.)
----------------------------------------
Claim-by-claim assessment
[Detaillierte Bewertung jeder einzelnen Behauptung (A & B), inklusive Status und Begründung.]
----------------------------------------
Logical conclusion
[Bewertung der Logik: Supported | Partially supported | Unsupported | False]
----------------------------------------
Evidence
[Kurze Begründung ausschließlich auf Basis verifizierter Fakten. Keine Spekulation.]
----------------------------------------
Sources
[Quellen unmittelbar an den entsprechenden Aussagen angeben. Bei Personen/Organisationen: mit eindeutig verifiziertem offiziellem X-Handle, falls vorhanden.]
========================================
Intended Message
(Formuliere die aus dem Gesamtpost logisch hergeleitete Botschaft, die dem Leser vermittelt werden soll.)
----------------------------------------
Derivation
(Begründe kurz und nachvollziehbar, welche konkreten Aussagen, Bilder, Grafiken, Formulierungen oder Argumentationsschritte zu dieser Einordnung führen.)
----------------------------------------
Confidence
[Wähle exakt: High | Medium | Low | Not determinable]
Gen 10
Bewertet · Parent: Gen 9
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# 1. Prüfbericht ## 1. Eindeutigkeit ID: S02 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „aktuelle Websuche“ / „aktuelle Quellen“ Feststellung: Der handlungssteuernde Begriff „aktuell“ ist nicht definiert. Prüfregel: Abschnitt 7.1; Schritt 3. Begründung: „Aktuell“ kann das Veröffentlichungsdatum, den letzten Aktualisierungsstand oder lediglich die gegenwärtige Abrufbarkeit einer Quelle bezeichnen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Unterschiedliche Quellen können als aktuell akzeptiert oder ausgeschlossen werden. ID: S03 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „aktueller, unabhängiger Quellen“ / „mindestens drei voneinander unabhängige Quellen“ Feststellung: Es ist nicht definiert, wann Quellen als unabhängig gelten. Prüfregel: Abschnitt 7.1; Schritt 3. Begründung: Unabhängigkeit kann sich auf Herausgeber, Eigentümer, Redaktion oder die zugrunde liegende Primärquelle beziehen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Dieselbe Quellenkombination kann als ausreichend unabhängig oder als abhängig bewertet werden. ID: S04 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: „durchschnittlicher Leser“, „vernünftigerweise“, „naheliegende Interpretation“ und „engste plausible Interpretation“ Feststellung: Die Maßstäbe zur Bestimmung der implizierten Hauptaussage sind nicht operationalisiert. Prüfregel: Abschnitt 7.1; Schritt 3. Begründung: Der Prompt definiert weder den durchschnittlichen Leser noch Kriterien für „vernünftig“, „naheliegend“ oder „plausibel“. Diese Begriffe steuern die verlangte Hauptaufgabe. Auswirkung auf dieses Kriterium: Unterschiedliche implizierte Hauptaussagen können mit dem Prompt vereinbar sein. ID: S05 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Attribution: Correct, Incorrect, Unverified“ und „Adoption by Poster: Explicit, Implied, Not established“ Feststellung: Die Grenzen zwischen den vorgeschriebenen Zuschreibungs- und Übernahmekategorien sind nicht definiert. Prüfregel: Abschnitt 7.1; Schritt 3; F2. Begründung: Es ist beispielsweise nicht festgelegt, wann eine ungenaue Paraphrase „Incorrect“ statt „Unverified“ ist oder welche Merkmale eine „Implied“-Übernahme begründen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Dieselbe Quellenzuschreibung kann unterschiedlich kategorisiert werden. ID: S06 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: „Overall Verdict [True, False, Mixed, Misleading, Unverified]“, „Underlying Claim“ sowie Regel 13 Feststellung: Für die Wahrheitswertkategorien fehlen verbindliche Abgrenzungs- und Auswahlregeln. Zusätzlich legt Regel 13 für eine objektiv falsche zentrale Aussage keine eindeutige zulässige Ersatzentscheidung fest. Prüfregel: Abschnitt 7.1; F2; F5. Begründung: Der Prompt definiert insbesondere nicht die Grenzen zwischen False, Mixed, Misleading und Unverified. Regel 13 verbietet bei objektiver Falschheit „False“, während die übrigen Kategorien nur als „vorsichtige Ersatzurteile“ untersagt werden, ohne diesen Begriff zu definieren. Auswirkung auf dieses Kriterium: Das Gesamturteil und weitere Wahrheitsbewertungen sind nicht eindeutig bestimmbar. ID: S07 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Confidence [High, Medium, Low, Not determinable]“ Feststellung: Die Confidence-Stufen besitzen keine Entscheidungskriterien oder Schwellenwerte. Prüfregel: Abschnitt 7.1; Schritt 3; F2. Begründung: Der Prompt bestimmt nicht, welche Evidenzlage High, Medium, Low oder Not determinable auslöst. Auswirkung auf dieses Kriterium: Dieselbe Evidenzlage kann unterschiedlichen Confidence-Stufen zugeordnet werden. ID: S08 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „klare Bewertung (z.B. True/False/Mixed)“ Feststellung: Durch „z.B.“ ist die Menge zulässiger Bewertungen für einzelne Behauptungen nicht abgeschlossen. Prüfregel: Abschnitt 7.1; F2; F5. Begründung: Neben den genannten Kategorien können weitere, nicht festgelegte Kategorien verwendet werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Umfang und Inhalt der Claim-by-claim-Bewertung sind nicht eindeutig festgelegt. ID: S09 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Logical conclusion … Supported, Partially supported, Unsupported, False“ Feststellung: Die vier Kategorien der Logikbewertung sind nicht voneinander abgegrenzt. Prüfregel: Abschnitt 7.1; F2. Begründung: Insbesondere fehlen Kriterien für die Unterscheidung zwischen Unsupported und False sowie zwischen Supported und Partially supported. Auswirkung auf dieses Kriterium: Dieselbe Schlussfolgerung kann unterschiedlichen Kategorien zugeordnet werden. ID: S10 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Höhere fachliche Autorität/institutionelle Stellung erfordert strengere Anforderungen“ Feststellung: Sowohl die Höhe der Autorität als auch die daraus folgende Verschärfung des Bewertungsstandards sind unbestimmt. Prüfregel: Abschnitt 7.1; Schritt 3; F2. Begründung: Es fehlen Kriterien zur Einordnung der Autorität und konkrete Regeln dazu, wie sich die „strengeren Anforderungen“ auf die Bewertung auswirken. Auswirkung auf dieses Kriterium: Quellen können unterschiedlichen Standards unterworfen und dadurch unterschiedlich bewertet werden. ID: S11 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „eindeutig verifizierter X-Handle“ Feststellung: „eindeutig verifiziert“ ist nicht definiert. Prüfregel: Abschnitt 7.1; Schritt 3; F2. Begründung: Gemeint sein kann eine Plattformkennzeichnung oder eine durch externe Evidenz bestätigte offizielle Kontozuordnung. Auswirkung auf dieses Kriterium: Derselbe X-Handle kann verwendet oder verworfen werden. ID: S13 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Headline“ Feststellung: Es ist nicht bestimmt, ob „Headline“ als wörtliche Formatbezeichnung auszugeben oder durch eine generierte Überschrift zu ersetzen ist. Prüfregel: Abschnitt 7.1; F5. Begründung: Anders als bei den übrigen Feldern enthält das Format weder einen Platzhalter noch eine Inhaltsanweisung für die Headline. Auswirkung auf dieses Kriterium: Zwei unterschiedliche Ausgabestrukturen sind mit dem Wortlaut vereinbar. ID: S14 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Priorisiere: Primärquelle, internationale Nachrichtenquelle, regionale/fachliche Quelle.“ Feststellung: Die Bedeutung und Reihenfolge der Quellenpriorisierung ist mehrdeutig. Prüfregel: Abschnitt 7.1; F2. Begründung: Die Aufzählung kann eine Rangfolge bezeichnen oder die gemeinsame Bevorzugung aller drei Quellentypen gegenüber anderen Quellen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Unterschiedliche Quellen können ausgewählt werden. ID: S15 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Fehlen wichtigen Kontextes“ Feststellung: Der handlungssteuernde Begriff „wichtig“ ist nicht definiert. Prüfregel: Abschnitt 7.1; Schritt 3. Begründung: Es gibt kein Kriterium dafür, welcher fehlende Kontext bewertungsrelevant ist. Auswirkung auf dieses Kriterium: Derselbe ausgelassene Kontext kann berücksichtigt oder ignoriert werden. ## 2. Ablauf Keine Schwachstelle nach den definierten Prüfregeln festgestellt. ## 3. Logik ID: S12 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: „Wenn mehrere vernünftige Interpretationen existieren, müssen diese getrennt mit ihrem jeweiligen Sicherheitsgrad bewertet werden“ gegenüber dem strikt vorgegebenen Ausgabeformat mit jeweils genau einem Confidence-Wert Feststellung: Für mehrere vernünftige Interpretationen verlangt der Prompt mehrere jeweilige Sicherheitsgrade, erlaubt im strikten Ausgabeformat aber nur einen Confidence-Wert je Confidence-Abschnitt. Prüfregel: Abschnitt 7.3; Schritt 5. Begründung: Bei zwei Interpretationen mit unterschiedlichen Sicherheitsgraden können beide Anforderungen nicht gleichzeitig erfüllt werden, ohne das strikt vorgegebene Format zu erweitern. Auswirkung auf dieses Kriterium: Im ausdrücklich geregelten Mehrdeutigkeitsfall sind die Anforderungen logisch nicht gleichzeitig erfüllbar. ## 4. Eingaben ID: S01 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: „der vollständige Originalpost“, „Vergleiche den Post mit dem Screenshot“ Feststellung: Die erforderliche Herkunft beziehungsweise Bereitstellung des zu prüfenden Posts und des Screenshots ist nicht definiert. Prüfregel: Abschnitt 7.4; F4. Begründung: Die Hauptaufgabe benötigt den vollständigen Originalpost und einen Screenshot. Der Prompt legt nicht fest, ob diese vom Nutzer bereitgestellt oder selbst ermittelt werden und wie bei fehlender beziehungsweise nicht auffindbarer Eingabe zu verfahren ist. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die für den Fact-Check erforderliche Eingabegrundlage kann nicht eindeutig bestimmt werden. ## 5. Ausgaben ID: S06 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: „Overall Verdict“ und die Wahrheitswertkategorien Feststellung: Der verpflichtende Wahrheitswert ist mangels Abgrenzungs- und Auswahlregeln nicht eindeutig bestimmbar. Prüfregel: Abschnitt 7.5; F5. Begründung: Mehrere Kategorien können auf dieselbe Evidenzlage angewendet werden; Regel 13 beseitigt diese Unbestimmtheit nicht. Auswirkung auf dieses Kriterium: Ein verpflichtender Hauptbestandteil der Ausgabe kann unterschiedlich ausfallen. ID: S07 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Beide „Confidence“-Abschnitte Feststellung: Die verpflichtenden Confidence-Werte sind mangels Kriterien nicht bestimmbar. Prüfregel: Abschnitt 7.5; F5. Begründung: Für die vier zulässigen Werte existieren keine Schwellenwerte oder Auswahlregeln. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die beiden verpflichtenden Confidence-Felder können unterschiedlich befüllt werden. ID: S08 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Bewertung (z.B. True/False/Mixed)“ Feststellung: Die zulässigen Ausgabewerte der Einzelbewertungen sind nicht abschließend festgelegt. Prüfregel: Abschnitt 7.5; F5. Begründung: „z.B.“ lässt nicht genannte Kategorien zu. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Claim-by-claim-Ausgabe ist hinsichtlich ihrer Bewertungskategorien nicht prüfbar abgeschlossen. ID: S09 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Logical conclusion“ Feststellung: Der verpflichtende Kategorienwert ist nicht eindeutig bestimmbar. Prüfregel: Abschnitt 7.5; F5. Begründung: Die Kategorien sind nicht operational voneinander abgegrenzt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der ausgegebene Wert kann bei gleicher Befundlage variieren. ID: S12 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Regel zu mehreren Interpretationen gegenüber den singulären Confidence-Feldern Feststellung: Die Ausgabeanforderungen kollidieren im Fall mehrerer vernünftiger Interpretationen. Prüfregel: Abschnitt 7.5; Konfliktprüfung nach Schritt 5. Begründung: Je Interpretation ist ein eigener Sicherheitsgrad erforderlich, während das strikte Format jeweils exakt einen Wert verlangt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Es existiert für diesen Fall keine Ausgabe, die beide Anforderungen vollständig erfüllt. ID: S13 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Headline“ Feststellung: Der verpflichtende Inhalt dieses Ausgabebestandteils ist nicht bestimmt. Prüfregel: Abschnitt 7.5; F5. Begründung: Weder eine wörtliche Ausgabe noch die Erzeugung einer individuellen Überschrift ist verbindlich festgelegt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Einhaltung des geforderten Formats kann nicht eindeutig geprüft werden. ## 6. Entscheidungen ID: S03 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Auswahl von „unabhängigen“ Quellen Feststellung: Für die Entscheidung, ob Quellen unabhängig sind, fehlt ein Kriterium. Prüfregel: Abschnitt 7.6; F2. Begründung: Mehrere unterschiedliche Unabhängigkeitsmaßstäbe sind möglich. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Auswahl der mindestens drei Quellen ist nicht deterministisch. ID: S04 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Bestimmung der implizierten Hauptaussage Feststellung: Die Auswahl zwischen mehreren möglichen Leserinterpretationen ist nicht operational bestimmt. Prüfregel: Abschnitt 7.6; F2. Begründung: Die verwendeten Leser- und Plausibilitätsmaßstäbe besitzen keine verbindlichen Kriterien. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die zentrale Hauptentscheidung des Fact-Checks kann unterschiedlich ausfallen. ID: S05 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Attribution und Adoption by Poster Feststellung: Für die Auswahl der vorgeschriebenen Kategorien fehlen Abgrenzungsregeln. Prüfregel: Abschnitt 7.6; F2. Begründung: Der Prompt nennt Kategorien, aber keine Bedingungen für deren Auswahl. Auswirkung auf dieses Kriterium: Zuschreibungen und Übernahmen können unterschiedlich klassifiziert werden. ID: S06 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Auswahl des Overall Verdict und weiterer Wahrheitswerte Feststellung: Die Auswahlregeln für die Wahrheitswertkategorien sind nicht definiert. Prüfregel: Abschnitt 7.6; F2. Begründung: Der Prompt legt nicht fest, welche Evidenzkonstellation welche Kategorie auslöst. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die zentrale Urteilsentscheidung ist nicht eindeutig reproduzierbar. ID: S07 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Auswahl von High, Medium, Low oder Not determinable Feststellung: Die verlangte Auswahlregel für Confidence fehlt. Prüfregel: Abschnitt 7.6; F2. Begründung: Keine Bedingung ordnet Evidenzlagen den vier Stufen zu. Auswirkung auf dieses Kriterium: Unterschiedliche Confidence-Entscheidungen bleiben zulässig. ID: S08 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Claim-by-claim-Bewertung „z.B. True/False/Mixed“ Feststellung: Die Menge der auswählbaren Bewertungen ist offen. Prüfregel: Abschnitt 7.6; F2. Begründung: Es ist nicht festgelegt, aus welcher vollständigen Wertemenge gewählt werden muss. Auswirkung auf dieses Kriterium: Für Einzelbehauptungen können zusätzliche, frei gewählte Urteile verwendet werden. ID: S09 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Kategorien der „Logical conclusion“ Feststellung: Für die Auswahl zwischen den vier Kategorien fehlen Kriterien. Prüfregel: Abschnitt 7.6; F2. Begründung: Die Kategorien werden nur aufgelistet, nicht definiert. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Logikbewertung kann unterschiedlich entschieden werden. ID: S10 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: autoritätsabhängiger Bewertungsmaßstab Feststellung: Die Entscheidung über Autoritätsniveau und strengeren Prüfstandard ist nicht geregelt. Prüfregel: Abschnitt 7.6; F2. Begründung: Weder Einstufungskriterien noch konkrete Folgen der Einstufung sind angegeben. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der anzuwendende Beweisstandard kann variieren. ID: S11 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Entscheidung über die Verwendung eines X-Handles Feststellung: Das Kriterium für „eindeutig verifiziert“ fehlt. Prüfregel: Abschnitt 7.6; F2. Begründung: Verschiedene Verifikationsmethoden können zu unterschiedlichen Entscheidungen führen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Ein Handle kann verwendet oder durch den Klarnamen ersetzt werden. ID: S14 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Quellenpriorisierung Feststellung: Die Auswahlregel zwischen Quellentypen ist nicht eindeutig. Prüfregel: Abschnitt 7.6; F2. Begründung: Es ist nicht festgelegt, ob die Reihenfolge eine Rangfolge oder lediglich eine bevorzugte Quellengruppe darstellt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Unterschiedliche Quellenauswahlen sind möglich. ID: S15 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Prüfung auf fehlenden „wichtigen Kontext“ Feststellung: Für die Entscheidung über die Wichtigkeit von Kontext fehlt ein Kriterium. Prüfregel: Abschnitt 7.6; F2. Begründung: Der Prompt gibt keine Relevanzschwelle oder verbindliche Auswahlregel vor. Auswirkung auf dieses Kriterium: Kontext kann unterschiedlich als bewertungsrelevant eingestuft werden. ## 7. Reproduzierbarkeit ID: S01 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Herkunft von Originalpost und Screenshot Feststellung: Die erforderlichen Eingaben und das Verhalten bei ihrem Fehlen sind nicht festgelegt. Prüfregel: Abschnitt 7.7 unter Verwendung von S01. Begründung: Der Fact-Checker kann nutzerbereitgestellte Inhalte verwenden, selbst nach ihnen suchen oder bei fehlenden Inhalten unterschiedlich reagieren. Auswirkung auf dieses Kriterium: Unterschiedliche Eingabegrundlagen führen zu unterschiedlichen Verarbeitungsschritten und Ergebnissen. ID: S02 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „aktuelle Quellen“ Feststellung: Der nicht definierte Aktualitätsmaßstab erlaubt unterschiedliche Quellenmengen. Prüfregel: Abschnitt 7.7 unter Verwendung von S02. Begründung: Eine ältere, weiterhin maßgebliche Quelle kann einbezogen oder wegen ihres Datums ausgeschlossen werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Evidenzgrundlage und Ergebnis können variieren. ID: S03 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Quellenunabhängigkeit Feststellung: Unterschiedliche Unabhängigkeitsmaßstäbe sind zulässig. Prüfregel: Abschnitt 7.7 unter Verwendung von S03. Begründung: Unabhängigkeit kann nach Herausgeber oder nach gemeinsamer Ursprungsquelle beurteilt werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Unterschiedliche Quellenkombinationen können verwendet werden. ID: S04 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Interpretation der implizierten Hauptaussage Feststellung: Unterschiedliche Lesermaßstäbe können unterschiedliche Hauptaussagen ergeben. Prüfregel: Abschnitt 7.7 unter Verwendung von S04. Begründung: Eine enge wörtliche oder eine kontextuell-pragmatische Interpretation ist möglich. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die zentrale inhaltliche Auswahlentscheidung ist nicht reproduzierbar. ID: S05 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Attribution und Adoption Feststellung: Die Kategorien können unterschiedlich angewendet werden. Prüfregel: Abschnitt 7.7 unter Verwendung von S05. Begründung: Eine ungenaue Wiedergabe kann beispielsweise als Incorrect oder Unverified gelten. Auswirkung auf dieses Kriterium: Kategorisierungen desselben Posts können voneinander abweichen. ID: S06 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Wahrheitswertkategorien Feststellung: Dieselbe Evidenzlage kann zu unterschiedlichen Wahrheitsurteilen führen. Prüfregel: Abschnitt 7.7 unter Verwendung von S06. Begründung: Die Kategorien sind nicht operational abgegrenzt; Regel 13 definiert keine eindeutige Ersatzentscheidung. Auswirkung auf dieses Kriterium: Gesamturteil und Einzelurteile sind nicht reproduzierbar. ID: S07 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Confidence Feststellung: Dieselbe Evidenz kann unterschiedlich eingestuft werden. Prüfregel: Abschnitt 7.7 unter Verwendung von S07. Begründung: Es fehlen Schwellenwerte für die vier Stufen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Confidence-Ausgabe kann variieren. ID: S08 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: offene Einzelbewertungskategorien Feststellung: Unterschiedliche zusätzliche Bewertungskategorien können eingeführt werden. Prüfregel: Abschnitt 7.7 unter Verwendung von S08. Begründung: „z.B.“ beschränkt die Auswahl nicht auf die genannten Werte. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Ausgabestruktur und Kategorisierung können variieren. ID: S09 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Logical conclusion“ Feststellung: Die nicht abgegrenzten Kategorien erlauben unterschiedliche Logikurteile. Prüfregel: Abschnitt 7.7 unter Verwendung von S09. Begründung: Derselbe fehlende Beleg kann als Unsupported oder False bewertet werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die logische Schlussbewertung ist nicht reproduzierbar. ID: S10 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: autoritätsabhängiger Standard Feststellung: Unterschiedliche Autoritätseinstufungen führen zu unterschiedlichen Prüfstandards. Prüfregel: Abschnitt 7.7 unter Verwendung von S10. Begründung: Der Prompt definiert weder Stufen noch ihre Auswirkungen. Auswirkung auf dieses Kriterium: Evidenzanforderungen und Urteile können variieren. ID: S11 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: verifizierte X-Handles Feststellung: Unterschiedliche Verifikationsmethoden sind möglich. Prüfregel: Abschnitt 7.7 unter Verwendung von S11. Begründung: Plattformstatus und externe offizielle Bestätigung können unterschiedlich gewichtet werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die in der Ausgabe genannten Bezeichnungen können variieren. ID: S13 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Headline“ Feststellung: Es kann entweder das Wort „Headline“ oder eine generierte Überschrift ausgegeben werden. Prüfregel: Abschnitt 7.7 unter Verwendung von S13. Begründung: Beide Vorgehensweisen sind mit dem unvollständigen Formateintrag vereinbar. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Ausgabestruktur ist nicht reproduzierbar. ID: S14 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Quellenpriorisierung Feststellung: Unterschiedliche Auslegungen der Priorisierung führen zu unterschiedlichen Quellen. Prüfregel: Abschnitt 7.7 unter Verwendung von S14. Begründung: Die Liste kann als Rangfolge oder als gleichrangige Präferenzgruppe behandelt werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Quellenbasis und inhaltliche Bewertung können variieren. ID: S15 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „wichtiger Kontext“ Feststellung: Unterschiedliche Relevanzschwellen führen zu unterschiedlicher Kontextauswahl. Prüfregel: Abschnitt 7.7 unter Verwendung von S15. Begründung: Derselbe Kontext kann als wesentlich oder nebensächlich behandelt werden. Auswirkung auf dieses Kriterium: Inhaltliche Auswahl und Urteil können variieren. ## 8. Interpretationsspielraum ID: S01 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Originalpost und Screenshot Feststellung: Für die Beschaffung der erforderlichen Inhalte sind mehrere Vorgehensweisen möglich. Prüfregel: Abschnitt 7.8 unter Verwendung von S01. Begründung: Der Prompt legt weder Nutzerbereitstellung noch selbstständige Ermittlung verbindlich fest. Auswirkung auf dieses Kriterium: Es bleibt offen, welche Eingabequelle verwendet und wie bei fehlenden Inhalten gehandelt wird. ID: S02 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „aktuelle Quellen“ Feststellung: „Aktuell“ kann auf Veröffentlichungsdatum oder aktuellen Geltungsstand bezogen werden. Prüfregel: Abschnitt 7.8 unter Verwendung von S02. Begründung: Beide Auslegungen sind mit dem Prompt vereinbar; eine Auswahlregel fehlt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Unterschiedliche Quellen werden zugelassen. ID: S03 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „unabhängige Quellen“ Feststellung: Unabhängigkeit kann organisatorisch oder evidenziell verstanden werden. Prüfregel: Abschnitt 7.8 unter Verwendung von S03. Begründung: Beide Auslegungen sind möglich und nicht priorisiert. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die zulässige Quellenkombination bleibt offen. ID: S04 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Leser- und Interpretationsmaßstäbe Feststellung: Eine eng wörtliche und eine kontextuell-pragmatische Leserinterpretation sind möglich. Prüfregel: Abschnitt 7.8 unter Verwendung von S04. Begründung: Der Prompt operationalisiert den durchschnittlichen vernünftigen Leser nicht. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Hauptaussage kann unterschiedlich bestimmt werden. ID: S05 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Attribution und Adoption Feststellung: Unterschiedliche Schwellen für Incorrect, Unverified und Implied sind möglich. Prüfregel: Abschnitt 7.8 unter Verwendung von S05. Begründung: Eine Auswahlregel für Grenzfälle fehlt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Quellenzuschreibung und Übernahme können unterschiedlich eingeordnet werden. ID: S06 Schweregrad: G3 Betroffene Stelle: Wahrheitswertkategorien und Regel 13 Feststellung: Mehrere Wahrheitswertkategorien können auf dieselbe Evidenzlage angewendet werden. Prüfregel: Abschnitt 7.8 unter Verwendung von S06. Begründung: Abgrenzungsregeln fehlen; bei objektiver Falschheit ist beispielsweise Misleading möglich, sofern es nicht als „vorsichtiger Ersatz“ verstanden wird, oder True als nicht ausdrücklich ausgeschlossene Option. Auswirkung auf dieses Kriterium: Das zentrale Urteil ist offen. ID: S07 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Confidence-Kategorien Feststellung: Dieselbe Beleglage kann als High, Medium oder Low eingestuft werden. Prüfregel: Abschnitt 7.8 unter Verwendung von S07. Begründung: Es fehlen Schwellenwerte und eine Auswahlregel. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der Sicherheitsgrad bleibt interpretationsabhängig. ID: S08 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „z.B. True/False/Mixed“ Feststellung: Die Bewertung kann auf die Beispiele beschränkt oder um weitere Werte ergänzt werden. Prüfregel: Abschnitt 7.8 unter Verwendung von S08. Begründung: „z.B.“ erlaubt beide Vorgehensweisen; eine verbindliche Wertemenge fehlt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Einzelbewertung bleibt strukturell offen. ID: S09 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Kategorien der logischen Schlussfolgerung Feststellung: Eine unbelegte Schlussfolgerung kann als Unsupported oder False eingestuft werden. Prüfregel: Abschnitt 7.8 unter Verwendung von S09. Begründung: Der Prompt grenzt fehlende Unterstützung nicht von logischer Falschheit ab. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Kategorieauswahl bleibt offen. ID: S10 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: autoritätsabhängiger Standard Feststellung: Fachliche Autorität kann nach Qualifikation oder institutioneller Stellung bewertet werden; strengere Anforderungen können die Evidenzmenge oder das Urteil betreffen. Prüfregel: Abschnitt 7.8 unter Verwendung von S10. Begründung: Keine der möglichen Auslegungen wird ausgewählt oder priorisiert. Auswirkung auf dieses Kriterium: Bewertungsstandard und Ergebnis können variieren. ID: S11 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „eindeutig verifizierter X-Handle“ Feststellung: Verifizierung kann als Plattformverifizierung oder als externe offizielle Bestätigung verstanden werden. Prüfregel: Abschnitt 7.8 unter Verwendung von S11. Begründung: Beide Auslegungen sind mit dem Wortlaut vereinbar. Auswirkung auf dieses Kriterium: Handles können unterschiedlich verwendet werden. ID: S13 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „Headline“ Feststellung: Das Wort kann als statisches Label oder als Platzhalter für eine erzeugte Überschrift verstanden werden. Prüfregel: Abschnitt 7.8 unter Verwendung von S13. Begründung: Es fehlt eine Regel zur Auswahl zwischen beiden Möglichkeiten. Auswirkung auf dieses Kriterium: Der Ausgabebestandteil bleibt offen. ID: S14 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: Quellenpriorisierung Feststellung: Die Liste kann als Rangfolge oder als gleichrangige bevorzugte Gruppe verstanden werden. Prüfregel: Abschnitt 7.8 unter Verwendung von S14. Begründung: Beide Auslegungen sind mit „Priorisiere“ vereinbar. Auswirkung auf dieses Kriterium: Die Quellenwahl bleibt offen. ID: S15 Schweregrad: G2 Betroffene Stelle: „wichtiger Kontext“ Feststellung: Kontext kann nur bei möglicher Urteilsänderung oder bereits bei zusätzlicher Erklärung als wichtig gelten. Prüfregel: Abschnitt 7.8 unter Verwendung von S15. Begründung: Eine Auswahlregel zwischen diesen Relevanzschwellen fehlt. Auswirkung auf dieses Kriterium: Umfang und Inhalt der Kontextprüfung variieren. # 2. Bewertung | Kriterium | Schwachstellen | Berechnung | Punkte | |---|---|---:|---:| | Eindeutigkeit | S02 (G2), S03 (G2), S04 (G3), S05 (G2), S06 (G3), S07 (G2), S08 (G2), S09 (G2), S10 (G2), S11 (G2), S13 (G2), S14 (G2), S15 (G2) | 5 − 2 − 2 − 3 − 2 − 3 − 2 − 2 − 2 − 2 − 2 − 2 − 2 − 2 | 0 | | Ablauf | keine | 5 − 0 | 5 | | Logik | S12 (G3) | 5 − 3 | 2 | | Eingaben | S01 (G3) | 5 − 3 | 2 | | Ausgaben | S06 (G3), S07 (G2), S08 (G2), S09 (G2), S12 (G3), S13 (G2) | 5 − 3 − 2 − 2 − 2 − 3 − 2 | 0 | | Entscheidungen | S03 (G2), S04 (G3), S05 (G2), S06 (G3), S07 (G2), S08 (G2), S09 (G2), S10 (G2), S11 (G2), S14 (G2), S15 (G2) | 5 − 2 − 3 − 2 − 3 − 2 − 2 − 2 − 2 − 2 − 2 − 2 | 0 | | Reproduzierbarkeit | S01 (G3), S02 (G2), S03 (G2), S04 (G3), S05 (G2), S06 (G3), S07 (G2), S08 (G2), S09 (G2), S10 (G2), S11 (G2), S13 (G2), S14 (G2), S15 (G2) | 5 − 3 − 2 − 2 − 3 − 2 − 3 − 2 − 2 − 2 − 2 − 2 − 2 − 2 − 2 | 0 | | Interpretationsspielraum | S01 (G3), S02 (G2), S03 (G2), S04 (G3), S05 (G2), S06 (G3), S07 (G2), S08 (G2), S09 (G2), S10 (G2), S11 (G2), S13 (G2), S14 (G2), S15 (G2) | 5 − 3 − 2 − 2 − 3 − 2 − 3 − 2 − 2 − 2 − 2 − 2 − 2 − 2 − 2 | 0 | Gesamtpunktzahl: 9/40 # 3. Interpretationsstellen ID: S01 Betroffene Stelle: „vollständige Originalpost“ und „Screenshot“ Auslegung A: Originalpost und Screenshot werden vom Nutzer bereitgestellt. Auslegung B: Originalpost und Screenshot werden vom Fact-Checker selbst im Web ermittelt. Fehlende Regel: Eingabequelle und Verhalten bei fehlenden oder nicht auffindbaren Inhalten. ID: S02 Betroffene Stelle: „aktuelle Quellen“ Auslegung A: Nur kürzlich veröffentlichte Quellen sind aktuell. Auslegung B: Auch ältere Quellen sind aktuell, wenn ihr Inhalt weiterhin gültig oder zuletzt bestätigt ist. Fehlende Regel: Aktualitätskriterium oder zeitlicher Schwellenwert. ID: S03 Betroffene Stelle: „voneinander unabhängige Quellen“ Auslegung A: Unterschiedliche Herausgeber genügen. Auslegung B: Quellen müssen zusätzlich auf voneinander unabhängiger Primärevidenz beruhen. Fehlende Regel: Verbindliches Unabhängigkeitskriterium. ID: S04 Betroffene Stelle: Regeln zur implizierten Hauptaussage Auslegung A: Es wird nur die engste wörtlich zwingende Implikation berücksichtigt. Auslegung B: Es werden auch pragmatische, durch Bildauswahl und Kontext nahegelegte Implikationen berücksichtigt. Fehlende Regel: Operationaler Leser- und Interpretationsmaßstab. ID: S05 Betroffene Stelle: Attribution und Adoption by Poster Auslegung A: Eine ungenaue Paraphrase gilt bereits als Incorrect. Auslegung B: Sie gilt als Unverified, solange keine direkte Falschzuschreibung bewiesen ist. Fehlende Regel: Abgrenzungskriterien für die Kategorien. ID: S06 Betroffene Stelle: Wahrheitswertkategorien und Regel 13 Auslegung A: Eine teilweise richtige, zentral aber falsche Aussage wird als False bewertet. Auslegung B: Sie wird als Mixed oder Misleading bewertet. Auslegung C: Nach dem wörtlichen False-Verbot in Regel 13 wird eine andere nicht eindeutig bestimmte Option gewählt. Fehlende Regel: Vollständige Entscheidungslogik für alle Wahrheitswertkategorien und eindeutige Regel für objektiv falsche Hauptaussagen. ID: S07 Betroffene Stelle: Confidence Auslegung A: Drei übereinstimmende Quellen rechtfertigen High. Auslegung B: High erfordert zusätzlich eine eindeutige Primärquelle; andernfalls gilt Medium. Fehlende Regel: Schwellenwerte für High, Medium, Low und Not determinable. ID: S08 Betroffene Stelle: „z.B. True/False/Mixed“ Auslegung A: Es dürfen ausschließlich die drei genannten Bewertungen verwendet werden. Auslegung B: Zusätzliche Werte wie Misleading oder Unverified sind zulässig. Fehlende Regel: Abgeschlossene Menge zulässiger Einzelbewertungen. ID: S09 Betroffene Stelle: „Supported, Partially supported, Unsupported, False“ Auslegung A: Eine nicht belegte Schlussfolgerung ist Unsupported. Auslegung B: Eine Schlussfolgerung ohne tragfähige Ableitung ist False. Fehlende Regel: Abgrenzung und Auswahlregel für die vier Kategorien. ID: S10 Betroffene Stelle: autoritätsabhängiger Bewertungsmaßstab Auslegung A: Autorität wird anhand formaler institutioneller Stellung bestimmt. Auslegung B: Autorität wird anhand nachgewiesener Fachqualifikation bestimmt. Fehlende Regel: Einstufungskriterien und konkrete Folgen der strengeren Prüfung. ID: S11 Betroffene Stelle: „eindeutig verifizierter X-Handle“ Auslegung A: Eine X-Plattformkennzeichnung ist erforderlich. Auslegung B: Eine offizielle Website oder andere externe Evidenz zur Kontozuordnung genügt. Fehlende Regel: Verbindliche Verifikationsmethode. ID: S13 Betroffene Stelle: „Headline“ Auslegung A: Das Wort „Headline“ wird unverändert ausgegeben. Auslegung B: Es wird eine individuelle Überschrift erzeugt. Fehlende Regel: Inhaltliche Anweisung für diesen Ausgabebestandteil. ID: S14 Betroffene Stelle: Quellenpriorisierung Auslegung A: Primärquelle steht vor internationaler Nachrichtenquelle und diese vor regionaler beziehungsweise fachlicher Quelle. Auslegung B: Alle drei Typen werden gemeinsam gegenüber sonstigen Quellen priorisiert. Fehlende Regel: Verbindliche Rang- oder Auswahlregel. ID: S15 Betroffene Stelle: „wichtiger Kontext“ Auslegung A: Kontext ist nur wichtig, wenn er das Urteil ändern kann. Auslegung B: Kontext ist bereits wichtig, wenn er das Verständnis erweitert. Fehlende Regel: Relevanzkriterium für wichtigen Kontext. # 4. Hinweise für den Prompt-Programmierer ID: S01 Problem: Herkunft und Bereitstellung von Originalpost und Screenshot sowie das Verhalten bei ihrem Fehlen sind nicht definiert. Änderung: Festlegen, welche Bestandteile der Nutzer bereitstellen muss, welche selbst recherchiert werden dürfen und wie bei fehlendem oder nicht auffindbarem Originalpost beziehungsweise Screenshot zu verfahren ist. Wirkung: Die erforderliche Eingabequelle und der Umgang mit fehlenden Eingaben werden bestimmbar. ID: S02 Problem: „Aktuell“ besitzt keinen verbindlichen Maßstab. Änderung: Einen zeitlichen oder inhaltlichen Aktualitätsmaßstab für Quellen definieren. Wirkung: Quellen können einheitlich als aktuell oder nicht aktuell eingestuft werden. ID: S03 Problem: Quellenunabhängigkeit ist nicht operational definiert. Änderung: Festlegen, auf welche Merkmale sich Unabhängigkeit bezieht, etwa Herausgeber, Eigentümer und zugrunde liegende Evidenz. Wirkung: Die Zulässigkeit einer Quellenkombination wird eindeutig prüfbar. ID: S04 Problem: Der Maßstab für die implizierte Hauptaussage ist trotz mehrerer Leitbegriffe nicht operationalisiert. Änderung: Verbindliche Kriterien dafür festlegen, welche textlichen, visuellen und kontextuellen Merkmale eine Implikation aus Sicht des definierten Lesers tragen. Wirkung: Die Bestimmung der implizierten Hauptaussage wird eindeutig ausführbar. ID: S05 Problem: Attribution- und Adoption-Kategorien sind nicht abgegrenzt. Änderung: Für jede Kategorie notwendige und hinreichende Zuordnungskriterien beziehungsweise verbindliche Grenzfallregeln angeben. Wirkung: Quellenzuschreibung und Übernahme durch den Poster können einheitlich klassifiziert werden. ID: S06 Problem: Die Wahrheitswertkategorien sind nicht definiert, und Regel 13 bestimmt für objektiv falsche Hauptaussagen kein eindeutiges Urteil. Änderung: Eine vollständige Entscheidungslogik für True, False, Mixed, Misleading und Unverified festlegen und Regel 13 so formulieren, dass für eine objektiv falsche zentrale Aussage genau ein regelkonformes Urteil bestimmbar ist. Wirkung: Overall Verdict, Underlying Claim und Wahrheitsbewertungen werden eindeutig auswählbar. ID: S07 Problem: Für Confidence fehlen Schwellenwerte und Auswahlkriterien. Änderung: Für High, Medium, Low und Not determinable verbindliche Bedingungen anhand der Evidenzlage festlegen. Wirkung: Beide Confidence-Felder werden reproduzierbar bestimmbar. ID: S08 Problem: Die zulässigen Claim-by-claim-Bewertungen sind durch „z.B.“ offen. Änderung: Eine abgeschlossene Liste zulässiger Einzelbewertungen vorgeben. Wirkung: Die Bewertungskategorien der Einzelbehauptungen werden eindeutig und formatprüfbar. ID: S09 Problem: Die Kategorien der logischen Schlussfolgerung sind nicht voneinander abgegrenzt. Änderung: Für Supported, Partially supported, Unsupported und False jeweils verbindliche Auswahlbedingungen definieren. Wirkung: Die logische Schlussbewertung wird eindeutig bestimmbar. ID: S10 Problem: Autoritätsniveau und daraus folgende strengere Anforderungen sind nicht operationalisiert. Änderung: Kriterien zur Einstufung der fachlichen beziehungsweise institutionellen Autorität und die konkreten Folgen jeder Einstufung für die Beweisprüfung festlegen. Wirkung: Der autoritätsabhängige Bewertungsstandard wird reproduzierbar anwendbar. ID: S11 Problem: „Eindeutig verifizierter X-Handle“ besitzt keine festgelegte Verifikationsmethode. Änderung: Definieren, welche Nachweise einen X-Handle als offiziell und eindeutig verifiziert qualifizieren. Wirkung: Die Entscheidung zwischen Handle und Klarname wird eindeutig. ID: S12 Problem: Mehrere Interpretationen benötigen jeweils einen Sicherheitsgrad, während das strikte Format nur einen Confidence-Wert vorsieht. Änderung: Das Ausgabeformat für den Fall mehrerer vernünftiger Interpretationen so festlegen, dass jede Interpretation einen eigenen Confidence-Wert erhält, oder eine verbindliche Regel für genau eine auszugebende Interpretation vorgeben. Wirkung: Der Konflikt zwischen Mehrfachbewertung und singulärem Confidence-Feld wird beseitigt. ID: S13 Problem: Der Inhalt von „Headline“ ist nicht bestimmt. Änderung: Festlegen, ob „Headline“ ein statisches Label ist oder durch eine nach definierten Kriterien erzeugte Überschrift ergänzt beziehungsweise ersetzt wird. Wirkung: Der verpflichtende Ausgabebestandteil wird eindeutig. ID: S14 Problem: Die Quellenpriorisierung kann als Rangfolge oder als gemeinsame Präferenz verstanden werden. Änderung: Festlegen, ob die genannten Quellentypen eine verbindliche Reihenfolge, eine erforderliche Zusammensetzung oder eine gleichrangige Präferenz bilden. Wirkung: Die Quellenwahl wird eindeutig steuerbar. ID: S15 Problem: Für „wichtigen Kontext“ fehlt ein Relevanzkriterium. Änderung: Definieren, unter welchen Bedingungen fehlender Kontext als wichtig einzustufen und in der Bewertung zu berücksichtigen ist. Wirkung: Die Kontextprüfung wird reproduzierbar und eindeutig.
System-Prompt anzeigen 7.839 Zeichen
Du bist ein hochpräziser, evidenzbasierter Fact-Checker, dessen Ziel es ist, die gesamte Behauptung eines Social-Media-Posts vollständig zu analysieren, einschließlich expliziter Aussagen, implizierter Schlussfolgerungen und der zugrundeliegenden Logik.
Deine Aufgabe ist es, die tatsächliche, vermittelte Hauptaussage des Posts zu identifizieren und diese anhand aktueller, unabhängiger Quellen zu verifizieren und zu bewerten. Spekulation ist strengstens untersagt.
**Kernprinzipien und Arbeitsablauf:**
1. **Aktuelle Verifizierung:** Vor jeder Analyse muss eine aktuelle Websuche durchgeführt werden, um alle Tatsachenbehauptungen anhand aktueller Quellen zu verifizieren. Internes Wissen ist nicht die primäre Quelle.
2. **Quellengrundlage:** Bei Social-Media-Posts muss der vollständige Originalpost als einzige Grundlage für den Fact-Check dienen. Vergleiche den Post mit dem Screenshot, identifiziere zusätzlichen Text und prüfe Zeitstempel/Kontext.
3. **Implizierte Hauptaussage bestimmen (Priorität 1):** Bestimme die eigentliche, indirekt formulierte Hauptaussage, die der Post dem Leser vermitteln möchte. Diese muss explizit formuliert werden. Berücksichtige dabei Text, Bilder, Diagramme, Grafiken, Statistiken, Vergleiche, Quellenangaben und die gesamte Argumentationsstruktur.
4. **Behauptungen trennen:** Teile die Inhalte in:
* A) Explizite Behauptungen.
* B) Implizierte Behauptungen bzw. Schlussfolgerungen.
Beide Kategorien werden unabhängig geprüft.
5. **Quellenzuschreibung prüfen:** Wenn der Post Aussagen einer Quelle zuschreibt (z.B. "reports", "says"), prüfe strikt:
* **Attribution:** Korrekt, Incorrect, Unverified.
* **Underlying Claim:** True, False, Mixed, Unverified.
* **Adoption by Poster:** Explicit, Implied, Not established.
* *Hinweis: Korrekte Zuschreibung beweist nicht automatisch den Wahrheitsgehalt.*
6. **Prüfung jeder Behauptung (Tatsachen):** Für jede einzelne Tatsachenbehauptung prüfe:
* Korrektheit.
* Vollständigkeit.
* Fehlen wichtigen Kontextes.
* Widerspruch zu Primärquellen oder offiziellen Stellen.
* Existenz belastbarer Gegenbelege.
7. **Prüfung der Logik (Schlussfolgerung):** Prüfe die logische Ableitung der Schlussfolgerung aus der Evidenz. Speziell prüfen:
* Korrelation als Kausalität.
* Generalisierung aus Einzelfällen.
* Ignorieren alternativer Erklärungen.
* Darstellung eines Modells als Realität.
* Ableitung von Fakten aus Theorien.
* Darstellung eines einzelnen Faktors als Erklärung für ein komplexes Phänomen.
* Folgt die Schlussfolgerung tatsächlich aus den gezeigten Daten?
8. **Gegenbeispiele (für Generalisierungen):** Wenn eine allgemeine Regel oder ein allgemeiner Zusammenhang behauptet wird, suche aktiv nach belegten Gegenbeispielen. Ein einziges eindeutig belegtes Gegenbeispiel genügt zur Widerlegung. Gegenbeispiele müssen denselben Sachverhalt betreffen.
9. **Zeitliche Prüfung:** Für zeitabhängige Behauptungen bestimme Datum und Uhrzeit. Bewerte ausdrücklich, ob ältere Ereignisse als aktuell dargestellt werden (als irreführend kennzeichnen).
10. **Quellenstandard:** Verwende mindestens drei voneinander unabhängige Quellen. Priorisiere: Primärquelle, internationale Nachrichtenquelle, regionale/fachliche Quelle. Bei Widersprüchen müssen diese explizit benannt werden.
11. **Offizielle X-Handles:** Prüfe mittels Websuche, ob für alle erwähnten Personen, Unternehmen, Organisationen, Behörden, Produkte oder Projekte ein eindeutig verifizierter X-Handle existiert. Verwende nur eindeutig verifizierte Handles; andernfalls den Klarnamen.
12. **Bewertungsmaßstab (Autoritätsabhängig):** Der Wahrheitswert ist unabhängig vom Autor. Der *Anspruch* der Quelle bestimmt den Bewertungsstandard: Höhere fachliche Autorität/institutionelle Stellung erfordert strengere Anforderungen an Beweisführung, Sorgfalt, Vollständigkeit und die Trennung von Fakten/Hypothesen/Meinungen.
13. **Regel gegen Urteilszurückhaltung (Hard Constraint):** Das Overall Verdict darf niemals "False" sein, wenn die zentrale vermittelte Aussage objektiv falsch ist. "Mixed", "Misleading" oder "Unverified" dürfen nicht als vorsichtige Ersatzurteile dienen, wenn die zentrale Aussage objektiv falsch ist.
**Regeln zur Interpretation (für Implizite Aussagen):**
* **Prinzip der naheliegenden Interpretation:** Die implizierte Hauptaussage darf nur das wiedergeben, was ein durchschnittlicher Leser vernünftigerweise aus dem Gesamtpost ableiten würde.
* **Regel der naheliegenden Schlussfolgerung:** Prüfe nur Schlussfolgerungen, die der Post tatsächlich nahelegt.
* **Interpretationsgrenze:** Implizite Aussagen dürfen nicht über den objektiv vermittelten Inhalt hinausgehen.
* **Regel der objektiven Leserperspektive:** Der Maßstab ist die vernünftige Interpretation eines durchschnittlichen Lesers, nicht die subjektive Deutung des Fact-Checkers.
* **Regel der engsten plausiblen Interpretation:** Bei Mehrdeutigkeit wähle die engste Interpretation, die durch den Post eindeutig gestützt wird.
**Regel zur Herleitung der Vermittlungsabsicht (3a):**
* Leite die Botschaft des Autors ausschließlich aus den objektiv beobachtbaren Bestandteilen (explizite/implizite Behauptungen, Wortwahl, Struktur, etc.) her.
* Spekulationen über persönliche Motive oder nicht erkennbare Absichten sind strengstens untersagt.
* Wenn mehrere vernünftige Interpretationen existieren, müssen diese getrennt mit ihrem jeweiligen Sicherheitsgrad bewertet werden.
**Ausgabeformat (Strikte Einhaltung erforderlich):**
Erstelle das Ergebnis in exakt folgendem Format.
AI Fact-Check [Aktuelles Datum und Uhrzeit]
Headline
Overall Verdict
[Wähle exakt eine der folgenden Optionen: True, False, Mixed, Misleading, Unverified]
----------------------------------------
Implicit Main Claim
(Formuliere die aus dem Gesamtpost logisch hergeleitete, explizit formulierte Hauptaussage des Posts.)
----------------------------------------
Derivation
(Begründe kurz und nachvollziehbar, welche konkreten Aussagen, Bilder, Grafiken, Formulierungen oder Argumentationsschritte zu dieser Einordnung führen. Beziehe dich auf die Logikprüfung und die Evidenz.)
----------------------------------------
Confidence
[Wähle exakt eine der folgenden Optionen: High, Medium, Low, Not determinable]
----------------------------------------
Claim-by-claim assessment
(Bewerten jede identifizierte Behauptung einzeln. Für jede Behauptung muss eine klare Bewertung (z.B. True/False/Mixed) und eine kurze Begründung basierend auf den verifizierten Fakten erfolgen.)
[Struktur für jede Behauptung: Behauptung X -> Bewertung -> Begründung (Evidenz/Widerspruch)]
----------------------------------------
Logical conclusion
(Bewertung der logischen Schlussfolgerung des Posts: Supported, Partially supported, Unsupported, False.)
----------------------------------------
Evidence
(Kurze Begründung ausschließlich auf Basis verifizierter Fakten. Keine Spekulationen.)
----------------------------------------
Sources
(Liste der Quellen, die unmittelbar den jeweiligen Aussagen zugeordnet sind. Bei Personen/Organisationen: Nenne nach Möglichkeit den eindeutig verifizierten offiziellen X-Handle.)
----------------------------------------
Intended Message
(Formuliere die aus dem Gesamtpost logisch hergeleitete Botschaft, die dem Leser vermittelt werden soll. Dies ist die finale, klare Zusammenfassung der vermittelten Botschaft.)
----------------------------------------
Derivation
(Begründe kurz und nachvollziehbar, welche konkreten Aussagen, Bilder, Grafiken, Formulierungen oder Argumentationsschritte zu dieser Einordnung führen.)
----------------------------------------
Confidence
[Wähle exakt eine der folgenden Optionen: High, Medium, Low, Not determinable]
Was der Meta-Agent geändert hat
Rekonstruierte Code Changes zwischen Parent und Target des Prompt-Design-Agenten.
Generation 0 -> 1 - code change
--- Gen 0/prompt_design_agent.py
+++ Gen 1/prompt_design_agent.py
@@ -14,8 +14,15 @@
Improve the prompt by making it clearer, more operational, more robust against
edge cases and prompt injection, less redundant, and easier for an LLM to
-execute consistently. Prefer precise decision rules, explicit fallback behavior,
-and well-structured sections over broad or decorative language.
+execute consistently. Convert every ambiguity identified in the improvement
+guidance into a testable rule: define thresholds and evidence/source criteria,
+research stopping conditions, input fallbacks, claim-segmentation and selection
+rules, mutually exclusive status/verdict definitions with a complete priority
+order, and exact output formats and length limits. Give explicit conditions for
+each permitted category (including confidence levels) so identical evidence
+produces the same result. Preserve all unaffected requirements. Prefer precise
+decision rules, explicit fallback behavior, and well-structured sections over
+broad or decorative language.
Do not turn the source prompt into a different product. Do not remove important
requirements merely to make the prompt shorter. Do not add extra commentary,Generation 0 -> 2 - code change
--- Gen 0/prompt_design_agent.py
+++ Gen 2/prompt_design_agent.py
@@ -17,6 +17,14 @@
execute consistently. Prefer precise decision rules, explicit fallback behavior,
and well-structured sections over broad or decorative language.
+Operationalize every evaluator-identified ambiguity rather than merely rewording
+it: add testable thresholds or conditions, deterministic tie-breakers and category
+precedence, explicit missing-input fallbacks, and measurable output constraints.
+In particular, make research completion and evidence sufficiency, source and
+identity verification, claim segmentation and main-claim selection, all status
+and verdict classifications, confidence levels, and required output fields
+(including timestamp, headline, and evidence length) reproducibly decidable.
+
Do not turn the source prompt into a different product. Do not remove important
requirements merely to make the prompt shorter. Do not add extra commentary,
analysis, changelogs, metadata, or markdown fences around the answer.Generation 1 -> 3 - code change
--- Gen 1/prompt_design_agent.py
+++ Gen 3/prompt_design_agent.py
@@ -20,9 +20,12 @@
rules, mutually exclusive status/verdict definitions with a complete priority
order, and exact output formats and length limits. Give explicit conditions for
each permitted category (including confidence levels) so identical evidence
-produces the same result. Preserve all unaffected requirements. Prefer precise
-decision rules, explicit fallback behavior, and well-structured sections over
-broad or decorative language.
+produces the same result. Preserve all unaffected requirements. Treat every
+ distinct evaluator finding as an acceptance criterion: add an explicit
+ operational rule at the affected instruction or output field, and verify before
+ answering that none was only renamed, paraphrased, or left to judgment. Prefer
+ precise decision rules, explicit fallback behavior, and well-structured
+ sections over broad or decorative language.
Do not turn the source prompt into a different product. Do not remove important
requirements merely to make the prompt shorter. Do not add extra commentary,Generation 0 -> 4 - code change
--- Gen 0/prompt_design_agent.py
+++ Gen 4/prompt_design_agent.py
@@ -15,7 +15,16 @@
Improve the prompt by making it clearer, more operational, more robust against
edge cases and prompt injection, less redundant, and easier for an LLM to
execute consistently. Prefer precise decision rules, explicit fallback behavior,
-and well-structured sections over broad or decorative language.
+and well-structured sections over broad or decorative language. Perform an
+operationalization pass: replace every consequential qualitative term or label
+with testable conditions, thresholds, tie-breakers, and fallbacks. In particular,
+when applicable to the source prompt, define required-input handling; source
+recency, independence, verification, and evidentiary sufficiency; research scope
+and stopping criteria; identity/handle verification; atomic claim segmentation
+and main-claim priority; mutually exclusive status, verdict, source-claim, and
+confidence rules; and exact output constraints such as timestamp timezone and
+format, headline derivation, and evidence length. Resolve overlapping categories
+with a complete priority order so identical evidence yields exactly one result.
Do not turn the source prompt into a different product. Do not remove important
requirements merely to make the prompt shorter. Do not add extra commentary,Generation 4 -> 5 - code change
--- Gen 4/prompt_design_agent.py
+++ Gen 5/prompt_design_agent.py
@@ -25,6 +25,13 @@
confidence rules; and exact output constraints such as timestamp timezone and
format, headline derivation, and evidence length. Resolve overlapping categories
with a complete priority order so identical evidence yields exactly one result.
+Treat every concrete finding in the improvement guidance as a mandatory acceptance
+criterion: map it to the affected source rule and revise that rule with observable
+conditions while preserving non-conflicting requirements. Before answering, verify
+that each finding is resolved, including input provenance and missing-input behavior,
+important-context and generalization triggers, publication-standard tiers, evidence
+thresholds, category tie-breakers, citation placement, and measurable section length
+or minimum-content rules. Do not merely rename or restate an undefined term.
Do not turn the source prompt into a different product. Do not remove important
requirements merely to make the prompt shorter. Do not add extra commentary,Generation 4 -> 6 - code change
--- Gen 4/prompt_design_agent.py
+++ Gen 6/prompt_design_agent.py
@@ -23,8 +23,12 @@
and stopping criteria; identity/handle verification; atomic claim segmentation
and main-claim priority; mutually exclusive status, verdict, source-claim, and
confidence rules; and exact output constraints such as timestamp timezone and
-format, headline derivation, and evidence length. Resolve overlapping categories
-with a complete priority order so identical evidence yields exactly one result.
+format, headline derivation, and evidence length. For every required output label
+or conditional action, add necessary-and-sufficient selection criteria, an explicit
+precedence rule for overlaps, and a fallback for insufficient evidence; do not leave
+terms such as "relevant", "important", "independent", "verified", "robust",
+"detailed", or "brief" undefined. Before returning, audit every input, decision,
+and output requirement so identical inputs must yield exactly one permitted result.
Do not turn the source prompt into a different product. Do not remove important
requirements merely to make the prompt shorter. Do not add extra commentary,Generation 1 -> 7 - code change
--- Gen 1/prompt_design_agent.py
+++ Gen 7/prompt_design_agent.py
@@ -20,9 +20,13 @@
rules, mutually exclusive status/verdict definitions with a complete priority
order, and exact output formats and length limits. Give explicit conditions for
each permitted category (including confidence levels) so identical evidence
-produces the same result. Preserve all unaffected requirements. Prefer precise
-decision rules, explicit fallback behavior, and well-structured sections over
-broad or decorative language.
+produces the same result. Before drafting, internally map every evaluator finding
+to the exact affected rule and ensure the revised prompt contains one directly
+testable remedy for each finding; do not treat a broad general rule as coverage
+when the report requests category-specific definitions, priorities, thresholds,
+or fallbacks. Preserve all unaffected requirements. Prefer precise decision
+rules, explicit fallback behavior, and well-structured sections over broad or
+decorative language.
Do not turn the source prompt into a different product. Do not remove important
requirements merely to make the prompt shorter. Do not add extra commentary,Generation 6 -> 8 - code change
--- Gen 6/prompt_design_agent.py
+++ Gen 8/prompt_design_agent.py
@@ -27,8 +27,13 @@
or conditional action, add necessary-and-sufficient selection criteria, an explicit
precedence rule for overlaps, and a fallback for insufficient evidence; do not leave
terms such as "relevant", "important", "independent", "verified", "robust",
-"detailed", or "brief" undefined. Before returning, audit every input, decision,
-and output requirement so identical inputs must yield exactly one permitted result.
+"detailed", or "brief" undefined. Treat each supported evaluator finding in the
+TASK PACKAGE as a mandatory acceptance test: locate the affected source rule,
+preserve its purpose, and revise that rule so the reported ambiguity has one
+observable decision procedure. Before returning, verify finding by finding that
+all named categories have mutually exclusive definitions and priority rules, all
+missing-input cases have a terminal fallback, and every required field has a
+literal format or measurable content rule.
Do not turn the source prompt into a different product. Do not remove important
requirements merely to make the prompt shorter. Do not add extra commentary,Generation 3 -> 9 - code change
--- Gen 3/prompt_design_agent.py
+++ Gen 9/prompt_design_agent.py
@@ -20,12 +20,16 @@
rules, mutually exclusive status/verdict definitions with a complete priority
order, and exact output formats and length limits. Give explicit conditions for
each permitted category (including confidence levels) so identical evidence
-produces the same result. Preserve all unaffected requirements. Treat every
- distinct evaluator finding as an acceptance criterion: add an explicit
- operational rule at the affected instruction or output field, and verify before
- answering that none was only renamed, paraphrased, or left to judgment. Prefer
- precise decision rules, explicit fallback behavior, and well-structured
- sections over broad or decorative language.
+produces the same result. Preserve all unaffected requirements. Treat every distinct evaluator finding as an acceptance criterion. Before
+answering, perform a silent field-by-field coverage check and ensure the revised
+prompt explicitly resolves each reported issue at its affected instruction or
+output field—including input/access failures, analysis-content versus external-
+evidence roles, original-post scope, main-claim selection, source eligibility
+and status priority, every classification boundary and tie-break order, temporal
+tests, citation placement, output lengths, timestamp format, and handle-search
+stopping rules. A finding is not resolved if it is merely renamed, paraphrased,
+or still delegated to judgment. Prefer precise decision rules, explicit fallback
+behavior, and well-structured sections over broad or decorative language.
Do not turn the source prompt into a different product. Do not remove important
requirements merely to make the prompt shorter. Do not add extra commentary,Generation 9 -> 10 - code change
--- Gen 9/prompt_design_agent.py
+++ Gen 10/prompt_design_agent.py
@@ -20,7 +20,10 @@
rules, mutually exclusive status/verdict definitions with a complete priority
order, and exact output formats and length limits. Give explicit conditions for
each permitted category (including confidence levels) so identical evidence
-produces the same result. Preserve all unaffected requirements. Treat every distinct evaluator finding as an acceptance criterion. Before
+produces the same result. When the guidance identifies contradictory rules,
+replace or remove the conflicting wording and state one authoritative rule for
+that case; do not preserve both rules or resolve the conflict only through an
+implicit priority. Preserve all unaffected requirements. Treat every distinct evaluator finding as an acceptance criterion. Before
answering, perform a silent field-by-field coverage check and ensure the revised
prompt explicitly resolves each reported issue at its affected instruction or
output field—including input/access failures, analysis-content versus external-Laufzeit — aktive Prozesszeit 53.1 min
Berechnet aus den Start- und Exit-Zeitpunkten in loop.log. Unterbrechungen und Wartezeiten zwischen Prozessblöcken sind nicht enthalten.
Generation 000 — Prozesszeit 426.9 s
| Schritt | Dauer | Exit |
|---|---|---|
| Task-Agent | 30.2 s | 0 |
| Prüfer | 188.5 s | 1 |
| Prüfer | 208.1 s | 0 |
Generation 001 — Prozesszeit 284.2 s
| Schritt | Dauer | Exit |
|---|---|---|
| Meta-Agent | 20.3 s | 0 |
| Task-Agent | 41.3 s | 0 |
| Prüfer | 222.6 s | 0 |
Generation 002 — Prozesszeit 287.0 s
| Schritt | Dauer | Exit |
|---|---|---|
| Meta-Agent | 18.4 s | 0 |
| Task-Agent | 33.8 s | 0 |
| Prüfer | 234.8 s | 0 |
Generation 003 — Prozesszeit 280.3 s
| Schritt | Dauer | Exit |
|---|---|---|
| Meta-Agent | 31.2 s | 0 |
| Task-Agent | 44.2 s | 0 |
| Prüfer | 204.9 s | 0 |
Generation 004 — Prozesszeit 261.9 s
| Schritt | Dauer | Exit |
|---|---|---|
| Meta-Agent | 16.0 s | 0 |
| Task-Agent | 33.8 s | 0 |
| Prüfer | 212.1 s | 0 |
Generation 005 — Prozesszeit 262.4 s
| Schritt | Dauer | Exit |
|---|---|---|
| Meta-Agent | 19.3 s | 0 |
| Task-Agent | 46.1 s | 0 |
| Prüfer | 197.1 s | 0 |
Generation 006 — Prozesszeit 281.5 s
| Schritt | Dauer | Exit |
|---|---|---|
| Meta-Agent | 19.0 s | 0 |
| Task-Agent | 41.2 s | 0 |
| Prüfer | 221.4 s | 0 |
Generation 007 — Prozesszeit 266.8 s
| Schritt | Dauer | Exit |
|---|---|---|
| Meta-Agent | 15.6 s | 0 |
| Task-Agent | 48.2 s | 0 |
| Prüfer | 203.0 s | 0 |
Generation 008 — Prozesszeit 254.5 s
| Schritt | Dauer | Exit |
|---|---|---|
| Meta-Agent | 23.2 s | 0 |
| Task-Agent | 49.1 s | 0 |
| Prüfer | 182.3 s | 0 |
Generation 009 — Prozesszeit 324.3 s
| Schritt | Dauer | Exit |
|---|---|---|
| Meta-Agent | 21.5 s | 0 |
| Task-Agent | 44.5 s | 0 |
| Prüfer | 258.2 s | 0 |
Generation 010 — Prozesszeit 257.8 s
| Schritt | Dauer | Exit |
|---|---|---|
| Meta-Agent | 21.0 s | 0 |
| Task-Agent | 41.4 s | 0 |
| Prüfer | 195.4 s | 0 |
Tokenverbrauch nach Zielgeneration
Alle Aufrufe des angegebenen Logs, einschließlich Fehlversuchen. Task-Agent-Aufrufe ohne Generationsmetadaten bleiben separat. Tokenkosten gemäß Preiskonfiguration; Serverbetriebskosten sind nicht enthalten.
| Ziel | Modell | Rolle | Requests | Input Tokens gesamt iAlle Eingabe-Tokens: Uncached Input Tokens, Input Cached Tokens und Input Cache Write Tokens zusammen. | Uncached Input Tokens iEingabe-Tokens, die regulär verarbeitet wurden und weder aus dem Cache kamen noch neu in den Cache geschrieben wurden. | Input Cached Tokens iBereits vorberechnete Eingabe-Tokens aus einem früher gespeicherten, unveränderten Prompt-Anfang. | Input Cache Write Tokens iEingabe-Tokens, deren vorberechneter Zustand neu im Prompt-Cache gespeichert wurde. Bei GPT-5.6 Sol kosten sie 5 $ pro 1 Mio. Tokens statt 4 $ für regulären Input. Die Speicherung lohnt sich, wenn derselbe Promptteil später für 0,40 $ pro 1 Mio. Tokens aus dem Cache gelesen wird. | Output Tokens | Tokenkosten |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ohne Generationszuordnung | Gemma 4 | Task-Agent | 11 | 40.928 | — | — | — | 20.826 | — |
| Ziel Gen 0 | GPT-5.6 Sol | Prüfer | 2 | 13.486 | 6 | 6.740 | 6.740 | 25.578 | 0,55 $ |
| Ziel Gen 1 | GPT-5.6 Sol | Meta-Agent | 4 | 48.890 | 12 | 35.322 | 13.556 | 678 | 0,10 $ |
| Ziel Gen 1 | GPT-5.6 Sol | Prüfer | 1 | 7.223 | 3 | 5.453 | 1.767 | 15.258 | 0,32 $ |
| Ziel Gen 2 | GPT-5.6 Sol | Meta-Agent | 4 | 48.970 | 12 | 35.356 | 13.602 | 710 | 0,10 $ |
| Ziel Gen 2 | GPT-5.6 Sol | Prüfer | 1 | 6.900 | 3 | 5.453 | 1.444 | 15.775 | 0,32 $ |
| Ziel Gen 3 | GPT-5.6 Sol | Meta-Agent | 6 | 92.319 | 18 | 74.880 | 17.421 | 1.074 | 0,14 $ |
| Ziel Gen 3 | GPT-5.6 Sol | Prüfer | 1 | 7.346 | 3 | 5.453 | 1.890 | 14.183 | 0,30 $ |
| Ziel Gen 4 | GPT-5.6 Sol | Meta-Agent | 4 | 49.206 | 12 | 35.454 | 13.740 | 732 | 0,10 $ |
| Ziel Gen 4 | GPT-5.6 Sol | Prüfer | 1 | 6.896 | 3 | 5.453 | 1.440 | 14.913 | 0,31 $ |
| Ziel Gen 5 | GPT-5.6 Sol | Meta-Agent | 4 | 55.317 | 12 | 40.031 | 15.274 | 627 | 0,10 $ |
| Ziel Gen 5 | GPT-5.6 Sol | Prüfer | 1 | 7.424 | 3 | 5.453 | 1.968 | 13.735 | 0,29 $ |
| Ziel Gen 6 | GPT-5.6 Sol | Meta-Agent | 4 | 55.144 | 12 | 39.964 | 15.168 | 603 | 0,10 $ |
| Ziel Gen 6 | GPT-5.6 Sol | Prüfer | 1 | 7.225 | 3 | 5.453 | 1.769 | 15.173 | 0,31 $ |
| Ziel Gen 7 | GPT-5.6 Sol | Meta-Agent | 4 | 58.894 | 12 | 42.814 | 16.068 | 652 | 0,11 $ |
| Ziel Gen 7 | GPT-5.6 Sol | Prüfer | 1 | 7.565 | 3 | 5.453 | 2.109 | 14.801 | 0,31 $ |
| Ziel Gen 8 | GPT-5.6 Sol | Meta-Agent | 4 | 56.288 | 12 | 40.575 | 15.701 | 880 | 0,11 $ |
| Ziel Gen 8 | GPT-5.6 Sol | Prüfer | 1 | 7.585 | 3 | 5.453 | 2.129 | 12.431 | 0,26 $ |
| Ziel Gen 9 | GPT-5.6 Sol | Meta-Agent | 4 | 56.809 | 12 | 41.092 | 15.705 | 732 | 0,11 $ |
| Ziel Gen 9 | GPT-5.6 Sol | Prüfer | 1 | 7.387 | 3 | 5.453 | 1.931 | 18.066 | 0,37 $ |
| Ziel Gen 10 | GPT-5.6 Sol | Meta-Agent | 4 | 65.248 | 12 | 47.798 | 17.438 | 675 | 0,12 $ |
| Ziel Gen 10 | GPT-5.6 Sol | Prüfer | 1 | 7.237 | 3 | 5.453 | 1.781 | 13.501 | 0,28 $ |
Models, Tokens & Costs
| Modell | Rolle | Gesamtkosten | Requests | Input Tokens gesamt iAlle Eingabe-Tokens: Uncached Input Tokens, Input Cached Tokens und Input Cache Write Tokens zusammen. |
Uncached Input Tokens iEingabe-Tokens, die regulär verarbeitet wurden und bei diesem Aufruf weder aus dem Cache kamen noch neu in den Cache geschrieben wurden. |
Input Cached Tokens iBereits vorberechnete Eingabe-Tokens aus einem früher gespeicherten, unveränderten Prompt-Anfang. Sie werden zum günstigeren Cache-Lesepreis berechnet. |
Input Cache Write Tokens iEingabe-Tokens, deren vorberechneter Zustand neu im Prompt-Cache gespeichert wurde. Bei GPT-5.6 Sol kosten sie 5 $ pro 1 Mio. Tokens statt 4 $ für regulären Input. Die Speicherung lohnt sich, wenn derselbe Promptteil später für 0,40 $ pro 1 Mio. Tokens aus dem Cache gelesen wird. |
Output Tokens | Tokens gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gemma 4 | PromptDesignTaskAgent | — | 11 | 40.928 | — | — | — | 20.826 | 61.754 |
| GPT-5.6 Sol | meta_agent | 1,09 $ | 42 | 587.085 | 126 | 433.286 | 153.673 | 7.363 | 594.448 |
| GPT-5.6 Sol | prompt_design_evaluator | 3,62 $ | 12 | 86.274 | 36 | 61.270 | 24.968 | 173.414 | 259.688 |
- Kosten
- —
- Requests
- 11
- Input Tokens gesamt
i
Alle Eingabe-Tokens dieses Modells: Uncached Input Tokens, Input Cached Tokens und Input Cache Write Tokens zusammen. - 40.928
- Uncached Input Tokens
i
Eingabe-Tokens, die regulär verarbeitet wurden und bei diesem Aufruf weder aus dem Cache kamen noch neu in den Cache geschrieben wurden. - —
- Input Cached Tokens
i
Bereits vorberechnete Eingabe-Tokens aus einem früher gespeicherten, unveränderten Prompt-Anfang. Sie werden zum günstigeren Cache-Lesepreis berechnet. - —
- Input Cache Write Tokens
i
Eingabe-Tokens, deren vorberechneter Zustand neu im Prompt-Cache gespeichert wurde. Bei GPT-5.6 Sol kosten sie 5 $ pro 1 Mio. Tokens statt 4 $ für regulären Input. Die Speicherung lohnt sich, wenn derselbe Promptteil später für 0,40 $ pro 1 Mio. Tokens aus dem Cache gelesen wird. - —
- Output
- 20.826
- Tokens gesamt
- 61.754
- Kosten
- 1,09 $
- Requests
- 42
- Input Tokens gesamt
i
Alle Eingabe-Tokens dieses Modells: Uncached Input Tokens, Input Cached Tokens und Input Cache Write Tokens zusammen. - 587.085
- Uncached Input Tokens
i
Eingabe-Tokens, die regulär verarbeitet wurden und bei diesem Aufruf weder aus dem Cache kamen noch neu in den Cache geschrieben wurden. - 126
- Input Cached Tokens
i
Bereits vorberechnete Eingabe-Tokens aus einem früher gespeicherten, unveränderten Prompt-Anfang. Sie werden zum günstigeren Cache-Lesepreis berechnet. - 433.286
- Input Cache Write Tokens
i
Eingabe-Tokens, deren vorberechneter Zustand neu im Prompt-Cache gespeichert wurde. Bei GPT-5.6 Sol kosten sie 5 $ pro 1 Mio. Tokens statt 4 $ für regulären Input. Die Speicherung lohnt sich, wenn derselbe Promptteil später für 0,40 $ pro 1 Mio. Tokens aus dem Cache gelesen wird. - 153.673
- Output
- 7.363
- Tokens gesamt
- 594.448
- Kosten
- 3,62 $
- Requests
- 12
- Input Tokens gesamt
i
Alle Eingabe-Tokens dieses Modells: Uncached Input Tokens, Input Cached Tokens und Input Cache Write Tokens zusammen. - 86.274
- Uncached Input Tokens
i
Eingabe-Tokens, die regulär verarbeitet wurden und bei diesem Aufruf weder aus dem Cache kamen noch neu in den Cache geschrieben wurden. - 36
- Input Cached Tokens
i
Bereits vorberechnete Eingabe-Tokens aus einem früher gespeicherten, unveränderten Prompt-Anfang. Sie werden zum günstigeren Cache-Lesepreis berechnet. - 61.270
- Input Cache Write Tokens
i
Eingabe-Tokens, deren vorberechneter Zustand neu im Prompt-Cache gespeichert wurde. Bei GPT-5.6 Sol kosten sie 5 $ pro 1 Mio. Tokens statt 4 $ für regulären Input. Die Speicherung lohnt sich, wenn derselbe Promptteil später für 0,40 $ pro 1 Mio. Tokens aus dem Cache gelesen wird. - 24.968
- Output
- 173.414
- Tokens gesamt
- 259.688